# taz.de -- Kinder fragen, die taz antwortet: Warum wurde die AfD nicht verboten?
> Wir wollen von Kindern wissen, welche Fragen sie beschäftigen. Jede Woche
> beantworten wir eine. Diese Frage kommt von Stella, 13 Jahre alt.
(IMG) Bild: Komplizierte Frage: Kann man sie verbieten?
Liebe Stella, das ist eine sehr komplizierte Frage. Unser Grundgesetz
schützt die Rechte von allen. Jeder Mensch soll gerecht behandelt werden,
niemand soll andere absichtlich verletzen. Und alle Menschen sind frei. Es
gibt Religionsfreiheit, ebenso dürfen alle ihre Meinung sagen. Das
Grundgesetz schützt all das – angefangen bei der [1][Menschenwürde]. Ebenso
dürfen alle Menschen eine politische Partei gründen, um ihre Meinungen zu
verbreiten und andere davon zu überzeugen. Das gilt auch für die AfD und
ihre Politiker.
Kompliziert wird es, wenn eine Partei ihre Freiheit benutzt, um die
Freiheit anderer Menschen zu verletzen. Das macht die AfD [2][immer
wieder]: Sie beleidigt andere Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer
Religion, ihrer Herkunft und ihrer Meinungen. Sie behauptet also, bestimmte
Menschen seien weniger wert als andere. Wenn die Partei den Bundeskanzler
stellen würde, könnte es passieren, dass sie bestimmte Gruppen in
Deutschland unterdrückt, also schlechter behandelt als andere.
Parteien, die so etwas vorhaben, darf man in Deutschland aus historischen
Gründen verbieten. Das ist allerdings schwer: Dafür muss man vor einem
Gericht beweisen können, dass sie bestimmte Menschen schlechter behandeln
würden als andere. Aber die AfD gibt natürlich nicht einfach so zu, dass
sie vorhat, gegen das Grundgesetz zu verstoßen. In ihrem Parteiprogramm und
auf Parteitagen versucht sie deswegen immer wieder, sich als normale und
ungefährliche Partei darzustellen.
Trotzdem hat die AfD schon jetzt Angst davor, [3][dass sie verboten wird].
Deswegen wehrt sie sich vor Gericht dagegen, dass man sie rechtsextrem
nennt. Allerdings verliert sie dabei meistens, weil sie eben rechtsextrem
ist.
Einige dieser Gerichtsprozesse laufen noch. Vielleicht gibt es ein
Verbotsverfahren, wenn die AfD alle diese Prozesse verloren hat. Möglich
wäre das aber auch schon jetzt: Die Bundesregierung, der Bundestag oder der
Bundesrat könnten jederzeit ein Verbotsverfahren gegen die AfD beantragen.
Dann müsste das höchste Gericht Deutschlands, das Bundesverfassungsgericht,
darüber entscheiden.
Für ein AfD-Verbot gibt es aber derzeit keine Mehrheit, weil viele
Politiker Angst haben, vor Gericht gegen die sich als harmlos darstellende
AfD zu verlieren. Andere halten ein Parteiverbot für das falsche Mittel.
Sie finden, dass es besser wäre, die Wähler davon zu überzeugen, dass die
AfD schlechte Politik macht – oder selbst bessere Politik zu machen.
3 May 2026
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