# taz.de -- V-Mann-Affäre in Bremen: Linke opfert Verfassungsrichter
> Ein Rechtsanwalt, der dem Bremer Staatsgerichtshof angehört, war wohl bei
> der Enttarnung eines V-Manns zugegen – das ist alles andere als ein
> Skandal.
(IMG) Bild: Rücktritt fällig: Thorge Köhler ließ zu, dass ein psychisch labiler V-Mann amouröse Beziehungen zu beobachteten Personen einging
Preisfrage: Was tut ein Anwalt, der Mandant*innen zu einem
konfliktträchtigen Gespräch mit hohem Eskalationspotenzial begleitet? Seine
Pflicht? Erfüllt er seine Aufgabe als Organ der Rechtspflege? Mag sein.
Aber nach Einschätzung der Bremer Linksfraktion fügt er vor allem dem
Staatsgerichtshof Schaden zu, an dem er eine Legislatur lang auf Vorschlag
der Linken als Richter mitgewirkt hat und seit 2023 als Stellvertretender
Richter gelistet ist. Sie hat Anatol Anuschewski, [1][stadtbekannter Anwalt
für Migrations- und Sozialrecht mit klarem antifaschistischen Profil], am
Freitag nämlich indirekt gebeten, sein Ehrenamt niederzulegen. Nur so
nämlich könne der Ruf des höchsten Landesgerichts gewahrt werden.
In Wirklichkeit ist das Gegenteil der Fall. Denn aufgeschreckt hatte die
Linksfraktion die Berichterstattung des Spiegel bezüglich der örtlichen
V-Mann-Affäre, die sich wohl aus Infos des Geheimdienstes speist.
Anuschewski soll eine Abordnung der – in Bremen bislang nur durch geradezu
legalistische Aktionen auffälligen – Interventionistischen Linken begleitet
haben.
Deren Ziel: einen jungen Mann aus den eigenen Reihen mit dem Verdacht
konfrontieren, er diene dem Bremer Geheimdienst als Spitzel. Was der dann
eingeräumt hat. Ohne Folter, ohne Schläge, ja sogar ohne Geschrei, [2][in
einem normalen Konfliktgespräch].
Wie es aussieht, hat das Landesamt für Verfassungsschutz den psychisch
labilen Kurden seit mehr als acht Jahren mit mindestens – hoffentlich
versteuerten?! – 500 Euro monatlich für Zuträgerdienste belohnt. Bei denen
kam raus, dass die Interventionistische Linke in Bremen kreuzbrav ist: Sie
plant ihre gewaltfreien, zivilgesellschaftlichen Taten und jedes noch so
pupsige Statement basisdemokratisch in zeitaufwändigen Vollversammlungen.
Der Verfassungsschutz hätte den heute 31-jährigen Dîlan S. schon aufgrund
seiner seelischen Konstitution – bereits vor dem nun organisierten
Abtauchen war er therapiebedürftig krank – niemals als Inoffiziellen
Mitarbeiter anwerben dürfen. Das hätte ein an demokratischen Spielregeln
interessiertes kritisches Medium aufgreifen müssen. Auch für Empörung
sorgen müsste, dass der Einsatz nicht abgebrochen wurde, obwohl Dîlan S.
sexuelle und romantische Beziehungen in die bespitzelte Gruppe aufbaute.
Das ist ein glatter Rechtsbruch.
Stattdessen aber skandalisiert der Spiegel die Pseudo-News, dass der Anwalt
und stellvertretende Richter am Staatsgerichtshof Anuschewski bei der
besagten Konfrontation dabei war. Dass er erkärt, sich über seine Rolle
dabei ohne Rücksprache nicht äußern zu können, so wie es bei
Mandantschaftsverhältnissen im Rechtsstaat zwingend vorgeschrieben ist,
finden die Spiegel-Autoren besonders schlimm.
Die Linke aber ist in der Lage, den Sachverhalt einzuschätzen: „Wir nehmen
an, dass er in seiner beruflichen Funktion als Anwalt zugegen war“, hat die
Fraktionsvorsitzende Sophia Leonidakis mitgeteilt. Und sie stellt sogar
fest, dass die Information über Anuschewski ja wohl „aus dem
Verfassungsschutz“ selbst stammen müsse, was Fragen aufwerfe. Denn das
heißt ja: Das Landesamt ist außer Rand und Band.
Moralisch ohnehin orientierungslos, verstößt [3][es munter auch gegen
Gesetz und Richtlinien bei der Anwerbung und Führung von V-Leuten]. Es
höhlt das zivilgesellschaftliche Engagement, die Meinungsbildung und so die
freiheitlich demokratische Grundordnung mithilfe nachrichtendienstlicher
Mittel und gelenkter Informationsweitergabe aus.
## Zurücktreten müsste der Verfassungsschutz-Chef
Der Verantwortliche dafür heißt Thorge Koehler. Und eigentlich müsste er,
wenn er denn ein den Rechtsstaat liebender und achtender, ja auch nur
halbwegs anständiger Mensch wäre, von seinem Posten als Chef des Landesamts
von selbst zurücktreten.
Statt Pannen-Thorge dazu aufzufordern, hat die Linke jedoch mit Blick auf
die Staatsgerichtshof-Richter*innenschaft festgestellt, man gehe davon aus,
„dass eine zügige Nachwahl stattfinden wird“. Sprich: Anuschewski soll
bitte schön zurücktreten.
Besser wäre jedoch, er lässt das. Denn demokratieferne Inlandsgeheimdienste
so die Besetzung der Landesverfassungsgerichte mitsteuern zu lassen, das
ist ein Albtraum. Und das voranzutreiben, so wie es die Linksfraktion jetzt
wider besseres Wissen aus politischem Kalkül tut, das bedeutet, dem
Staatsgerichtshof einen maximalen Schaden zuzufügen. Einen, der bleibt.
6 Feb 2026
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## AUTOREN
(DIR) Benno Schirrmeister
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