# taz.de -- EuGH-Urteil zu Trassenpreisen: Wird der ÖPNV noch teurer?
> Bisher wird der Nahverkehr bei der Schienenmaut besonders geschützt.
> Warum der Europäische Gerichtshof die strengen Vorgaben jetzt beanstandet
> hat.
(IMG) Bild: Ohne Reform der Trassenpreise wird diese Fahrt die Nahverkehrsunternehmen bald teurer zu stehen kommen
Die Berechnung der Trassenpreise für den Eisenbahnverkehr in Deutschland
verstößt gegen EU-Recht, die politischen Vorgaben sind zu rigide. Das
stellte an diesem Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest – und
befeuerte damit die Diskussionen über eine ohnehin geplante Reform der
Trassenpreise.
Das Schienennetz in Deutschland wird überwiegend von der DB Infrago
betrieben. Sie berechnet anhand ihrer Kosten die Trassenpreise, die von den
Unternehmen des Fernverkehrs, des Nahverkehrs und des Güterverkehrs zu
bezahlen sind. Die Trassenpreise machen je nach Unternehmen 10 bis 40
Prozent der Verkehrskosten aus.
Seit 2016 ist der Anstieg der Trassenpreise für den Nahverkehr allerdings
auf 1,8 Prozent pro Jahr gedeckelt. Ab 2026 gilt ein Deckel von 3 Prozent.
Diese Deckelung haben die Länder durchgesetzt, die den Nahverkehr stark
subventionieren. Wenn die Kosten der DB Infrago steigen, müssen Fernverkehr
und Güterverkehr entsprechend mehr bezahlen.
Der konkrete Rechtsstreit drehte sich um die Erhöhung der Trassenpreise für
das Jahr 2025: Die Trassenentgelte für Fern- und Güterverkehr sollten um
rund 17 Prozent steigen, damit die Kosten für den Nahverkehr einigermaßen
stabil bleiben.
## Reform des Trassenpreissystems erwartet
Dagegen klagten aber nicht die betroffenen [1][DB Fernverkehr und DB
Cargo], sondern die DB Infrago als Netzbetreiber. Sie berief sich auf eine
EU-Richtlinie von 2016 zur „Verwaltung der Eisenbahn-Infrastruktur“. Danach
wird dem Infrastrukturbetreiber in wesentlichen Fragen Unabhängigkeit
zugesichert. Die fehle aber, wenn die Preise durch politische Vorgaben
quasi feststehen.
Das Verwaltungsgericht Köln legte den Streit dem EuGH vor, weil es im Kern
um die Auslegung von EU-Recht geht. Und der EuGH schloss sich jetzt der
Rechtsauffassung der DB Infrago an: Die deutschen Regeln für die
Trassenpreise verstoßen gegen EU-Recht.
Der EuGH machte aber keine Vorgaben, welche Regeln in Deutschland zukünftig
gelten sollen. Wenn sich nichts ändert, droht also eine deftige Erhöhung
der Trassenpreise im Schienennahverkehr – was eigentlich dem Ziel
widerspricht, mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern, auch um die
deutschen Klimaziele einhalten zu können.
Allerdings heißt es im [2][schwarz-roten Koalitionsvertrag] ohnehin: „Das
Trassenpreissystem reformieren wir.“ Pläne der Bundesregierung werden bis
zum Sommer erwartet. Eine kleine Reform gab es schon im November: Im
„Gesetz zur Abmilderung des Trassenpreisanstiegs“ beschloss der Bundestag,
dass der garantierte Gewinn der DB Infrago von 5,2 Prozent auf 1,9 Prozent
reduziert wird. Für die große Reform fordern Schienenverbände, etwa die
Allianz pro Schiene, eine [3][Abkehr vom Vollkostenprinzip]; die
Unternehmen sollen nur noch die Kosten der jeweiligen Fahrt – Grenzkosten –
tragen.
19 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Gueterverkehr-der-Deutschen-Bahn/!6155962
(DIR) [2] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/koalitionsvertrag-2025-2340970
(DIR) [3] /Trassenpreise/!6163034
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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