# taz.de -- EuGH-Urteil zu Trassenpreisen: Wird der ÖPNV noch teurer?
       
       > Bisher wird der Nahverkehr bei der Schienenmaut besonders geschützt.
       > Warum der Europäische Gerichtshof die strengen Vorgaben jetzt beanstandet
       > hat.
       
 (IMG) Bild: Ohne Reform der Trassenpreise wird diese Fahrt die Nahverkehrsunternehmen bald teurer zu stehen kommen
       
       Die Berechnung der Trassenpreise für den Eisenbahnverkehr in Deutschland
       verstößt gegen EU-Recht, die politischen Vorgaben sind zu rigide. Das
       stellte an diesem Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest – und
       befeuerte damit die Diskussionen über eine ohnehin geplante Reform der
       Trassenpreise.
       
       Das Schienennetz in Deutschland wird überwiegend von der DB Infrago
       betrieben. Sie berechnet anhand ihrer Kosten die Trassenpreise, die von den
       Unternehmen des Fernverkehrs, des Nahverkehrs und des Güterverkehrs zu
       bezahlen sind. Die Trassenpreise machen je nach Unternehmen 10 bis 40
       Prozent der Verkehrskosten aus.
       
       Seit 2016 ist der Anstieg der Trassenpreise für den Nahverkehr allerdings
       auf 1,8 Prozent pro Jahr gedeckelt. Ab 2026 gilt ein Deckel von 3 Prozent.
       Diese Deckelung haben die Länder durchgesetzt, die den Nahverkehr stark
       subventionieren. Wenn die Kosten der DB Infrago steigen, müssen Fernverkehr
       und Güterverkehr entsprechend mehr bezahlen.
       
       Der konkrete Rechtsstreit drehte sich um die Erhöhung der Trassenpreise für
       das Jahr 2025: Die Trassenentgelte für Fern- und Güterverkehr sollten um
       rund 17 Prozent steigen, damit die Kosten für den Nahverkehr einigermaßen
       stabil bleiben.
       
       ## Reform des Trassenpreissystems erwartet
       
       Dagegen klagten aber nicht die betroffenen [1][DB Fernverkehr und DB
       Cargo], sondern die DB Infrago als Netzbetreiber. Sie berief sich auf eine
       EU-Richtlinie von 2016 zur „Verwaltung der Eisenbahn-Infrastruktur“. Danach
       wird dem Infrastrukturbetreiber in wesentlichen Fragen Unabhängigkeit
       zugesichert. Die fehle aber, wenn die Preise durch politische Vorgaben
       quasi feststehen.
       
       Das Verwaltungsgericht Köln legte den Streit dem EuGH vor, weil es im Kern
       um die Auslegung von EU-Recht geht. Und der EuGH schloss sich jetzt der
       Rechtsauffassung der DB Infrago an: Die deutschen Regeln für die
       Trassenpreise verstoßen gegen EU-Recht.
       
       Der EuGH machte aber keine Vorgaben, welche Regeln in Deutschland zukünftig
       gelten sollen. Wenn sich nichts ändert, droht also eine deftige Erhöhung
       der Trassenpreise im Schienennahverkehr – was eigentlich dem Ziel
       widerspricht, mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern, auch um die
       deutschen Klimaziele einhalten zu können.
       
       Allerdings heißt es im [2][schwarz-roten Koalitionsvertrag] ohnehin: „Das
       Trassenpreissystem reformieren wir.“ Pläne der Bundesregierung werden bis
       zum Sommer erwartet. Eine kleine Reform gab es schon im November: Im
       „Gesetz zur Abmilderung des Trassenpreisanstiegs“ beschloss der Bundestag,
       dass der garantierte Gewinn der DB Infrago von 5,2 Prozent auf 1,9 Prozent
       reduziert wird. Für die große Reform fordern Schienenverbände, etwa die
       Allianz pro Schiene, eine [3][Abkehr vom Vollkostenprinzip]; die
       Unternehmen sollen nur noch die Kosten der jeweiligen Fahrt – Grenzkosten –
       tragen.
       
       19 Mar 2026
       
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 (DIR) [3] /Trassenpreise/!6163034
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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