# taz.de -- Vorstoß von Justizministerin Hubig (SPD): Hubig will Spanner in der Sauna ins Schwitzen bringen
       
       > Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Filmen in der Sauna
       > ins Strafrecht aufnehmen. Zivilrechtlich kann man bereits dagegen
       > vorgehen.
       
 (IMG) Bild: Heißes Eisen: wenn in der Sauna gefilmt oder fotografiert wird. Justizministerin Hubig will es zum Fall fürs Strafrecht machen
       
       Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Spanner-Fotos aus
       öffentlichen Saunen unter Strafe stellen. Das kündigte sie am Wochenende
       gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) an. Sie wolle damit eine
       „Schutzlücke“ schließen.
       
       „Keine Frau muss sich gefallen lassen, dass sie zum Objekt von
       Spanner-Fotos gemacht wird, nur weil das Smartphone mit Kamera immer
       griffbereit ist. Unser Staat hat hier eine Schutzverantwortung“, sagte
       Hubig der NOZ.
       
       Hubig greift damit das Anliegen einer [1][Petition auf, die von zwei jungen
       Frauen aus Leipzig gestartet] wurde. Unter dem Titel: „Heimliche
       Nackt-Aufnahmen strafbar machen – Schutz vor Sauna-Voyeuren, JETZT!“
       fordern sie ein Gesetz, „das unsere Körper vor ungewollten Nacktaufnahmen –
       insb. in öffentlich zugänglichen Bereichen – schützt“.
       
       Die beiden Frauen hatten in der Sauna bemerkt, wie ein Mann seine
       Handykamera auf sie gerichtet hatte. Sie riefen einen Saunamitarbeiter und
       dann die Polizei, die das Handy beschlagnahmte. Die Staatsanwaltschaft
       teilte später allerdings mit, das Filmen sei „auch wenn es zu missbilligen
       ist – nicht strafbar gewesen“. Die beiden Frauen starteten daraufhin ihre
       Petition, die schon über 62.000 Mal unterzeichnet wurde.
       
       Tatsächlich greifen die bisher bestehenden Strafnormen gegen digitalen
       Voyeurismus beim Filmen in einer öffentlichen Sauna nicht. So erfasst die
       „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“
       (Paragraf 201a) nur unbefugte Aufnahmen „in einer Wohnung oder einem gegen
       Einblick besonders geschützten Raum“. Aufnahmen in einer öffentlichen Sauna
       fallen nicht darunter.
       
       ## Kein Fall von Upskirting oder Downblousing
       
       Die „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ (Paragraf 184k)
       passt auch nicht. Hier geht es um „Upskirting“, also Unter-den-Rock-Filmen,
       oder „Downblousing“, In-den-Ausschnitt-Filmen. Erforderlich ist, dass
       Geschlechtsorgane „gegen Anblick geschützt sind“ – was in der Sauna gerade
       nicht der Fall ist.
       
       Zwar ist in Saunen der Gebrauch von Kameras in der Regel ausdrücklich
       verboten. Wer gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt, begeht jedoch
       keinen Hausfriedensbruch (Paragraf 123). Denn danach macht sich nur
       strafbar, wer in einen geschützten Bereich eindringt oder wer sich auf
       Aufforderung nicht entfernt. Nicht jeder Verstoß gegen die Hausordnung ist
       ein Hausfriedensbruch.
       
       ## Der Schutz am eigenen Bild
       
       Am ehesten passt nach bisheriger Rechtslage der Schutz am eigenen Bild, der
       im Kunsturhebergesetz geregelt ist. Strafbar macht sich dabei aber nur, wer
       Fotos und Videos anderer Personen unbefugt „verbreitet oder öffentlich zur
       Schau stellt“. Das bloße Filmen ist nach dieser Norm noch nicht strafbar.
       
       Legal ist das Filmen fremder Menschen in der Sauna allerdings nicht, auch
       wenn das immer wieder behauptet wird. Da hier eindeutig
       Persönlichkeitsrechte verletzt werden, können Betroffene zivilrechtlich
       Unterlassung und auch Schadenersatz verlangen. Sie müssen sich allerdings
       selbst darum kümmern und tragen auch das Kostenrisiko, wenn eine Klage vor
       dem Zivilgericht abgelehnt wird. Bei der Strafverfolgung übernimmt dagegen
       die Polizei die Ermittlungen und die Staatsanwaltschaft klagt an. Die Opfer
       haben kein Kostenrisiko.
       
       Hubig will die Lücken bei der Bestrafung von digitalem Voyeurismus in einem
       Gesetzespaket schließen, an dem das Ministerium „unter Hochdruck“ arbeite.
       Das sogenannte [2][digitale Gewaltschutzgesetz], in dem es gar nicht um
       Gewalttaten geht, soll neben sexuellen Deepfakes auch den Fall erfassen,
       den die Joggerin Yanni Gentsch voriges Jahr publik machte und in einer
       Petition anprangerte: [3][Ein Radfahrer war ihr gefolgt und hatte dabei
       ständig ihren Hintern gefilmt.] Auch hier erklärte die Polizei, dass das
       Verhalten des Mannes nicht strafbar sei, worauf auch Yanni Gentsch eine
       Petition startete, die sogar bereits über 161.000 Mal unterzeichnet wurde.
       Ministerin Hubig hatte sich mit Gentsch getroffen und versprochen, sich um
       ihr Anliegen zu kümmern.
       
       ## Dämpfer von der Justizministerkonferenz
       
       Einen kleinen Rückschlag erlitt Hubig im November bei der
       Justizministerkonferenz. Dort wurde der Vorschlag, voyeuristische Aufnahmen
       generell unter Strafe zu stellen, mehrheitlich abgelehnt, insbesondere von
       den CDU/CSU-geführten Justizministerien. Sachsens Ministerin Constanze
       Geiert (CDU) sagte bei der abschließenden Pressekonferenz: „Natürlich ist
       so ein Verhalten verwerflich und moralisch zu verurteilen. Aber das
       Strafrecht ist keine Supermoralinstanz.“
       
       Hubig verfolgt ihr Projekt offensichtlich dennoch weiter. Bei Strafgesetzen
       braucht sie die Zustimmung der Länder nicht. Allerdings ist noch offen, ob
       der Koalitionspartner CDU/CSU im Bundestag Hubigs Pläne mitträgt.
       
       Wie die Stimmung derzeit ist, wird sich bald im Bundesrat zeigen. Dort wird
       am Freitag ein Resolutionsentwurf von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
       behandelt, der eine Strafbarkeit von unbefugten „sexuell motivierten
       Bildaufnahmen“ fordert.
       
       26 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://innn.it/sauna-voyeure#info
 (DIR) [2] /KI-Deepfakes-Justizministerin-Hubig-will-haertere-Strafen/!6145592
 (DIR) [3] /Petition-gegen-Voyeuraufnahmen/!6106682
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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