# taz.de -- Europäische Iranpolitik: Die Sanktionen gegen die iranischen Revolutionsgarden wirken
> Wer die jüngst beschlossene EU-Maßnahme als Symbolpolitik abtut,
> übersieht ihre Folgen. Die entscheidende Frage ist: Was ist der nächste
> Schritt?
(IMG) Bild: Die Islamische Revolutionsgarde auf den Straßen Teherans
Am 30. Januar 2026 stufte die Europäische Union die iranische „Armee der
Wächter der Islamischen Revolution“ (IRGC), kurz Revolutionsgarde, [1][als
Terrororganisation ein]. Die paramilitärische Gruppe übt in Iran bedeutende
politische und wirtschaftliche Macht aus und wird maßgeblich [2][für die
brutale Niederschlagung der Proteste im Januar 2026 verantwortlich
gemacht].
Kritiker*innen sagen, der Schritt [3][komme zu spät] und sei vor allem
symbolisch. Die Revolutionsgarde war bereits sanktioniert, einzelne
Mitglieder zusätzlich mit Einzelsanktionen belegt, während die von ihr
kontrollierte Schattenwirtschaft in Iran internationale Sanktionen umgeht.
Diese Einschätzung greift jedoch zu kurz. Drei Punkte zeigen, dass die
Einstufung der IRGC als Terrororganisation Wirkung entfaltet.
Durch die Listung der Revolutionsgarde als Terrororganisation werden alle
Mitglieder kriminalisiert. Betroffen sind nicht nur diejenigen in
offiziellen Funktionen, sondern auch Personen in inoffiziellen Positionen –
also jene, die bislang aus der Sanktionslogik der EU herausfielen. Für die
Mitglieder bedeutet das: Europaweit drohen Strafverfolgung,
Vermögenssperren und Einreiseverbote. In Staaten mit universeller
Strafverfolgung von Terrorismus können sich weitere juristische Schritte
ergeben. Auch jede Unterstützung der IRGC wird nun strafbar – vom Tragen
ihrer Symbole bis hin zur ideellen Nähe.
An dieser Stelle weisen Kritiker*innen darauf hin, dass nur wenige
Mitglieder der IRGC überhaupt in die EU reisen. Das ist richtig. Dennoch
sollte nicht unterschätzt werden, dass die EU durchaus von Mitgliedern
frequentiert wird. Die Listung erhöht die Chance, Verantwortliche zur
Rechenschaft zu ziehen.
Ein entscheidender Punkt ist die wirtschaftliche Verflechtung der IRGC. Sie
ist [4][nicht nur militärisch und politisch aktiv], sondern auch einer der
größten Arbeitgeber in Iran – durch ein Netz von Unterfirmen. Personen, die
dort gearbeitet haben, ebenso wie Männer, die ihren verpflichtenden
Wehrdienst bei der IRGC leisten mussten, werden pauschal mitkriminalisiert.
Inwieweit sie die Organisation tatsächlich unterstützt haben, wird künftig
bei Asyl- und Visaanträgen eine Frage sein.
## Der Overcompliance-Effekt
Die Listung verstärkt den sogenannten Overcompliance-Effekt: Banken und
Unternehmen in der EU agieren besonders vorsichtig, selbst bei Geschäften
mit und in Iran, die formal erlaubt sind. Diesen Effekt gibt es bereits
durch die sogenannten extraterritorialen US-Sanktionen, die weltweit Banken
und Firmen treffen, die mit Iran handeln. Auch wenn die EU diese Form der
Sanktionen rechtlich nicht anerkennt, prägt ihr Einfluss das Verhalten von
Banken und Unternehmen in der Praxis deutlich.
Einige EU-Länder, allen voran Deutschland, unterhalten weiterhin
Handelsbeziehungen mit Iran. Diese beschränken sich auf Güter, die von
Sanktionen ausgenommen sind. Da die Revolutionsgarde zahlreiche Bereiche
der iranischen Wirtschaft kontrolliert, handeln europäische Banken und
Unternehmen künftig noch vorsichtiger – aus Angst, mit einer
terroristischen Organisation in Verbindung gebracht zu werden. Zwar können
Firmen in Deutschland beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
prüfen lassen, ob ihre Iran-Geschäfte zulässig sind, doch die Komplexität
und Undurchschaubarkeit der IRGC setzen auch dieser Prüfung Grenzen.
Kritiker*innen weisen darauf hin, dass die Listung nicht hart genug
greife, weil in Iran bereits an den Sanktionen vorbei alternative
Lieferketten aufgebaut wurden. Das stimmt. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung
der Sanktionsforschung: Sanktionen müssen nicht härter, sondern präziser
sein. Mehr Sanktionen allein bringen wenig, da ihre Wirkung mit der Zeit
abnimmt. Entscheidend sind jetzt genaue Analysen und ein fundiertes
Verständnis der wirtschaftlichen Verflechtungen der IRGC, um die
Schattenwirtschaft gezielt zu treffen. Eine grundlegende Kriminalisierung
trägt dazu bei, vor Verbindungen mit der Revolutionsgarde abzuschrecken.
## Die EU kommt ins Handeln, gut so
Die Listung der Revolutionsgarde markiert eine veränderte Haltung der EU
gegenüber Iran. Bisher hatte die EU Verhandlungsspielräume offengehalten
und den Druck durch Sanktionen schrittweise aufgebaut. Mit der Listung
schränkt sie den diplomatischen Handlungsspielraum ein und zeigt, dass sie
bereit ist, aktiver Druck auszuüben.
Der Schritt hin zu einer proaktiveren Iran-Politik ist richtig. Die
Diskussion sollte sich nicht daran aufhängen, ob die Maßnahme symbolisch
wirkt. Wichtiger ist die Frage: Was kommt als Nächstes? Sanktionen und
Listungen allein bilden keine Strategie, sondern sind immer Teil eines
größeren Vorgehens. Ein Beispiel für ein mögliches weiteres Vorgehen wäre
die Umleitung eingefrorener iranischer Vermögenswerte. Nach dem Überfall
Russlands auf die Ukraine haben EU-Staaten russische Vermögenswerte
eingefroren, die für den Wiederaufbau und die Unterstützung der Ukraine
genutzt werden sollen. Analog könnte die EU prüfen, ob sie auch iranische
Gelder anderweitig verwenden kann.
Die Listung wird als Mangel an Glaubwürdigkeit gewertet; Kritiker*innen
fordern sie schon seit vielen Jahren. Um als normativer außenpolitischer
Akteur an Glaubwürdigkeit zu gewinnen, muss die EU lernen, Maßnahmen wie
die Listung auch klugheitsrational zu begründen. Diese Schritte sollten
nicht nur moralisch, sondern auch strategisch nachvollziehbar sein. Es muss
klar werden, welche Ziele die EU verfolgt, was sie von Iran fordert und wie
gut sie die Folgen ihres Handelns abwägen kann. Teil einer kohärenten
Strategie muss die bessere Überwachung der Folgen ihres Handelns sein, um
sicherzustellen, dass die iranische Zivilbevölkerung nicht unter den
Maßnahmen leidet.
13 Feb 2026
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