# taz.de -- Bremer V-Mann-Skandal: Anwaltskammer verteidigt den Rechtsstaat
       
       > Ein Anwalt ist zum Rücktritt von seinem Amt als Verfassungsrichter
       > gedrängt worden. Das, so die Anwaltskammer, verletze rechtsstaatliche
       > Grundsätze.
       
 (IMG) Bild: Schützt auch die beruflichen Aufgaben eines Juristen: das Grundgesetz
       
       In der Bremer V-Mann-Affäre hat sich [1][die überparteiliche Hanseatische
       Rechtsanwaltskammer] mit einer Erklärung zu Wort gemeldet: In der erinnert
       sie daran, dass die Beteiligung des Anwalts Anatol Anuschewski an einem
       Konfliktgespräch von Angehörigen der Interventionistischen Linken (IL) mit
       einem Spitzel zu den vom Grundgesetz geschützten beruflichen Aufgaben des
       Juristen gehört hatte. Und zwar „unabhängig davon, wer der Mandant ist, und
       selbst dann, wenn sein Auftraggeber im Konflikt mit der Verfassung steht“.
       
       Allem Anschein nach gestützt auf Infos direkt vom Verfassungsschutz hatte
       das Magazin Der Spiegel [2][die konfliktträchtige Unterredung zum „Verhör“
       stilisiert], die Teilnahme Anuschewskis öffentlich gemacht und sie
       skandalisiert. Aufhänger dafür war, dass der Rechtsanwalt bis dahin im
       Ehrenamt als Stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof fungierte:
       Diese werden in Bremen auf Vorschlag der Fraktionen von den Abgeordneten
       der Bürgerschaft gewählt.
       
       Von dort war unmittelbar nach der Berichterstattung Anuschewskis Rücktritt
       gefordert worden, durch die Blume auch von der Spitze der Linksfraktion,
       die Anuschewski seinerzeit für das Ehrenamt vorgeschlagen hatte.
       
       [3][Besonders energisch trat der Grünen-Fraktionsvorsitzende] Emanuel
       Herold, promovierter Soziologe, dafür ein. Der hatte verlautbart, „die
       Wahrnehmung von höchstrichterlichen Aufgaben“ vertrage sich nicht mit der
       Beteiligung an einem solchen von der IL gesuchten Gespräch. Das gelte auch,
       „falls er diese als Anwalt begleitet haben sollte“ präzisierte Herold sogar
       noch.
       
       Ähnliche Tönen waren aus dem rechtsbürgerlichen Lager zu vernehmen. Die
       CDU-Fraktion ging noch über die Rücktrittsforderung hinaus. Sie leitete aus
       dem vermeintlichen Fall Anuschewski die Begründung für Misstrauensanträge
       gegen die Senatorinnen der Linken Kristina Vogt (Wirtschaft) und Claudia
       Bernhard (Gesundheit) ab.
       
       ## Als Angriff auf den Rechtsstaat gewertet
       
       Folgt man der Rechtsanwaltskammer, erweisen sich solche Einlassungen als
       Angriff auf den Rechtsstaat. Die Berufsorganisation hat die Rechtsaufsicht
       über alle Anwält*innen des Bundeslandes Bremens und ist zuständig für
       deren Zulassung. Im Zuge der Debatte sah sie sich nun genötigt, daran zu
       erinnern, dass der Rechtsanspruch auf anwaltliche Vertretung ohne jede
       Einschränkung „ein elementarer rechtsstaatlicher Grundsatz“ ist.
       
       Auf die Frage, ob ein Rechtsanwalt, der ein Mandat für eine Gruppierung
       wahrnimmt, die möglicherweise im Konflikt mit der Verfassung steht, das Amt
       des Richters am Staatsgerichtshof ausüben kann, gibt es dementsprechend
       laut Kammerpräsident Jan Büsing eine sehr klare Antwort. „Die Antwort
       lautet: Ja“, schreibt Büsing.
       
       Er erinnerte in seiner Erklärung daran, dass einem Rechtsanwalt
       folgerichtig auch nicht irgendein Nachteil daraus entstehen dürfe, „dass er
       im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Mandate übernimmt, auch wenn sie
       politisch, moralisch oder ethisch sensibel erscheinen“. Nur berufliches
       Fehlverhalten eines Anwalts dürfe weitere Konsequenzen nach sich ziehen,
       nicht aber die Übernahme eines Mandates an sich.
       
       Ohne Verstoß gegen die bundesweit einheitliche Rechtsanwaltsordnung dürfe
       er nicht daran gehindert werden, das Amt eines Richters am
       Staatsgerichtshof wahrzunehmen. Anuschewski hatte sich freilich dennoch
       zurückgezogen.
       
       ## CDU schweigt auf Nachfragen zu ihrer Rechtsauffassung
       
       Auf die Frage, ob sie eine von der Auffassung der Anwaltskammer abweichende
       Rechtsauffassung vertritt, gibt die CDU-Fraktion keine Antwort. Die
       Grünen-Fraktionsspitze fühlt sich missverstanden. „Man darf auch Richter
       kritisieren“, so Carsten Werner zur taz. Bei Herolds Ausführungen habe es
       sich um „politische und nicht juristische Aussagen“ gehandelt. Zudem habe
       man beim Angriff auf Anuschewski allein „den Richter gemeint und nicht den
       Anwalt“.
       
       Mitarbeit Eiken Bruhn 
       
       Hinweis: In einer ersten Version hatten wir fälschlicherweise geschrieben,
       dass Emanuel Herold promovierter Politologe sei. Er ist aber Soziologe.
       
       17 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.rak-bremen.de/
 (DIR) [2] /V-Mann-Affaere-in-Bremen/!6154285
 (DIR) [3] https://verfassungsblog.de/bremen-staatsgerichtshof-enttarnung-v-mann/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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