# taz.de -- Neue Unternehmensform: Gewinne zurück in die Konzerne
       
       > Justizministerin Hubig bringt eine neue Unternehmensform auf den Weg. Sie
       > soll einer Genossenschaft ähneln und sich an ihren Mitgliedern
       > orientieren.
       
 (IMG) Bild: Will verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften fördern: Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
       
       Keine Boni an die Geschäftsführung und keine Gewinnentnahme – das
       verspricht ein neues Unternehmenskonzept von [1][Bundesjustizministerin
       Stefanie Hubig (SPD)]. Eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)
       soll geschaffen werden. Darauf hatten sich Union und SPD bereits in ihrem
       Koalitionsvertrag verständigt. Besonders Start-Ups und
       Mittelständler*innen würden profitieren, [2][heißt es in einem
       Konzeptpapier des Justizministeriums. Zuerst berichtete das Handelsblatt.]
       
       Demnach soll die GmgV genossenschaftsähnlich sein und einer
       mitgliedschaftlichen Logik folgen. Ihre Essenz: die Vermögensbindung.
       Gewinne werden nicht ausgeschüttet, sondern fließen zurück ins Unternehmen.
       Dabei gehe es um verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften,
       erklärte Hubig.
       
       Firmenchef*innen könnten damit sicher gehen, dass der gewünschte Zweck
       ihres Unternehmens bestehen bleibt – auch wenn Erb*innen die Firmen nicht
       übernehmen können oder wollen. „Wer sein Unternehmen auf diese Weise
       langfristig ausrichten möchte, soll das auch können: unkompliziert und
       nachhaltig“, sagte Hubig.
       
       Schon 2021 hatten zahlreiche Unternehmer*innen und
       Wirtschaftsexpert*innen einen Aufruf der [3][Stiftung
       Verantwortungseigentum] unterzeichnet, die sich für die neue Rechtsform
       aussprach. „Wir begrüßen sehr, dass wir der Gesellschaft mit gebundenem
       Vermögen nun einen so großen Schritt näher sind“, sagte Till Wagner,
       geschäftsführender Vorstand der Stiftung am Montag.
       
       ## Konzerne wie Bosch und Alnatura sind Vorbilder
       
       Unternehmen wie Bosch, Alnatura oder Patagonia deuten dem Aufruf zufolge
       an, wie treuhänderisches Eigentum schon jetzt funktionieren kann. Bei
       kleinen und mittelständigen Firmen sind hingegen oft noch rechtliche Hilfen
       notwendig, verbunden mit hohen Kosten. Und: Restrisiken bleiben, da eine
       Vermögensbindung etwa durch Beschluss der Gesellschafter*innen doch
       wieder aufgehoben werden kann.
       
       Deshalb soll es laut dem Konzeptpapier in der GmgV nur reine
       Mitgliedschaften und keine Gesellschafter*innen geben. Die sollen
       weder vererbbar noch übertragbar sein – ein deutlicher Unterschied zu
       Kapitalgesellschaften. Auch Beschäftigte sollen sich so unabhängig von
       ihrer wirtschaftlichen Situation in das Unternehmen einbringen können. Das
       individuell eingebrachte Kapital spiele keine Rolle.
       
       Steuerlich soll es keine Unterschiede zwischen GmbH und GmgV geben. Das
       würde eine Steuerlast von circa 30 Prozent bedeuten. Vermögen der neuen
       Unternehmensform würden jedoch nicht der Erbschaftssteuer unterliegen – sie
       können nämlich nicht vererbt werden. Wie im Falle von Familienstiftungen
       sieht das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) jedoch eine
       Ersatzbesteuerung vor. Diese ist alle 30 Jahre fällig.
       
       23 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bmjv.de/DE/ministerium/hausleitung/min/bundesjustizministerin_node__hidden.html
 (DIR) [2] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/unternehmen-so-soll-hubigs-neues-firmenmodell-aussehen/100200714.html
 (DIR) [3] https://stiftung-verantwortungseigentum.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Philipp Embach
       
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