# taz.de -- Vetternwirtschaft in der AfD: Landtag von Sachsen-Anhalt will Überkreuzjobs verbieten
       
       > In Sachsen-Anhalt sollen wegen der AfD Überkreuzbeschäftigungen verboten
       > werden. Geplant sind neue Regeln für Abgeordnete und deren Mitarbeiter.
       
 (IMG) Bild: Rausch (Mitte) soll sogar Fußballer seines Vereins beschäftigen, und Siegmunds (rechts) Vater arbeitet für 5.500 Euro im Bundestag
       
       dpa/taz | In Sachsen-Anhalt haben sich mehrere Landtagsfraktionen
       verständigt, das Abgeordnetengesetz zu ändern und Vetternwirtschaft so
       einzudämmen. Konkret sollen sogenannte Überkreuzbeschäftigungen verhindert
       werden, also dass Abgeordnete Familienangehörige anderer Abgeordneter bei
       sich anstellen.
       
       Insbesondere die extrem rechte AfD sieht sich derzeit mit Vorwürfen der
       Vetternwirtschaft in den eigenen Reihen konfrontiert. Es werden
       [1][bundesweit immer mehr Fälle bekannt], in denen Familienangehörige von
       AfD-Politikern bei anderen AfD-Abgeordneten beschäftigt worden sind.
       Mehrere Fälle aus Sachsen-Anhalt hatten für Aufsehen gesorgt.
       
       In Sachsen-Anhalt sollen Mitarbeiter von Abgeordneten künftig angeben
       müssen, ob sie mit einem Mitglied des Landtags verwandt oder verschwägert
       sind, wie Vertreter der schwarz-rot-gelben Koalition bestätigten. Über den
       Gesetzentwurf soll nächste Woche im Landtag erstmals beraten werden, wie
       der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Guido Kosmehl, auf
       Anfrage sagte.
       
       „Bisher ist es ausgeschlossen, nahe Verwandte im eigenen Abgeordnetenbüro
       zu beschäftigen. Das hat die AfD massiv umgangen“, sagte der
       parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Falko Grube. „Wir werden
       das in Zukunft ausschließen. Verwandte von anderen Landtagsabgeordneten
       können dann auch nicht mehr beschäftigt werden.“
       
       ## Wird auch die Zahl der Mitarbeiter begrenzt?
       
       Aktuell wird noch darüber debattiert, ob auch die Zahl der Mitarbeiter pro
       Abgeordnetem begrenzt wird. Dazu gibt es bei den Fraktionen
       unterschiedliche Positionen.
       
       Zuletzt war [2][unter anderem durch Recherchen der taz bekanntgeworden],
       dass in der AfD auch pro Kopf deutlich mehr Mitarbeiter beschäftigt werden
       als in anderen Fraktionen. Eine Abgeordnete beschäftigt sogar 16
       Mitarbeiter, der Spitzenkandidat Ulrich Siegmund wiederum 10. Vorwürfe von
       Scheinbeschäftigung liegen nahe.
       
       Im Dezember hatten die 23 AfD-Abgeordneten im Magdeburger Landtag 162
       Mitarbeiter angestellt – das sind im Schnitt 7 pro Politiker. Die 40
       CDU-Abgeordneten kamen nach Angaben der Landtagsverwaltung auf 125 – im
       Schnitt also jeweils auf 3 Mitarbeiter.
       
       ## AfD-Eklat: Landtagspräsident soll verhindert werden
       
       In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. Damit die
       erste Sitzung nach der Wahl reibungslos abläuft, sollen im Rahmen einer
       Parlamentsreform weitere Regeln geändert werden, etwa zur Wahl des
       Landtagspräsidenten. Grundsätzlich soll weiterhin die stärkste Fraktion
       einen Kandidaten für das Amt vorschlagen können.
       
       Sollte dieser Kandidat jedoch keine Mehrheit erhalten, sollen auch die
       anderen Fraktionen Kandidaten vorschlagen können. Mit der Änderung soll
       sichergestellt werden, dass das Parlament in jedem Fall ein Präsidium wählt
       und der Landtag arbeitsfähig ist, da nur ein Präsident Sitzungen einberufen
       kann.
       
       In Thüringen hatte die AfD 2024 ohne eine entsprechende Regelung [3][für
       einen Eklat gesorgt], indem der AfD-Alterspräsident die Wahl des
       Parlamentspräsidiums blockierte. Erst ein Beschluss des
       Landesverfassungsgerichts in Thüringen beendete die Blockade der extrem
       Rechten.
       
       25 Feb 2026
       
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