# taz.de -- Geflüchteten ins Gesicht geschlagen: Freispruch für Berliner Polizisten
       
       > Nach einem Einsatz in einer Geflüchtetenunterkunft wurde ein Beamter
       > wegen Körperverletzung angeklagt. Das Gericht spricht nun von Notwehr.
       
 (IMG) Bild: Eingang zum Amtsgericht Tiergarten in Berlin-Moabit
       
       Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Berliner Polizisten freigesprochen,
       dem vorgeworfen wurde, bei einem Polizeieinsatz in einer Notunterkunft
       einem Geflüchteten mehrfach ins Gesicht geschlagen zu haben. Das Gericht
       entschied am Montag, dass der Beamte in Notwehr gehandelt habe. Das Urteil
       ist noch nicht rechtskräftig.
       
       [1][Die fragliche Tat ereignete sich bereits vor vier Jahren.] Auslöser des
       Einsatzes war damals laut Polizeiangaben ein Notruf wegen des Verdachts auf
       häusliche Gewalt. Einsatzkräfte vermuteten einen Streit zwischen Vater und
       Tochter. Doch als die Polizei den Vater befragen wollte, weigerte sich
       dessen ebenfalls anwesender Bruder, den Raum zu verlassen. In der Folge
       eskalierte die Situation.
       
       Zwei Beamte zogen den eigentlich unbeteiligten Bruder an den Armen aus dem
       Raum und hielten ihn auf dem Boden fest. Der inzwischen 50-jährige
       Geflüchtete sagte vor Gericht aus, ihn habe ein Polizist dann sechs bis
       sieben Mal ins Gesicht geschlagen. Er betonte, sich nicht gewehrt zu haben.
       Ein Polizeibeamter, der am Einsatz beteiligt war, gab als Zeuge vor Gericht
       allerdings an, maximal einen Schlag beobachtet zu haben. Ein anderer
       Polizist meinte, der Betroffene habe zuvor Widerstand gegen die Beamten
       geleistet.
       
       Am Montag folgte das Gericht weitgehend der Darstellung der aussagenden
       Polizist:innen. „Das Gericht ist nach der Beweisaufnahme zu dem Ergebnis
       gekommen, dass der Angeklagte dem Geschädigten nicht, wie angeklagt,
       mehrere Faustschläge versetzt hat, sondern nur einen“, erklärte das Gericht
       gegenüber der taz. Dieser sei „durch Notwehr gerechtfertigt“ gewesen, weil
       „der Angriff von dem Geschädigten ausgegangen sei“. Ein Beamter hatte vor
       Gericht ausgesagt, dass sich der Geschädigte beim Wegziehen gewehrt habe.
       
       ## Einer oder mehrere Schläge?
       
       Aus einem rechtsmedizinischen Gutachten der Charité war nicht eindeutig
       hervorgegangen, dass die Frakturen mit Sicherheit das Resultat eines
       einzigen Schlages sind. Laut Charité könnten die Brüche sowohl durch
       multiple Faustschläge als auch einen sehr kräftigen Schlag entstanden sein.
       Bei den komplexen Gesichtsfrakturen, die der Geschädigte erlitten habe, sei
       das Risiko für bleibende Schäden erhöht. Der Betroffene gab an, weiter an
       Schmerzen zu leiden und mit den psychischen Folgen der Gewalt zu ringen.
       
       Das Ausmaß der Gewalt hatte auch den internen Ermittler überrascht, der
       sich mit dem Fall befasst hatte. „In den zehn Jahren, in denen ich in
       diesem Deliktsbereich tätig bin, hatte ich mit so etwas noch nicht zu tun“,
       sagte er vor Gericht. Eigentlich halte er das Handeln von
       Polizist:innen „in gefühlt 99 Prozent aller Fälle für gerechtfertigt“.
       Doch in diesem Fall habe er Zweifel.
       
       Auch die Staatsanwaltschaft hielt es vor Gericht für „absolut glaubhaft“,
       dass der Angeklagte „den Geschädigten sechs bis sieben Mal mit der Faust
       auf die rechte Gesichtshälfte geschlagen“ hat. Die Staatsanwaltschaft hatte
       auf eine neunmonatige Freiheitsstrafe plädiert, ausgesetzt auf Bewährung.
       Natürlich müssten Polizisten bei Einsätzen auf alles gefasst sein, sagte
       der Staatsanwalt bei seinem Abschlussplädoyer. „Aber das bedeutet nicht,
       dass man sämtliches polizeiliches Verhalten rechtfertigen kann“, betonte
       er.
       
       Der Verteidiger des angeklagten Polizisten sagte dagegen, sein Mandant sei
       mit einer Person konfrontiert gewesen, die „sich gegen die polizeiliche
       Maßnahme vehement wehrt“. Das Vorgehen des Beamten sei deshalb
       gerechtfertigt gewesen. Letztlich folgte das Gericht der Verteidigung.
       Gegen den angeklagten Polizisten laufen allerdings noch weitere
       polizeiliche Ermittlungsverfahren – wieder wegen des Verdachts auf
       Körperverletzung im Amt.
       
       23 Mar 2026
       
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