# taz.de -- Reaktionen zum AfD-Urteil: SPD sieht AfD-Verbotsverfahren nicht vom Tisch
> Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) will die AfD auch nach dem Urteil
> weiter beobachten lassen. Thüringens Innenminister für Verbot von
> Landesverbänden.
(IMG) Bild: Die Forderung bleibt: Demonstrant:innen am Rande der Gründung des AfD-Jugendverbandes im November in Gießen
dpa/epd/taz | Die SPD hält nach dem Kölner Gerichtsbeschluss zur Einstufung
der AfD durch den Verfassungsschutz ein AfD-Verbotsverfahren weiterhin für
möglich. „Ein Parteiverbotsverfahren ist mit der Entscheidung nicht vom
Tisch. So ein Verfahren braucht eine tragfähige, gerichtsfeste Grundlage.
Das müssen wir weiterhin sorgfältig prüfen“, sagte Generalsekretär Tim
Klüssendorf laut einer Mitteilung. Die Voraussetzungen müssten am Ende
belastbar sein, fügte er hinzu.
Die Kölner Entscheidung im Eilverfahren sei vorläufig und ändere nichts am
Befund: „Die AfD bleibt rechtsextremistischer Verdachtsfall. Von Entwarnung
kann daher überhaupt keine Rede sein.“ Das Gericht habe festgestellt, dass
es hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bei
der AfD gebe. „Wir reden hier über eine Partei, in der Kräfte daran
arbeiten, unsere Demokratie auszuhöhlen und langfristig außer Kraft zu
setzen. Der Staat muss sich gegen diejenigen wehren können, die ihn
abschaffen wollen.“
Das Verwaltungsgericht Köln [1][hatte am Donnerstag in einem Eilverfahren
entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht
als gesichert rechtsextremistisch einstufen und bezeichnen darf]. Eine
Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Dem Gericht zufolge liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass
innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch „nicht
in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine
verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.
## Dobrindt will AfD weiter beobachten lassen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hält nach der Gerichtsentscheidung
zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz an der Beobachtung der
Partei durch den Inlandsgeheimdienst fest. Der Beschluss sage deutlich,
dass innerhalb der AfD Bestrebungen vorhanden seien, die sich gegen die
freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten: „Deswegen bleibt es
dabei, die AfD ist ein Beobachtungsfall.“
AfD-Fraktionsvize Markus Frohnmaier hatte zuvor das Bundesinnenministerium
dazu aufgefordert, „sofort alle Maßnahmen gegen die AfD“ einzustellen. Die
Entscheidung des Gerichts in Köln mache deutlich, dass seine Partei zu
Unrecht verfolgt worden sei. „Ich glaube dieses Urteil zeigt, dass wir hier
wirklich reingewaschen worden sind.“
## Thüringens Innenminister für Verbot einzelner Landesverbände
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) plädiert derweil für ein Verbot
einzelner Landesverbände der Partei. „Ich bin weiterhin der festen
Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist
und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen
sollten“, sagte Maier. Zumindest gelte das gegenwärtig gesichert für den
Landesverband der AfD Thüringen, dessen Einstufung als
verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig sei.
Ein Verbot dieses und anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter
Landesverbände müsse durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden,
unterstrich Maier: „Ich halte deshalb eine Antragstellung für
erforderlich.“
27 Feb 2026
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