# taz.de -- Urteil im Bamf-Prozess: Es gab keinen „Asylbetrug“
       
       > Mit Freisprüchen in allen ausländerrechtlichen Anklagepunkten endet der
       > Landgerichts-Prozess um den Bremer „Bamf-Skandal“.
       
 (IMG) Bild: Richterin Maike Wilkens im improvisierten Gerichtssaal im Konzerthaus „Die Glocke“ in Bremen
       
       BREMEN taz | In Hildesheim auf der Straße wird Rechtsanwalt Irfan Ç.
       manchmal beschimpft, seit es im Frühjahr 2018 so richtig losgegangen war
       mit dem vermeintlichen Bamf-Skandal. Angesichts dessen wirken die
       Sicherheitsvorkehrungen fast ein wenig lax: Die paar Journalist*innen, die
       zum Abschluss in das Bremer Konzerthaus Glocke gekommen sind, werden am
       Donnerstag einfach durchgewunken. Kein Detektor, kein Ausweis, hoch in den
       Kammermusiksaal.
       
       Dort hat das Landgericht am Donnerstag das Urteil im Prozess um
       vermeintliche Missstände an der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für
       Migration und Flüchtlinge (Bamf) verkündet. Zusammengefasst lautet es: Es
       hat sie nicht gegeben.
       
       In allen aufs Asylrecht bezogenen Anklagepunkten gegen ihn – nur sieben von
       78 hatte das Gericht als halbwegs begründet überhaupt zur Verhandlung
       zugelassen – ist Irfan Ç. freigesprochen worden. In keinem dieser Fälle war
       es der Staatsanwaltschaft gelungen, auch nur annähernd einen Beweis für
       ihre Unterstellungen zu erbringen.
       
       Und nach der Beweisaufnahme scheint klar: Eine reguläre Ermittlungsarbeit
       hätte den Verdacht auch ausräumen können. Mittlerweile wird gegen die
       Ermittler selbst ermittelt. Nur als er der Bremer Bamf-Leiterin Ulrike B.
       irgendwann im Jahr 2015 angeboten hatte, die Kosten für ihre zwei
       Hotelübernachtungen à 65 Euro in Hildesheim zu übernehmen, hat es Irfan Ç.
       mit der Kontaktpflege im Engagement für seine Mandat*innen etwas
       übertrieben. Das Verfahren gegen die 61-Jährige war am 20. April gegen eine
       empfindliche Geldbuße eingestellt worden.
       
       Von einer „Grauzone“ hatte auch Irfan Ç.s Anwalt im Bezug auf die teils
       privaten, teils beruflichen Kontakte der beiden gesprochen. Die Kammer habe
       in der Gesamtschau [1][eine Unrechtsvereinbarung erkannt], erläuterte die
       Vorsitzende Richterin Maike Wilkens. Warum man den 42-jährigen Juristen zu
       einer Gesamtstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt: Für eine
       wohlwollende Behandlung seiner Anträge gebe es ja Indizien. Vorteilsannahme
       und -gewährung heißen die Delikte.
       
       Tatsächlich hatte sich der Hildesheimer selbst belastet, indem er Ulrike B.
       als seine Mentorin in Asylrechtsfragen bezeichnete. „Ich habe viel von ihr
       gelernt“, hatte er noch in seinem Schlusswort als Angeklagter betont.
       Wilkens sah darin den Ausdruck „einer unguten Vermischung von privater und
       beruflicher Beziehung“. Die Verurteilung bleibe aber im untersten Bereich
       des Strafrahmens.
       
       Irfan Ç.s Anwalt Henning Sonnenberg wertete das als großen Erfolg. „Eine
       pieselige Vorteilsnahme ist alles, was übrig geblieben ist – das ist doch
       nichts!“, erläuterte er der Presse nach dem Prozess. Nachvollziehbar: Die
       Staatsanwaltschaft hatte schließlich ursprünglich geplant, seinen Mandanten
       mit Freiheitsstrafe und lebenslangem Berufsverbot zu belegen.
       
       Nein, Revision einzulegen plane er nicht, so Sonnenberg folgerichtig. Mit
       dem letzten Satz seines Plädoyers hatte er bereits beantragt,
       festzustellen, dass „das Land Bremen grundsätzlich zum Schadenersatz
       gegenüber meinem Mandanten verpflichtet wird“.
       
       Ob die Staatsanwaltschaft Revision einlegen will, ist zwar ungewiss. „Aber
       ich wüsste nicht, wo sie einen Angriffspunkt finden will“, so Sonnenberg.
       Das Gericht habe „alles extrem sorgfältig gegen Rechtsfehler abgedichtet“.
       
       Neben der peniblen Prozessführung spricht aber auch dagegen, dass sich die
       Staatsanwaltschaft mit der Dauer des Verfahrens mehr und mehr selbst in den
       Fokus gerückt hat. Von einem „Staatsanwaltschaftsskandal“ und einem
       „vorverurteilenden Ermittlungsexzess“ hatte Süddeutsche-Kommentator
       Heribert Prantl [2][Anfang Mai gesprochen]. Die taz hatte zuvor über die
       Ermittlungen gegen die Anklagebehörde berichtet.
       
       Auch deren Leiter Janhenning Kuhn wird als Beschuldigter geführt. Er hatte
       sich aktiv in das mediale Kesseltreiben gegen die ehemalige Amtsleiterin
       Ulrike B. und Irfan Ç. [3][eingebracht]. Unter anderem hatte sein Sprecher
       mit seiner Erlaubnis vor den Fernsehkameras von Radio Bremen eine
       ehrenrührige Lovestory als vermeintliches Motiv für die vorgeworfenen, aber
       nie begangenen ausländerrechtlichen Delikte ausgebreitet. Illegal, wie das
       Verwaltungsgericht später festgestellt hat.
       
       Die Beweisaufnahme hatte die Arbeit der Anklagebehörde in ein
       besorgniserregendes Licht gehüllt: Hinweise darauf, dass den befragten
       Mandant*innen oft nicht klar gewesen war, ob sie mit Kanzleiangestellten
       oder ihrem Anwalt gesprochen hatten, wurden von den Ermittlern konsequent
       ignoriert. Es wurde einfach alles Irfan Ç. zugeordnet – und gegen ihn
       verwendet.
       
       Während seine Mandant*innen fast ausschließlich jesidische Kurd*innen
       waren, manche sogar einsprachig, fungierten als Dolmetscher*innen
       Arabisch-Fachkräfte, die des Kurmanci nicht mächtig sind. Kurdisch und
       Arabisch sind linguistisch betrachtet so weit voneinander entfernt wie
       Estnisch und Deutsch.
       
       Nicht einmal der Versuch, die Art und Umstände der Kontaktaufnahme zur
       Kanzlei von Irfan Ç. zu klären, sei bei den Befragungen unternommen worden,
       rügte Richterin Wilkens. „Die notwendigen Fragen haben wir hier im Gericht
       gestellt.“ Das Ergebnis: „Keiner der als Zeugen gehörten damaligen
       Asylbewerber hat die Vorwürfe der Anklage bestätigt“, so Wilkens.
       
       Eine hatte sogar ausdrücklich eine im Polizeiprotokoll ihr zugeschriebene
       Bezichtigung, nachdem sie ihr in ihre Muttersprache übersetzt worden war,
       als ganz falsch bezeichnet. Nicht zuletzt die Diversität der gehörten
       Aussagen schließe aber ein abgestimmtes und gesteuertes Verhalten nahezu
       aus, so die Vorsitzende: „Das Aussageverhalten war so unterschiedlich wie
       die Zeugen selbst.“
       
       ## Eine sinnvolle Spur
       
       Es bestehe daher kein Anlass, am Wahrheitsgehalt ihrer gerichtlichen
       Aussagen zu zweifeln. Die Gründe für die Abweichungen von den
       Vernehmungsprotokollen müssten „an anderer Stelle gesucht werden“. Sie
       hatte kulturelle und gesellschaftliche Differenzen als Erklärmodelle ins
       Spiel gebracht.
       
       Das scheint eine sinnvolle Spur: Irfan Ç. lebt seit 36 Jahren in
       Deutschland, hier ist er zur Schule gegangen, hier hat er studiert. „Ich
       habe hier erst Türkisch gelernt, obwohl ich in der Türkei geboren bin“,
       sagt er im Schlusswort.
       
       Er stammt aus der Region Mardin an der Grenze zu Syrien, ist Kurde und
       Angehöriger der in der gesamten islamischen Welt diskriminierten
       jesidischen Minderheit. Die machte auch den [4][Großteil seiner
       Mandantschaft aus] in jener Zeit von 2014 bis 2016. Denn sie flüchteten vor
       einem Völkermord. Der IS war auf dem Vormarsch in den jesidischen
       Siedlungsgebieten im Irak.
       
       ## Amtlicher Rufmord
       
       „Die Mädchen wurden verschleppt, versklavt und regelmäßig vergewaltigt“,
       erinnerte Irfan Ç. an die Gräuel. „Die jungen Männer wurden erschossen oder
       enthauptet.“ Bei Alten und Kranken sei den Schergen „die Munition zu
       wertvoll gewesen“, die habe man lebendig verscharrt. „Das war, was viele
       meiner Mandant*innen erlebt hatten“, sagt er.
       
       Es ist möglich, dass solche Traumata die Empfänglichkeit für
       Einschüchterung durch Polizei und Staatsanwälte fördern, ebenso wie eine
       allzu zielgerichtete Art der Befragung: Teilweise hatten die Ladungen zur
       Vernehmung bei den Betroffenen geradezu Panik ausgelöst, immer
       Verunsicherung.
       
       In den Schreiben habe nur gestanden, dass sie auf der Wache zu erscheinen
       hätten, „wegen einer wichtigen Angelegenheit“, erinnert Verteidiger
       Sonnenberg. Einige von Irfan Ç.s Mandanten seien „mit gepacktem Koffer bei
       diesem Termin erschienen“. Eine Belehrung sei ausgefallen. Immer hätten die
       Beamten dazu beigetragen, den Ruf von Irfan Ç. zu beschädigen und das
       Vertrauen seiner Mandant*innen zu zerstören.
       
       28 May 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/06/5-323-06.php
 (DIR) [2] https://www.lto.de/recht/presseschau/p/2021-05-10-lockerungen-beamtenbekleidung-klimaklage/
 (DIR) [3] /Nach-dem-Bamf-Skandal/!5769117
 (DIR) [4] /Nutzniesser-das-Bamf-Skandals/!5508690
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
 (DIR) Staatsanwaltschaft Bremen
 (DIR) Horst Seehofer
 (DIR) Bremen
 (DIR) Asylpolitik
 (DIR) Terrorismus
 (DIR) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
 (DIR) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
 (DIR) Irak
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Bremer Bamf-Ankläger wirkt beim Bund: Skandal-Erfinder im Asyl
       
       Staatsanwalt Johannes F. hat im Bamf-Verfahren ermittelt. Derzeit hilft er
       bei der Bundesanwaltschaft aus – in politisch brisanter Mission.
       
 (DIR) Aufklärung über Bamf-Ermittlungen: Sex, Lügen und Massenflucht
       
       Was vom Bamf-Skandal übrig blieb, wollte die Linke vom Bremer Senat wissen.
       Die Antwort bleibt oft vage: Noch wird ja gegen die Ermittler ermittelt.
       
 (DIR) Bamf, Staatsanwälte und Medien: Bremer Freiheit
       
       Vom großen Bamf-Skandal um Ulrike B. blieb vor Gericht nichts übrig. Doch
       nicht alle Beteiligten sind bereit, daraus Lehren zu ziehen.
       
 (DIR) Bremer Bamf-Prozess: Ulrike B. ist unschuldig
       
       Das Verfahren um den vermeintlichen Bremer Bamf-Skandal ist mangels
       Vorwürfen eingestellt worden. Dafür ermittelt nun die
       Generalstaatsanwaltschaft.
       
 (DIR) Gericht missbilligt Justizbehörde: Schwatzanwälte gerügt
       
       Mit Plaudereien und erotischen Fantasien zum „Bamf-Skandal“ haben Ermittler
       laut Verwaltungsgericht Bremen die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten
       verletzt.
       
 (DIR) Neuer UN-Bericht: Der Irak bleibt ein Schlachthaus
       
       Die Zahl der toten, verletzten und vertriebenen Zivilisten im Lande nimmt
       erschreckende Ausmaße an. Dies geht aus einem UN-Bericht hervor.