# taz.de -- Fragwürdige Polizeitaktiken: Angst vor Rücken ist kein Grund zu quälen
       
       > Das Oberverwaltungsgericht hat bestätigt: Dass die Polizei einen
       > Aktivisten der Letzten Generation via Schmerzgriff abführte, war
       > rechtswidrig.
       
 (IMG) Bild: Seit Dienstag ist klar: Manche Schmerzgriffe sind illegal
       
       Dass die Berliner Polizei Schmerzgriffe anwendet, um friedliche
       Demonstrant:innen von der Straße zu transportieren, kann illegal sein.
       Das hat am Dienstag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
       bestätigt. Konkret hat das Gericht einen Berufungsantrag gegen ein Urteil
       des Verwaltungsgerichts abgelehnt, laut dem ein Schmerzgriff gegen einen
       Aktivisten der Letzten Generation rechtswidrig war.
       
       [1][Das Verwaltungsgericht hatte im März 2025] erstmals die Anwendung eines
       Schmerzgriffes, von Kritiker:innen [2][als Form der Folter] bezeichnet,
       als unzulässig eingestuft. Im konkreten Fall ging es um den damals
       20-jährigen Aktivisten Lars Ritter, der sich im April 2023 an einer
       Straßenblockade der Letzten Generation auf der Straße des 17. Juni
       beteiligt hatte. Um ihn zum Gehen zu bewegen, hatten ihn Polizist:innen
       am Kiefer gepackt, ihm anschließend den Arm nach hinten verdreht und
       schließlich weggetragen. Videos zeigten, wie Ritter vor Schmerzen schreit.
       
       Das Oberverwaltungsgericht argumentiert nun formal, nicht inhaltlich: Die
       Polizei habe laut Gericht nicht glaubhaft dargelegt, warum das
       Verwaltungsgericht von falschen Tatsachen ausgegangen sei – somit seien die
       Bedingungen für einen Berufungsprozess nicht erfüllt. Mit dem Beschluss ist
       das ursprüngliche Urteil des Verwaltungsgerichts final rechtskräftig.
       
       ## GdP sieht Polizei als Opfer von „Guerilla-Marketing“
       
       Das Gericht entschied damals, dass der Schmerzgriff unverhältnismäßig war,
       weil die Polizist:innen Ritter einfach hätten wegtragen können. Es habe
       keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass er sich körperlich wehren würde.
       Obwohl sich das Urteil auf den Einzelfall bezog und sich nicht generell
       gegen die Anwendung von Schmerzgriffen richtete, sahen
       Unterstützer:innen von Ritter einen Grundsatzerfolg.
       
       Nun sehen sie sich bestätigt. „Jetzt ist klar, dass der Einsatz von
       Schmerzgriffen gegen friedliche Demonstrierende rechtswidrig war“, sagte
       Joschka Seelinger zur taz, Rechtsanwalt Gesellschaft für Freiheitsrechte
       (GFF), der den Fall begleitet hat. Bisher habe sich das Land Berlin stets
       auf den Standpunkt gestellt, „dass Quälen in Ordnung ist, weil Polizisten
       beim Wegtragen keine Rückenschmerzen zugemutet werden können“. Nun sei
       klar, das mildeste Mittel sei immer das Wegtragen. Die GFF werde gemeinsam
       mit Ritter eine Schadensersatzklage vorbereiten.
       
       Brüskiert gab sich dagegen die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Sprecher
       Benjamin Jandro teilte mit, man habe die Entscheidung „zur Kenntnis
       genommen und werden sie für diesen konkreten Einzelfall akzeptieren
       müssen.“ Weiterhin sei es Polizist:innen aber erlaubt, Gewalt
       anzuwenden, um die „Regeln des Rechtsstaates“ durchzusetzen. Kein Recht
       gebe es dagegen darauf, „nach einer Straßenblockade sanft heruntergetragen
       zu werden“. Jendro sieht die Polizei als Opfer eines „Guerilla-Marketing“
       der Letzten Generation, die gezielt versucht habe, die Polizei schlecht
       darzustellen.
       
       13 Jan 2026
       
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