# taz.de -- Verbrenner-Aus vor Gericht: Klimaklagen gegen BMW und Mercedes scheitern am BGH
       
       > In Karlsruhe wollten Umweltschützer ein Verbrenner-Aus ab 2030 für BMW
       > und Mercedes durchsetzen. Laut BGH liegt die Aufgabe nicht bei den
       > Zivilgerichten.
       
 (IMG) Bild: Verliert vor Gericht: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe
       
       dpa | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist am Bundesgerichtshof (BGH) mit
       Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz gescheitert. Der Verein wollte vor
       Gericht erreichen, dass den Autoherstellern untersagt wird, nach November
       2030 noch Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen.
       Schon in den Vorinstanzen in München und Stuttgart hatten die Klagen keinen
       Erfolg. Nun wies der BGH als letzte Instanz die Revisionen der DUH zurück.
       
       Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob Unternehmen auch abseits
       staatlicher Vorschriften vor Zivilgerichten zu bestimmten Klimamaßnahmen
       verpflichtet werden können. Drei Geschäftsführer der Umwelthilfe hatten
       sich in ihrer Klage auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines
       Persönlichkeitsrecht berufen.
       
       DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kündigte an, das BGH-Urteil werde
       geprüft und dann entschieden, ob der Verein vor das
       Bundesverfassungsgericht ziehe.
       
       Dadurch, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und
       nationalen CO2-Budgets aufbrauchten, würde der politische
       Handlungsspielraum beschränkt, sagten sie. So würden später weitreichende
       Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte
       einschränken würden. Die Argumentation basierte [1][auf dem berühmten
       Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021].
       
       Das höchste Gericht Deutschlands hatte im März 2021 entschieden, dass das
       Klimaschutzgesetz des Bundes in seiner damaligen Form zu kurz griff und vom
       Gesetzgeber Nachbesserungen gefordert. Die zum Teil noch sehr jungen
       Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren
       Freiheitsrechten verletzt, hieß es. Denn: „Die Vorschriften verschieben
       hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“
       
       ## Klimaziele im Plenarsaal, nicht Gerichtssaal
       
       Während es damals um eine Verpflichtung des Staates ging, ging es am BGH
       nun [2][darum, ob auch Großemittenten wie BMW und Mercedes vor Gericht in
       die Pflicht genommen werden können]. Mercedes hatte nach der Verhandlung
       vor drei Wochen erklärt, gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen seien Aufgabe
       des Gesetzgebers, nicht der Rechtsprechung. Auch ein BMW-Sprecher betonte:
       Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im
       Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal.
       
       Ähnlich äußerte sich jetzt auch der sechste Zivilsenat des BGH in
       Karlsruhe. Privatpersonen könnten die erhobenen Forderungen nicht gegen
       Kraftfahrzeughersteller durchsetzen. Sie seien durch das Handeln der
       Unternehmen nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt,
       sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters.
       
       Die Vorgabe eines Restbudgets an zugelassenen CO2-Emissionen gelte bislang
       deutschlandweit und beziehe sich nicht etwa auf einzelne Bundesländer, den
       Verkehrssektor oder gar einzelne Unternehmen. Das zu regeln [3][wäre Sache
       der Politik], sagte Seiters. Die Verantwortung für den Klimaschutz liege
       beim Gesetzgeber. Gegen womöglich zu hohe CO2-Emissionsmengen könne man
       dann Verfassungsbeschwerde erheben.
       
       23 Mar 2026
       
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