# taz.de -- Netzpaket der Bundesregierung: Grüne sehen „Frontalangriff auf die Energiewende“
> Viel Ökostrom geht verloren, weil die Stromnetze nicht ausreichen.
> Wirtschaftsministerin Reiche will weniger Entschädigungen für die
> Produzenten.
(IMG) Bild: Nachhaltige Energie? Im Netzpaket nur ein Nachgedanke
Bundeswirtschaftsministerin [1][Katherina Reiche] (CDU) will den Ausbau von
Windkraft und Photovoltaik stärker am Ausbauzustand des örtlichen Netzes
orientiert sehen. Speziell aus der Branche der erneuerbaren Energien und
von den Grünen kommt Widerstand gegen dieses „Netzpaket“.
Der Hintergrund: Oft reichen die Stromnetze nicht aus, um in Stoßzeiten den
gesamten Wind- und Sonnenstrom zu transportieren. Die Netzbetreiber lassen
die Ökostrom-Anlagen dann temporär abschalten und entschädigen deren
Betreiber dafür. Damit ist der schleppende Ausbau der Stromnetze bisher
kein Hinderungsgrund für den Ausbau der Erneuerbaren. Der ist weiter
notwendig, wenn Deutschland im Jahr 2030 sein Ziel erreichen will, dass 80
Prozent des Stroms erneuerbar gewonnen werden. Die Entschädigungen
[2][kommen die Netzbetreiber und letztlich die Stromkunden aber immer
teurer zu stehen].
Reiche will sie deshalb nun teilweise abschaffen. Verteilnetzgebiete, in
denen im Vorjahr mehr als 3 Prozent des erzeugbaren Stroms wegen
Netzengpässen verloren gingen, sollen nach dem Willen des
Wirtschaftsministeriums künftig als „kapazitätslimitiert“ ausgewiesen
werden. In diesen Regionen soll es dann bis zu 10 Jahre lang für Neuanlagen
keine Entschädigung mehr geben, wenn der Strom nicht abgeführt werden kann.
Umgesetzt werden soll das im Rahmen der ohnehin anstehenden Novelle des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Einen solchen Schritt hatte Leo Birnbaum, Chef des Energiekonzerns Eon,
bereits im Frühjahr 2025 angemahnt. Es sei „an der Zeit, die Förderung
erneuerbarer Energien zu überdenken und den Zubau auf die verfügbare
Netzinfrastruktur auszurichten“, schrieb er damals.
Nun hat es die Forderung in einen Gesetzentwurf geschafft. Betroffen von
einer solchen Regel dürften große Teile des Landes sein: Im vergangenen
Jahr wurden bundesweit zwischen 3 und 4 Prozent des Stroms aus erneuerbaren
Energien wegen Netzengpässen abgeregelt.
## Grüne und Branchenverbände protestieren
Als weitere Neuerung bringt das Ministerium auch Zahlungen der
Anlagenbetreiber für den Netzausbau ins Spiel. Bisher steht im EEG noch der
Satz: „Die Kosten der Optimierung, der Verstärkung und des Ausbaus des
Netzes trägt der Netzbetreiber.“ Künftig hingegen sollen die Netzbetreiber
von den Investoren der Erzeugungsanlagen Baukostenzuschüsse einfordern
können.
Der Protest ließ nicht lange auf sich warten. Die Grünen bezeichnen den
Gesetzentwurf als „Energiewende-Killerpaket“, als „Abwürgeprogramm“ und als
einen „Frontalangriff auf die Energiewende“. Auch Nina Scheer,
energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, kritisiert, dass
der Erneuerbaren-Ausbau „einseitig“ mit den Netzen synchronisiert werde. So
reduziere man „die marktlichen Anreize genau für solche Technologien, die
zum systemischen Umstieg auf die erneuerbaren Energien benötigt werden“.
Die Branchenverbände zeigen sich ohnehin alarmiert: Das „Netzpaket“
gefährde „milliardenschwere Investitionen in den erforderlichen Zubau der
Windenergie an Land“, heißt es beim Bundesverband Windenergie. Um die
Herausforderungen im Netz zu bewältigen, müsse „die vorhandene
Infrastruktur besser genutzt und zügiger ausgebaut werden“. Der
Bundesverband Solarwirtschaft sieht unterdessen die „Energiewende am
solaren Scheideweg“.
Auch aus dem genossenschaftlichen Sektor kommt Protest gegen die Pläne des
BMWE: „Das ist ein toxischer Mix, der Investitionen abwürgt und gerade die
bürgernahe Energiewende trifft“, erklärt die Energiegenossenschaft Green
Planet Energy. Denn in der Praxis wären damit „Betreiber in fast allen
Netzregionen Deutschlands gezwungen, auf Entschädigungen bei Abregelungen
zu verzichten“.
Auch der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband fordert für die
Bürgerenergiegenossenschaften verlässliche Rahmenbedingungen, also „klare
Regelungen zur Refinanzierung und einen sicheren Netzzugang“. Ansonsten
würden „die Teilhabe der Menschen und damit notwendige Investitionen und
Akzeptanz der Energiewende ausgebremst“.
10 Feb 2026
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