# taz.de -- Urteil zu Linksextremistin: 15 Schläge, 6 Tritte, kein Mordversuch
> Im September verurteilte das OLG München Hanna S. wegen Angriffen auf
> Rechtsextreme in Budapest. Jetzt erklärt es, warum kein Tötungsvorsatz
> vorlag.
(IMG) Bild: Hanna S. im vergangenen Jahr beim Prozess in München
Die Mitglieder der militanten Antifa, die im Februar 2023 in Budapest
Rechtsextremisten zusammenschlugen, handelten ohne Tötungsvorsatz. Das
ergibt sich aus dem ersten deutschen Urteil zum sogenannten
Budapest-Komplex. Das Oberlandesgericht München hat jetzt seine
schriftliche Begründung zur Verurteilung von Hanna S. vorgelegt.
Seit Jahren beschäftigen organisierte Angriffe der Antifa auf
Rechtsextremisten in Ostdeutschland und Ungarn die Justiz. Aktuell laufen
[1][zwei Großverfahren an den Oberlandesgerichten in Dresden und
Düsseldorf]. Die Gruppierung um den in Dresden angeklagten vermeintlichen
Rädelsführer Johann G. wird in den Medien wahlweise Hammerbande oder Antifa
Ost genannt.
Besonders umstritten ist dabei der Vorwurf des versuchten Mordes.
[2][Angeklagte in Düsseldorf werfen den Behörden vor, antifaschistische
Aktionen delegitimieren zu wollen.] Es sei offensichtlich, dass „die
gegenwärtige antifaschistische Bewegung nicht darauf ausgerichtet ist,
Nazis zu töten“.
Tatsächlich geht die Bundesanwaltschaft (BAW) als Anklagebehörde nicht
davon aus, dass es „Ziel“ der militanten Antifa ist, Rechtsextremisten zu
töten. Deshalb hat sie die Hammerbande/Antifa Ost auch nicht als
„terroristische Vereinigung“, sondern nur als „kriminelle Vereinigung“
eingestuft.
## Mordvorwurf bei vier Einzeltaten
Allerdings nimmt die BAW an, dass vier einzelne Taten Mordversuche waren.
Konkret geht es um Angriffe in Dessau-Rosslau im Januar 2019 und in Erfurt
im Januar 2023 sowie um zwei der fünf Angriffe in Budapest im Februar 2023.
Dabei hätten die Täter:innen jeweils mit bedingtem Tötungsvorsatz
gehandelt. Das heißt, sie sollen den Tod der Opfer zwar nicht beabsichtigt,
aber doch billigend in Kauf genommen haben. Diesen Vorsatz nimmt die BAW
etwa an, wenn Täter weiter auf den Kopf eines bereits Bewusstlosen
einschlagen.
Zudem sieht die BAW in diesen Fällen das Mordmerkmal der „niedrigen
Beweggründe“ erfüllt. Die Täter hätten willkürlich Rechtsextremisten
angegriffen, um ein Exempel zu statuieren, ihnen dabei das Lebensrecht
abgesprochen und sie zum Objekt degradiert.
Das erste Urteil, in dem es ausdrücklich um den Tötungsvorsatz und den
Mordvorwurf ging, stammt vom OLG München. [3][Es verurteilte im September
2025] die Kunststudentin Hanna S. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von
fünf Jahren. Den Mordvorwurf der BAW wies das Gericht zurück. Der taz liegt
die schriftliche Begründung des Urteils vor.
Hanna S. war wegen Beteiligung an zwei der fünf Angriffe in Budapest
angeklagt. Eine dieser Taten hatte die BAW als versuchten Mord eingestuft.
Dabei überfielen 8 Personen einen Tabakverkäufer in Tarnkleidung auf dem
Weg zu seiner Arbeit. Der in Düsseldorf mitangeklagte Moritz S. soll mit
seinem Teleskopschlagstock rund 15-mal Richtung Kopf des Ungarn geschlagen
haben, dabei erlitt jener 6 Platzwunden. Der Italiener Gabriele M. soll den
am Boden liegenden Mann rund 6-mal in die Rippen getreten haben, was zu 3
Rippenbrüchen führte. Die in Düsseldorf ebenfalls angeklagte Emilie D. soll
dem Ungarn schließlich noch Pfefferspray in sein blutendes Gesicht gesprüht
haben.
## Mord wäre laut Gericht kontraproduktiv gewesen
Die Tat wurde von zwei Videokameras dokumentiert. Darauf ist nach
Feststellung des OLG auch zu sehen, wie Hanna S. versucht, den linken Arm
des Opfers zu fixieren, und sich zeitweise darauf kniet. Das Gericht
rechnete ihr auch die Tathandlungen der anderen 7 Mitangreifer:innen
zu, weil hier offensichtlich arbeitsteilig nach einem gemeinsamen Plan
vorgegangen worden sei. Nach Einschätzung eines Sachverständigen war das
Vorgehen der Gruppe potenziell lebensgefährlich.
Eine Verurteilung wegen versuchten Mordes wäre möglich gewesen, wenn das
OLG bei Hanna S. einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen hätte. Diesen
verneinte es jedoch aus zwei Gründen. Da die Antifa-Gruppe die
Öffentlichkeit für das Auftreten von Rechtsextremisten am Budapester „Tag
der Ehre“ sensibilisieren wollte, wäre es kontraproduktiv gewesen, mögliche
Beteiligte zu töten. „Die Gruppierung würde dadurch die Öffentlichkeit
(erst recht) gegen sich aufbringen und gerade nicht für ihre Ziele
gewinnen“, so das OLG. Außerdem habe Hanna S. die bisherige Praxis der
Hammerbande/Antifa Ost gekannt und gewusst, dass dabei noch nie ein Opfer
gestorben war. Sie habe daher „darauf vertraut, dass dies auch bei den
Angriffen unter ihrer Beteiligung so sein werde“.
Um das Urteil an diesem Punkt abzusichern, haben die OLG-Richter:innen
hilfsweise noch einen bedingten Tötungsvorsatz von Hanna S. (und den
anderen Tatbeteiligten) unterstellt. Doch auch dann sei eine Verurteilung
wegen versuchten Mordes unmöglich, weil Hanna S. (und die anderen
Tatbeteiligten) vom Versuch des Mordes vor der Vollendung „zurückgetreten“
sei. Im Urteil heißt es hierzu: „Obwohl der Angeklagten – wie ihren
Mittätern – ein weiteres Einwirken auf den Geschädigten möglich gewesen
wäre, um ihn zu töten, sah sie davon ab und ergriff mit den anderen
Tatbeteiligten gemeinsam die Flucht.“ Der Angriff war tatsächlich nach 18
Sekunden auf ein Signal der in Düsseldorf mitangeklagten Nele A. beendet
worden.
Die Argumentation des OLG München bezieht sich kaum auf Aspekte des
Einzelfalls und ist deshalb verallgemeinerbar. Die Hammerbande/Antifa Ost
versucht ihre Angriffe immer auf rund 30 Sekunden zu begrenzen. Die
Feststellungen des OLG dürften also auch in den aktuellen Verfahren in
Düsseldorf und Dresden eine Rolle spielen. Zum Mordmerkmal der „niedrigen
Beweggründe“ nahm das OLG München keine Stellung, weil es bereits den
Tötungsvorsatz verneint hatte.
Das Urteil des OLG München ist noch nicht rechtskräftig. Zunächst hatten
sowohl Hanna S. als auch die BAW Revision eingelegt. Die Bundesanwaltschaft
hat nach taz-Informationen inzwischen allerdings ihr Rechtsmittel
zurückgezogen. Da es hier um Beweisfragen und nicht um Rechtsfragen geht,
sieht die Anklagebehörde offensichtlich keine Chance, dass der
Bundesgerichtshof das Münchener Urteil kippt und doch einen Mordversuch
annimmt.
Die BAW ist aber von der Münchener Argumentation auch nicht überzeugt. Sie
hält an ihrem Vorwurf des Mordversuchs in den Verfahren in Düsseldorf und
Dresden fest und hofft, dass die dortigen Gerichte anders entscheiden.
7 Apr 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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