# taz.de -- Mieterbund zu BGH-Urteil Untermiete: „Es gibt eine Krux bei diesem Urteil“
> Untervermietung darf kein Renditemodell sein, urteilt der BGH. Das
> begrüßt der Deutsche Mieterbund, fordert aber Nachbesserungen im
> Mietrecht.
(IMG) Bild: „Die Untermiete bietet natürlich auch eine Flexibilität für Mieter“
taz: Frau Hartmann, der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass
Menschen, die ihre Wohnung untervermieten, damit keinen Profit machen
dürfen. Wie bewerten Sie das?
Jutta Hartmann: Grundsätzlich sehr gut. Der BGH hat klargestellt: Es darf
kein Renditemodell sein, über Untervermietung Gewinn abzuschöpfen. Das
begrüßen wir.
taz: Der Mieter hat argumentiert, dass er die Wohnung voll möbliert
überlassen hat und damit die mehr als doppelt so hohe Miete gerechtfertigt.
Damit ist er nicht durchgekommen.
Hartmann: In dem konkret verhandelten Fall war klar, dass die Höhe der
Untermiete nicht durch die Möblierung angemessen sein konnte. Dieses Urteil
ist aber ein wichtiger Hinweis an die Bundesregierung, dass die Möblierung
dringend geregelt werden muss.
taz: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) arbeitet derzeit an einem
[1][entsprechenden Gesetzentwurf].
Hartmann: Das begrüßen wir sehr, und wir hoffen auch auf eine
parlamentarische Mehrheit. Der Möblierungszuschlag sollte im Mietvertrag
gesondert ausgewiesen werden müssen, damit man die Grundmiete überprüfen
kann. Nur so lässt sich überprüfen, ob die [2][Mietpreisbremse eingehalten
wird.]
taz: Gilt denn die Mietpreisbremse auch für Untervermietungen?
Hartmann: Ja, grundsätzlich gelten die normalen Mieterschutzregelungen. Die
Mietpreisbremse gilt allerdings nicht, wenn es sich um eine
Kurzzeitvermietung handelt, oder wenn der Hauptmieter selbst mit in der
Wohnung wohnt und ein Zimmer voll möbliert an eine Einzelperson
untervermietet. Dann kann diese Person auch relativ schnell wieder vor die
Tür gesetzt werden. Das wird mit einem privaten Näheverhältnis begründet.
taz: Also sind Untermieter:innen schon schlechter geschützt.
Hartmann: Das größte Problem ist, dass Untermieter grundsätzlich abhängig
sind vom Hauptmietvertrag. Wenn der Hauptmieter gekündigt wird, dann hat
der Vermieter einen Räumungsanspruch auch gegen den Untermieter. Sprich:
Der Untermieter ist immer davon abhängig, was mit dem Hauptmietvertrag
passiert. Und das ist auch die Krux bei diesem Urteil.
taz: Wie meinen Sie das?
Hartmann: An sich ist es ein gutes Urteil. Untermieter werden vor
renditeorientierten Mieten geschützt. Auf der anderen Seite ist die
Konsequenz von diesem Fall eben auch, dass der Vermieter den Hauptmieter
kündigen kann, wenn er gewinnbringend untervermietet. Das hat der BGH ja
bestätigt. Das bedeutet, dass der eigentliche Vermieter jetzt auch den
Untermieter räumen lassen kann. Untermieter sind also besser geschützt vor
einer zu hohen Miete, aber im Zweifel können sie ihre Wohnung verlieren. Da
muss aus unserer Sicht nachgebessert werden. Untermieter sollten nicht die
Leidtragenden sein, das wäre ja kontraproduktiv zu dem eigentlichen
Schutzgedanken des Untermieters.
taz: Ist Untermiete überhaupt eine gute Sache?
Hartmann: Viele Mieter vermieten ja unter, weil sie sich ihre eigenen
Wohnkosten nicht mehr leisten können. Gerade auch jüngere Menschen sind
immer mehr darauf angewiesen, sich irgendwo als WG zusammenzuschließen,
weil die aufgerufenen Angebotsmieten so hoch sind. Da macht das schon Sinn.
Die Untermiete bietet natürlich auch eine Flexibilität für Mieter, die
vielleicht für eine kurze Zeit ins Ausland gehen, aber deswegen nicht
gleich die Wohnung kündigen wollen. Aber wenn Untermiete aus der Not heraus
geboren ist, weil man keine Wohnung findet, dann ist das ein Zeichen dafür,
dass der Markt versagt.
taz: Gibt es Zahlen dazu, wie verbreitet Untermiete ist?
Hartmann: Nein. Wir haben auch keine Statistiken darüber, wie häufig
Hauptmieter Untermieter ausbeuten, die gibt es nicht. Wichtig ist: Alle
müssen sich an Mieterschutzregeln halten, egal wer als Vermieter auftritt,
ob das jetzt ein Eigentümer oder ein Mieter ist.
28 Jan 2026
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(DIR) Jasmin Kalarickal
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