# taz.de -- Bremer V-Mann-Skandal: Anwaltskammer verteidigt den Rechtsstaat
> Ein Anwalt ist zum Rücktritt von seinem Amt als Verfassungsrichter
> gedrängt worden. Das, so die Anwaltskammer, verletze rechtsstaatliche
> Grundsätze.
(IMG) Bild: Schützt auch die beruflichen Aufgaben eines Juristen: das Grundgesetz
In der Bremer V-Mann-Affäre hat sich [1][die überparteiliche Hanseatische
Rechtsanwaltskammer] mit einer Erklärung zu Wort gemeldet: In der erinnert
sie daran, dass die Beteiligung des Anwalts Anatol Anuschewski an einem
Konfliktgespräch von Angehörigen der Interventionistischen Linken (IL) mit
einem Spitzel zu den vom Grundgesetz geschützten beruflichen Aufgaben des
Juristen gehört hatte. Und zwar „unabhängig davon, wer der Mandant ist, und
selbst dann, wenn sein Auftraggeber im Konflikt mit der Verfassung steht“.
Allem Anschein nach gestützt auf Infos direkt vom Verfassungsschutz hatte
das Magazin Der Spiegel [2][die konfliktträchtige Unterredung zum „Verhör“
stilisiert], die Teilnahme Anuschewskis öffentlich gemacht und sie
skandalisiert. Aufhänger dafür war, dass der Rechtsanwalt bis dahin im
Ehrenamt als Stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof fungierte:
Diese werden in Bremen auf Vorschlag der Fraktionen von den Abgeordneten
der Bürgerschaft gewählt.
Von dort war unmittelbar nach der Berichterstattung Anuschewskis Rücktritt
gefordert worden, durch die Blume auch von der Spitze der Linksfraktion,
die Anuschewski seinerzeit für das Ehrenamt vorgeschlagen hatte.
[3][Besonders energisch trat der Grünen-Fraktionsvorsitzende] Emanuel
Herold, promovierter Soziologe, dafür ein. Der hatte verlautbart, „die
Wahrnehmung von höchstrichterlichen Aufgaben“ vertrage sich nicht mit der
Beteiligung an einem solchen von der IL gesuchten Gespräch. Das gelte auch,
„falls er diese als Anwalt begleitet haben sollte“ präzisierte Herold sogar
noch.
Ähnliche Tönen waren aus dem rechtsbürgerlichen Lager zu vernehmen. Die
CDU-Fraktion ging noch über die Rücktrittsforderung hinaus. Sie leitete aus
dem vermeintlichen Fall Anuschewski die Begründung für Misstrauensanträge
gegen die Senatorinnen der Linken Kristina Vogt (Wirtschaft) und Claudia
Bernhard (Gesundheit) ab.
## Als Angriff auf den Rechtsstaat gewertet
Folgt man der Rechtsanwaltskammer, erweisen sich solche Einlassungen als
Angriff auf den Rechtsstaat. Die Berufsorganisation hat die Rechtsaufsicht
über alle Anwält*innen des Bundeslandes Bremens und ist zuständig für
deren Zulassung. Im Zuge der Debatte sah sie sich nun genötigt, daran zu
erinnern, dass der Rechtsanspruch auf anwaltliche Vertretung ohne jede
Einschränkung „ein elementarer rechtsstaatlicher Grundsatz“ ist.
Auf die Frage, ob ein Rechtsanwalt, der ein Mandat für eine Gruppierung
wahrnimmt, die möglicherweise im Konflikt mit der Verfassung steht, das Amt
des Richters am Staatsgerichtshof ausüben kann, gibt es dementsprechend
laut Kammerpräsident Jan Büsing eine sehr klare Antwort. „Die Antwort
lautet: Ja“, schreibt Büsing.
Er erinnerte in seiner Erklärung daran, dass einem Rechtsanwalt
folgerichtig auch nicht irgendein Nachteil daraus entstehen dürfe, „dass er
im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Mandate übernimmt, auch wenn sie
politisch, moralisch oder ethisch sensibel erscheinen“. Nur berufliches
Fehlverhalten eines Anwalts dürfe weitere Konsequenzen nach sich ziehen,
nicht aber die Übernahme eines Mandates an sich.
Ohne Verstoß gegen die bundesweit einheitliche Rechtsanwaltsordnung dürfe
er nicht daran gehindert werden, das Amt eines Richters am
Staatsgerichtshof wahrzunehmen. Anuschewski hatte sich freilich dennoch
zurückgezogen.
## CDU schweigt auf Nachfragen zu ihrer Rechtsauffassung
Auf die Frage, ob sie eine von der Auffassung der Anwaltskammer abweichende
Rechtsauffassung vertritt, gibt die CDU-Fraktion keine Antwort. Die
Grünen-Fraktionsspitze fühlt sich missverstanden. „Man darf auch Richter
kritisieren“, so Carsten Werner zur taz. Bei Herolds Ausführungen habe es
sich um „politische und nicht juristische Aussagen“ gehandelt. Zudem habe
man beim Angriff auf Anuschewski allein „den Richter gemeint und nicht den
Anwalt“.
Mitarbeit Eiken Bruhn
Hinweis: In einer ersten Version hatten wir fälschlicherweise geschrieben,
dass Emanuel Herold promovierter Politologe sei. Er ist aber Soziologe.
17 Feb 2026
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## AUTOREN
(DIR) Benno Schirrmeister
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