# taz.de -- DUH-Klagen gegen Autobauer: Kommt in Deutschland 2030 das Verbrenner-Aus?
> Der BGH entscheidet am Montag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe
> gegen BMW und Mercedes. Ab 2030 sollen keine Verbrenner mehr verkauft
> werden dürfen.
(IMG) Bild: Gebrauchtwagenhandel – Eigentlich sollen Verbrenner ab 2030 nicht mehr verkauft werden dürfen
dpa/taz | Zuletzt wurde in Deutschland und Europa politisch wieder viel
über das geplante Verbot für Verbrenner-Autos diskutiert. Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) geht einen anderen Weg und wendet sich mit Klimaklagen
vor Gericht direkt gegen zwei deutsche Autohersteller. Heute entscheidet
dazu der Bundesgerichtshof (BGH). Was ist an dieser Klage besonders? Und
was wollen die Umweltschützer erreichen? Die wichtigsten Fragen und
Antworten vor dem Urteil aus Karlsruhe:
## Was fordert die Deutsche Umwelthilfe?
Die DUH will, dass BMW und Mercedes-Benz untersagt wird, in Zukunft
Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen: Am besten
ab dem 31. Oktober 2030, da die Fahrzeuge im Schnitt etwas mehr als 14
Jahre in Betrieb seien und Deutschland 2045 treibhausgasneutral sein will,
erklärt DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger. Die Kläger hätten aber auch mehrere
Hilfsanträge mit alternativen Zeiträumen gestellt – zum Beispiel bis 2045,
oder sogar 2050.
Das Problem sei, dass BMW und Mercedes sich bislang zu überhaupt keinem
Datum verpflichten wollten, solange es ihnen nicht gesetzlich
vorgeschrieben werde. Genau darum gehe es nun am BGH, sagt Klinger: „Ist
zivilrechtlich alles erlaubt, was nicht verboten ist?“. Aus Sicht der
Kläger ist die Antwort klar: Nein. Unternehmen müssten sich auch über
staatliche Regulierung hinaus an Sorgfaltspflichten halten, wenn in die
Rechte Dritter eingegriffen werde.
## Auf welche Rechte berufen sich die Kläger?
Drei Geschäftsführer der DUH berufen sich vor Gericht auf ihr im
Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dadurch, dass
BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen
CO₂-Budgets aufbrauchten, würde der politische Handlungsspielraum
beschränkt, sagen sie. So würden später weitreichende Maßnahmen zur
CO₂-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken
würden. Ihre Argumentation stützen sie auf [1][den berühmten
Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021].
## Was hat das Bundesverfassungsgericht damals entschieden?
Das höchste Gericht Deutschlands hatte im März 2021 entschieden, dass das
Klimaschutzgesetz des Bundes in seiner damaligen Form zu kurz griff, und
vom Gesetzgeber Nachbesserungen gefordert. Die zum Teil noch sehr jungen
Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren
Freiheitsrechten verletzt, hieß es. Denn: „Die Vorschriften verschieben
hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“
Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich
unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit
immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. Davon sei
„praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen“, erklärten die
Richterinnen und Richter. Zur Wahrung der grundrechtlich gesicherten
Freiheit müsse der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen, „um diese hohen Lasten
abzumildern“.
## Worum geht es nun am Bundesgerichtshof?
Während es bei der wegweisenden Klimaschutz-Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts um eine Verpflichtung des Staates ging, geht es
am BGH darum, ob auch Großemittenten wie BMW und Mercedes vor Gericht zur
Verantwortung gezogen werden können. Im Verfahren gehe es um eine bisher
nicht geklärte Grundsatzfrage, sagt DUH-Anwalt Klinger: „Haben große
Emittenten eine rechtliche Pflicht, ihre Produktion und Produkte am
verbleibenden CO₂-Budget und den Klimaneutralitätszielen auszurichten?“
## Was sagen die beklagten Unternehmen dazu?
BMW argumentiert, das Pariser Klimaschutzabkommen lege kein [2][rechtlich
verbindliches CO2‑Budget für einzelne Unternehmen] fest, sondern umfasse
ausschließlich nationale Selbstverpflichtungen der Staaten. Die
Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im
Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal. „Hier geht es auch um die
Rechtssicherheit der in Deutschland tätigen Unternehmen“, sagte ein
Sprecher nach der mündlichen Verhandlung Anfang März.
Mercedes-Benz begrüßte, dass der BGH grundlegende Rechtsfragen bei
klimabezogenen Ansprüchen klären werde – so etwa die Reichweite des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen
seien aber Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Rechtsprechung, erklärte das
Unternehmen nach der Verhandlung.
## Wie lief das Verfahren bisher?
Bisher [3][hatte die DUH mit ihren Klagen gegen die Autohersteller vor
Gericht keinen Erfolg]. Sowohl die Landgerichte in München und Stuttgart
als auch die entsprechenden Oberlandesgerichte wiesen die Klagen ab.
Immerhin: Der BGH ließ die zuvor von den OLG nicht zugelassenen Revisionen
zu, sodass die zugrundeliegenden Rechtsfragen nun in Karlsruhe geklärt
werden können.Ist mit einem BGH-Urteil das letzte Wort gesprochen?
Als letzte Instanz in Zivilverfahren ist eine Entscheidung des BGH an sich
nicht mehr anfechtbar. Wenn potenziell Grundrechte betroffen sind, bleibt
aber der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Die Umwelthilfe halte sich
diese Option offen, [4][falls ihre Klage vor dem BGH keinen Erfolg haben
sollte], hatte Anwalt Klinger vor der mündlichen Verhandlung gesagt.
## Wie steht es politisch um das Verbrennerverbot?
Bisher war das Ende von Verbrennern in der Europäischen Union (EU) für 2035
vorgesehen. Die Verordnung, auf die sich Unterhändler der EU-Staaten und
das Europaparlament vor rund drei Jahren verständigten, schrieb vor, dass
danach faktisch keine neuen Autos mit Benzin- oder Dieselmotor zugelassen
werden dürfen. Ende 2025 nahm die EU-Kommission von diesen Plänen aber
Abstand und schlug Aufweichungen und Ausnahmen vor.
## Können Klimaklagen daran etwas ändern?
Den Kampf gegen den Klimawandel haben Umweltschützer in den vergangenen
Jahren immer häufiger in den Gerichtssaal verlagert. „In den letzten Jahren
wurden Klimaklagen auf ganz unterschiedliche Weise erhoben“, sagt dazu
Rechtsanwalt und Umweltrechtsexperte Martin Beckmann.
Dass das Verfassungsgericht den Gesetzgeber 2021 zu Vorkehrungen
verpflichtete, die zukünftige Einschränkung von Freiheitsrechten durch den
Klimawandel zu verhindern, sei Grundlage für viele zivil- oder
verwaltungsrechtliche Klimaklagen, sagt Beckmann.
So entschied etwa das Bundesverwaltungsgericht im Januar, [5][dass die
Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss], weil die
vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen. Das Gericht bestätigte
gleichzeitig, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Verband berechtigt
war, eine Ergänzung des Programms einzuklagen.
Auch international spielen Klimaklagen eine immer größere Rolle. Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im April 2024 etwa
entschieden, [6][dass jeder Staat einen Anteil an der Verantwortung habe,
Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu treffen]. Diese Pflicht richte
sich jeweils nach den Möglichkeiten des Staates. Auch wenn das Urteil nur
für die Schweiz bindend sei und hohe Anforderungen an die
Beschwerdebefugnis voraussetze, habe es ein wichtiges Zeichen gesetzt, sagt
Beckmann.
## Sind auch Unternehmen in der Pflicht?
In den Niederlanden hatte ein Zivilgericht in Den Haag im November 2024
[7][über eine Klimaklage gegen den britischen Öl- und Erdgaskonzern Shell
entschieden]. Unternehmen seien zwar verpflichtet, dem Klimawandel
entgegenzuwirken und ihre CO₂-Emissionen zu begrenzen, auch wenn diese
Verpflichtung nicht ausdrücklich in Vorschriften festgelegt sei, hieß es
damals. Aber: Ein Zivilgericht könne keine konkrete Reduktionsverpflichtung
festlegen. Heute zeigt sich, wie der BGH diese Frage einstuft.
Ein anderer Fall hatte 2025 am Oberlandesgericht Hamm Aufsehen erregt. Ein
peruanischer Bauer war dort nach sehr aufwendiger Beweisaufnahme mit einer
Klimaklage gegen den Energiekonzern RWE gescheitert. Er wollte
Entschädigung für Maßnahmen, die nötig seien, um sein Eigentum vor Folgen
des Klimawandels zu schützen. Auch wenn das Gericht am Ende die konkrete
Bedrohung zu gering einstufte, [8][stellte es in seinem Urteil klar, dass
auch ein Bauer aus Peru in Deutschland grundsätzlich gegen große Emittenten
klagen könne].
23 Mar 2026
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