# taz.de -- Schmerzgriffe bei Sitzblockade: Klimaaktivist von Extinction Rebellion bekommt Recht
       
       > Das Hamburger Verwaltungsgericht gab einem Klimaaktivisten Recht, der
       > gegen Schmerzgriffe der Polizei zur Auflösung einer Sitzblockade klagte.
       
 (IMG) Bild: Aua: Ein Polizist wendet einen Schmerzgriff an
       
       Ein Klimaaktivist der Gruppe Extinction Rebellion, der bei einer
       Sitzblockade von der Polizei mit Schmerzgriffen traktiert wurde, hat am
       Donnerstag vor dem Hamburger Verwaltungsgericht Recht bekommen. Weil die
       Urteilsbegründung noch aussteht, ist offen, ob der Aktivist in dieser
       Instanz aus inhaltlichen oder formellen Gründen gewonnen hat.
       
       Angegriffen hatte dessen Anwalt Christopher Brandt zum einen, ob die
       Schmerzgriffe an sich rechtswidrig waren – zum anderen, ob die Polizei
       formal damit richtig umgegangen ist: Hatten also die Polizisten dem
       Aktivisten angekündigt, dass sie ihm gegebenenfalls wehtun würden?
       
       Der Vorfall, um den es geht, liegt schon einige Jahre zurück. Das Verfahren
       habe sich wegen der Coronapandemie verzögert, sagte der Vorsitzende Richter
       Michael Bertram entschuldigend. Im September 2019 hatten sich, organisiert
       von Extinction Rebellion, rund 150 Leute auf der Willy-Brandt-Straße
       eingefunden und waren während einer Grünphase einfach stehen geblieben.
       Rund 40 Leute setzten sich und weigerten sich auch nach einer Aufforderung
       der Polizei, die Hauptverkehrsstraße freizugeben.
       
       Wie auf einem Video zu sehen ist, hatte der Kläger seine Hände unter den
       angezogenen Knien verschränkt. So hätte er problemlos weggetragen werden
       können, sagt der Aktivist – anders, als wenn er sich komplett entspannt und
       schwer gemacht hätte. „Das Wegtragen war ein Angebot an die Polizei“, sagte
       er danach der taz, ein Angebot zur friedlichen Auflösung der Blockade.
       Schon im Vorfeld hatten die Aktivisten angekündigt, dass sie sich nicht
       wehren würden.
       
       ## Techniken des Zwangs
       
       Trotzdem haben die Polizisten den Aktivisten nicht weggetragen. Stattdessen
       versuchten sie, ihn mit verschiedenen Techniken zum Aufstehen zu bewegen:
       Rückenhaltegriff, Handbeugehebel, Fingerhebel und ein Druck mit den
       Faustknöcheln in den Oberarmmuskel, von dem der Aktivist blaue Flecke
       davontrug. Das Gericht hatte nun zu klären, ob dieses Vorgehen
       verhältnismäßig war.
       
       Dabei komme es auf die besonderen Umstände des Falls an und auch auf das,
       was sich hinter dem „diffusen Sammelbegriff Schmerzgriff“ verberge, sagte
       der Vorsitzende Richter: Entsteht der [1][Schmerz durch eine Gegenbewegung
       des Traktierten]? Das findet das Gericht unproblematisch. Erzwingt der
       Griff reflexhaft eine bestimmte Bewegung? Oder beugt der Schmerz den
       Willen? Letzteres wiege wohl am schwersten.
       
       Die Polizei behauptete, der Kläger habe sich gegen die Anwendung der
       Schmerzgriffe gewehrt, wobei unklar blieb, was sie unter „sich wehren“
       versteht. Die Aktion unter dem Anfangsverdacht der Nötigung habe die
       öffentliche Sicherheit gefährdet, weil Autofahrer aus dem sich bildenden
       Stau ausbrachen und über die frei gebliebene Gegenfahrbahn wendeten.
       
       Beim Wegtragen hätten sowohl die Polizisten als auch der Weggetragene
       verletzt werden können, etwa durch Stolpern. In einem anderen Fall habe
       sich eine [2][Polizistin so verletzt, dass sie dienstunfähig] geschrieben
       werden musste.
       
       Ob ein Wegtragen infrage komme, hänge auch davon ab, wie dynamisch die
       Situation sei, gab der Richter zu bedenken. Wie groß ist die Blockade?
       Steht der Polizei genügend und ausreichend kräftiges Personal zur
       Verfügung? Im vorliegenden Fall waren reichlich Beamte vor Ort.
       
       Auch eine mögliche Grundhaltung bei den Polizisten könnte eine Rolle
       gespielt haben. Als eine Aktivistin einen Beamten fragte, warum die Polizei
       so rabiat vorgehe, antwortete der: „Seit Brokdorf trägt die Hamburger
       Polizei niemanden mehr weg.“ Allerdings erzwang einer der Aktivisten
       tatsächlich das Wegtragen.
       
       Die Frage, wie das alles zu werten ist, würde sich allerdings erübrigen,
       wenn das Gericht in seiner noch nicht vorliegenden Urteilsbegründung zum
       Schluss gekommen wäre, dass die Polizisten schon formal falsch handelten.
       Reichte es aus, dass die Beamten ankündigten, sie würden jetzt
       „unmittelbaren Zwang in Form einfacher körperlicher Gewalt anwenden“ oder
       hätten sie konkreter werden müssen? Sinn der Androhung sei, dass die
       Betroffenen die Chance hätten zu reagieren.
       
       ## Schmerzgriffe wirken abschreckend
       
       Anwalt Brandt kam in seinem Plädoyer auf den Hintergrund der Blockade zu
       sprechen. Wer sich auf die Straße setze, um auf die drohende
       Klimakatastrophe hinzuweisen, tue das nicht aus Jux und Dollerei. „[3][Die
       Gesellschaft handelt nicht]“, sagte Brand. Um auf dieses Problem aufmerksam
       zu machen, müsse man „eine spürbare Unterbrechung des business as usual
       erzeugen“.
       
       Im Übrigen sei es absurd, unmittelbaren Zwang gegen eine Versammlung
       anzuwenden, die sich [4][auf das Bundesverfassungsgericht berufen] könne.
       Diese hatte den Staat im Sinne künftiger Generationen auf den Klimaschutz
       verpflichtet.
       
       Aus Sicht des Klägers wirken Schmerzgriffe gegen friedliche Klimaaktivisten
       abschreckend: „Den Leuten wird gezeigt, was passiert, wenn ihr
       protestiert.“
       
       29 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Schmerzgriffe-der-Polizei/!6148939
 (DIR) [2] /Fragwuerdige-Polizeitaktiken/!6145396
 (DIR) [3] /Grundsatzurteil-fuer-den-Klimaschutz/!6149880
 (DIR) [4] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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