# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: Klimaklagen nur gegen den Staat
> Die Deutsche Umwelthilfe wollte BMW und Mercedes gerichtlich zu einem
> früheren Aus für Verbrenner zwingen. Der BGH lehnt das per
> Grundsatzurteil ab.
(IMG) Bild: Dürfen auch nach 2030 Verbrennungsmotoren haben: Neuwagen von Mercedes auf dem Weg zu den Käufer:innen
Klimaklagen gegen Unternehmen sind kein gangbarer Weg, um den Klimaschutz
zu beschleunigen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem
Grundsatzurteil. Dass die Deutsche Umwelthilfe mit ihrer Klage in Karlsruhe
keine Chance hat, war schon nach der [1][mündlichen Verhandlung] Anfang
März abzusehen.
Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters nannte zwei zentrale Gründe für das
Scheitern der DUH-Klage: Zum einen gebe es kein gesetzlich festgelegtes
CO2-Budget für Unternehmen. Es könnten daher auch keine Folgen an das
Überschreiten eines derartigen BMW- oder Mercedes-CO2-Budgets geknüpft
werden. Seiters erinnerte daran, dass zwar global berechnet wurde, wie viel
CO2 die Menschheit noch ausstoßen darf, um die Erderwärmung auf möglichst
1,5 Grad zu begrenzen. Der deutsche Gesetzgeber habe auch auf nationaler
Ebene ein entsprechendes CO2-Budget festgelegt und damit das Pariser
Klimaschutzabkommen umgesetzt. Es gebe aber keine demokratisch
legitimierten Budgets für zum Beispiel den Verkehrssektor oder gar einzelne
Autohersteller.
Auch sonst seien die Kfz-Hersteller nicht dafür verantwortlich, wenn
derzeit zu viel CO2 ausgestoßen wird und deshalb in Zukunft radikale
Klimaschutzmaßnahmen die Freiheit der Bürger stark beschränken müssen. Die
Definition von Klimazielen und zwingenden Klimaschutzmaßnahmen sei Aufgabe
der Politik in einem „europäischen und internationalen Mehrebenensystem“.
Die Abwägung zwischen ökologischen, sozialen, gesellschaftlichen und
ökonomischen Interessen sei extrem schwierig, so Richter Seiters und
überfordere die begrenzten Erkenntnismöglichkeiten der Zivilgerichte.
Konkret geklagt hatten die drei Geschäftsführer:innen der Deutschen
Umwelthilfe – Jürgen Resch, Sascha Müller-Kraenner und Barbara Metz. Sie
beriefen sich auf die „intertemporale Dimension“ des Allgemeinen
Persönlichkeitsrechts. Man könne jetzt schon gegen zukünftige klimabedingte
Freiheitseinschränkungen und ihre Verursacher klagen. Mit dieser
Konstruktion hatte das Bundesverfassungsgericht 2021 Klagen gegen das
deutsche Klimaschutzgesetz zugelassen.
## DUH prüft Verfassungsbeschwerde
Die DUH-Funktionäre wollten mit dieser Argumentation nun auch gegen
Unternehmen klagen. „Mercedes-Fahrzeuge stoßen mehr CO2 aus als Staaten wie
Schweden und Belgien“, erklärte DUH-Anwalt Remo Klinger. Mercedes müsse
deshalb spätestens 2030 aufhören, Verbrenner-Fahrzeuge in den Verkehr zu
bringen.
Derzeit sieht die Europäische Union ein faktisches Verbrenner-Aus für das
Jahr 2035 vor. Die EU-Kommission schlug aber im Dezember vor, dieses Ziel
abzuschwächen. Die Verhandlungen darüber dürften noch Monate dauern.
Der BGH entschied nun, dass die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts
nicht auf Klagen gegen Unternehmen übertragbar ist. Das Geschäft der
Autohersteller erzeuge keine „eingriffsähnliche Vorwirkung“ gegenüber den
DUH-Geschäftsführern. Die Kläger wollen jetzt prüfen, ob sie dagegen
Verfassungsbeschwerde einlegen.
Vermutlich wird sich die DUH künftig aber auf Klagen gegen staatliche
Akteure konzentrieren. „Der BGH hat die Verantwortung ganz klar dem
Bundesgesetzgeber zugewiesen“, sagte Anwalt Klinger nach der
Urteilsverkündung. In der Pflicht sei auch die Bundesregierung, die bis
Ende März ihr neues Klimaschutzprogramm vorlegen muss. Wenn dieses nicht
den gesetzlichen Anforderungen genügt, will die DUH erneut klagen.
23 Mar 2026
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(DIR) Christian Rath
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