# taz.de -- Neue Unternehmensform: Gewinne zurück in die Konzerne
> Justizministerin Hubig bringt eine neue Unternehmensform auf den Weg. Sie
> soll einer Genossenschaft ähneln und sich an ihren Mitgliedern
> orientieren.
(IMG) Bild: Will verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften fördern: Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Keine Boni an die Geschäftsführung und keine Gewinnentnahme – das
verspricht ein neues Unternehmenskonzept von [1][Bundesjustizministerin
Stefanie Hubig (SPD)]. Eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)
soll geschaffen werden. Darauf hatten sich Union und SPD bereits in ihrem
Koalitionsvertrag verständigt. Besonders Start-Ups und
Mittelständler*innen würden profitieren, [2][heißt es in einem
Konzeptpapier des Justizministeriums. Zuerst berichtete das Handelsblatt.]
Demnach soll die GmgV genossenschaftsähnlich sein und einer
mitgliedschaftlichen Logik folgen. Ihre Essenz: die Vermögensbindung.
Gewinne werden nicht ausgeschüttet, sondern fließen zurück ins Unternehmen.
Dabei gehe es um verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften,
erklärte Hubig.
Firmenchef*innen könnten damit sicher gehen, dass der gewünschte Zweck
ihres Unternehmens bestehen bleibt – auch wenn Erb*innen die Firmen nicht
übernehmen können oder wollen. „Wer sein Unternehmen auf diese Weise
langfristig ausrichten möchte, soll das auch können: unkompliziert und
nachhaltig“, sagte Hubig.
Schon 2021 hatten zahlreiche Unternehmer*innen und
Wirtschaftsexpert*innen einen Aufruf der [3][Stiftung
Verantwortungseigentum] unterzeichnet, die sich für die neue Rechtsform
aussprach. „Wir begrüßen sehr, dass wir der Gesellschaft mit gebundenem
Vermögen nun einen so großen Schritt näher sind“, sagte Till Wagner,
geschäftsführender Vorstand der Stiftung am Montag.
## Konzerne wie Bosch und Alnatura sind Vorbilder
Unternehmen wie Bosch, Alnatura oder Patagonia deuten dem Aufruf zufolge
an, wie treuhänderisches Eigentum schon jetzt funktionieren kann. Bei
kleinen und mittelständigen Firmen sind hingegen oft noch rechtliche Hilfen
notwendig, verbunden mit hohen Kosten. Und: Restrisiken bleiben, da eine
Vermögensbindung etwa durch Beschluss der Gesellschafter*innen doch
wieder aufgehoben werden kann.
Deshalb soll es laut dem Konzeptpapier in der GmgV nur reine
Mitgliedschaften und keine Gesellschafter*innen geben. Die sollen
weder vererbbar noch übertragbar sein – ein deutlicher Unterschied zu
Kapitalgesellschaften. Auch Beschäftigte sollen sich so unabhängig von
ihrer wirtschaftlichen Situation in das Unternehmen einbringen können. Das
individuell eingebrachte Kapital spiele keine Rolle.
Steuerlich soll es keine Unterschiede zwischen GmbH und GmgV geben. Das
würde eine Steuerlast von circa 30 Prozent bedeuten. Vermögen der neuen
Unternehmensform würden jedoch nicht der Erbschaftssteuer unterliegen – sie
können nämlich nicht vererbt werden. Wie im Falle von Familienstiftungen
sieht das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) jedoch eine
Ersatzbesteuerung vor. Diese ist alle 30 Jahre fällig.
23 Feb 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bmjv.de/DE/ministerium/hausleitung/min/bundesjustizministerin_node__hidden.html
(DIR) [2] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/unternehmen-so-soll-hubigs-neues-firmenmodell-aussehen/100200714.html
(DIR) [3] https://stiftung-verantwortungseigentum.de/
## AUTOREN
(DIR) Philipp Embach
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