# taz.de -- Studie zu Demonstrationsrecht in Berlin: Kritik an Polizei unerwünscht
> Eine vom Senat beauftragte Auswertung fordert mehr Freiheiten für
> Demonstrationen. Die Innenverwaltung ist unzufrieden und redet die Studie
> schlecht.
(IMG) Bild: Wenig Verständnis für Menschen, die Polizei und Staat ablehnen
200.000 Euro hat sich die Senatsinnenverwaltung eine wissenschaftliche
Auswertung des Berliner Demonstrationsrechts kosten lassen. Aber das
Ergebnis der Studie passt der Behörde mal so gar nicht in den Kram. Denn
die Autor*innen, ein Forschungsteam von der Hochschule für Wirtschaft und
Recht Berlin (HWR), sparen darin nicht mit Kritik an der Polizei und
fordern Lockerungen für das Versammlungsfreiheitsgesetz.
Deshalb hat man sich in der Verwaltung von [1][Innensenatorin Iris Spranger
(SPD)] nun offenbar dazu entschieden, die Evaluation schon vor der
geplanten Veröffentlichung schlechtzureden. „Die Studie weist schwere
methodische Mängel auf“, kritisiert etwa Innenstaatssekretär Christian
Hochgrebe (SPD). „Aufgrund einiger weniger Interviews wird die Arbeit der
Polizei grob verallgemeinert.“
2021 hatte die damalige rot-grün-rote Koalition das Berliner
Versammlungsfreiheitsgesetz verabschiedet, das im bundesweiten Vergleich
[2][als besonders liberal gilt]. Gleichzeitig wurde vereinbart, das Gesetz
wissenschaftlich auszuwerten. 2024 beauftragte der mittlerweile
schwarz-rote Senat die HWR mit der Evaluation.
In der kommenden Woche will das Forschungsteam das Gutachten
veröffentlichen. Die Vorwürfe aus der Innenverwaltung weist Projektleiter
Hartmut Aden unterdessen entschieden zurück: „Die Behauptung, es gebe
methodische Mängel, ist weder belegt noch sonst nachvollziehbar“, sagt der
Rechtswissenschaftler am Dienstag zur taz. „Die Evaluationsstudie hat einen
sehr ausführlichen Methodenteil – eine vergleichbare Studie mit einem
ähnlichen Umfang an qualitativen Daten hat es meines Wissens nach bisher
zum Versammlungsrecht noch nicht gegeben“, so Aden weiter.
## Gefahr von Diskriminierung
Die Studie, die die taz vorab einsehen konnte, beruht auf einem
qualitativen Forschungsdesign. Die Wissenschaftler*innen haben dafür
42 Personen interviewt: Menschen, die Versammlungen anmeldeten oder
leiteten, Anwält*innen, Richter*innen sowie Polizist*innen. Zudem haben
sie teilnehmende Beobachtungen auf acht Demonstrationen durchgeführt.
Auf dieser Grundlage empfehlen die Forscher*innen unter anderem, die
Rolle der Versammlungsleiter*innen abzuschaffen. Die haften bislang
für etwaige Straftaten oder Verstöße gegen Auflagen aus den Reihen einer
Demo und können dafür mit Bußgeldern belegt werden. „Insbesondere Menschen
in prekären finanziellen Verhältnissen können von den Folgen stärker
betroffen sein“, heißt es dazu in dem Gutachten. Wenn das die Menschen
davon abhalte, eine Versammlung abzuhalten, könnte das eine gesetzlich
verbotene Diskriminierung darstellen.
In der Innenverwaltung will man dieses Argument anscheinend absichtlich
missverstehen. „Die Verfasser des Berichts gehen offenbar davon aus, dass
es versammlungsleitenden Personen nicht zugemutet werden kann, sich an die
geltenden Regeln zu halten“, lässt sich Staatssekretär Hochgrebe zitieren.
Man habe jährlich rund 7.500 Versammlungen in Berlin. „Der Großteil der
Vorschläge des Gutachtens ist schlicht nicht praktikabel“, sagt Hochgrebe.
## Tief verankerte Freund-Feind-Dichotomien
Das Gutachten enthält darüber hinaus deutliche Kritik an der Berliner
Polizei. Zum Beispiel stellen die Autor*innen in Aussagen von
Polizist*innen „tief verankerte Freund-Feind-Dichotomien“ fest. Es gebe
oft wenig Verständnis dafür, „dass Menschen den Staat und auch die Polizei
kritisieren und möglicherweise ablehnen“, heißt es in der Studie.
Auf Nachfrage der taz zeigt sich die Innenverwaltung enttäuscht über diese
angebliche „Verallgemeinerung von einzelnen Äußerungen aus den geführten
Interviews“. Es mangele „an einer differenzierten Betrachtungsweise“, so
ein Sprecher am Dienstag. Dass es sich hierbei um ein klassisches Vorgehen
der qualitativen Sozialforschung handelt und die Forscher*innen ihre
Ergebnisse recht zurückhaltend formulieren – geschenkt.
Für besonders großen Unmut sorgt zudem die Einschätzung der
Wissenschaftler*innen zur [3][geplanten Verschärfung des
Versammlungsrechts]. Noch vor der Sommerpause wollen CDU und SPD den
Begriff der „öffentlichen Ordnung“ als Grundlage für Auflagen oder Verbote
von Demonstrationen wieder einführen. Es lasse sich „kein objektiver
Regelungsbedarf erkennen“, erklärt das Forschungsteam nun und warnt, die
Wiedereinführung würde „tendenziell Missbrauchsgefahren schaffen“.
Unterstützung erhalten die Wissenschaftler*innen von der Opposition im
Berliner Abgeordnetenhaus. Die HWR sei seit vielen Jahren erfolgreich in
der Polizeiausbildung tätig und verfüge über weitreichende Expertise zu dem
Thema, betonte etwa der Linken-Innenexperte Niklas Schrader. „Dass
Staatssekretär Hochgrebe nun die Wissenschaftlichkeit der Studie
anzweifelt, ist eine absolute Respektlosigkeit gegenüber den Forschenden“,
kritisierte er.
„Kleinkariert und nicht überzeugend“ nannte der Grünen-Innenpolitiker
Vasili Franco die Kritik der Innenverwaltung. Die Studie zeige, dass keine
rechtlichen Verschärfungen oder Einschränkungen erforderlich seien. „Wer
Demos auf Grundlage der ‚öffentlichen Ordnung‘ einschränken oder gar
verbieten möchte, offenbart ein autoritäres Staatsverständnis“, sagte
Franco.
17 Mar 2026
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## AUTOREN
(DIR) Hanno Fleckenstein
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