# taz.de -- Datenschutz und Informationsfreiheit: „Die Verwaltung ist in der Bringschuld“
       
       > Die geplanten Gesetzesänderungen bringen nichts zum Schutz sensibler
       > Infrastruktur, sagt die Datenschutzbeauftragte. Dafür schaden sie der
       > Transparenz.
       
 (IMG) Bild: Nach einem Stromausfall im Januar 2026 will Berlin die Leitungen mit Videokameras überwachen: Bauarbeiten am Ort des Kabelbrandes
       
       taz: Frau Kamp, der Senat möchte zwei Gesetze ändern, um, wie er sagt, die
       kritische Infrastruktur besser zu schützen. Die [1][Neuerung im
       Datenschutzgesetz soll Videoüberwachung im öffentlichen Raum einfacher
       machen], etwa um oberirdische Stromkabel zu schützen. Was stört Sie daran? 
       
       Maike Kamp: Mich stört daran, dass ich tatsächlich nicht sehe, dass diese
       gesetzlichen Änderungsvorschläge etwas an der Rechtslage ändern. Schon
       jetzt ist es so bei „kritischen Anlagen“, dass das öffentliche Interesse,
       sie zu schützen, in der Regel das Schutzinteresse der Betroffenen, die dort
       entlanggehen, überwiegt. Aber weiterhin wird man im Einzelfall prüfen
       müssen, ob eine Videoüberwachung tatsächlich erforderlich und geeignet ist.
       
       taz: Heißt das, diese Kabelbrücke am Teltowkanal, deren Brand den großen
       Stromausfall im Januar ausgelöst hat, die hätte auch nach bisherigem Recht
       videoüberwacht werden dürfen? 
       
       Kamp: Das kann ich so konkret nicht sagen, weil ich die Umstände des
       Einzelfalls nicht kenne. Aber das, was in der gesetzlichen Regelung
       geändert werden soll, kann aus meiner Sicht keine große Wirkung entfalten.
       Dennoch wird damit suggeriert, dass man eine neue Rechtslage schafft. Und
       das führt möglicherweise in der Praxis zu Unsicherheiten, weil die Stellen,
       die Videoüberwachung einsetzen, auf die Idee kommen könnten, dass sie nun
       nicht mehr in Einzelfall prüfen müssen, ob die Überwachung erforderlich und
       auch geeignet ist. Aber das ist nicht der Fall.
       
       taz: Geändert werden [2][soll auch das Informationsfreiheitsgesetz]. Im
       Bereich kritischer Infrastruktur etwa sollen Behörden keine
       Auskunftspflicht mehr gegenüber den Bürgern haben. Ist das nicht
       verständlich? Wieso soll der Staat Krethi und Plethi seine Schwachstellen
       offenlegen? 
       
       Kamp: Wenn es denn um Schwachstellen ginge … Tatsächlich soll der gesamte
       Anwendungsbereich der Informationsfreiheit eingeschränkt werden. Es wird
       sehr pauschal gesagt, dass Informationen, die kritische Anlagen oder
       sonstige Anlagen nach dem Katastrophenschutzgesetz betreffen – also unter
       anderem in den Sektoren Energie, Telekommunikation, Kultur, Verkehr,
       Medien, Finanzen – aus dem Anwendungsbereich des
       Informationsfreiheitsrechts rausgenommen werden – weil sie möglicherweise
       kritische Infrastruktur sind. Das heißt, es wird gar nicht danach gefragt,
       ob diese Information tatsächlich sensiblen Charakter hat.
       
       taz: Das klingt wirklich weitreichend. 
       
       Kamp: Ja. Und es wird in der Praxis extrem schwierig, überhaupt noch
       festzustellen, was herausgegeben werden kann. Und es ist ja nicht so, dass
       wir derzeit in allen Teilen der Verwaltung eine Kultur haben, die bei
       Anfragen nach dem IFG so viele Informationen herausgibt wie möglich – eher
       im Gegenteil. Vor dem Hintergrund habe ich natürlich Befürchtungen, dass
       diese sehr weitreichende Formulierung so ausgelegt wird, dass dann eben
       Informationen im Wesentlichen nicht mehr herausgegeben werden.
       
       taz: Können Behörden also schon jetzt Informationen über kritische
       Infrastruktur zurückhalten? 
       
       Kamp: Tatsächlich gibt es nach bestehender Rechtslage aus meiner Sicht
       einen vernünftigen Ausnahmetatbestand im Informationsfreiheitsgesetz: Wenn
       etwas zum Nachteil wäre für das Gemeinwohl, wenn die Öffentlichkeit durch
       die Herausgabe sensibler Informationen gefährdet werden könnte, kann schon
       jetzt die Herausgabe von Informationen verhindert werden.
       
       taz: Sie haben im Datenschutz-Ausschuss am Montag gesagt, die geplanten
       Änderungen scheinen die überwunden geglaubte „Kultur des Amtsgeheimnisses“
       wiederbeleben zu wollen. Was meinten Sie damit? 
       
       Kamp: Ich kämpfe als Informationsfreiheitsbeauftragte dafür, dass man in
       der Verwaltung die Informationsfreiheit und den Informationszugang als eine
       eigene Aufgabe begreift. Dass man sagt, ich habe etwa die Aufgabe, einen
       Bauantrag zu bearbeiten, aber auch, mein Handeln transparent nach außen
       darstellbar zu machen. Das ist aus meiner Sicht hoch erforderlich, um
       Teilhabe und Vertrauen in den Staat zu etablieren und deutlich zu machen,
       dass man ordnungsgemäß handelt. Die Verwaltung ist hier in der Bringschuld!
       Wenn ich mir jetzt diese Vorschläge durchlese, dann atmen die für mich aber
       eine andere Kultur – nämlich: Besitzansprüche der Verwaltung. Und jeder
       muss jetzt erst mal quasi nachweisen, ob er überhaupt berechtigt ist, diese
       Informationen zu bekommen.
       
       taz: Wie meinen Sie das? 
       
       Kamp: Weil die Verwaltung nach den Vorschlägen ja auch darauf verweisen
       kann, die Informationsbeschaffung sei zu aufwendig. Aber wenn wir anfangen,
       darüber nachzudenken, wie aufwendig es ist, Informationsansprüche zu
       bearbeiten, dann ist man tatsächlich an dem Punkt angekommen, wo das Ende
       der Informationsfreiheit naht.
       
       11 Mar 2026
       
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