# taz.de -- Studie zu Demonstrationsrecht in Berlin: Kritik an Polizei unerwünscht
       
       > Eine vom Senat beauftragte Auswertung fordert mehr Freiheiten für
       > Demonstrationen. Die Innenverwaltung ist unzufrieden und redet die Studie
       > schlecht.
       
 (IMG) Bild: Wenig Verständnis für Menschen, die Polizei und Staat ablehnen
       
       200.000 Euro hat sich die Senatsinnenverwaltung eine wissenschaftliche
       Auswertung des Berliner Demonstrationsrechts kosten lassen. Aber das
       Ergebnis der Studie passt der Behörde mal so gar nicht in den Kram. Denn
       die Autor*innen, ein Forschungsteam von der Hochschule für Wirtschaft und
       Recht Berlin (HWR), sparen darin nicht mit Kritik an der Polizei und
       fordern Lockerungen für das Versammlungsfreiheitsgesetz.
       
       Deshalb hat man sich in der Verwaltung von [1][Innensenatorin Iris Spranger
       (SPD)] nun offenbar dazu entschieden, die Evaluation schon vor der
       geplanten Veröffentlichung schlechtzureden. „Die Studie weist schwere
       methodische Mängel auf“, kritisiert etwa Innenstaatssekretär Christian
       Hochgrebe (SPD). „Aufgrund einiger weniger Interviews wird die Arbeit der
       Polizei grob verallgemeinert.“
       
       2021 hatte die damalige rot-grün-rote Koalition das Berliner
       Versammlungsfreiheitsgesetz verabschiedet, das im bundesweiten Vergleich
       [2][als besonders liberal gilt]. Gleichzeitig wurde vereinbart, das Gesetz
       wissenschaftlich auszuwerten. 2024 beauftragte der mittlerweile
       schwarz-rote Senat die HWR mit der Evaluation.
       
       In der kommenden Woche will das Forschungsteam das Gutachten
       veröffentlichen. Die Vorwürfe aus der Innenverwaltung weist Projektleiter
       Hartmut Aden unterdessen entschieden zurück: „Die Behauptung, es gebe
       methodische Mängel, ist weder belegt noch sonst nachvollziehbar“, sagt der
       Rechtswissenschaftler am Dienstag zur taz. „Die Evaluationsstudie hat einen
       sehr ausführlichen Methodenteil – eine vergleichbare Studie mit einem
       ähnlichen Umfang an qualitativen Daten hat es meines Wissens nach bisher
       zum Versammlungsrecht noch nicht gegeben“, so Aden weiter.
       
       ## Gefahr von Diskriminierung
       
       Die Studie, die die taz vorab einsehen konnte, beruht auf einem
       qualitativen Forschungsdesign. Die Wissenschaftler*innen haben dafür
       42 Personen interviewt: Menschen, die Versammlungen anmeldeten oder
       leiteten, Anwält*innen, Richter*innen sowie Polizist*innen. Zudem haben
       sie teilnehmende Beobachtungen auf acht Demonstrationen durchgeführt.
       
       Auf dieser Grundlage empfehlen die Forscher*innen unter anderem, die
       Rolle der Versammlungsleiter*innen abzuschaffen. Die haften bislang
       für etwaige Straftaten oder Verstöße gegen Auflagen aus den Reihen einer
       Demo und können dafür mit Bußgeldern belegt werden. „Insbesondere Menschen
       in prekären finanziellen Verhältnissen können von den Folgen stärker
       betroffen sein“, heißt es dazu in dem Gutachten. Wenn das die Menschen
       davon abhalte, eine Versammlung abzuhalten, könnte das eine gesetzlich
       verbotene Diskriminierung darstellen.
       
       In der Innenverwaltung will man dieses Argument anscheinend absichtlich
       missverstehen. „Die Verfasser des Berichts gehen offenbar davon aus, dass
       es versammlungsleitenden Personen nicht zugemutet werden kann, sich an die
       geltenden Regeln zu halten“, lässt sich Staatssekretär Hochgrebe zitieren.
       Man habe jährlich rund 7.500 Versammlungen in Berlin. „Der Großteil der
       Vorschläge des Gutachtens ist schlicht nicht praktikabel“, sagt Hochgrebe.
       
       ## Tief verankerte Freund-Feind-Dichotomien
       
       Das Gutachten enthält darüber hinaus deutliche Kritik an der Berliner
       Polizei. Zum Beispiel stellen die Autor*innen in Aussagen von
       Polizist*innen „tief verankerte Freund-Feind-Dichotomien“ fest. Es gebe
       oft wenig Verständnis dafür, „dass Menschen den Staat und auch die Polizei
       kritisieren und möglicherweise ablehnen“, heißt es in der Studie.
       
       Auf Nachfrage der taz zeigt sich die Innenverwaltung enttäuscht über diese
       angebliche „Verallgemeinerung von einzelnen Äußerungen aus den geführten
       Interviews“. Es mangele „an einer differenzierten Betrachtungsweise“, so
       ein Sprecher am Dienstag. Dass es sich hierbei um ein klassisches Vorgehen
       der qualitativen Sozialforschung handelt und die Forscher*innen ihre
       Ergebnisse recht zurückhaltend formulieren – geschenkt.
       
       Für besonders großen Unmut sorgt zudem die Einschätzung der
       Wissenschaftler*innen zur [3][geplanten Verschärfung des
       Versammlungsrechts]. Noch vor der Sommerpause wollen CDU und SPD den
       Begriff der „öffentlichen Ordnung“ als Grundlage für Auflagen oder Verbote
       von Demonstrationen wieder einführen. Es lasse sich „kein objektiver
       Regelungsbedarf erkennen“, erklärt das Forschungsteam nun und warnt, die
       Wiedereinführung würde „tendenziell Missbrauchsgefahren schaffen“.
       
       Unterstützung erhalten die Wissenschaftler*innen von der Opposition im
       Berliner Abgeordnetenhaus. Die HWR sei seit vielen Jahren erfolgreich in
       der Polizeiausbildung tätig und verfüge über weitreichende Expertise zu dem
       Thema, betonte etwa der Linken-Innenexperte Niklas Schrader. „Dass
       Staatssekretär Hochgrebe nun die Wissenschaftlichkeit der Studie
       anzweifelt, ist eine absolute Respektlosigkeit gegenüber den Forschenden“,
       kritisierte er.
       
       „Kleinkariert und nicht überzeugend“ nannte der Grünen-Innenpolitiker
       Vasili Franco die Kritik der Innenverwaltung. Die Studie zeige, dass keine
       rechtlichen Verschärfungen oder Einschränkungen erforderlich seien. „Wer
       Demos auf Grundlage der ‚öffentlichen Ordnung‘ einschränken oder gar
       verbieten möchte, offenbart ein autoritäres Staatsverständnis“, sagte
       Franco.
       
       17 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] /Rot-rot-gruenes-Versammlungsgesetz/!5746790
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanno Fleckenstein
       
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