# taz.de -- Schutz kritischer Infrastruktur: Nur ein Vorwand für Freiheitseinschränkung
       
       > CDU und SPD legen die Axt an Berlins Informationsfreiheit. Experten und
       > Opposition sind empört: Dem Schutz kritischer Infrastruktur werde nicht
       > geholfen.
       
 (IMG) Bild: Polizisten stehen an der Brandstelle einer Kabelbrücke vor dem Kraftwerk Lichterfelde am Teltowkanal
       
       Der erste Auftritt von Berlins neuem Staatssekretär für Digitalisierung,
       Matthias Hundt, Nachfolger der i[1][ns Amt der Brandenburger
       Wirtschaftsministerin gewechselten Martina Klement], war alles andere als
       ein Wohlfühltermin. Der vergangene Woche zum neuen Chief Digital Officer
       ernannte Hundt wurde Zeuge einer denkwürdigen Anhörung im Ausschuss für
       Digitalisierung und Datenschutz.
       
       In dieser flog den Senatsparteien CDU und SPD ihr Vorhaben um die Ohren,
       [2][den Schutz von Berlins kritischer Infrastruktur durch mehr
       Videoüberwachung und die Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes
       (IFG) zu erhöhen]. Hundt blieb nichts anderes übrig, als eine
       „Versachlichung der Debatte“ und von den Experten „weniger Empörung“ zu
       fordern.
       
       Bei den Experten und Abgeordneten der Opposition löste schon das
       Eilverfahren Entsetzen aus, mit dem der Senat seine weitreichenden
       Gesetzesänderungen, erarbeitet eine Woche nach dem [3][Anschlag auf das
       Berliner Stromnetz Anfang Januar], durch den parlamentarischen Prozess
       peitscht. Über die Gesetzesänderung hätte eigentlich schon im Ausschuss vor
       zwei Wochen beraten werden sollen. Nach einem Aufschrei über die Pläne
       wurde die Expert:innenanhörung verschoben – doch mehr als ein Alibi
       war sie nicht.
       
       Angesichts der geplanten und letztlich zustande gekommenen Verabschiedung
       des Gesetzes am Ende der Sitzung, sagte der geladene Experte Arne Semsrott
       von Frag den Staat zu Beginn seiner Ausführung: „Ich bin mir nicht sicher,
       warum wir hier sind.“ Normalerweise würden „Sachverständige eingeladen,
       damit Expertise genutzt wird“. Dies sei hier nicht der Fall.
       
       ## Zweifelhafter Schutz
       
       Auch inhaltlich fiel die Kritik verheerend aus. Der Grünen-Innenexperte
       Vasili Franco fasste zusammen: „Wir stimmen über ein Gesetz ab, das
       niemanden schützt außer den Senat davor, Informationen herauszugeben, die
       er nicht herausgeben will.“
       
       Denn Kern des Koalitionsgesetzes ist es, ins IfG gleich zehn
       Ausnahmevorschriften aufzunehmen, bei denen Anfragen abgelehnt werden
       können. Betroffen sind etwa die Bereiche Telekommunikation und Energie,
       aber auch Verkehr, Medien oder Kultur. Eine [4][Anfrage wie die zu den
       Verwaltungsdokumenten im Zusammenhang mit der CDU-Fördergeldaffäre zu
       Antisemitismusprojekten] könnte demnach zukünftig pauschal abgelehnt werden
       – vorgeblich zum Schutz kritischer Infrastruktur.
       
       Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hatte in einer Stellungnahme
       festgestellt, dass die Ausnahmen „auch unter Berücksichtigung von
       neuartigen Gefährdungslagen nicht erforderlich“ seien. Schon bislang könne
       die Offenlegung von Informationen verweigert werden, wenn dadurch dem Wohl
       des Landes Nachteile entstünden. Am Montag sagte sie, die beabsichtigten
       Änderungen würden den Zugang zu Informationen, „in erheblichem Umfang“
       einschränken. Im bundesweiten Transparenzvergleich falle Berlin „auf die
       letzten Plätze zurück“.
       
       Jan-David Franke vom Wikipedia-Förderverein Wikimedia sprach von einem
       „fatalen Signal“, das „direkte Auswirkungen auf die Kontrolle“ staatlichen
       Handelns habe: „Anfragen, die den ÖPNV betreffen, dürften ebenso pauschal
       abgelehnt werden, wie solche zur Müllentsorgung“, so Franke. Die
       Gesetzesnovelle sei kein „technisches Update, sondern ein grundlegender
       Eingriff“. Arne Semsrott verwies auf lange Debatten über die
       Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Transparenzgesetz; so hatten es
       auch SPD und CDU noch in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen. Nun aber werde
       eine „Wunschliste der Innenverwaltung“ von Senatorin Iris Spranger (SPD)
       umgesetzt.
       
       Johannes Rundfeldt von der Expertengruppe AG Kritis sagte, das Gesetz habe
       „mit Versorgungssicherheit oder deren Steigerung gar nichts zu tun“. Er
       kritisierte den Ausbau von Kameraüberwachung an Orten kritischer
       Infrastruktur: „Eine Kamera kann nicht vom Mast klettern und Personen
       festnehmen, auch nicht mit KI“, so Rundfeldt. Kameras hätten bei geplanten
       Taten keinen Abschreckungseffekt. Wenn nun, wie geplant, Kameras sogar
       versteckt werden dürfen, entfalle selbst dieses Argument. Meike Kamp wies
       darauf hin, dass schon nach der jetzigen Gesetzeslage die Kabelbrücke, die
       im Januar Ziel des Anschlags war, hätte überwacht werden dürfen.
       
       Die Koalition hatte zwei Änderungsanträge zur ursprünglichen Fassung
       eingebracht. So solle die mitbeschlossene Videoüberwachung bei den Berliner
       Bädern nur für den Eingangsbereich und die Umzäunung eingesetzt werden.
       Ebenso sollen drohende Ermittlungsverfahren kein Ausnahmegrund fürs
       IFG-Anfragen sein. Der Antrag „habe Maß und Mitte im Auge“, so das Fazit
       von Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD). Er wurde mit den Stimmen
       der Koalition angenommen.
       
       23 Mar 2026
       
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