# taz.de -- Schutz kritischer Infrastruktur: Nur ein Vorwand für Freiheitseinschränkung
> CDU und SPD legen die Axt an Berlins Informationsfreiheit. Experten und
> Opposition sind empört: Dem Schutz kritischer Infrastruktur werde nicht
> geholfen.
(IMG) Bild: Polizisten stehen an der Brandstelle einer Kabelbrücke vor dem Kraftwerk Lichterfelde am Teltowkanal
Der erste Auftritt von Berlins neuem Staatssekretär für Digitalisierung,
Matthias Hundt, Nachfolger der i[1][ns Amt der Brandenburger
Wirtschaftsministerin gewechselten Martina Klement], war alles andere als
ein Wohlfühltermin. Der vergangene Woche zum neuen Chief Digital Officer
ernannte Hundt wurde Zeuge einer denkwürdigen Anhörung im Ausschuss für
Digitalisierung und Datenschutz.
In dieser flog den Senatsparteien CDU und SPD ihr Vorhaben um die Ohren,
[2][den Schutz von Berlins kritischer Infrastruktur durch mehr
Videoüberwachung und die Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes
(IFG) zu erhöhen]. Hundt blieb nichts anderes übrig, als eine
„Versachlichung der Debatte“ und von den Experten „weniger Empörung“ zu
fordern.
Bei den Experten und Abgeordneten der Opposition löste schon das
Eilverfahren Entsetzen aus, mit dem der Senat seine weitreichenden
Gesetzesänderungen, erarbeitet eine Woche nach dem [3][Anschlag auf das
Berliner Stromnetz Anfang Januar], durch den parlamentarischen Prozess
peitscht. Über die Gesetzesänderung hätte eigentlich schon im Ausschuss vor
zwei Wochen beraten werden sollen. Nach einem Aufschrei über die Pläne
wurde die Expert:innenanhörung verschoben – doch mehr als ein Alibi
war sie nicht.
Angesichts der geplanten und letztlich zustande gekommenen Verabschiedung
des Gesetzes am Ende der Sitzung, sagte der geladene Experte Arne Semsrott
von Frag den Staat zu Beginn seiner Ausführung: „Ich bin mir nicht sicher,
warum wir hier sind.“ Normalerweise würden „Sachverständige eingeladen,
damit Expertise genutzt wird“. Dies sei hier nicht der Fall.
## Zweifelhafter Schutz
Auch inhaltlich fiel die Kritik verheerend aus. Der Grünen-Innenexperte
Vasili Franco fasste zusammen: „Wir stimmen über ein Gesetz ab, das
niemanden schützt außer den Senat davor, Informationen herauszugeben, die
er nicht herausgeben will.“
Denn Kern des Koalitionsgesetzes ist es, ins IfG gleich zehn
Ausnahmevorschriften aufzunehmen, bei denen Anfragen abgelehnt werden
können. Betroffen sind etwa die Bereiche Telekommunikation und Energie,
aber auch Verkehr, Medien oder Kultur. Eine [4][Anfrage wie die zu den
Verwaltungsdokumenten im Zusammenhang mit der CDU-Fördergeldaffäre zu
Antisemitismusprojekten] könnte demnach zukünftig pauschal abgelehnt werden
– vorgeblich zum Schutz kritischer Infrastruktur.
Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hatte in einer Stellungnahme
festgestellt, dass die Ausnahmen „auch unter Berücksichtigung von
neuartigen Gefährdungslagen nicht erforderlich“ seien. Schon bislang könne
die Offenlegung von Informationen verweigert werden, wenn dadurch dem Wohl
des Landes Nachteile entstünden. Am Montag sagte sie, die beabsichtigten
Änderungen würden den Zugang zu Informationen, „in erheblichem Umfang“
einschränken. Im bundesweiten Transparenzvergleich falle Berlin „auf die
letzten Plätze zurück“.
Jan-David Franke vom Wikipedia-Förderverein Wikimedia sprach von einem
„fatalen Signal“, das „direkte Auswirkungen auf die Kontrolle“ staatlichen
Handelns habe: „Anfragen, die den ÖPNV betreffen, dürften ebenso pauschal
abgelehnt werden, wie solche zur Müllentsorgung“, so Franke. Die
Gesetzesnovelle sei kein „technisches Update, sondern ein grundlegender
Eingriff“. Arne Semsrott verwies auf lange Debatten über die
Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Transparenzgesetz; so hatten es
auch SPD und CDU noch in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen. Nun aber werde
eine „Wunschliste der Innenverwaltung“ von Senatorin Iris Spranger (SPD)
umgesetzt.
Johannes Rundfeldt von der Expertengruppe AG Kritis sagte, das Gesetz habe
„mit Versorgungssicherheit oder deren Steigerung gar nichts zu tun“. Er
kritisierte den Ausbau von Kameraüberwachung an Orten kritischer
Infrastruktur: „Eine Kamera kann nicht vom Mast klettern und Personen
festnehmen, auch nicht mit KI“, so Rundfeldt. Kameras hätten bei geplanten
Taten keinen Abschreckungseffekt. Wenn nun, wie geplant, Kameras sogar
versteckt werden dürfen, entfalle selbst dieses Argument. Meike Kamp wies
darauf hin, dass schon nach der jetzigen Gesetzeslage die Kabelbrücke, die
im Januar Ziel des Anschlags war, hätte überwacht werden dürfen.
Die Koalition hatte zwei Änderungsanträge zur ursprünglichen Fassung
eingebracht. So solle die mitbeschlossene Videoüberwachung bei den Berliner
Bädern nur für den Eingangsbereich und die Umzäunung eingesetzt werden.
Ebenso sollen drohende Ermittlungsverfahren kein Ausnahmegrund fürs
IFG-Anfragen sein. Der Antrag „habe Maß und Mitte im Auge“, so das Fazit
von Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD). Er wurde mit den Stimmen
der Koalition angenommen.
23 Mar 2026
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