# taz.de -- DUH-Klagen gegen Autobauer: Kommt in Deutschland 2030 das Verbrenner-Aus?
       
       > Der BGH entscheidet am Montag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe
       > gegen BMW und Mercedes. Ab 2030 sollen keine Verbrenner mehr verkauft
       > werden dürfen.
       
 (IMG) Bild: Gebrauchtwagenhandel – Eigentlich sollen Verbrenner ab 2030 nicht mehr verkauft werden dürfen
       
       dpa/taz | Zuletzt wurde in Deutschland und Europa politisch wieder viel
       über das geplante Verbot für Verbrenner-Autos diskutiert. Die Deutsche
       Umwelthilfe (DUH) geht einen anderen Weg und wendet sich mit Klimaklagen
       vor Gericht direkt gegen zwei deutsche Autohersteller. Heute entscheidet
       dazu der Bundesgerichtshof (BGH). Was ist an dieser Klage besonders? Und
       was wollen die Umweltschützer erreichen? Die wichtigsten Fragen und
       Antworten vor dem Urteil aus Karlsruhe:
       
       ## Was fordert die Deutsche Umwelthilfe?
       
       Die DUH will, dass BMW und Mercedes-Benz untersagt wird, in Zukunft
       Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen: Am besten
       ab dem 31. Oktober 2030, da die Fahrzeuge im Schnitt etwas mehr als 14
       Jahre in Betrieb seien und Deutschland 2045 treibhausgasneutral sein will,
       erklärt DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger. Die Kläger hätten aber auch mehrere
       Hilfsanträge mit alternativen Zeiträumen gestellt – zum Beispiel bis 2045,
       oder sogar 2050.
       
       Das Problem sei, dass BMW und Mercedes sich bislang zu überhaupt keinem
       Datum verpflichten wollten, solange es ihnen nicht gesetzlich
       vorgeschrieben werde. Genau darum gehe es nun am BGH, sagt Klinger: „Ist
       zivilrechtlich alles erlaubt, was nicht verboten ist?“. Aus Sicht der
       Kläger ist die Antwort klar: Nein. Unternehmen müssten sich auch über
       staatliche Regulierung hinaus an Sorgfaltspflichten halten, wenn in die
       Rechte Dritter eingegriffen werde.
       
       ## Auf welche Rechte berufen sich die Kläger?
       
       Drei Geschäftsführer der DUH berufen sich vor Gericht auf ihr im
       Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dadurch, dass
       BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen
       CO₂-Budgets aufbrauchten, würde der politische Handlungsspielraum
       beschränkt, sagen sie. So würden später weitreichende Maßnahmen zur
       CO₂-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken
       würden. Ihre Argumentation stützen sie auf [1][den berühmten
       Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021].
       
       ## Was hat das Bundesverfassungsgericht damals entschieden?
       
       Das höchste Gericht Deutschlands hatte im März 2021 entschieden, dass das
       Klimaschutzgesetz des Bundes in seiner damaligen Form zu kurz griff, und
       vom Gesetzgeber Nachbesserungen gefordert. Die zum Teil noch sehr jungen
       Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren
       Freiheitsrechten verletzt, hieß es. Denn: „Die Vorschriften verschieben
       hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“
       
       Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich
       unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit
       immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. Davon sei
       „praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen“, erklärten die
       Richterinnen und Richter. Zur Wahrung der grundrechtlich gesicherten
       Freiheit müsse der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen, „um diese hohen Lasten
       abzumildern“.
       
       ## Worum geht es nun am Bundesgerichtshof?
       
       Während es bei der wegweisenden Klimaschutz-Entscheidung des
       Bundesverfassungsgerichts um eine Verpflichtung des Staates ging, geht es
       am BGH darum, ob auch Großemittenten wie BMW und Mercedes vor Gericht zur
       Verantwortung gezogen werden können. Im Verfahren gehe es um eine bisher
       nicht geklärte Grundsatzfrage, sagt DUH-Anwalt Klinger: „Haben große
       Emittenten eine rechtliche Pflicht, ihre Produktion und Produkte am
       verbleibenden CO₂-Budget und den Klimaneutralitätszielen auszurichten?“
       
       ## Was sagen die beklagten Unternehmen dazu?
       
       BMW argumentiert, das Pariser Klimaschutzabkommen lege kein [2][rechtlich
       verbindliches CO2‑Budget für einzelne Unternehmen] fest, sondern umfasse
       ausschließlich nationale Selbstverpflichtungen der Staaten. Die
       Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im
       Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal. „Hier geht es auch um die
       Rechtssicherheit der in Deutschland tätigen Unternehmen“, sagte ein
       Sprecher nach der mündlichen Verhandlung Anfang März.
       
       Mercedes-Benz begrüßte, dass der BGH grundlegende Rechtsfragen bei
       klimabezogenen Ansprüchen klären werde – so etwa die Reichweite des
       allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen
       seien aber Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Rechtsprechung, erklärte das
       Unternehmen nach der Verhandlung.
       
       ## Wie lief das Verfahren bisher?
       
       Bisher [3][hatte die DUH mit ihren Klagen gegen die Autohersteller vor
       Gericht keinen Erfolg]. Sowohl die Landgerichte in München und Stuttgart
       als auch die entsprechenden Oberlandesgerichte wiesen die Klagen ab.
       Immerhin: Der BGH ließ die zuvor von den OLG nicht zugelassenen Revisionen
       zu, sodass die zugrundeliegenden Rechtsfragen nun in Karlsruhe geklärt
       werden können.Ist mit einem BGH-Urteil das letzte Wort gesprochen?
       
       Als letzte Instanz in Zivilverfahren ist eine Entscheidung des BGH an sich
       nicht mehr anfechtbar. Wenn potenziell Grundrechte betroffen sind, bleibt
       aber der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Die Umwelthilfe halte sich
       diese Option offen, [4][falls ihre Klage vor dem BGH keinen Erfolg haben
       sollte], hatte Anwalt Klinger vor der mündlichen Verhandlung gesagt.
       
       ## Wie steht es politisch um das Verbrennerverbot?
       
       Bisher war das Ende von Verbrennern in der Europäischen Union (EU) für 2035
       vorgesehen. Die Verordnung, auf die sich Unterhändler der EU-Staaten und
       das Europaparlament vor rund drei Jahren verständigten, schrieb vor, dass
       danach faktisch keine neuen Autos mit Benzin- oder Dieselmotor zugelassen
       werden dürfen. Ende 2025 nahm die EU-Kommission von diesen Plänen aber
       Abstand und schlug Aufweichungen und Ausnahmen vor.
       
       ## Können Klimaklagen daran etwas ändern?
       
       Den Kampf gegen den Klimawandel haben Umweltschützer in den vergangenen
       Jahren immer häufiger in den Gerichtssaal verlagert. „In den letzten Jahren
       wurden Klimaklagen auf ganz unterschiedliche Weise erhoben“, sagt dazu
       Rechtsanwalt und Umweltrechtsexperte Martin Beckmann.
       
       Dass das Verfassungsgericht den Gesetzgeber 2021 zu Vorkehrungen
       verpflichtete, die zukünftige Einschränkung von Freiheitsrechten durch den
       Klimawandel zu verhindern, sei Grundlage für viele zivil- oder
       verwaltungsrechtliche Klimaklagen, sagt Beckmann.
       
       So entschied etwa das Bundesverwaltungsgericht im Januar, [5][dass die
       Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss], weil die
       vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen. Das Gericht bestätigte
       gleichzeitig, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Verband berechtigt
       war, eine Ergänzung des Programms einzuklagen.
       
       Auch international spielen Klimaklagen eine immer größere Rolle. Der
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im April 2024 etwa
       entschieden, [6][dass jeder Staat einen Anteil an der Verantwortung habe,
       Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu treffen]. Diese Pflicht richte
       sich jeweils nach den Möglichkeiten des Staates. Auch wenn das Urteil nur
       für die Schweiz bindend sei und hohe Anforderungen an die
       Beschwerdebefugnis voraussetze, habe es ein wichtiges Zeichen gesetzt, sagt
       Beckmann.
       
       ## Sind auch Unternehmen in der Pflicht?
       
       In den Niederlanden hatte ein Zivilgericht in Den Haag im November 2024
       [7][über eine Klimaklage gegen den britischen Öl- und Erdgaskonzern Shell
       entschieden]. Unternehmen seien zwar verpflichtet, dem Klimawandel
       entgegenzuwirken und ihre CO₂-Emissionen zu begrenzen, auch wenn diese
       Verpflichtung nicht ausdrücklich in Vorschriften festgelegt sei, hieß es
       damals. Aber: Ein Zivilgericht könne keine konkrete Reduktionsverpflichtung
       festlegen. Heute zeigt sich, wie der BGH diese Frage einstuft.
       
       Ein anderer Fall hatte 2025 am Oberlandesgericht Hamm Aufsehen erregt. Ein
       peruanischer Bauer war dort nach sehr aufwendiger Beweisaufnahme mit einer
       Klimaklage gegen den Energiekonzern RWE gescheitert. Er wollte
       Entschädigung für Maßnahmen, die nötig seien, um sein Eigentum vor Folgen
       des Klimawandels zu schützen. Auch wenn das Gericht am Ende die konkrete
       Bedrohung zu gering einstufte, [8][stellte es in seinem Urteil klar, dass
       auch ein Bauer aus Peru in Deutschland grundsätzlich gegen große Emittenten
       klagen könne].
       
       23 Mar 2026
       
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