# taz.de -- Europäische Iranpolitik: Die Sanktionen gegen die iranischen Revolutionsgarden wirken
       
       > Wer die jüngst beschlossene EU-Maßnahme als Symbolpolitik abtut,
       > übersieht ihre Folgen. Die entscheidende Frage ist: Was ist der nächste
       > Schritt?
       
 (IMG) Bild: Die Islamische Revolutionsgarde auf den Straßen Teherans
       
       Am 30. Januar 2026 stufte die Europäische Union die iranische „Armee der
       Wächter der Islamischen Revolution“ (IRGC), kurz Revolutionsgarde, [1][als
       Terrororganisation ein]. Die paramilitärische Gruppe übt in Iran bedeutende
       politische und wirtschaftliche Macht aus und wird maßgeblich [2][für die
       brutale Niederschlagung der Proteste im Januar 2026 verantwortlich
       gemacht].
       
       Kritiker*innen sagen, der Schritt [3][komme zu spät] und sei vor allem
       symbolisch. Die Revolutionsgarde war bereits sanktioniert, einzelne
       Mitglieder zusätzlich mit Einzelsanktionen belegt, während die von ihr
       kontrollierte Schattenwirtschaft in Iran internationale Sanktionen umgeht.
       Diese Einschätzung greift jedoch zu kurz. Drei Punkte zeigen, dass die
       Einstufung der IRGC als Terrororganisation Wirkung entfaltet.
       
       Durch die Listung der Revolutionsgarde als Terrororganisation werden alle
       Mitglieder kriminalisiert. Betroffen sind nicht nur diejenigen in
       offiziellen Funktionen, sondern auch Personen in inoffiziellen Positionen –
       also jene, die bislang aus der Sanktionslogik der EU herausfielen. Für die
       Mitglieder bedeutet das: Europaweit drohen Strafverfolgung,
       Vermögenssperren und Einreiseverbote. In Staaten mit universeller
       Strafverfolgung von Terrorismus können sich weitere juristische Schritte
       ergeben. Auch jede Unterstützung der IRGC wird nun strafbar – vom Tragen
       ihrer Symbole bis hin zur ideellen Nähe.
       
       An dieser Stelle weisen Kritiker*innen darauf hin, dass nur wenige
       Mitglieder der IRGC überhaupt in die EU reisen. Das ist richtig. Dennoch
       sollte nicht unterschätzt werden, dass die EU durchaus von Mitgliedern
       frequentiert wird. Die Listung erhöht die Chance, Verantwortliche zur
       Rechenschaft zu ziehen.
       
       Ein entscheidender Punkt ist die wirtschaftliche Verflechtung der IRGC. Sie
       ist [4][nicht nur militärisch und politisch aktiv], sondern auch einer der
       größten Arbeitgeber in Iran – durch ein Netz von Unterfirmen. Personen, die
       dort gearbeitet haben, ebenso wie Männer, die ihren verpflichtenden
       Wehrdienst bei der IRGC leisten mussten, werden pauschal mitkriminalisiert.
       Inwieweit sie die Organisation tatsächlich unterstützt haben, wird künftig
       bei Asyl- und Visaanträgen eine Frage sein.
       
       ## Der Overcompliance-Effekt
       
       Die Listung verstärkt den sogenannten Overcompliance-Effekt: Banken und
       Unternehmen in der EU agieren besonders vorsichtig, selbst bei Geschäften
       mit und in Iran, die formal erlaubt sind. Diesen Effekt gibt es bereits
       durch die sogenannten extraterritorialen US-Sanktionen, die weltweit Banken
       und Firmen treffen, die mit Iran handeln. Auch wenn die EU diese Form der
       Sanktionen rechtlich nicht anerkennt, prägt ihr Einfluss das Verhalten von
       Banken und Unternehmen in der Praxis deutlich.
       
       Einige EU-Länder, allen voran Deutschland, unterhalten weiterhin
       Handelsbeziehungen mit Iran. Diese beschränken sich auf Güter, die von
       Sanktionen ausgenommen sind. Da die Revolutionsgarde zahlreiche Bereiche
       der iranischen Wirtschaft kontrolliert, handeln europäische Banken und
       Unternehmen künftig noch vorsichtiger – aus Angst, mit einer
       terroristischen Organisation in Verbindung gebracht zu werden. Zwar können
       Firmen in Deutschland beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
       prüfen lassen, ob ihre Iran-Geschäfte zulässig sind, doch die Komplexität
       und Undurchschaubarkeit der IRGC setzen auch dieser Prüfung Grenzen.
       
       Kritiker*innen weisen darauf hin, dass die Listung nicht hart genug
       greife, weil in Iran bereits an den Sanktionen vorbei alternative
       Lieferketten aufgebaut wurden. Das stimmt. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung
       der Sanktionsforschung: Sanktionen müssen nicht härter, sondern präziser
       sein. Mehr Sanktionen allein bringen wenig, da ihre Wirkung mit der Zeit
       abnimmt. Entscheidend sind jetzt genaue Analysen und ein fundiertes
       Verständnis der wirtschaftlichen Verflechtungen der IRGC, um die
       Schattenwirtschaft gezielt zu treffen. Eine grundlegende Kriminalisierung
       trägt dazu bei, vor Verbindungen mit der Revolutionsgarde abzuschrecken.
       
       ## Die EU kommt ins Handeln, gut so
       
       Die Listung der Revolutionsgarde markiert eine veränderte Haltung der EU
       gegenüber Iran. Bisher hatte die EU Verhandlungsspielräume offengehalten
       und den Druck durch Sanktionen schrittweise aufgebaut. Mit der Listung
       schränkt sie den diplomatischen Handlungsspielraum ein und zeigt, dass sie
       bereit ist, aktiver Druck auszuüben.
       
       Der Schritt hin zu einer proaktiveren Iran-Politik ist richtig. Die
       Diskussion sollte sich nicht daran aufhängen, ob die Maßnahme symbolisch
       wirkt. Wichtiger ist die Frage: Was kommt als Nächstes? Sanktionen und
       Listungen allein bilden keine Strategie, sondern sind immer Teil eines
       größeren Vorgehens. Ein Beispiel für ein mögliches weiteres Vorgehen wäre
       die Umleitung eingefrorener iranischer Vermögenswerte. Nach dem Überfall
       Russlands auf die Ukraine haben EU-Staaten russische Vermögenswerte
       eingefroren, die für den Wiederaufbau und die Unterstützung der Ukraine
       genutzt werden sollen. Analog könnte die EU prüfen, ob sie auch iranische
       Gelder anderweitig verwenden kann.
       
       Die Listung wird als Mangel an Glaubwürdigkeit gewertet; Kritiker*innen
       fordern sie schon seit vielen Jahren. Um als normativer außenpolitischer
       Akteur an Glaubwürdigkeit zu gewinnen, muss die EU lernen, Maßnahmen wie
       die Listung auch klugheitsrational zu begründen. Diese Schritte sollten
       nicht nur moralisch, sondern auch strategisch nachvollziehbar sein. Es muss
       klar werden, welche Ziele die EU verfolgt, was sie von Iran fordert und wie
       gut sie die Folgen ihres Handelns abwägen kann. Teil einer kohärenten
       Strategie muss die bessere Überwachung der Folgen ihres Handelns sein, um
       sicherzustellen, dass die iranische Zivilbevölkerung nicht unter den
       Maßnahmen leidet.
       
       13 Feb 2026
       
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