# taz.de -- Personal von AfD-Abgeordneten: Verdacht auf Scheinbeschäftigung
       
       > Eine taz-Umfrage zeigt: AfD-Abgeordnete beschäftigen in Landtagen
       > auffällig viel Personal – bis zu 16 Personen. Das soll mancherorts
       > eingedämmt werden.
       
 (IMG) Bild: Komisch: Die AfD jammert gerne darüber, dass sie keine Mitarbeiter findet – Nadine Koppehel hingegen beschäftigt angeblich 16 Leute
       
       Nadine Koppehel ist abgetaucht. Die AfD-Abgeordnete aus dem Landtag
       Sachsen-Anhalt antwortet nicht auf Medienanfragen, auch ihre
       Social-Media-Profile ruhen. Dabei hätte die 49-Jährige derzeit viel zu
       erklären. Denn die taz machte zuletzt öffentlich, [1][dass Koppehel im
       Landtag 16 Mitarbeitende beschäftigt]. Was nicht nur die Frage aufwirft,
       was diese alle machen und wie Koppehel das koordiniert – sondern auch, ob
       hier nicht, zumindest in Teilen, eine Scheinbeschäftigung vorliegt.
       
       Dies umso mehr, da die [2][Mitteldeutsche Zeitung berichtet], dass in
       Koppehels Büro in Dessau-Roßlau, das sie zusammen mit ihrer Mutter und
       Parteikollegin Margret Wendt und der AfD-Stadtratsfraktion nutzt, „tote
       Hose“ herrsche. Nur ein auf ein Klingelschild gekritzeltes „AfD“ zeigt an,
       dass sich hier ein Parteibüro befindet. Nicht größer als eine
       Dreizimmerwohnung soll dieses sein. Ein Nachbar berichtete der Zeitung,
       dass er in den vergangenen Wochen oft niemanden außer Koppehel ins Büro
       habe gehen sehen. Dabei beschäftigt auch Margret Wendt offiziell noch
       sieben Mitarbeitende. Und im Landtag gilt Koppehel, trotz ihrer vielen
       Beschäftigten, nicht als Aktivposten, hielt dort nur sporadisch Reden. Auf
       ihrer Website ist der letzte Eintrag von 2022.
       
       Rechtlich ist das nicht angreifbar. Im Landtag Sachsen-Anhalt stehen allen
       Abgeordneten 5.490,47 Euro als Kostenpauschale für Personal zu. Auf wie
       viele Mitarbeitende diese aufgeteilt wird, ist nicht festgelegt. Aber Fälle
       wie Koppehels Fraktionskollege Tobias Rausch lassen Fragen aufkommen. Unter
       dessen sieben Mitarbeitenden sollen laut Medienberichten vier
       Fußballspieler aus dem Verein sein, bei dem Rausch im Vorstand sitzt. Auch
       ein weiterer AfD-Abgeordneter, Felix Zietmann, hat 13 Mitarbeitende, bei
       Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sind es 10 Beschäftigte. Insgesamt stellen
       die 23 AfD-Abgeordneten in Sachsen-Anhalt 162 Mitarbeitende an, im Schnitt
       7 pro Parlamentarier*in – deutlich mehr als alle anderen.
       
       Und Sachsen-Anhalt ist kein Einzelfall, wie eine taz-Umfrage in allen
       Landtagen aufzeigt. Demnach beschäftigt auch in Nordrhein-Westfalen ein
       oder eine AfD-Abgeordnete/r 15 Mitarbeiter. Den Namen nennt die
       Landtagsverwaltung nicht. Der Spiegel hatte zuletzt über den Dürener
       AfD-Abgeordneten Klaus Esser berichtet, der eine [3][85-jährige
       Mitarbeiterin beschäftigt], die Ehefrau eines anderen AfD-Mitglieds. Esser
       verteidigte sich: Die Frau arbeite im Homeoffice und sei „geistig fit“. Der
       Landtag aber prüft den Fall inzwischen und stellte die Zahlungen für die
       Frau vorübergehend ein. Mit durchschnittlich 8,5 angestellten
       Mitarbeitenden liegt die AfD auch in Nordrhein-Westfalen laut taz-Umfrage
       deutlich vor den Abgeordneten der anderen Fraktionen, die im Schnitt gut 5
       Mitarbeitende beschäftigen.
       
       ## AfD-Mitarbeiterschwemme auch in Bayern und Sachsen
       
       Auch in Bayern ist die AfD Rekordhalter. Hier hat ein oder eine
       Abgeordnete/r der Partei 14 Mitarbeiter. Der Name wird auch dort nicht
       mitgeteilt. Im Bayerischen Landtag hat auch ein Abgeordneter der Freien
       Wähler so viele Mitarbeitende. Aber auch hier stellt die AfD mit 181
       Mitarbeitenden mehr als alle anderen an – und liegt auch mit einem Schnitt
       von 5,6 Beschäftigten pro Parlamentarier*in vorn.
       
       Ein ähnliches Bild in Sachsen: Auch hier hält ein oder eine
       AfD-Abgeordnete/r mit 12 Mitarbeitenden den Spitzenwert, ebenfalls
       ungenannt. Im Schnitt stellen die Parlamentarier*innen der Partei 6,3
       Mitarbeiter ein – die anderen Fraktionen im Schnitt gut 4. Auch in
       Brandenburg liegt die AfD mit 113 Mitarbeitenden auf 30 Abgeordnete an der
       Spitze, wenn auch knapp.
       
       In anderen Bundesländern beschäftigten dagegen andere Fraktionen
       durchschnittlich mehr Mitarbeiter. In Rheinland-Pfalz und
       Mecklenburg-Vorpommern liegen die AfD-Abgeordneten im Schnitt auf dem
       zweiten Platz, in Hamburg und Thüringen sind sie drittplatziert. In
       Thüringen ist es aber erneut ein oder eine AfD-Abgeordnete/r mit dem
       meisten Personal: 8 Mitarbeitende. In Hessen sind die AfD-Abgeordneten
       dagegen nur Fünftplatzierte beim Personal.
       
       In weiteren Landesparlamenten sind die Mitarbeitendenzahlen für Abgeordnete
       gedeckelt. In Baden-Württemberg liegt die Obergrenze bei 6 Personen – was
       die AfD fast ausschöpft und auch hier vor den anderen Fraktionen liegt. In
       Niedersachsen sind höchstens 4 Mitarbeitende erlaubt – auch das schöpft die
       AfD am meisten aus. In Berlin sind es ebenso 4, hier liegt die AfD auf dem
       zweiten Platz.
       
       In Bremen und Schleswig-Holstein sitzt die AfD nicht im Landesparlament.
       Und im Saarland gibt es gar keine Aufschlüsselung, weil die Abgeordneten
       dort nur eine Pauschale für alle Ausgaben bekommen, ohne dazu detaillierte
       Auskünfte zu geben.
       
       Im Bundestag zeigt sich ein ähnliches Bild. Auch dort beschäftigen die 151
       AfD-Abgeordneten mit im Schnitt 8,9 Mitarbeitenden die meisten
       Beschäftigten – auf insgesamt 1.347 Stellen.
       
       Der AfD-Bundesvorstand beschäftigte sich zuletzt in einer Krisensitzung mit
       der internen Vetternwirtschaft, [4][versucht den Skandal allerdings als
       Medienkampagne kleinzureden] – obwohl die Vorwürfe aus der Partei selbst
       kommen. Der sachsen-anhaltische Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt,
       der im Zuge einer parteiinternen Schlammschlacht auf die Vetternwirtschaft
       hingewiesen hatte, soll nun aus der Fraktion geschmissen werden.
       
       ## Sachsen-Anhalt will Überkreuzanstellungen verhindern
       
       Für den Magdeburger Soziologieprofessor und Rechtsextremismusexperten
       Matthias Quent zeigt sich an den Vorgängen die „Doppelmoral in der AfD“,
       aber auch eine institutionelle Missbrauchsanfälligkeit des
       Parlamentssystems. „Werden Antidemokraten alle Möglichkeiten nutzen, um das
       demokratische System, das sie verachten, zum eigenen Vorteil auszunutzen?
       Natürlich werden sie das – im Parlament ebenso wie an einer Regierung“,
       sagte Quent der taz. Darum würde es nicht überraschen, wenn über die
       Vetternwirtschaft hinaus auch Scheinbeschäftigungen durch Minijobs
       stattfänden. „Das ist ein drängender Anlass für strukturelle Korrekturen,
       um Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern und das Vertrauen in das
       parlamentarische System generell zu verbessern“, fordert Quent.
       
       Ein Sprecher des Landtags Sachsen-Anhalt sagte der taz dagegen, als
       Verwaltung habe man bisher keine Handhabe. Die Abgeordneten unterliegen bei
       der Ausübung ihres Mandates keinerlei Weisung oder Kontrolle. Die
       Gestaltung der Arbeitsverhältnisse mit ihren Beschäftigten obliege allein
       ihnen.
       
       Mehrere Fraktionen in Sachsen-Anhalt wollen das nun ändern. Sie einigten
       sich, das Abgeordnetengesetz anzupassen, um künftig
       Überkreuzbeschäftigungen zu verhindern. Mitarbeiter von Abgeordneten sollen
       dann angeben müssen, ob sie mit Abgeordneten verwandt oder verschwägert
       sind. Diskutiert wird auch eine Obergrenze für beschäftigte Mitarbeitende.
       
       Die Grünen wollen auch noch eine Offenlegung der Namen der Mitarbeitenden,
       wie es etwa im Europäischen Parlament geschieht. Nur so sei Kontrolle und
       Rechenschaft möglich, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Olaf Meister
       der taz. Es brauche „mehr Transparenz und klare Grenzen“ bei den
       Anstellungen. „Öffentliche Mittel sind kein Selbstbedienungsladen.“
       
       ## Transparency International fordert Rückzahlung
       
       Auch Transparency International Deutschland hat in einem Schreiben an die
       Bundestagspräsidentin Julia Klöckner gefordert, zu bekannten Sachverhalten
       zu ermitteln. Auch dort gab es Verdacht auf Scheinbeschäftigungen, etwa
       beim Vater des Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund, der bei einem
       Parteifreund für über 5.000 Euro arbeiten soll, aber von mehreren
       AfD-Abgeordneten, mit denen die taz sprach, noch niemals auf den Fluren der
       Bundestagsfraktion gesichtet wurde.
       
       Wolfgang Jäckle von Transparency fordert: „Die Bundestagsverwaltung muss
       jetzt umgehend jeden einzelnen Verdachtsfall überprüfen. Mitarbeiterinnen
       und Mitarbeiter von Abgeordneten müssen hinreichend qualifiziert sein für
       die anspruchsvolle Tätigkeit, bei der parlamentarischen Arbeit zu
       unterstützen.“ Ebenso müsse die Bundestagsverwaltung ermitteln, welche
       konkreten Beträge missbräuchlich verwendet wurden oder noch werden und
       gegebenenfalls die Zahlungen einstellen, so Jäckle: „Nach einer
       Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen die Beträge von den
       Abgeordneten erstattet werden, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
       beschäftigen.“
       
       Auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) fordert inzwischen
       strengere Regeln und eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes.
       Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte zuletzt ebenso, dass man angesichts
       des Ausmaßes des Missbrauchs bei den Abgeordnetenbeschäftigungen um eine
       gesetzliche Neuregelung wohl nicht darum herumkomme.
       
       25 Feb 2026
       
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