# taz.de -- Bundesverfassungsgericht bestätigt: Mietpreisbremse ist rechtens
       
       > Eine Vermieterin war von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung
       > von zu viel gezahlter Miete verklagt worden. Das wollte sie nicht
       > akzeptieren.
       
 (IMG) Bild: Die Beschwerde gegen die Mietpreisbremse ist in Karlsruhe gescheitert
       
       afp | Eine Berliner Vermieterin ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit
       einer Beschwerde gegen die Mietpreisbremse gescheitert. Karlsruhe sah nach
       Angaben vom Dienstag keine Verletzung von Grundrechten.
       
       Konkret ging es um die Verlängerung der [1][Mietpreisbremse] im Jahr 2020,
       im Sommer war eine weitere Verlängerung bis Ende 2029 beschlossen worden.
       Per Verordnung können so Landesregierungen Gebiete festlegen, in denen
       Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen begrenzt werden.
       
       Derzeit gilt ganz [2][Berlin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt].
       Bei einer Wiedervermietung dürfen höchstens zehn Prozent mehr als die
       ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden.
       
       Die Vermieterin war von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung von
       [3][zu viel gezahlter Miete] verklagt worden. Das hatte der
       Bundesgerichtshof im Dezember 2024 bestätigt. Nun nahm das
       Bundesverfassungsgericht ihre Beschwerde dagegen nicht zur Entscheidung an
       und erklärte sie für unbegründet.
       
       17 Feb 2026
       
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