# taz.de -- Meinungsfreiheit in Deutschland: Faesers fatales Vermächtnis
> Der Slogan „From the River to the Sea“ ist seit 2023 verboten – mit
> massiven Folgen. Die Begründung ist aber dünn, wie eine Anfrage der
> Linken zeigt.
(IMG) Bild: Diese Slogans und Symbole sind gerade noch so erlaubt: Szene bei einer Pro-Palästina-Kundgebung in Berlin
Vor einem Monat wurde Mirko Lange freigesprochen. Der Münchner
Kommunikationsberater und Jurist hatte im November 2023 auf seinen
Social-Media-Profilen – auf Facebook und LinkedIn – den Slogan „From the
river to the sea, Palestine should be free“ geschrieben. Erläuternd hatte
er hinzugefügt, das Gebiet solle „frei von Militärherrschaft“ und „von
völkerrechtswidrigen Annexionen“ sein, wie sie die israelische Regierung
ausübt und anstrebt – aber auch „frei von Geiselnahmen“ und „von
Terrorismus“, distanzierte er sich ausdrücklich von der Hamas. Es war eine
plakative Reaktion auf das pauschale Verbot des Slogans durch die damalige
Innenministerin Nancy Faeser.
Die SPD-Politikerin ließ die Redewendung „Vom Fluss bis zum Meer“ kurz nach
dem 7. Oktober 2023 in allen Sprachen [1][als „Kennzeichen der Hamas“
einstufen und verbieten]. Seitdem müssen die Strafverfolgungsbehörden
bereits eingreifen, wenn dieser Halbsatz fällt – es braucht noch nicht
einmal den Zusatz „Palestine will be free“. Faesers Verfügung hatte
[2][weitreichende Folgen] und führte zu einer Flut von Strafanzeigen und
Strafverfahren. Experten gehen bundesweit von einer hohen dreistelligen bis
vierstelligen Zahl aus, wobei viele Verfahren noch anhängig sind.
Aufgrund des Verbots wurden [3][Wohnungen durchsucht, Menschen auf
Versammlungen festgenommen und Demonstrationen verboten]. Im Dezember 2023
wurde in Berlin etwa eine Kundgebung unter dem Motto „From the river to the
sea, you will get the hug you need“ von der Polizei verboten, erst [4][vor
wenigen Monaten erklärte ein Gericht dieses Verbot rückwirkend für
rechtswidrig]. Einbürgerungen wurden aufgrund der Parole erschwert und
Abschiebungen erleichtert. Doch Gerichte sind sich in ihrer [5][rechtlichen
Bewertung bis heute uneinig], was zu [6][widersprüchlichen Urteilen] und
zahlreichen Revisionen führte. Mehrere Verfahren endeten, wie bei Mirko
Lange, mit Freisprüchen oder wurden eingestellt. Eine höchstrichterliche
Rechtsprechung steht noch aus.
## Eine Frage des Prinzips
Mirko Lange war schon 2023 überzeugt, dass Faesers pauschales Verbot
„eindeutig verfassungswidrig“ sei. Deshalb machte der heute 61-Jährige die
Probe aufs Exempel, indem er seinen oben zitierten Beitrag ins Netz
stellte. Die Behörden sprangen darauf an. Ende 2025 flatterte Lange ein
Strafbefehl ins Haus: Die bayerische Staatsanwaltschaft warf ihm vor, das
„Kennzeichen einer terroristischen Vereinigung“ verwendet zu haben, und
forderte von ihm, eine Geldstrafe von 7.000 Euro zu zahlen sowie die
Verfahrenskosten zu tragen.
Mitte Februar 2026 fand in München am Amtsgericht die mündliche Verhandlung
statt. Dort erfuhr Lange, dass Polizeibeamte bei ihm zu Hause waren, um zu
überprüfen, ob er dort wohnt. Bayerns Oberstaatsanwalt Andreas Franck –
zugleich Antisemitismusbeauftragter der Justiz des Freistaats – beantragte
dreimal eine Hausdurchsuchung bei ihm, die jedes Mal abgelehnt wurde. „Das
sind alles heftige Grundrechtseingriffe und klare Pflichtverstöße“, meint
Lange. Doch die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Sie hat Berufung gegen
den Freispruch eingelegt.
Lange geht es ums Prinzip: „Ich habe den Post damals bewusst so formuliert,
um zu zeigen, dass man die Parole [7][in einem
rechtsstaatlich-demokratischen Sinn] verwenden kann: für Menschenrechte und
das Völkerrecht, gegen Gewalt und gegen Terrorismus“, sagt er der taz.
Grundsätzlich findet er es richtig, problematische Slogans unter Strafe zu
stellen – wie etwa die Parole „Alles für Deutschland“, der aus der NS-Zeit
stammt. Der Spruch ist verboten, weil er als Erkennungsspruch der SA gilt.
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke stand schon [8][vor Gericht, weil er die
Parole etwa in einer Rede verwendete.]
## Eine weit verbreitete Metapher
Lange hält die Hamas für eine Terrororganisation und findet es richtig,
dass sie in Deutschland verboten ist. Er findet es auch richtig, die
Verwendung der Parole „From the river to the sea“ zu bestrafen, wenn sie
zur Unterstützung der Hamas benutzt wird. Weil der Spruch aber auch für
friedlichen Protest verwendet werde, könne man nicht pauschal behaupten,
dass jeder, der darauf zurückgreife, die Hamas unterstütze. „Das ist
absurd“, findet er.
Tatsächlich stammt der Slogan „From the river to the sea“ aus den frühen
1960er Jahren und wurde schon von der Palästinensischen
Befreiungsorganisation (PLO) mit dem Zusatz „Palestine will be free“
verwendet. Während die einen die Parole als Aufruf zu Freiheit und
Gleichheit für Palästinenserinnen und Palästinenser verstehen, sehen andere
darin einen Aufruf zur Beseitigung Israels oder eine
„Vernichtungsfantasie“, wie es der ehemalige Grünen-Chef Robert Habeck
einmal formulierte. Manche stufen den Slogan deshalb als [9][Form eines
„israelbezogenen Antisemitismus“] ein.
Die Floskel „Vom Fluss bis zum Meer“ wurde und wird aber auch von
israelischer Seite verwendet, um das Gebiet zwischen Jordan und Mittelmeer
zu beschreiben – etwa von der rechten Partei Likud des israelischen
Premiers Benjamin Netanjahu. „Zwischen dem Meer und dem Jordan wird es nur
israelische Souveränität geben“, steht seit 1977 in ihrem Parteiprogramm.
Als Netanjahu Ende 2022 mit zwei ultraorthodoxen und zwei rechtsextremen
Parteien [10][seine aktuelle Regierung bildete], schrieben sie das Postulat
in ihrem Koalitionsvertrag fest. Damit untermauerten sie den [11][Anspruch
auf das von Israel völkerrechtswidrig besetzte Westjordanland, den
Gazastreifen, Ostjerusalem und die Golanhöhen] und ihre Ablehnung eines
palästinensischen Staats.
## Die Linke hat Fragen
Die Linksfraktion im Bundestag wollte nun wissen, auf welcher Grundlage die
ehemalige Bundesinnenministerin Faeser ihr Verbot der Redewendung „Vom
Fluss bis zum Meer“ aussprach, das bis heute in Kraft ist, und stellte der
Bundesregierung dazu Fragen. Die Begründung ist dünn. „Für eine Bewertung
als Kennzeichen ist es ausreichend, dass sich die ‚Hamas‘ das Kennzeichen
derart zu eigen macht, dass es zumindest auch als Kennzeichen der ‚Hamas‘
erscheint“, schreibt sie in ihrer [12][Antwort auf eine Kleine Anfrage].
Zur Begründung führt sie keine wissenschaftlichen Untersuchungen oder
Analysen ins Feld – nicht einmal solche vom Verfassungsschutz.
Stattdessen listet sie in ihrer Antwort elf Beispiele auf, in denen die
Hamas oder ihre Funktionäre die Redewendung „vom Fluss bis zum Meer“ schon
benutzt haben. So stehe etwa in der Charta der Hamas aus dem Jahr 2017,
diese lehne „jede Alternative zur umfassenden und vollständigen Befreiung
Palästinas, vom Fluss bis zum Meer, ab“. Außerdem habe der [13][langjährige
Hamas-Funktionär Chaled Maschal] bei der Beerdigungsfeier für den von
Israel getöteten Hamas-Chef Ismail Hanijeh im August 2024 in Doha gesagt:
„Palästina wird bleiben, vom Meer bis zum Fluss, vom Norden bis zum Süden.“
Das reicht der Bundesregierung, um ihr Verbot der Floskel „Vom Fluss bis
zum Meer“ in allen Sprachen zu begründen.
„Die Antwort der Bundesregierung weicht den Fragen aus. Sie bleibt jede
wissenschaftliche Analyse oder stichhaltige Begründung schuldig, warum die
Parole ‚From the river to the sea‘ plötzlich ein exklusives Kennzeichen der
Hamas sein soll“, sagt die Linken-Abgeordnete Nicole Gohlke. „Hier wird
eine jahrzehntealte, kontextabhängige Aussage pauschal kriminalisiert, ohne
dass die Regierung erklären kann, auf welcher Basis sie das eigentlich
tut.“
## Die Pläne lagen schon in der Schublade
Der Bundesregierung sind keine Beispiele bekannt, dass die Hamas oder ihre
Funktionäre diese Floskel jemals in einer anderen Sprache als Arabisch
verwendet hätten, wie sie in ihrer Antwort zugibt. Dadurch bleibt offen,
warum sie auch auf Deutsch und Englisch verboten ist. Kein anderer Staat,
nicht einmal die USA, haben die Redewendung „From the river to the sea“
bisher verboten. Die Bundesregierung hat sich dazu auch nicht mit anderen
Mitgliedsstaaten der EU ausgetauscht, wie sie einräumt: Es handelt sich
also um einen deutschen Alleingang.
Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, befand
bereits 2024, dass eine pauschale Kriminalisierung des Slogans
unverhältnismäßig sei. Die [14][Organisation Civicus stufte Deutschland
auch deswegen in ihrem Bericht über bürgerliche Freiheiten herunter].
Die Pläne für diese Einschränkung der Meinungsfreiheit lagen offenbar schon
länger in der Schublade. Bereits 2022 erarbeitete eine von der
Innenministerkonferenz (IMK) eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an der
das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz
beteiligt waren, eine Reihe von Maßnahmen, um „zunehmender antisemitischer
und antiisraelischer Hetze vor dem Hintergrund des Nahostkonflikts“ zu
begegnen, wie es damals hieß.
## Faeser reichte schon der Halbsatz
Die Arbeitsgruppe empfahl, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und
auszuschöpfen, „um Äußerungen, Symbole, Motive“ zu verbieten, die „gegen
die Sicherheit oder gar den Bestand des Staates Israel gerichtet“ sein
könnten. Als Beispiele dafür wurden Landkarten genannt, „die das
Existenzrecht Israels infrage stellen“, und Aufrufe wie „From the river to
the sea, Palestine will be free“.
Nach dem 7. Oktober 2023 ließ Faeser dann nur den ersten Teil der Parole
verbieten – „Vom Fluss bis zum Meer (auf Deutsch oder anderen Sprachen)“,
wie es in ihrer Verfügung hieß. Seitdem haben Staatsanwaltschaften und
Gerichte viel zu tun, und die Polizei greift auf Demonstrationen regelmäßig
durch, sobald sie diese Worte hört oder liest.
„Diese massenhafte Kriminalisierung von Demonstranten ist völlig
unverhältnismäßig und ein schwerer Eingriff in die Meinungsfreiheit“, sagt
die Linken-Abgeordnete Nicole Gohlke. „Diese willkürliche
Strafverfolgungswelle muss ein Ende haben.“
18 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Verbot-von-Hamas-und-Samidoun/!5970550
(DIR) [2] /Geschwaerzte-Palaestinenser-Parole/!5971894
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(DIR) [6] /Parole-From-the-river-to-the-sea/!6139533
(DIR) [7] /Utopie-eines-Israel-Palaestina/!6096028
(DIR) [8] /Hoecke-Prozess-wegen-SA-Parole/!6004606
(DIR) [9] /Verbot-von-from-the-river-to-the-sea/!6039211
(DIR) [10] /Koalitionsbildung-in-Israel/!5897142
(DIR) [11] /Netanjahu-und-die-Zweistaatenloesung/!5993144/
(DIR) [12] https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1155396
(DIR) [13] /Chaled-Maschal-bleibt-Hamas-Chef/!5070183
(DIR) [14] /Repression-von-Palaestina-Solidaritaet/!6137663
## AUTOREN
(DIR) Daniel Bax
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