# taz.de -- Personal von AfD-Abgeordneten: Verdacht auf Scheinbeschäftigung
> Eine taz-Umfrage zeigt: AfD-Abgeordnete beschäftigen in Landtagen
> auffällig viel Personal – bis zu 16 Personen. Das soll mancherorts
> eingedämmt werden.
(IMG) Bild: Komisch: Die AfD jammert gerne darüber, dass sie keine Mitarbeiter findet – Nadine Koppehel hingegen beschäftigt angeblich 16 Leute
Nadine Koppehel ist abgetaucht. Die AfD-Abgeordnete aus dem Landtag
Sachsen-Anhalt antwortet nicht auf Medienanfragen, auch ihre
Social-Media-Profile ruhen. Dabei hätte die 49-Jährige derzeit viel zu
erklären. Denn die taz machte zuletzt öffentlich, [1][dass Koppehel im
Landtag 16 Mitarbeitende beschäftigt]. Was nicht nur die Frage aufwirft,
was diese alle machen und wie Koppehel das koordiniert – sondern auch, ob
hier nicht, zumindest in Teilen, eine Scheinbeschäftigung vorliegt.
Dies umso mehr, da die [2][Mitteldeutsche Zeitung berichtet], dass in
Koppehels Büro in Dessau-Roßlau, das sie zusammen mit ihrer Mutter und
Parteikollegin Margret Wendt und der AfD-Stadtratsfraktion nutzt, „tote
Hose“ herrsche. Nur ein auf ein Klingelschild gekritzeltes „AfD“ zeigt an,
dass sich hier ein Parteibüro befindet. Nicht größer als eine
Dreizimmerwohnung soll dieses sein. Ein Nachbar berichtete der Zeitung,
dass er in den vergangenen Wochen oft niemanden außer Koppehel ins Büro
habe gehen sehen. Dabei beschäftigt auch Margret Wendt offiziell noch
sieben Mitarbeitende. Und im Landtag gilt Koppehel, trotz ihrer vielen
Beschäftigten, nicht als Aktivposten, hielt dort nur sporadisch Reden. Auf
ihrer Website ist der letzte Eintrag von 2022.
Rechtlich ist das nicht angreifbar. Im Landtag Sachsen-Anhalt stehen allen
Abgeordneten 5.490,47 Euro als Kostenpauschale für Personal zu. Auf wie
viele Mitarbeitende diese aufgeteilt wird, ist nicht festgelegt. Aber Fälle
wie Koppehels Fraktionskollege Tobias Rausch lassen Fragen aufkommen. Unter
dessen sieben Mitarbeitenden sollen laut Medienberichten vier
Fußballspieler aus dem Verein sein, bei dem Rausch im Vorstand sitzt. Auch
ein weiterer AfD-Abgeordneter, Felix Zietmann, hat 13 Mitarbeitende, bei
Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sind es 10 Beschäftigte. Insgesamt stellen
die 23 AfD-Abgeordneten in Sachsen-Anhalt 162 Mitarbeitende an, im Schnitt
7 pro Parlamentarier*in – deutlich mehr als alle anderen.
Und Sachsen-Anhalt ist kein Einzelfall, wie eine taz-Umfrage in allen
Landtagen aufzeigt. Demnach beschäftigt auch in Nordrhein-Westfalen ein
oder eine AfD-Abgeordnete/r 15 Mitarbeiter. Den Namen nennt die
Landtagsverwaltung nicht. Der Spiegel hatte zuletzt über den Dürener
AfD-Abgeordneten Klaus Esser berichtet, der eine [3][85-jährige
Mitarbeiterin beschäftigt], die Ehefrau eines anderen AfD-Mitglieds. Esser
verteidigte sich: Die Frau arbeite im Homeoffice und sei „geistig fit“. Der
Landtag aber prüft den Fall inzwischen und stellte die Zahlungen für die
Frau vorübergehend ein. Mit durchschnittlich 8,5 angestellten
Mitarbeitenden liegt die AfD auch in Nordrhein-Westfalen laut taz-Umfrage
deutlich vor den Abgeordneten der anderen Fraktionen, die im Schnitt gut 5
Mitarbeitende beschäftigen.
## AfD-Mitarbeiterschwemme auch in Bayern und Sachsen
Auch in Bayern ist die AfD Rekordhalter. Hier hat ein oder eine
Abgeordnete/r der Partei 14 Mitarbeiter. Der Name wird auch dort nicht
mitgeteilt. Im Bayerischen Landtag hat auch ein Abgeordneter der Freien
Wähler so viele Mitarbeitende. Aber auch hier stellt die AfD mit 181
Mitarbeitenden mehr als alle anderen an – und liegt auch mit einem Schnitt
von 5,6 Beschäftigten pro Parlamentarier*in vorn.
Ein ähnliches Bild in Sachsen: Auch hier hält ein oder eine
AfD-Abgeordnete/r mit 12 Mitarbeitenden den Spitzenwert, ebenfalls
ungenannt. Im Schnitt stellen die Parlamentarier*innen der Partei 6,3
Mitarbeiter ein – die anderen Fraktionen im Schnitt gut 4. Auch in
Brandenburg liegt die AfD mit 113 Mitarbeitenden auf 30 Abgeordnete an der
Spitze, wenn auch knapp.
In anderen Bundesländern beschäftigten dagegen andere Fraktionen
durchschnittlich mehr Mitarbeiter. In Rheinland-Pfalz und
Mecklenburg-Vorpommern liegen die AfD-Abgeordneten im Schnitt auf dem
zweiten Platz, in Hamburg und Thüringen sind sie drittplatziert. In
Thüringen ist es aber erneut ein oder eine AfD-Abgeordnete/r mit dem
meisten Personal: 8 Mitarbeitende. In Hessen sind die AfD-Abgeordneten
dagegen nur Fünftplatzierte beim Personal.
In weiteren Landesparlamenten sind die Mitarbeitendenzahlen für Abgeordnete
gedeckelt. In Baden-Württemberg liegt die Obergrenze bei 6 Personen – was
die AfD fast ausschöpft und auch hier vor den anderen Fraktionen liegt. In
Niedersachsen sind höchstens 4 Mitarbeitende erlaubt – auch das schöpft die
AfD am meisten aus. In Berlin sind es ebenso 4, hier liegt die AfD auf dem
zweiten Platz.
In Bremen und Schleswig-Holstein sitzt die AfD nicht im Landesparlament.
Und im Saarland gibt es gar keine Aufschlüsselung, weil die Abgeordneten
dort nur eine Pauschale für alle Ausgaben bekommen, ohne dazu detaillierte
Auskünfte zu geben.
Im Bundestag zeigt sich ein ähnliches Bild. Auch dort beschäftigen die 151
AfD-Abgeordneten mit im Schnitt 8,9 Mitarbeitenden die meisten
Beschäftigten – auf insgesamt 1.347 Stellen.
Der AfD-Bundesvorstand beschäftigte sich zuletzt in einer Krisensitzung mit
der internen Vetternwirtschaft, [4][versucht den Skandal allerdings als
Medienkampagne kleinzureden] – obwohl die Vorwürfe aus der Partei selbst
kommen. Der sachsen-anhaltische Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt,
der im Zuge einer parteiinternen Schlammschlacht auf die Vetternwirtschaft
hingewiesen hatte, soll nun aus der Fraktion geschmissen werden.
## Sachsen-Anhalt will Überkreuzanstellungen verhindern
Für den Magdeburger Soziologieprofessor und Rechtsextremismusexperten
Matthias Quent zeigt sich an den Vorgängen die „Doppelmoral in der AfD“,
aber auch eine institutionelle Missbrauchsanfälligkeit des
Parlamentssystems. „Werden Antidemokraten alle Möglichkeiten nutzen, um das
demokratische System, das sie verachten, zum eigenen Vorteil auszunutzen?
Natürlich werden sie das – im Parlament ebenso wie an einer Regierung“,
sagte Quent der taz. Darum würde es nicht überraschen, wenn über die
Vetternwirtschaft hinaus auch Scheinbeschäftigungen durch Minijobs
stattfänden. „Das ist ein drängender Anlass für strukturelle Korrekturen,
um Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern und das Vertrauen in das
parlamentarische System generell zu verbessern“, fordert Quent.
Ein Sprecher des Landtags Sachsen-Anhalt sagte der taz dagegen, als
Verwaltung habe man bisher keine Handhabe. Die Abgeordneten unterliegen bei
der Ausübung ihres Mandates keinerlei Weisung oder Kontrolle. Die
Gestaltung der Arbeitsverhältnisse mit ihren Beschäftigten obliege allein
ihnen.
Mehrere Fraktionen in Sachsen-Anhalt wollen das nun ändern. Sie einigten
sich, das Abgeordnetengesetz anzupassen, um künftig
Überkreuzbeschäftigungen zu verhindern. Mitarbeiter von Abgeordneten sollen
dann angeben müssen, ob sie mit Abgeordneten verwandt oder verschwägert
sind. Diskutiert wird auch eine Obergrenze für beschäftigte Mitarbeitende.
Die Grünen wollen auch noch eine Offenlegung der Namen der Mitarbeitenden,
wie es etwa im Europäischen Parlament geschieht. Nur so sei Kontrolle und
Rechenschaft möglich, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Olaf Meister
der taz. Es brauche „mehr Transparenz und klare Grenzen“ bei den
Anstellungen. „Öffentliche Mittel sind kein Selbstbedienungsladen.“
## Transparency International fordert Rückzahlung
Auch Transparency International Deutschland hat in einem Schreiben an die
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner gefordert, zu bekannten Sachverhalten
zu ermitteln. Auch dort gab es Verdacht auf Scheinbeschäftigungen, etwa
beim Vater des Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund, der bei einem
Parteifreund für über 5.000 Euro arbeiten soll, aber von mehreren
AfD-Abgeordneten, mit denen die taz sprach, noch niemals auf den Fluren der
Bundestagsfraktion gesichtet wurde.
Wolfgang Jäckle von Transparency fordert: „Die Bundestagsverwaltung muss
jetzt umgehend jeden einzelnen Verdachtsfall überprüfen. Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von Abgeordneten müssen hinreichend qualifiziert sein für
die anspruchsvolle Tätigkeit, bei der parlamentarischen Arbeit zu
unterstützen.“ Ebenso müsse die Bundestagsverwaltung ermitteln, welche
konkreten Beträge missbräuchlich verwendet wurden oder noch werden und
gegebenenfalls die Zahlungen einstellen, so Jäckle: „Nach einer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen die Beträge von den
Abgeordneten erstattet werden, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beschäftigen.“
Auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) fordert inzwischen
strengere Regeln und eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes.
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte zuletzt ebenso, dass man angesichts
des Ausmaßes des Missbrauchs bei den Abgeordnetenbeschäftigungen um eine
gesetzliche Neuregelung wohl nicht darum herumkomme.
25 Feb 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Vetternwirtschaft-in-der-AfD/!6156430
(DIR) [2] https://www.mz.de/lokal/dessau-rosslau/afd-vetternwirtschaft-wahlkreisbuero-mitarbeiter-4204602
(DIR) [3] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-hier-beschaeftigt-die-partei-familienangehoerige-a-8b2a6241-2d4a-4df8-918a-6c5561547c1c
(DIR) [4] /Ruecktrittsforderung-an-AfD-Personalchef/!6157504
## AUTOREN
(DIR) Konrad Litschko
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