# taz.de -- Umwelthilfe-Chef über Klimaklage: „Enorme Bedeutung für die Klimapolitik“
       
       > Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte das Klimaschutzprogramm
       > verschärfen, sagt Umweltschützer Jürgen Resch. Er schlägt ein Tempolimit
       > vor.
       
 (IMG) Bild: Essen, NRW, die Autobahn A 40 im Abendlicht: das Tempolimit wäre aber am einfachsten, billigsten und schnellsten umzusetzen
       
       taz: Herr Resch, das Bundesverwaltungsgericht verhandelt an diesem
       Donnerstag die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung.
       Worum geht es dabei? 
       
       Jürgen Resch: Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Bundesregierung wegen zu
       wenig [1][Klimaschutz] verklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht
       Berlin-Brandenburg Recht bekommen. Statt dieses Urteil ernst zu nehmen und
       mehr [2][Emissionen] zu senken, ging ausgerechnet der damals zuständige
       Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Bündnisgrünen in Revision: Wir
       als Organisation seien gar nicht berechtigt, für eine Nachbesserung des
       Klimaschutzprogramms der Regierung zu klagen. Ob das so ist, wird das
       Bundesverwaltungsgericht nun in letzter Instanz klären.
       
       taz: Nehmen wir einmal an, das Gericht gibt ihnen recht. Was würde dies für
       den Klimaschutz bedeuten? 
       
       Resch: Zweierlei: Erstens wäre ein für alle Mal geklärt, dass sich auch
       eine Regierung an die eigenen Gesetze halten muss. Minus 65 Prozent steht
       im Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2030, mit den aktuellen politischen
       Instrumentarien ist das nicht erreichbar. Laut aktuellem Projektionsbericht
       wird das Klimaziel 2030 um 25 Millionen Tonnen Treibhausgas verfehlt, das
       Ziel für 2040 sogar um 103 Millionen Tonnen. Das Klimaschutzgesetz schreibt
       ein Klimaschutzprogramm vor, quasi einen Instrumentenkasten, um das
       Klimaziel auch wirklich zu erreichen. Bereits bei Beschluss des
       Klimaschutzprogramms hatte die damalige Bundesregierung zugegeben, dass die
       Maßnahmen nicht reichen, um die Klimaziele zu erreichen. Folgt das
       Bundesverwaltungsgericht unserer Auffassung, muss die Regierung jetzt
       umgehend zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen beschließen.
       
       taz: Und zweitens? 
       
       Resch: Wenn das Gericht unserer Argumentation folgt, würde unser Klagerecht
       für ambitionierten und rechtskonformen Klimaschutz erheblich gestärkt. Ein
       zentraler Gegenstand der Verhandlung ist nämlich auch die Frage, ob ein
       Klimaschutzprogramm und damit die [3][Einhaltung der Klimaziele]
       gerichtlich kontrolliert werden kann. Die Bundesregierung bestreitet das,
       obwohl der Fall unserer juristischen Einschätzung nach klar ist. Das ist
       aber eine zentrale Weichenstellung, denn zum ersten Mal entscheidet ein
       Bundesgericht grundsätzlich über diese Frage. Von einem gestärkten
       Klagerecht werden wir dann natürlich bei weiteren Verstößen Gebrauch
       machen.
       
       taz: Aber Habeck und seine Ampelregierung sind doch Geschichte! 
       
       Resch: Wir haben die Bundesregierung verklagt, die seinerzeit von Habeck
       beim Klimaschutz vertreten wurde. Jetzt gibt es andere Repräsentanten, aber
       immer noch die Bundesregierung. Die wird dem Urteil folgen müssen.
       
       taz: Ganz praktisch – welche Auswirkungen kann das Urteil für die Politik
       mit sich bringen? 
       
       Resch: Aktuell erarbeitet die Bundesregierung ein neues
       Klimaschutzprogramm, das spätestens im März 2026 beschlossen werden muss.
       Die Vorgaben eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hätten
       unmittelbaren Einfluss auf die Ausgestaltung dieses Programms.
       
       taz: Okay, aber könnte das Urteil unseren Alltag verändern? 
       
       Resch: Ausdrücklich ja! Zum Beispiel durch ein Tempolimit auf deutschen
       Autobahnen und im innerstädtischen Verkehr. Das Umweltbundesamt hat
       dankenswerterweise ausgerechnet, dass solch eine Maßnahme jedes Jahr 11 bis
       12 Millionen Tonnen Treibhausgase einsparen würde. Das ist etwa die Hälfte
       jenes Fehlbetrages, der aktuell für das 2030-Ziel fehlt.
       
       taz: Das Verwaltungsgericht entscheidet an diesem Donnerstag auch über ein
       Tempolimit? 
       
       Resch: Natürlich nicht direkt! Im Verkehrssektor gibt es zu wenig
       Klimaschutz, wenn das Gericht uns folgt, muss die Regierung handeln.
       Sicherlich könnte sie auch alle innerdeutschen Flüge verbieten oder eine
       andere wirksame Maßnahme umsetzen, Fahrverbote beispielsweise. Das
       Tempolimit wäre aber am einfachsten, billigsten und schnellsten umzusetzen.
       
       taz: Nicht nur der Verkehr ist betroffen? 
       
       Resch: Nein, auch im Gebäudebereich und in der Landwirtschaft gibt es
       aktuell zu wenig Einsparungen, auch dort müsste die Politik neue Maßnahmen
       auf den Weg bringen.
       
       taz: Erwarten Sie denn eine Entscheidung des Gerichts an diesem Donnerstag? 
       
       Resch: Die Chancen stehen fifty-fifty. In ähnlichen Verfahren hatten wir
       als Umwelthilfe in der Vergangenheit am selben Tag eine Entscheidung. Es
       gab aber auch Fälle, wo sich die Kammer eine Woche lang zur Beratung
       zurückgezogen hat. Mich würde nicht wundern, wenn das auch diesmal
       geschieht: Das Urteil hat enorme Bedeutung für die Klimapolitik der
       Bundesregierung.
       
       28 Jan 2026
       
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