# taz.de -- Leak bei der Berliner Polizei: How to Schmerz
       
       > Ein als vertraulich behandeltes Lehrbuch der Polizei ist nun öffentlich.
       > Es beinhaltet Anleitungen zu rechtswidrigen Schmerzgriffen.
       
 (IMG) Bild: Kopffixierung wie aus dem Lehrbuch: Mit Druck von unterhalb der Nase können die Polizisten den Demonstranten abführen
       
       Die Polizei Berlin ist in Erklärungsnot. [1][Entgegen den Bemühungen der
       Behörden, ein „Lehrbuch zu Schmerzgriffen“ von der Öffentlichkeit
       fernzuhalten], erfolgte über die Plattform FragdenStaat dessen
       Veröffentlichung. Es beinhaltet Anleitungen, wie Polizeibeamte sensible
       Körperstellen ihres Gegenübers effektiv angreifen können.
       
       Die beschriebenen Techniken sind sehr schmerzvoll und hoch umstritten.
       Bereits im Jahr 2023 verteidigte sich die amtierende Polizeipräsidentin
       Barbara Slowik Meisel nach wiederholten Vorwürfen, [2][indem sie rundheraus
       dementierte, dass Schmerzgriffe bei der Polizei unterrichtet werden]. Die
       geleakten Unterrichtsunterlagen sprechen eine andere Sprache.
       
       Kreuzfesselgriff, Daumenpresse, Armstreckhebel: Das Nahkampf-Arsenal ist
       groß. Die Broschüre umfasst rund ein Dutzend schmerzverursachende „Hebel-,
       Druckpunkt und Quetschtechniken“, die den Polizist:innen beigebracht
       werden.
       
       Wenn Beamte beispielsweise jemanden mit verdrehtem Handgelenk auf dem
       Rücken abführen, handelt es sich um den „Handbeugehebel“. Optional kann
       dieser „mit Kopffixierung“ erfolgen, bei dem mit einer Hand von hinten
       unter die Nase gefasst wird, wo sich ein besonders empfindlicher Druckpunkt
       befindet. Dazu folgt im Heft ein Bild, in dem zwei Menschen den Griff
       demonstrieren, darüber dessen Name. „Beachte: Androhung“ steht mustergültig
       unter den „Druckpunkt- und Quetschtechniken“, die „mit einer verbalen
       Unterstützung einhergehen“ sollen.
       
       ## Griff in die Genitalien
       
       Das Handbuch dient vorgeblich der „einsatzbezogenen Selbstverteidigung“.
       Dabei führt es die Techniken aber als „Festnahme-, Kontroll- und
       Transporttechniken“ auf und adressiert auch das polizeiliche Vorgehen bei
       Sitzblockaden. Hier empfielt das Lehrbuch den Handbeugegriff. „Ggf. ist die
       Androhung von unmittelbaren Zwang [sic!] nochmals anzudrohen.“
       
       Bemerkenswert ist, dass die Ausbildungsunterlagen an keiner Stelle über
       körperliche Risiken oder Folgeschäden der Griffe aufklärt. Dabei führt eine
       unverhältnismäßige Anwendung der Griffe zu Knochenbrüchen und Schäden an
       Gelenken und Nerven.
       
       Die in den Unterlagen dargestellten Techniken entstammen dem Kampfsport-
       und Selbstverteidigungssystem Ju-Jutsu. Während dort Wettkämpfer durch das
       Abklopfen jederzeit die Möglichkeit haben, den Gegner zum Aufhören zu
       bringen, haben Opfer von Polizeigewalt diese oder vergleichbare
       Möglichkeiten nicht. Schreie sind für die Polizei kein Zeichen zur Aufgabe.
       Außerdem ist im Vergleich zur Verwendung der Griffe in Ju-Jutsu-Kämpfen das
       Instruktionsheft der Polizei um einige unsportliche Techniken erweitert,
       darunter auch der Genitalgriff: „Es kann in den Genitalbereich
       gegriffen/geschlagen/gestoßen werden.“
       
       Die Polizei bestätigt auf taz-Anfrage die Echtheit des Dokuments. „Das
       abgebildete Handbuch Einsatztraining war eine Lehrunterstützung für bereits
       mit Lehrberechtigung ausgebildetes und zertifiziertes Lehrpersonal der
       Polizei Berlin“, so ein Sprecher. Die Bezeichnung von „Schmerzgriffen“ sei
       nicht zutreffend, so der Sprecher. „Sie können Schmerzen erzeugen, wenn die
       von der Maßnahme betroffenen Personen dem gesetzten Bewegungsimpuls nicht
       folgen.“ Etwa durch absichtliches Sich-Hängenlassen, Versteifen oder
       anderweitigen Widerstand.
       
       ## Verlust des Überraschungsmoments
       
       Das rund 20-seitige Dokument ersetzte 2020 [3][ein „Handbuch
       Einsatztraining“, das seinerzeit bereits über FragdenStaat geleakt wurde].
       Beide Dokumente liegen der Öffentlichkeit über das „Portal für
       Informationsfreiheit“ vor.
       
       Rechtsanwälte hatten zuvor versucht, die geheim gehaltenen Unterlagen
       mittels einer Klage zu befreien und sie rechtlich prüfen zu lassen. Die
       Berliner Polizei stufte das Handbuch aber als vertraulich ein, da sich
       daraus „Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der
       Sicherheitsbehörden, die Art und Weise ihrer Informationsbeschaffung sowie
       aktuelle Ausbildungsmethoden ableiten ließen“, wie der Klagebegründung zu
       entnehmen ist. Dies führe in der Praxis zum „Verlust des
       Überraschungsmoments und ermögliche eine Vorbereitung oder Gegenwehr auf
       den polizeilichen Zugriff“.
       
       Dem setzen die Kläger entgegen, dass sich der Überraschungseffekt von
       Schmerzgriffen ohnehin in Grenzen halte, denn ein „nach polizeirechtlichen
       Grundsätzen rechtmäßiger Einsatz von Schmerzgriffen“ müsse ja zuerst
       angedroht werden – und, dass deren „jahrelange Nutzungspraxis
       wissenschaftlich dokumentiert sei“. Das Gericht folgte dem Anliegen der
       Kläger zur Veröffentlichung der Broschüre jedoch nicht. Weshalb es jetzt zu
       dem „Leak“ über das Portal für Informationsfreiheit kam.
       
       ## Nichts Überraschendes
       
       An sich sei das, was in dem Handbuch stehe, „nichts Überraschendes“, sagt
       der linke Szeneanwalt Lukas Theune. Die Inhalte des Handbuchs „stimmen
       überein mit dem Beobachteten, unsere Mandat:innen erleben das oft“. Das
       Lehrmaterial der Polizei Berlin zeige, dass die polizeiliche Praxis
       systematisch gegen das geltende Recht verstoße. Denn Schmerzensgriffe
       entsprächen in der Praxis oft der juristischen Definition von Folter und
       verstießen daher gegen das grundgesetzlich verankerte „Verbot der
       Misshandlung Festgehaltener“. Entsprechend „krass“ sei es, dass die Polizei
       die Schmerzensgriffe bar einer rechtlichen Grundlage trainiert – und
       anwendet, sagt Theune.
       
       Die Polizei vertritt naturgemäß eine andere Rechtsauffassung und hält den
       Einsatz von Schmerzgriffen grundsätzlich für rechtmäßig: „Sofern die
       Anwendung von Eingriffstechniken die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt,
       ist ein Einsatz rechtlich zulässig“, so der Polizeisprecher.
       
       Doch auch die ist oft nicht gegeben. Erst vor wenigen Wochen [4][befand das
       Oberverwaltungsgericht die dienstliche Anwendung eines Schmerzensgriffes
       gegenüber einem Klimaaktivisten als rechtswidrig]. Die Beamten hätten den
       sich nicht zur Wehr setzenden Demonstranten schlicht wegtragen können.
       
       27 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Umstrittene-Praxis-bei-Berliner-Polizei/!6042904
 (DIR) [2] https://www.tagesspiegel.de/berlin/es-gibt-keinen-schmerzgriff-berliner-polizeiprasidentin-wehrt-sich-gegen-vorwurfe-10413904.html
 (DIR) [3] https://fragdenstaat.de/artikel/klagen/2023/08/so-lernt-die-berliner-polizei-schmerzgriffe/
 (DIR) [4] /Fragwuerdige-Polizeitaktiken/!6145396
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nathan Pulver
       
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