# taz.de -- BGH urteilt gegen Klimakläger: Ende eines Irrweges
       
       > Der Versuch von Umweltorganisationen, Unternehmen wie BMW und Mercedes
       > mit Klagen zu mehr Klimaschutz zu zwingen, ist gescheitert. Und das zu
       > Recht.
       
 (IMG) Bild: Klimaschutz muss durch Gesetze und nicht durch Klagen durchgesetzt werden hat der BGH entschieden
       
       Der Versuch von Umweltverbänden, große Unternehmen mit Klagen zu besonders
       anspruchsvollem Klimaschutz zu zwingen, ist in vollem Umfang gescheitert.
       Nachdem in Deutschland noch keine einzige dieser Klagen erfolgreich war,
       hat der Bundesgerichtshof (BGH) dieser Strategie jetzt [1][mit seinem
       Grundsatzurteil endgültig den Stecker gezogen]. Zu Recht.
       
       Der BGH erinnerte daran, dass in der Demokratie der Gesetzgeber die
       wesentlichen Entscheidungen trifft und nicht die Gerichte aufgrund der
       Klagen von Einzelpersonen. Nur der Gesetzgeber ist für die Entscheidung
       legitimiert, welcher gesellschaftliche Sektor noch welche CO₂-Emissionen
       ausstoßen darf.
       
       Das leuchtet angesichts der aktuellen Klagen unmittelbar ein. So klagte die
       Deutsche Umwelthilfe [2][gegen Mercedes und BMW, Greenpeace klagte gegen
       VW]. Was aber ist mit Ford, Opel und Hyundai? Was ist mit den Lkw- und
       Flugzeugherstellern? Sollen Gerichte nur dort aktiv werden, wo eine NGO
       gerade Kapazitäten für Klagen und Hoffnung auf gute Öffentlichkeitswirkung
       hat?
       
       Außerdem ist der Verkehr ja nur einer der klimarelevanten Sektoren. Es gibt
       auch noch Gebäude, Industrie, Landwirtschaft und die Energieversorgung.
       Jeder Sektor hat seine eigene Logik, seine eigenen Interessenskonflikte.
       Die Abwägung all dieser Aspekte ist genuine Aufgabe der Politik. Gerichte
       wären hiermit nicht nur überfordert, sie sind hierzu auch nicht
       legitimiert.
       
       Noch deutlicher wird das, wenn man über den Rand der [3][Klimapolitik]
       hinwegblickt. Selbst wenn man sich objektiv darauf einigen könnte, wie eine
       optimal austarierte Klimapolitik aussieht, dann kommt doch ganz sicher
       etwas dazwischen – eine globale Pandemie, ein verbrecherischer
       Angriffskrieg – mit neuen drängenden Problemen und neuen Sachzwängen.
       Müsste dann nicht das gerichtliche Verfahren neu aufgenommen werden? Oder
       zeigt nicht auch dies, dass politische Fragen in politische Gremien
       gehören?
       
       Wir alle wissen, dass die Politik zu wenig tut, zu viel Rücksicht nimmt, in
       Deutschland, in Europa und global. Das aber ist ein anderes Problem. Hier
       helfen vielleicht Klagen gegen die untätigen und zögerlichen Parlamente, wo
       dies möglich ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Jahr die
       Gelegenheit, neue Impulse zu setzen.
       
       24 Mar 2026
       
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