# taz.de -- Fragwürdige Polizeitaktiken: Angst vor Rücken ist kein Grund zu quälen
> Das Oberverwaltungsgericht hat bestätigt: Dass die Polizei einen
> Aktivisten der Letzten Generation via Schmerzgriff abführte, war
> rechtswidrig.
(IMG) Bild: Seit Dienstag ist klar: Manche Schmerzgriffe sind illegal
Dass die Berliner Polizei Schmerzgriffe anwendet, um friedliche
Demonstrant:innen von der Straße zu transportieren, kann illegal sein.
Das hat am Dienstag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
bestätigt. Konkret hat das Gericht einen Berufungsantrag gegen ein Urteil
des Verwaltungsgerichts abgelehnt, laut dem ein Schmerzgriff gegen einen
Aktivisten der Letzten Generation rechtswidrig war.
[1][Das Verwaltungsgericht hatte im März 2025] erstmals die Anwendung eines
Schmerzgriffes, von Kritiker:innen [2][als Form der Folter] bezeichnet,
als unzulässig eingestuft. Im konkreten Fall ging es um den damals
20-jährigen Aktivisten Lars Ritter, der sich im April 2023 an einer
Straßenblockade der Letzten Generation auf der Straße des 17. Juni
beteiligt hatte. Um ihn zum Gehen zu bewegen, hatten ihn Polizist:innen
am Kiefer gepackt, ihm anschließend den Arm nach hinten verdreht und
schließlich weggetragen. Videos zeigten, wie Ritter vor Schmerzen schreit.
Das Oberverwaltungsgericht argumentiert nun formal, nicht inhaltlich: Die
Polizei habe laut Gericht nicht glaubhaft dargelegt, warum das
Verwaltungsgericht von falschen Tatsachen ausgegangen sei – somit seien die
Bedingungen für einen Berufungsprozess nicht erfüllt. Mit dem Beschluss ist
das ursprüngliche Urteil des Verwaltungsgerichts final rechtskräftig.
## GdP sieht Polizei als Opfer von „Guerilla-Marketing“
Das Gericht entschied damals, dass der Schmerzgriff unverhältnismäßig war,
weil die Polizist:innen Ritter einfach hätten wegtragen können. Es habe
keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass er sich körperlich wehren würde.
Obwohl sich das Urteil auf den Einzelfall bezog und sich nicht generell
gegen die Anwendung von Schmerzgriffen richtete, sahen
Unterstützer:innen von Ritter einen Grundsatzerfolg.
Nun sehen sie sich bestätigt. „Jetzt ist klar, dass der Einsatz von
Schmerzgriffen gegen friedliche Demonstrierende rechtswidrig war“, sagte
Joschka Seelinger zur taz, Rechtsanwalt Gesellschaft für Freiheitsrechte
(GFF), der den Fall begleitet hat. Bisher habe sich das Land Berlin stets
auf den Standpunkt gestellt, „dass Quälen in Ordnung ist, weil Polizisten
beim Wegtragen keine Rückenschmerzen zugemutet werden können“. Nun sei
klar, das mildeste Mittel sei immer das Wegtragen. Die GFF werde gemeinsam
mit Ritter eine Schadensersatzklage vorbereiten.
Brüskiert gab sich dagegen die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Sprecher
Benjamin Jandro teilte mit, man habe die Entscheidung „zur Kenntnis
genommen und werden sie für diesen konkreten Einzelfall akzeptieren
müssen.“ Weiterhin sei es Polizist:innen aber erlaubt, Gewalt
anzuwenden, um die „Regeln des Rechtsstaates“ durchzusetzen. Kein Recht
gebe es dagegen darauf, „nach einer Straßenblockade sanft heruntergetragen
zu werden“. Jendro sieht die Polizei als Opfer eines „Guerilla-Marketing“
der Letzten Generation, die gezielt versucht habe, die Polizei schlecht
darzustellen.
13 Jan 2026
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(DIR) Timm Kühn
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