# taz.de -- Schmerzgriffe bei Sitzblockade: Klimaaktivist von Extinction Rebellion bekommt Recht
> Das Hamburger Verwaltungsgericht gab einem Klimaaktivisten Recht, der
> gegen Schmerzgriffe der Polizei zur Auflösung einer Sitzblockade klagte.
(IMG) Bild: Aua: Ein Polizist wendet einen Schmerzgriff an
Ein Klimaaktivist der Gruppe Extinction Rebellion, der bei einer
Sitzblockade von der Polizei mit Schmerzgriffen traktiert wurde, hat am
Donnerstag vor dem Hamburger Verwaltungsgericht Recht bekommen. Weil die
Urteilsbegründung noch aussteht, ist offen, ob der Aktivist in dieser
Instanz aus inhaltlichen oder formellen Gründen gewonnen hat.
Angegriffen hatte dessen Anwalt Christopher Brandt zum einen, ob die
Schmerzgriffe an sich rechtswidrig waren – zum anderen, ob die Polizei
formal damit richtig umgegangen ist: Hatten also die Polizisten dem
Aktivisten angekündigt, dass sie ihm gegebenenfalls wehtun würden?
Der Vorfall, um den es geht, liegt schon einige Jahre zurück. Das Verfahren
habe sich wegen der Coronapandemie verzögert, sagte der Vorsitzende Richter
Michael Bertram entschuldigend. Im September 2019 hatten sich, organisiert
von Extinction Rebellion, rund 150 Leute auf der Willy-Brandt-Straße
eingefunden und waren während einer Grünphase einfach stehen geblieben.
Rund 40 Leute setzten sich und weigerten sich auch nach einer Aufforderung
der Polizei, die Hauptverkehrsstraße freizugeben.
Wie auf einem Video zu sehen ist, hatte der Kläger seine Hände unter den
angezogenen Knien verschränkt. So hätte er problemlos weggetragen werden
können, sagt der Aktivist – anders, als wenn er sich komplett entspannt und
schwer gemacht hätte. „Das Wegtragen war ein Angebot an die Polizei“, sagte
er danach der taz, ein Angebot zur friedlichen Auflösung der Blockade.
Schon im Vorfeld hatten die Aktivisten angekündigt, dass sie sich nicht
wehren würden.
## Techniken des Zwangs
Trotzdem haben die Polizisten den Aktivisten nicht weggetragen. Stattdessen
versuchten sie, ihn mit verschiedenen Techniken zum Aufstehen zu bewegen:
Rückenhaltegriff, Handbeugehebel, Fingerhebel und ein Druck mit den
Faustknöcheln in den Oberarmmuskel, von dem der Aktivist blaue Flecke
davontrug. Das Gericht hatte nun zu klären, ob dieses Vorgehen
verhältnismäßig war.
Dabei komme es auf die besonderen Umstände des Falls an und auch auf das,
was sich hinter dem „diffusen Sammelbegriff Schmerzgriff“ verberge, sagte
der Vorsitzende Richter: Entsteht der [1][Schmerz durch eine Gegenbewegung
des Traktierten]? Das findet das Gericht unproblematisch. Erzwingt der
Griff reflexhaft eine bestimmte Bewegung? Oder beugt der Schmerz den
Willen? Letzteres wiege wohl am schwersten.
Die Polizei behauptete, der Kläger habe sich gegen die Anwendung der
Schmerzgriffe gewehrt, wobei unklar blieb, was sie unter „sich wehren“
versteht. Die Aktion unter dem Anfangsverdacht der Nötigung habe die
öffentliche Sicherheit gefährdet, weil Autofahrer aus dem sich bildenden
Stau ausbrachen und über die frei gebliebene Gegenfahrbahn wendeten.
Beim Wegtragen hätten sowohl die Polizisten als auch der Weggetragene
verletzt werden können, etwa durch Stolpern. In einem anderen Fall habe
sich eine [2][Polizistin so verletzt, dass sie dienstunfähig] geschrieben
werden musste.
Ob ein Wegtragen infrage komme, hänge auch davon ab, wie dynamisch die
Situation sei, gab der Richter zu bedenken. Wie groß ist die Blockade?
Steht der Polizei genügend und ausreichend kräftiges Personal zur
Verfügung? Im vorliegenden Fall waren reichlich Beamte vor Ort.
Auch eine mögliche Grundhaltung bei den Polizisten könnte eine Rolle
gespielt haben. Als eine Aktivistin einen Beamten fragte, warum die Polizei
so rabiat vorgehe, antwortete der: „Seit Brokdorf trägt die Hamburger
Polizei niemanden mehr weg.“ Allerdings erzwang einer der Aktivisten
tatsächlich das Wegtragen.
Die Frage, wie das alles zu werten ist, würde sich allerdings erübrigen,
wenn das Gericht in seiner noch nicht vorliegenden Urteilsbegründung zum
Schluss gekommen wäre, dass die Polizisten schon formal falsch handelten.
Reichte es aus, dass die Beamten ankündigten, sie würden jetzt
„unmittelbaren Zwang in Form einfacher körperlicher Gewalt anwenden“ oder
hätten sie konkreter werden müssen? Sinn der Androhung sei, dass die
Betroffenen die Chance hätten zu reagieren.
## Schmerzgriffe wirken abschreckend
Anwalt Brandt kam in seinem Plädoyer auf den Hintergrund der Blockade zu
sprechen. Wer sich auf die Straße setze, um auf die drohende
Klimakatastrophe hinzuweisen, tue das nicht aus Jux und Dollerei. „[3][Die
Gesellschaft handelt nicht]“, sagte Brand. Um auf dieses Problem aufmerksam
zu machen, müsse man „eine spürbare Unterbrechung des business as usual
erzeugen“.
Im Übrigen sei es absurd, unmittelbaren Zwang gegen eine Versammlung
anzuwenden, die sich [4][auf das Bundesverfassungsgericht berufen] könne.
Diese hatte den Staat im Sinne künftiger Generationen auf den Klimaschutz
verpflichtet.
Aus Sicht des Klägers wirken Schmerzgriffe gegen friedliche Klimaaktivisten
abschreckend: „Den Leuten wird gezeigt, was passiert, wenn ihr
protestiert.“
29 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Schmerzgriffe-der-Polizei/!6148939
(DIR) [2] /Fragwuerdige-Polizeitaktiken/!6145396
(DIR) [3] /Grundsatzurteil-fuer-den-Klimaschutz/!6149880
(DIR) [4] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html
## AUTOREN
(DIR) Gernot Knödler
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