# taz.de -- Reaktionen zum AfD-Urteil: SPD sieht AfD-Verbotsverfahren nicht vom Tisch
       
       > Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) will die AfD auch nach dem Urteil
       > weiter beobachten lassen. Thüringens Innenminister für Verbot von
       > Landesverbänden.
       
 (IMG) Bild: Die Forderung bleibt: Demonstrant:innen am Rande der Gründung des AfD-Jugendverbandes im November in Gießen
       
       dpa/epd/taz | Die SPD hält nach dem Kölner Gerichtsbeschluss zur Einstufung
       der AfD durch den Verfassungsschutz ein AfD-Verbotsverfahren weiterhin für
       möglich. „Ein Parteiverbotsverfahren ist mit der Entscheidung nicht vom
       Tisch. So ein Verfahren braucht eine tragfähige, gerichtsfeste Grundlage.
       Das müssen wir weiterhin sorgfältig prüfen“, sagte Generalsekretär Tim
       Klüssendorf laut einer Mitteilung. Die Voraussetzungen müssten am Ende
       belastbar sein, fügte er hinzu.
       
       Die Kölner Entscheidung im Eilverfahren sei vorläufig und ändere nichts am
       Befund: „Die AfD bleibt rechtsextremistischer Verdachtsfall. Von Entwarnung
       kann daher überhaupt keine Rede sein.“ Das Gericht habe festgestellt, dass
       es hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bei
       der AfD gebe. „Wir reden hier über eine Partei, in der Kräfte daran
       arbeiten, unsere Demokratie auszuhöhlen und langfristig außer Kraft zu
       setzen. Der Staat muss sich gegen diejenigen wehren können, die ihn
       abschaffen wollen.“
       
       Das Verwaltungsgericht Köln [1][hatte am Donnerstag in einem Eilverfahren
       entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht
       als gesichert rechtsextremistisch einstufen und bezeichnen darf]. Eine
       Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
       
       Dem Gericht zufolge liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass
       innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
       gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch „nicht
       in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine
       verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.
       
       ## Dobrindt will AfD weiter beobachten lassen
       
       Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hält nach der Gerichtsentscheidung
       zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz an der Beobachtung der
       Partei durch den Inlandsgeheimdienst fest. Der Beschluss sage deutlich,
       dass innerhalb der AfD Bestrebungen vorhanden seien, die sich gegen die
       freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten: „Deswegen bleibt es
       dabei, die AfD ist ein Beobachtungsfall.“
       
       AfD-Fraktionsvize Markus Frohnmaier hatte zuvor das Bundesinnenministerium
       dazu aufgefordert, „sofort alle Maßnahmen gegen die AfD“ einzustellen. Die
       Entscheidung des Gerichts in Köln mache deutlich, dass seine Partei zu
       Unrecht verfolgt worden sei. „Ich glaube dieses Urteil zeigt, dass wir hier
       wirklich reingewaschen worden sind.“
       
       ## Thüringens Innenminister für Verbot einzelner Landesverbände
       
       Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) plädiert derweil für ein Verbot
       einzelner Landesverbände der Partei. „Ich bin weiterhin der festen
       Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist
       und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen
       sollten“, sagte Maier. Zumindest gelte das gegenwärtig gesichert für den
       Landesverband der AfD Thüringen, dessen Einstufung als
       verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig sei.
       
       Ein Verbot dieses und anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter
       Landesverbände müsse durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden,
       unterstrich Maier: „Ich halte deshalb eine Antragstellung für
       erforderlich.“
       
       27 Feb 2026
       
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