# taz.de -- Mutmaßliche Polizeigewalt in Berlin: Vier Jahre später vor Gericht
> Die Staatsanwaltschaft klagt gegen einen Berliner Polizisten wegen
> Körperverletzung an einem Geflüchteten. Der Tatverdächtige schweigt.
(IMG) Bild: Ein Einsatz, der eskalierte (Symboldbild)
„Dann haben sie mich nach draußen gezogen und geschlagen“, erzählt der
Zeuge. Ein Dolmetscher übersetzt vor Gericht, denn der 50-Jährige ist
Geflüchteter aus Syrien und spricht nicht ausreichend Deutsch. Er sieht
dünn aus, seine rechte Wange ist eingefallen. Das sei die Folge seiner
Verletzung durch den Beamten, sagt er. Mehrere Gesichtsfrakturen habe er
erlitten. Er tritt als Zeuge und Betroffener im [1][Prozess der
Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegen einen Polizeibeamten auf].
Beim ersten Prozesstermin am Donnerstag im Amtsgericht Tiergarten schweigt
der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Geflüchteten
während eines Einsatzes in einer Flüchtlingsunterkunft in Neukölln am Abend
des 29. Juni 2022 mindestens einmal, möglicherweise auch mehrfach, kräftig
ins Gesicht geschlagen zu haben.
„Die Kinder von meinem Bruder hatten Streit gehabt“, schildert der Zeuge
den Vorfall. Er war mit seinem Bruder unterwegs, als dessen Frau ihn
anrief, er solle den Konflikt schlichten. Die beiden gingen daraufhin zur
Wohnung der Frau, die getrennt von ihrem Mann mit den Kindern lebte. Laut
Angabe des Betroffenen unterhielten sie sich in der Küche, als die Polizei
kam und seinen heute 63-jährigen Bruder aufforderte, den Raum zu verlassen.
Da sein Bruder unter Herzproblemen leide, wollte er ihn schonen und sei
eingeschritten.
Die Polizeibeamten hätten ihn daraufhin an beiden Armen gepackt und aus dem
Raum gezogen, sagt der Betroffene. Dabei sei er im Flur der Wohnung gegen
die Wand gestoßen und habe eine Kopfverletzung erlitten. Er gibt an, sich
nicht gewehrt oder körperlich verteidigt zu haben. Zwei Beamte hätten ihn
zu Boden gedrückt und festgehalten, ein dritter Beamter, der Angeklagte,
habe sich auf seinen Körper gesetzt und mehrfach auf sein Gesicht
eingeschlagen. Einige Fragen zum Geschehen, das nun fast vier Jahre her
ist, kann der 50-Jährige nicht beantworten. „Ich kann mich nicht erinnern“,
sagt er wiederholt.
Nach dem Einsatz der Polizei wurde das Opfer operiert. Er habe, sagt er,
fünf Tage im Krankenhaus verbracht. Laut Staatsanwaltschaft erlitt er
komplexe Brüche an Augenhöhle, Jochbein und Kieferhöhle. Der Betroffene gab
an, bis heute unter einem schweren psychischen Trauma zu leiden. „Ich bin
in Deutschland, und ein Polizist schlägt mich, seine Kollegen schützen mich
nicht einmal. Sie haben ja alles gesehen“, klagt er.
## Ein unverständlicher Notruf
Auslöser des Einsatzes war ein Anruf bei der Polizei, den die minderjährige
Tochter des 63-jährigen Bruders abgesetzt hatte. Es habe sich um einen
„verstümmelten 110“ gehandelt, einen unverständlichen Notruf, aus dem die
Lage nicht klar hervorgeht. Das Mädchen sei am Telefon aufgelöst gewesen,
die Einsatzkräfte vermuteten einen Streit zwischen Tochter und Vater,
erzählt ein Beamter, der ebenfalls beteiligt war. Man habe sie im Hausflur
in einem verweinten Zustand angetroffen, sie sei der Wohnung ferngeblieben.
„Wir wollten herausfinden, warum da unten ein verängstigtes Kind ist, das
nicht zurück in die Wohnung gehen möchte“, erklärt der Beamte. Am Telefon
habe sie gesagt: „Mein Vater kommt, um mich zu schlachten“. Daher sei das
Einsatzteam davon ausgegangen, dass es sich womöglich um einen Fall
häuslicher Gewalt oder Kindeswohlgefährdung handele, meint er.
## Widersprüchliche Aussagen
Die Aussagen der beteiligten Polizeibeamten stellen die Darstellung des
Betroffenen infrage. Laut Polizei sollte ein klärendes Gespräch mit dem
Vater des Mädchens geführt werden, sein Bruder habe sich immer wieder
eingemischt. Daher sei die Entscheidung gefallen, ihn aus dem Raum zu
schieben.
Einer der Beamten sagt, er habe nichts von dem Vorfall mitbekommen, den der
Zeuge geschildert habe. Er könne aber bestätigen, dass der Betroffene
Widerstand geleistet und um sich geschlagen habe. Ein anderer Beamter
behauptet, niemand habe den Mann am Boden festgehalten, es habe maximal
einen Schlag gegeben. Wie dadurch mehrere Gesichtsfrakturen entstehen
konnten, bleibt offen.
Für beide befragten Polizisten steht fest, dass der Einsatz von mindestens
zwei Streifenwägen und insgesamt sechs Polizeibeamt:innen
verhältnismäßig gewesen sei und bei Einsätzen in Neukölln auch üblich. „Das
ist nichts Ungewöhnliches“, sagt ein Beamter. Bei einem „verstümmelten 110“
werde alles Mögliche erwartet. „Als Polizei müssen wir immer vom Worst Case
ausgehen“, erklärt er.
Während des gesamten Prozesses äußerte sich der Angeklagte nicht zu den
Vorwürfen. Am zweiten Prozesstermin am 19. März sollen die Frau des
63-jährigen Bruders, dessen Sohn und eine Polizeibeamtin vernommen werden.
Am selben Tag soll auch das Urteil verkündet werden.
13 Mar 2026
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