# taz.de -- Bremer V-Mann-Skandal: Verfassungsrichter tritt zurück
       
       > Nach einer Kampagne von Politik und Medien ist ein Rechtsanwalt von
       > seinem Amt als stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofs
       > zurückgetreten.
       
 (IMG) Bild: Der Purpur zeigt, dass hier Sachverhalte von besonderem Gewicht verhandelt werden: Bremer Staatsgerichtshof
       
       Nach einer [1][Kampagne] gegen ihn ist ein Mitglied des Bremer
       Staatsgerichtshofs am Dienstag von seinem Ehrenamt zurück- getreten. Er
       wolle seine Energie nicht darauf verwenden, seinen Platz am
       Landesverfassungsgericht zu verteidigen, schreibt der Bremer Rechtsanwalt
       Anatol Anuschewski in einem der taz vorliegenden Brief an den Präsidenten
       des Staatsgerichtshofs sowie an die Präsidentin der Bremischen
       Bürgerschaft.
       
       In seinem Fachgebiet, dem Migrationsrecht, gebe es wichtigere
       Auseinandersetzungen zu führen, schreibt Anuschewski. Zudem sei er nur
       Stellvertreter. Es sei nicht absehbar, dass er in der aktuellen Amtsperiode
       „überhaupt in die Lage gerate, aktives Mitglied des Staatsgerichtshofs zu
       werden“.
       
       In dem Brief erhebt er schwere Vorwürfe gegen diejenigen, die ihm seit
       Erscheinen eines [2][Spiegel-Artikels] vor einer knappen Woche den
       Rücktritt nahegelegt hatten, darunter Angehörige sämtlicher Fraktionen der
       Bremischen Bürgerschaft, inklusive der Linken, auf deren Vorschlag er 2019
       erstmalig vom Parlament in das Organ gewählt worden war.
       
       „Das Ansehen des Staatsgerichtshofs wurde innerhalb von nur 24 Stunden
       durch den Verfassungsschutz, tendenziöse Berichterstattung und das
       Verhalten der politischen Entscheidungsträger:innen beschädigt“,
       kritisiert Anuschewski.
       
       ## Nur seinen Beruf ausgeübt
       
       Was war geschehen? Wie die taz am Freitag berichtete, hatten
       Journalist:innen und Politiker:innen Anatol Anuschewski
       vorgeworfen, seinen Beruf ausgeübt zu haben unter Einhaltung der Gesetze,
       wozu die anwaltliche Unabhängigkeit und das Mandatsgeheimnis gehören.
       
       Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, war zwei Journalisten des
       Spiegels sauer aufgestoßen. Sie hatten den Rechtsanwalt am Donnerstag in
       seiner Kanzlei aufgesucht, wie sie am selben Tag in einem online
       erschienenen Artikel schrieben. Sie hätten „ihn mit einer Aktion
       konfrontieren“ wollen, „die nicht zu seiner Rolle als oberster
       Verfassungswächter des Landes Bremen passt“, heißt es in dem Artikel.
       
       Vier Absätze weiter schreiben sie allerdings, dass sie gar nicht
       herausbekommen haben, ob ihre Unvereinbarkeits-Hypothese stimmt. Wissen
       wollten sie nämlich, was Anatol Anuschewski am „Abend des 6. Januar“ genau
       gemacht hatte. An diesem Abend soll er ihrer Vermutung nach drei Personen
       begleitet haben, [3][die einen V-Mann des Bremer Verfassungsschutzes
       enttarnten].
       
       Der hatte ihnen nach ihrer Darstellung gestanden, sie und andere Mitglieder
       der Interventionistischen Linken [4][sowie weitere linke Gruppen] mehr als
       acht Jahre lang gegen Geld bespitzelt, dabei auch widerrechtlich sexuelle
       und freundschaftliche Beziehungen unterhalten zu haben.
       
       So steht es auf der Website der Interventionistischen Linken. Die Gruppe
       wird im Bremer Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 2024 als
       „gewaltorientiert“ bezeichnet. Nachweise dafür fehlen. Auch der
       eingeschleuste Spitzel konnte den Verdacht offenbar nicht erhärten.
       
       Den beiden Spiegel-Journalisten reichte die namentliche Erwähnung der
       Gruppe, die auch bundesweit agiert, um sich einem ganz großen Skandal auf
       der Spur zu wähnen. Auf die Fährte gesetzt hatte sie, so vermutet nicht nur
       Anuschewski, der Verfassungsschutz selbst, als Retourkutsche für die
       Enttarnung.
       
       Nur mussten die Journalisten jetzt noch nachweisen, dass Anuschewski bei
       der Enttarnung des V-Manns erstens überhaupt zugegen war und zweitens nicht
       als Rechtsanwalt, sondern als Privatperson. Eine knifflige Aufgabe, an der
       sie scheitern mussten.
       
       „Was war Ihre Rolle bei der Konfrontation des V-Mannes?“, hätten sie von
       ihm wissen wollen. Und hörten dasselbe, was alle hören, die
       Rechtsanwält:innen auffordern, ohne Einverständnis der Klient:innen
       Auskunft über Mandatsverhältnisse zu geben und sich damit strafbar zu
       machen: nichts.
       
       Dass sich Bremer Medien und Angehörige von Legislative und Exekutive der
       Lesart des Spiegels anschlossen und damit ein rechtsstaatliches Prinzip
       aushebelten, kritisieren Kolleg:innen des Bremer Rechtsanwalts.
       
       „Wenn hier die bloße Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit als
       Rücktrittsgrund herhalten soll“, stelle dies „eine unzulässige politische
       Einflussnahme auf die unabhängige Justiz dar“ und habe zwingend zu
       unterbleiben, heißt es in einem von 55 Jurist:innen unterzeichneten
       offenen Brief an die Bürgerschaftsfraktionen und den Senat. Ähnlich äußern
       sich der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein sowie die
       Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.
       
       ## CDU fordert Rücktritt linker Senatorinnen
       
       Der Bremische Anwaltsverein erinnert daran, dass „die Beteiligung an
       schwierigen und auch konfliktträchtigen Gesprächssituationen zum Kern der
       verfassungsrechtlich geschützten anwaltlichen Tätigkeit“ gehöre, etwa bei
       familienrechtlichen Auseinandersetzungen. Dass der Spiegel dies
       skandalisiere, sei „geeignet, die Freiheit der anwaltlichen Tätigkeit
       infrage zu stellen“ und damit eine „Grundfeste des Rechtsstaats“.
       
       Am Dienstag veröffentlichte zudem der Bremer Erwerbslosenverband [5][online
       einen Solidaritätsaufruf] für die Interventionistische Linke.
       
       Die CDU-Bürgerschaftsfraktion kündigte wiederum Misstrauensanträge gegen
       die beiden Regierungsmitglieder von der Linken, Kristina Vogt und Claudia
       Bernhard, an. Die FDP will diese Anträge unterstützen. Abgewählt werden
       könnten sie allerdings nur in dem unwahrscheinlichen Fall, dass SPD und
       Grüne die Koalition platzen lassen wollen und ebenfalls für die Anträge
       stimmen. Die CDU begründet sie unter anderem damit, dass die Linke Anatol
       Anuschewski für den Staatsgerichtshof vorgeschlagen hatte.
       
       10 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Ablenkungsmanoever-im-V-Mann-Skandal/!6152220
 (DIR) [2] https://www.spiegel.de/panorama/bremen-ex-mitglied-des-verfassungsgerichts-half-offenbar-bei-enttarnung-von-v-mann-a-068be66f-b60b-4ff0-b5f5-8fb906e8588c
 (DIR) [3] /V-Mann-in-Bremen-enttarnt/!6145525
 (DIR) [4] /Verfassungsschutz-ueberwacht-Bremer-IL/!6147879
 (DIR) [5] http://www.wir-sind-alle-il.org/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eiken Bruhn
       
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