# taz.de -- Zollpolitik der USA: Schwere Schlappe für Trump
       
       > Der US-Präsident behauptet, Zölle seien das Beste, was dem Land je
       > passiert ist. Nun hat der Supreme Court seine vermeintliche Wunderwaffe
       > versenkt.
       
 (IMG) Bild: Befugnisse überschritten: US-Präsident Trump bei der Präsentation seiner irren Zolltabelle im April 2025
       
       rtr/ap/dpa/taz | Der Oberste Gerichtshof der ‌USA hat die von Präsident
       Donald Trump verhängten Zölle gekippt. Sie basierten auf einem für
       nationale Notstände gedachten Gesetz. Die Richter:innen bestätigten am
       Freitag mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen die [1][Entscheidung
       einer niedrigeren Instanz], wonach Trump mit der Anwendung des Gesetzes aus
       dem Jahr 1977 seine Befugnisse überschritten habe.
       
       Geklagt hatten mehrere von den Zöllen betroffene Unternehmen sowie zwölf
       US-Bundesstaaten. Ökonom:innen schätzen, dass die auf Grundlage dieses
       Gesetzes eingenommenen Zölle von mehr als 175 Milliarden Dollar nun
       möglicherweise zurückgezahlt werden müssen.
       
       Die US-Verfassung räumt dem Kongress und nicht dem Präsidenten die Befugnis
       zur Erhebung ‌von Zöllen ein. Trump hatte sich jedoch auf den International
       Emergency Economic Powers Act (IEEPA) berufen, um die Einfuhrabgaben ohne
       Zustimmung des Kongresses zu verhängen. Das Gesetz erlaubt dem Präsidenten,
       den Handel in einem nationalen Notstand zu regulieren, wurde aber bislang
       für Sanktionen und nicht ‌für Zölle genutzt. ‌
       
       ## Zweifel selbst bei konservativen Richter:innen
       
       Bereits während einer Anhörung Anfang November äußerten mehrere
       Richter:innen, darunter auch konservative, Zweifel an der Argumentation der
       Regierung. Sie hinterfragten, ob nahezu alle wichtigen Handelspartner der
       USA als Sicherheitsrisiko gelten könnten.
       
       In ihrer Entscheidung argumentierten die Richter:innen, dass sich die
       Vereinigten Staaten nicht im Krieg mit allen betroffenen Ländern befänden,
       daher könne die Maßnahme auch nicht auf Kriegsbefugnisse gestützt werden.
       In Friedenszeiten habe der Präsident nicht die Autorität, Zölle zu
       verhängen.
       
       Trump hatte die Zölle mantraartig als entscheidend für die wirtschaftliche
       Sicherheit der USA bezeichnet. Mit dem Urteil fehlt seinen weitreichenden
       Zöllen nun eine rechtliche Grundlage.
       
       ## „So sad“
       
       Kurz vor der Entscheidung von Freitag hatte der Präsident bei einem Besuch
       im Bundesstaat Georgia noch einmal gegen den Obersten Gerichtshof
       gewettert. Mehrmals erhob Trump dabei seine Stimme und schrie in Bezug auf
       die Einführung von Zöllen: „Ich habe das Recht, das als Präsident zu tun.“
       Und: „Was für ein Land.“ Und: „So traurig.“ [2][Zölle seien das Beste, was
       diesem Land je passiert ist], behauptete er.
       
       Ökonom:innen erwarten dann auch durch das Urteil keinen radikalen
       Kurswechsel. Die Entscheidung sei „natürlich ‌ein Schlag ins Gesicht für
       Donald Trump“, sagte etwa Carsten Brzeski, Chefvolkswirt für Deutschland
       und Österreich der ING: „Allerdings sollten die amerikanischen
       Handelspartner keine neuen Hoffnungen hegen, dass sich die Handelspolitik
       der US-Regierung jetzt schlagartig ändern würde.“
       
       Die US-Regierung hätte immer noch andere Möglichkeiten, Zölle zu erheben
       und Druck auf Handelspartner auszuüben. „Auch nach dem heutigen Urteil wird
       für Donald Trump weiterhin gelten, dass ‌Zölle das schönste Wort ‌im
       englischen Wörterbuch sind“, so Brzeski.
       
       ## Ein sicher noch schönerer Plan B
       
       US-Finanzminister Scott Bessent kündigte bereits an, dass die Regierung nun
       andere ‌rechtliche Begründungen prüfen werde, um ‌möglichst viele der Zölle
       beizubehalten. Trump selbst hatte für den Fall einer Niederlage vor Gericht
       ‌ohnehin von einem großen, sicher noch schöneren „Plan B“ schwadroniert.
       
       Der US-Präsident hatte sich bei den erstmals Anfang April vergangenen
       Jahres angekündigten länderspezifischen Zöllen stets auf das
       Notstandsgesetz berufen, das Dutzende Handelspartner der Vereinigten
       Staaten betreffe. Danach räumte seine Regierung Fristen ein, damit die
       Länder weiter mit ihr verhandeln können. In der Folge veränderten sich
       einige der Zollsätze, [3][unter anderem im Fall der EU gelang ein
       Abkommen].
       
       Seit Anfang August 2025 gilt ein Zollsatz von 15 Prozent auf den Import der
       meisten EU-Produkte in die Vereinigten Staaten, den nicht zuletzt auch die
       US-Verbraucher:innen zu spüren bekommen.
       
       20 Feb 2026
       
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 (DIR) Rainer Rutz
       
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