# taz.de -- Verbrenner-Aus vor Gericht: Klimaklagen gegen BMW und Mercedes scheitern am BGH
> In Karlsruhe wollten Umweltschützer ein Verbrenner-Aus ab 2030 für BMW
> und Mercedes durchsetzen. Laut BGH liegt die Aufgabe nicht bei den
> Zivilgerichten.
(IMG) Bild: Verliert vor Gericht: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe
dpa | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist am Bundesgerichtshof (BGH) mit
Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz gescheitert. Der Verein wollte vor
Gericht erreichen, dass den Autoherstellern untersagt wird, nach November
2030 noch Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen.
Schon in den Vorinstanzen in München und Stuttgart hatten die Klagen keinen
Erfolg. Nun wies der BGH als letzte Instanz die Revisionen der DUH zurück.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob Unternehmen auch abseits
staatlicher Vorschriften vor Zivilgerichten zu bestimmten Klimamaßnahmen
verpflichtet werden können. Drei Geschäftsführer der Umwelthilfe hatten
sich in ihrer Klage auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines
Persönlichkeitsrecht berufen.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kündigte an, das BGH-Urteil werde
geprüft und dann entschieden, ob der Verein vor das
Bundesverfassungsgericht ziehe.
Dadurch, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und
nationalen CO2-Budgets aufbrauchten, würde der politische
Handlungsspielraum beschränkt, sagten sie. So würden später weitreichende
Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte
einschränken würden. Die Argumentation basierte [1][auf dem berühmten
Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021].
Das höchste Gericht Deutschlands hatte im März 2021 entschieden, dass das
Klimaschutzgesetz des Bundes in seiner damaligen Form zu kurz griff und vom
Gesetzgeber Nachbesserungen gefordert. Die zum Teil noch sehr jungen
Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren
Freiheitsrechten verletzt, hieß es. Denn: „Die Vorschriften verschieben
hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“
## Klimaziele im Plenarsaal, nicht Gerichtssaal
Während es damals um eine Verpflichtung des Staates ging, ging es am BGH
nun [2][darum, ob auch Großemittenten wie BMW und Mercedes vor Gericht in
die Pflicht genommen werden können]. Mercedes hatte nach der Verhandlung
vor drei Wochen erklärt, gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen seien Aufgabe
des Gesetzgebers, nicht der Rechtsprechung. Auch ein BMW-Sprecher betonte:
Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im
Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal.
Ähnlich äußerte sich jetzt auch der sechste Zivilsenat des BGH in
Karlsruhe. Privatpersonen könnten die erhobenen Forderungen nicht gegen
Kraftfahrzeughersteller durchsetzen. Sie seien durch das Handeln der
Unternehmen nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt,
sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters.
Die Vorgabe eines Restbudgets an zugelassenen CO2-Emissionen gelte bislang
deutschlandweit und beziehe sich nicht etwa auf einzelne Bundesländer, den
Verkehrssektor oder gar einzelne Unternehmen. Das zu regeln [3][wäre Sache
der Politik], sagte Seiters. Die Verantwortung für den Klimaschutz liege
beim Gesetzgeber. Gegen womöglich zu hohe CO2-Emissionsmengen könne man
dann Verfassungsbeschwerde erheben.
23 Mar 2026
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