# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: Klimaklagen nur gegen den Staat
       
       > Die Deutsche Umwelthilfe wollte BMW und Mercedes gerichtlich zu einem
       > früheren Aus für Verbrenner zwingen. Der BGH lehnt das per
       > Grundsatzurteil ab.
       
 (IMG) Bild: Dürfen auch nach 2030 Verbrennungsmotoren haben: Neuwagen von Mercedes auf dem Weg zu den Käufer:innen
       
       Klimaklagen gegen Unternehmen sind kein gangbarer Weg, um den Klimaschutz
       zu beschleunigen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem
       Grundsatzurteil. Dass die Deutsche Umwelthilfe mit ihrer Klage in Karlsruhe
       keine Chance hat, war schon nach der [1][mündlichen Verhandlung] Anfang
       März abzusehen.
       
       Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters nannte zwei zentrale Gründe für das
       Scheitern der DUH-Klage: Zum einen gebe es kein gesetzlich festgelegtes
       CO2-Budget für Unternehmen. Es könnten daher auch keine Folgen an das
       Überschreiten eines derartigen BMW- oder Mercedes-CO2-Budgets geknüpft
       werden. Seiters erinnerte daran, dass zwar global berechnet wurde, wie viel
       CO2 die Menschheit noch ausstoßen darf, um die Erderwärmung auf möglichst
       1,5 Grad zu begrenzen. Der deutsche Gesetzgeber habe auch auf nationaler
       Ebene ein entsprechendes CO2-Budget festgelegt und damit das Pariser
       Klimaschutzabkommen umgesetzt. Es gebe aber keine demokratisch
       legitimierten Budgets für zum Beispiel den Verkehrssektor oder gar einzelne
       Autohersteller.
       
       Auch sonst seien die Kfz-Hersteller nicht dafür verantwortlich, wenn
       derzeit zu viel CO2 ausgestoßen wird und deshalb in Zukunft radikale
       Klimaschutzmaßnahmen die Freiheit der Bürger stark beschränken müssen. Die
       Definition von Klimazielen und zwingenden Klimaschutzmaßnahmen sei Aufgabe
       der Politik in einem „europäischen und internationalen Mehrebenensystem“.
       Die Abwägung zwischen ökologischen, sozialen, gesellschaftlichen und
       ökonomischen Interessen sei extrem schwierig, so Richter Seiters und
       überfordere die begrenzten Erkenntnismöglichkeiten der Zivilgerichte.
       
       Konkret geklagt hatten die drei Geschäftsführer:innen der Deutschen
       Umwelthilfe – Jürgen Resch, Sascha Müller-Kraenner und Barbara Metz. Sie
       beriefen sich auf die „intertemporale Dimension“ des Allgemeinen
       Persönlichkeitsrechts. Man könne jetzt schon gegen zukünftige klimabedingte
       Freiheitseinschränkungen und ihre Verursacher klagen. Mit dieser
       Konstruktion hatte das Bundesverfassungsgericht 2021 Klagen gegen das
       deutsche Klimaschutzgesetz zugelassen.
       
       ## DUH prüft Verfassungsbeschwerde
       
       Die DUH-Funktionäre wollten mit dieser Argumentation nun auch gegen
       Unternehmen klagen. „Mercedes-Fahrzeuge stoßen mehr CO2 aus als Staaten wie
       Schweden und Belgien“, erklärte DUH-Anwalt Remo Klinger. Mercedes müsse
       deshalb spätestens 2030 aufhören, Verbrenner-Fahrzeuge in den Verkehr zu
       bringen.
       
       Derzeit sieht die Europäische Union ein faktisches Verbrenner-Aus für das
       Jahr 2035 vor. Die EU-Kommission schlug aber im Dezember vor, dieses Ziel
       abzuschwächen. Die Verhandlungen darüber dürften noch Monate dauern.
       
       Der BGH entschied nun, dass die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts
       nicht auf Klagen gegen Unternehmen übertragbar ist. Das Geschäft der
       Autohersteller erzeuge keine „eingriffsähnliche Vorwirkung“ gegenüber den
       DUH-Geschäftsführern. Die Kläger wollen jetzt prüfen, ob sie dagegen
       Verfassungsbeschwerde einlegen.
       
       Vermutlich wird sich die DUH künftig aber auf Klagen gegen staatliche
       Akteure konzentrieren. „Der BGH hat die Verantwortung ganz klar dem
       Bundesgesetzgeber zugewiesen“, sagte Anwalt Klinger nach der
       Urteilsverkündung. In der Pflicht sei auch die Bundesregierung, die bis
       Ende März ihr neues Klimaschutzprogramm vorlegen muss. Wenn dieses nicht
       den gesetzlichen Anforderungen genügt, will die DUH erneut klagen.
       
       23 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /DUH-Klimaklagen-gegen-Daimler-und-BMW/!6159213
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Bundesgerichtshof
 (DIR) Verbrenner
 (DIR) BMW
 (DIR) Mercedes-Benz
 (DIR) Schwerpunkt Klimawandel
 (DIR) Autoindustrie
 (DIR) klimataz
 (DIR) Schwerpunkt Klimawandel
 (DIR) BMW
 (DIR) Deutsche Umwelthilfe
 (DIR) E-Autos
 (DIR) E-Autos
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Auf fossiler Energiekonferenz in Texas: Reiche stellt EU-Klimaziel infrage
       
       Die Bundeswirtschaftsministerin glaubt nicht, dass die EU bis 2050
       klimaneutral sein kann. Sie hat dabei wichtige Teile der CDU hinter sich.
       
 (DIR) BGH urteilt gegen Klimakläger: Ende eines Irrweges
       
       Der Versuch von Umweltorganisationen, Unternehmen wie BMW und Mercedes mit
       Klagen zu mehr Klimaschutz zu zwingen, ist gescheitert. Und das zu Recht.
       
 (DIR) DUH-Klagen gegen Autobauer: Kommt in Deutschland 2030 das Verbrenner-Aus?
       
       Der BGH entscheidet am Montag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe
       gegen BMW und Mercedes. Ab 2030 sollen keine Verbrenner mehr verkauft
       werden dürfen.
       
 (DIR) Umrüstung auf E-Antrieb: Vom Verbrenner zum Stromer an einem Tag
       
       Umrüsten lässt sich praktisch jedes Auto. Ob sich das wirtschaftlich lohnt,
       hängt nicht nur vom Modell ab. Kunden ist aber eh etwas anderes wichtig.
       
 (DIR) Subventionen für E-Autos: Strohhalm für Verbrennerfans
       
       Umweltminister Carsten Schneider setzt große Stücke auf die neue Förderung
       für E-Autos. Doch das, was er sich erhofft, kann sie nicht leisten.