# taz.de -- Meinungsfreiheit in Deutschland: Faesers fatales Vermächtnis
       
       > Der Slogan „From the River to the Sea“ ist seit 2023 verboten – mit
       > massiven Folgen. Die Begründung ist aber dünn, wie eine Anfrage der
       > Linken zeigt.
       
 (IMG) Bild: Diese Slogans und Symbole sind gerade noch so erlaubt: Szene bei einer Pro-Palästina-Kundgebung in Berlin
       
       Vor einem Monat wurde Mirko Lange freigesprochen. Der Münchner
       Kommunikationsberater und Jurist hatte im November 2023 auf seinen
       Social-Media-Profilen – auf Facebook und LinkedIn – den Slogan „From the
       river to the sea, Palestine should be free“ geschrieben. Erläuternd hatte
       er hinzugefügt, das Gebiet solle „frei von Militärherrschaft“ und „von
       völkerrechtswidrigen Annexionen“ sein, wie sie die israelische Regierung
       ausübt und anstrebt – aber auch „frei von Geiselnahmen“ und „von
       Terrorismus“, distanzierte er sich ausdrücklich von der Hamas. Es war eine
       plakative Reaktion auf das pauschale Verbot des Slogans durch die damalige
       Innenministerin Nancy Faeser.
       
       Die SPD-Politikerin ließ die Redewendung „Vom Fluss bis zum Meer“ kurz nach
       dem 7. Oktober 2023 in allen Sprachen [1][als „Kennzeichen der Hamas“
       einstufen und verbieten]. Seitdem müssen die Strafverfolgungsbehörden
       bereits eingreifen, wenn dieser Halbsatz fällt – es braucht noch nicht
       einmal den Zusatz „Palestine will be free“. Faesers Verfügung hatte
       [2][weitreichende Folgen] und führte zu einer Flut von Strafanzeigen und
       Strafverfahren. Experten gehen bundesweit von einer hohen dreistelligen bis
       vierstelligen Zahl aus, wobei viele Verfahren noch anhängig sind.
       
       Aufgrund des Verbots wurden [3][Wohnungen durchsucht, Menschen auf
       Versammlungen festgenommen und Demonstrationen verboten]. Im Dezember 2023
       wurde in Berlin etwa eine Kundgebung unter dem Motto „From the river to the
       sea, you will get the hug you need“ von der Polizei verboten, erst [4][vor
       wenigen Monaten erklärte ein Gericht dieses Verbot rückwirkend für
       rechtswidrig]. Einbürgerungen wurden aufgrund der Parole erschwert und
       Abschiebungen erleichtert. Doch Gerichte sind sich in ihrer [5][rechtlichen
       Bewertung bis heute uneinig], was zu [6][widersprüchlichen Urteilen] und
       zahlreichen Revisionen führte. Mehrere Verfahren endeten, wie bei Mirko
       Lange, mit Freisprüchen oder wurden eingestellt. Eine höchstrichterliche
       Rechtsprechung steht noch aus.
       
       ## Eine Frage des Prinzips
       
       Mirko Lange war schon 2023 überzeugt, dass Faesers pauschales Verbot
       „eindeutig verfassungswidrig“ sei. Deshalb machte der heute 61-Jährige die
       Probe aufs Exempel, indem er seinen oben zitierten Beitrag ins Netz
       stellte. Die Behörden sprangen darauf an. Ende 2025 flatterte Lange ein
       Strafbefehl ins Haus: Die bayerische Staatsanwaltschaft warf ihm vor, das
       „Kennzeichen einer terroristischen Vereinigung“ verwendet zu haben, und
       forderte von ihm, eine Geldstrafe von 7.000 Euro zu zahlen sowie die
       Verfahrenskosten zu tragen.
       
       Mitte Februar 2026 fand in München am Amtsgericht die mündliche Verhandlung
       statt. Dort erfuhr Lange, dass Polizeibeamte bei ihm zu Hause waren, um zu
       überprüfen, ob er dort wohnt. Bayerns Oberstaatsanwalt Andreas Franck –
       zugleich Antisemitismusbeauftragter der Justiz des Freistaats – beantragte
       dreimal eine Hausdurchsuchung bei ihm, die jedes Mal abgelehnt wurde. „Das
       sind alles heftige Grundrechtseingriffe und klare Pflichtverstöße“, meint
       Lange. Doch die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Sie hat Berufung gegen
       den Freispruch eingelegt.
       
       Lange geht es ums Prinzip: „Ich habe den Post damals bewusst so formuliert,
       um zu zeigen, dass man die Parole [7][in einem
       rechtsstaatlich-demokratischen Sinn] verwenden kann: für Menschenrechte und
       das Völkerrecht, gegen Gewalt und gegen Terrorismus“, sagt er der taz.
       Grundsätzlich findet er es richtig, problematische Slogans unter Strafe zu
       stellen – wie etwa die Parole „Alles für Deutschland“, der aus der NS-Zeit
       stammt. Der Spruch ist verboten, weil er als Erkennungsspruch der SA gilt.
       Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke stand schon [8][vor Gericht, weil er die
       Parole etwa in einer Rede verwendete.]
       
       ## Eine weit verbreitete Metapher
       
       Lange hält die Hamas für eine Terrororganisation und findet es richtig,
       dass sie in Deutschland verboten ist. Er findet es auch richtig, die
       Verwendung der Parole „From the river to the sea“ zu bestrafen, wenn sie
       zur Unterstützung der Hamas benutzt wird. Weil der Spruch aber auch für
       friedlichen Protest verwendet werde, könne man nicht pauschal behaupten,
       dass jeder, der darauf zurückgreife, die Hamas unterstütze. „Das ist
       absurd“, findet er.
       
       Tatsächlich stammt der Slogan „From the river to the sea“ aus den frühen
       1960er Jahren und wurde schon von der Palästinensischen
       Befreiungsorganisation (PLO) mit dem Zusatz „Palestine will be free“
       verwendet. Während die einen die Parole als Aufruf zu Freiheit und
       Gleichheit für Palästinenserinnen und Palästinenser verstehen, sehen andere
       darin einen Aufruf zur Beseitigung Israels oder eine
       „Vernichtungsfantasie“, wie es der ehemalige Grünen-Chef Robert Habeck
       einmal formulierte. Manche stufen den Slogan deshalb als [9][Form eines
       „israelbezogenen Antisemitismus“] ein.
       
       Die Floskel „Vom Fluss bis zum Meer“ wurde und wird aber auch von
       israelischer Seite verwendet, um das Gebiet zwischen Jordan und Mittelmeer
       zu beschreiben – etwa von der rechten Partei Likud des israelischen
       Premiers Benjamin Netanjahu. „Zwischen dem Meer und dem Jordan wird es nur
       israelische Souveränität geben“, steht seit 1977 in ihrem Parteiprogramm.
       Als Netanjahu Ende 2022 mit zwei ultraorthodoxen und zwei rechtsextremen
       Parteien [10][seine aktuelle Regierung bildete], schrieben sie das Postulat
       in ihrem Koalitionsvertrag fest. Damit untermauerten sie den [11][Anspruch
       auf das von Israel völkerrechtswidrig besetzte Westjordanland, den
       Gazastreifen, Ostjerusalem und die Golanhöhen] und ihre Ablehnung eines
       palästinensischen Staats.
       
       ## Die Linke hat Fragen
       
       Die Linksfraktion im Bundestag wollte nun wissen, auf welcher Grundlage die
       ehemalige Bundesinnenministerin Faeser ihr Verbot der Redewendung „Vom
       Fluss bis zum Meer“ aussprach, das bis heute in Kraft ist, und stellte der
       Bundesregierung dazu Fragen. Die Begründung ist dünn. „Für eine Bewertung
       als Kennzeichen ist es ausreichend, dass sich die ‚Hamas‘ das Kennzeichen
       derart zu eigen macht, dass es zumindest auch als Kennzeichen der ‚Hamas‘
       erscheint“, schreibt sie in ihrer [12][Antwort auf eine Kleine Anfrage].
       Zur Begründung führt sie keine wissenschaftlichen Untersuchungen oder
       Analysen ins Feld – nicht einmal solche vom Verfassungsschutz.
       
       Stattdessen listet sie in ihrer Antwort elf Beispiele auf, in denen die
       Hamas oder ihre Funktionäre die Redewendung „vom Fluss bis zum Meer“ schon
       benutzt haben. So stehe etwa in der Charta der Hamas aus dem Jahr 2017,
       diese lehne „jede Alternative zur umfassenden und vollständigen Befreiung
       Palästinas, vom Fluss bis zum Meer, ab“. Außerdem habe der [13][langjährige
       Hamas-Funktionär Chaled Maschal] bei der Beerdigungsfeier für den von
       Israel getöteten Hamas-Chef Ismail Hanijeh im August 2024 in Doha gesagt:
       „Palästina wird bleiben, vom Meer bis zum Fluss, vom Norden bis zum Süden.“
       Das reicht der Bundesregierung, um ihr Verbot der Floskel „Vom Fluss bis
       zum Meer“ in allen Sprachen zu begründen.
       
       „Die Antwort der Bundesregierung weicht den Fragen aus. Sie bleibt jede
       wissenschaftliche Analyse oder stichhaltige Begründung schuldig, warum die
       Parole ‚From the river to the sea‘ plötzlich ein exklusives Kennzeichen der
       Hamas sein soll“, sagt die Linken-Abgeordnete Nicole Gohlke. „Hier wird
       eine jahrzehntealte, kontextabhängige Aussage pauschal kriminalisiert, ohne
       dass die Regierung erklären kann, auf welcher Basis sie das eigentlich
       tut.“
       
       ## Die Pläne lagen schon in der Schublade
       
       Der Bundesregierung sind keine Beispiele bekannt, dass die Hamas oder ihre
       Funktionäre diese Floskel jemals in einer anderen Sprache als Arabisch
       verwendet hätten, wie sie in ihrer Antwort zugibt. Dadurch bleibt offen,
       warum sie auch auf Deutsch und Englisch verboten ist. Kein anderer Staat,
       nicht einmal die USA, haben die Redewendung „From the river to the sea“
       bisher verboten. Die Bundesregierung hat sich dazu auch nicht mit anderen
       Mitgliedsstaaten der EU ausgetauscht, wie sie einräumt: Es handelt sich
       also um einen deutschen Alleingang.
       
       Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, befand
       bereits 2024, dass eine pauschale Kriminalisierung des Slogans
       unverhältnismäßig sei. Die [14][Organisation Civicus stufte Deutschland
       auch deswegen in ihrem Bericht über bürgerliche Freiheiten herunter].
       
       Die Pläne für diese Einschränkung der Meinungsfreiheit lagen offenbar schon
       länger in der Schublade. Bereits 2022 erarbeitete eine von der
       Innenministerkonferenz (IMK) eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an der
       das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz
       beteiligt waren, eine Reihe von Maßnahmen, um „zunehmender antisemitischer
       und antiisraelischer Hetze vor dem Hintergrund des Nahostkonflikts“ zu
       begegnen, wie es damals hieß.
       
       ## Faeser reichte schon der Halbsatz
       
       Die Arbeitsgruppe empfahl, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und
       auszuschöpfen, „um Äußerungen, Symbole, Motive“ zu verbieten, die „gegen
       die Sicherheit oder gar den Bestand des Staates Israel gerichtet“ sein
       könnten. Als Beispiele dafür wurden Landkarten genannt, „die das
       Existenzrecht Israels infrage stellen“, und Aufrufe wie „From the river to
       the sea, Palestine will be free“.
       
       Nach dem 7. Oktober 2023 ließ Faeser dann nur den ersten Teil der Parole
       verbieten – „Vom Fluss bis zum Meer (auf Deutsch oder anderen Sprachen)“,
       wie es in ihrer Verfügung hieß. Seitdem haben Staatsanwaltschaften und
       Gerichte viel zu tun, und die Polizei greift auf Demonstrationen regelmäßig
       durch, sobald sie diese Worte hört oder liest.
       
       „Diese massenhafte Kriminalisierung von Demonstranten ist völlig
       unverhältnismäßig und ein schwerer Eingriff in die Meinungsfreiheit“, sagt
       die Linken-Abgeordnete Nicole Gohlke. „Diese willkürliche
       Strafverfolgungswelle muss ein Ende haben.“
       
       18 Mar 2026
       
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