# taz.de -- Vorstoß von Justizministerin Hubig (SPD): Hubig will Spanner in der Sauna ins Schwitzen bringen
> Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Filmen in der Sauna
> ins Strafrecht aufnehmen. Zivilrechtlich kann man bereits dagegen
> vorgehen.
(IMG) Bild: Heißes Eisen: wenn in der Sauna gefilmt oder fotografiert wird. Justizministerin Hubig will es zum Fall fürs Strafrecht machen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Spanner-Fotos aus
öffentlichen Saunen unter Strafe stellen. Das kündigte sie am Wochenende
gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) an. Sie wolle damit eine
„Schutzlücke“ schließen.
„Keine Frau muss sich gefallen lassen, dass sie zum Objekt von
Spanner-Fotos gemacht wird, nur weil das Smartphone mit Kamera immer
griffbereit ist. Unser Staat hat hier eine Schutzverantwortung“, sagte
Hubig der NOZ.
Hubig greift damit das Anliegen einer [1][Petition auf, die von zwei jungen
Frauen aus Leipzig gestartet] wurde. Unter dem Titel: „Heimliche
Nackt-Aufnahmen strafbar machen – Schutz vor Sauna-Voyeuren, JETZT!“
fordern sie ein Gesetz, „das unsere Körper vor ungewollten Nacktaufnahmen –
insb. in öffentlich zugänglichen Bereichen – schützt“.
Die beiden Frauen hatten in der Sauna bemerkt, wie ein Mann seine
Handykamera auf sie gerichtet hatte. Sie riefen einen Saunamitarbeiter und
dann die Polizei, die das Handy beschlagnahmte. Die Staatsanwaltschaft
teilte später allerdings mit, das Filmen sei „auch wenn es zu missbilligen
ist – nicht strafbar gewesen“. Die beiden Frauen starteten daraufhin ihre
Petition, die schon über 62.000 Mal unterzeichnet wurde.
Tatsächlich greifen die bisher bestehenden Strafnormen gegen digitalen
Voyeurismus beim Filmen in einer öffentlichen Sauna nicht. So erfasst die
„Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“
(Paragraf 201a) nur unbefugte Aufnahmen „in einer Wohnung oder einem gegen
Einblick besonders geschützten Raum“. Aufnahmen in einer öffentlichen Sauna
fallen nicht darunter.
## Kein Fall von Upskirting oder Downblousing
Die „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ (Paragraf 184k)
passt auch nicht. Hier geht es um „Upskirting“, also Unter-den-Rock-Filmen,
oder „Downblousing“, In-den-Ausschnitt-Filmen. Erforderlich ist, dass
Geschlechtsorgane „gegen Anblick geschützt sind“ – was in der Sauna gerade
nicht der Fall ist.
Zwar ist in Saunen der Gebrauch von Kameras in der Regel ausdrücklich
verboten. Wer gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt, begeht jedoch
keinen Hausfriedensbruch (Paragraf 123). Denn danach macht sich nur
strafbar, wer in einen geschützten Bereich eindringt oder wer sich auf
Aufforderung nicht entfernt. Nicht jeder Verstoß gegen die Hausordnung ist
ein Hausfriedensbruch.
## Der Schutz am eigenen Bild
Am ehesten passt nach bisheriger Rechtslage der Schutz am eigenen Bild, der
im Kunsturhebergesetz geregelt ist. Strafbar macht sich dabei aber nur, wer
Fotos und Videos anderer Personen unbefugt „verbreitet oder öffentlich zur
Schau stellt“. Das bloße Filmen ist nach dieser Norm noch nicht strafbar.
Legal ist das Filmen fremder Menschen in der Sauna allerdings nicht, auch
wenn das immer wieder behauptet wird. Da hier eindeutig
Persönlichkeitsrechte verletzt werden, können Betroffene zivilrechtlich
Unterlassung und auch Schadenersatz verlangen. Sie müssen sich allerdings
selbst darum kümmern und tragen auch das Kostenrisiko, wenn eine Klage vor
dem Zivilgericht abgelehnt wird. Bei der Strafverfolgung übernimmt dagegen
die Polizei die Ermittlungen und die Staatsanwaltschaft klagt an. Die Opfer
haben kein Kostenrisiko.
Hubig will die Lücken bei der Bestrafung von digitalem Voyeurismus in einem
Gesetzespaket schließen, an dem das Ministerium „unter Hochdruck“ arbeite.
Das sogenannte [2][digitale Gewaltschutzgesetz], in dem es gar nicht um
Gewalttaten geht, soll neben sexuellen Deepfakes auch den Fall erfassen,
den die Joggerin Yanni Gentsch voriges Jahr publik machte und in einer
Petition anprangerte: [3][Ein Radfahrer war ihr gefolgt und hatte dabei
ständig ihren Hintern gefilmt.] Auch hier erklärte die Polizei, dass das
Verhalten des Mannes nicht strafbar sei, worauf auch Yanni Gentsch eine
Petition startete, die sogar bereits über 161.000 Mal unterzeichnet wurde.
Ministerin Hubig hatte sich mit Gentsch getroffen und versprochen, sich um
ihr Anliegen zu kümmern.
## Dämpfer von der Justizministerkonferenz
Einen kleinen Rückschlag erlitt Hubig im November bei der
Justizministerkonferenz. Dort wurde der Vorschlag, voyeuristische Aufnahmen
generell unter Strafe zu stellen, mehrheitlich abgelehnt, insbesondere von
den CDU/CSU-geführten Justizministerien. Sachsens Ministerin Constanze
Geiert (CDU) sagte bei der abschließenden Pressekonferenz: „Natürlich ist
so ein Verhalten verwerflich und moralisch zu verurteilen. Aber das
Strafrecht ist keine Supermoralinstanz.“
Hubig verfolgt ihr Projekt offensichtlich dennoch weiter. Bei Strafgesetzen
braucht sie die Zustimmung der Länder nicht. Allerdings ist noch offen, ob
der Koalitionspartner CDU/CSU im Bundestag Hubigs Pläne mitträgt.
Wie die Stimmung derzeit ist, wird sich bald im Bundesrat zeigen. Dort wird
am Freitag ein Resolutionsentwurf von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
behandelt, der eine Strafbarkeit von unbefugten „sexuell motivierten
Bildaufnahmen“ fordert.
26 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://innn.it/sauna-voyeure#info
(DIR) [2] /KI-Deepfakes-Justizministerin-Hubig-will-haertere-Strafen/!6145592
(DIR) [3] /Petition-gegen-Voyeuraufnahmen/!6106682
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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