# taz.de -- Widerrufene Zusagen für Afghaninnen: Ein glücklicher und ein unglücklicher Richter
> Das Schicksal zweier afghanischer Juristen veranschaulicht die Willkür
> der Bundesregierung. Einen nahm sie doch noch auf, ein anderer wartet
> weiter in Pakistan.
(IMG) Bild: Trotz Zusage werden viele im Stich gelassen: Ein Flugzeug aus Pakistan landet in Hannover, in dem AfghanInnen angekommen sein sollen
Die deutsche Bundesregierung gab Afghan:innen einst eine Aufnahmezusage,
die sie jetzt nicht mehr einhalten will. Wie willkürlich sie mit den
Afghan:innen umgeht, zeigen aktuell die sehr unterschiedlichen
Schicksale von zwei afghanischen Richtern.
Beide Männer waren in ähnlicher Position. Beide waren Richter in
Afghanistan, beide hatten eine deutsche Aufnahmezusage. Beiden wurde diese
Mitte Dezember widerrufen. Der eine ist inzwischen jedoch in Deutschland,
der andere sitzt weiter in Pakistan. Jetzt hat er eine Beschwerde beim
UN-Menschenrechtsausschuss eingereicht.
## Der glückliche Richter
Der inzwischen glückliche Jurist war Richter an Afghanistans oberstem
Gerichtshof. Nach der erneuten Machtübernahme der Taliban erhielt er 2022
von Deutschland eine Aufnahmezusage; er stand auf der sogenannten
Übergangsliste. Daraufhin verließ er mit seiner Frau und vier Kindern
Afghanistan, um bei der Deutschen Botschaft in Pakistan ein Visum für
Deutschland zu beantragen. Doch es ging nicht voran.
Im September legte er [1][Verfassungsbeschwerde ein]. Das Gericht
verpflichtete die Bundesregierung am 4. Dezember zwar, dass über seinen
Visumantrag sofort entschieden werden müsse, aber nicht, [2][dass er ein
Visum erhalten soll].
Tatsächlich widerrief die Bundesregierung am 8. Dezember die Aufnahmezusage
und lehnte am 10. Dezember den Visumsantrag ab, jeweils mit der Begründung,
es gebe kein politisches Interesse mehr an einer Aufnahme in Deutschland.
Also alles verloren?
Nein. Schon am 16. Dezember wendete sich für den ehemaligen Oberrichter das
Blatt. Ohne weitere Begründung teilte die Bundesregierung mit, dass „erneut
ein politisches Interesse an der Aufnahme besteht“. Es gibt Gerüchte, dass
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) persönlich die Wende angeordnet hat.
Am 22. Dezember saß der Oberrichter mit seiner Familie im Flugzeug nach
Deutschland, wo er jetzt lebt. Happy End.
## Die wundersame Wendung blieb aus
Davon ist der zweite Richter noch weit entfernt, trotz ganz ähnlicher
Ausgangslage. Er war Strafrichter in Afghanistan und hat nach eigenen
Angaben rund 300 Taliban verurteilt. Nach der Machtübernahme der Taliban
kamen diese frei und haben nun zum Teil hohe staatliche Posten übernommen.
Auch der Strafrichter galt deshalb als stark gefährdet und wurde auf die
sogenannte Menschenrechtsliste gesetzt. 2022 erhielt er eine deutsche
Aufnahmezusage. Mit Frau und acht Kindern floh auch er nach Pakistan, um
dort ein Visum zu erhalten.
Auch der Strafrichter legte im September Verfassungsbeschwerde ein, die
aber zunächst nicht entschieden wurde. Am 8. Dezember widerrief die
Bundesregierung seine Aufnahmezusage, am 10. Dezember wurde sein
Visumantrag abgelehnt. Am 15. Dezember lehnte dann auch das
Bundesverfassungsgericht seine Verfassungsbeschwerde ab.
Nun wäre auch in seinem Fall der Moment für eine wundersame Wendung
gekommen, doch sie blieb aus – wie auch [3][in Hunderten anderen Fällen]
von der Menschenrechts- und Übergangsliste.
Immerhin ließ die Bundesregierung den Strafrichter und seine Familie nicht
ganz im Stich. Sie verbrachte ihn (und andere Afghanen mit widerrufener
Aufnahmezusage) von der Hauptstadt Islamabad nach Peschawar in
Nordpakistan, wo eine Abschiebung nach Afghanistan weniger wahrscheinlich
ist. Die Ex-Schützlinge werden im Auftrag der Bundesregierung auch
weiterhin untergebracht und verpflegt. Nur nach Deutschland dürfen sie
nicht.
Mitte Januar hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die beiden
Richter betreut, im Namen des Strafrichters [4][eine Beschwerde beim
UN-Menschenrechtsausschuss] und einen Eilantrag eingereicht. Eine
Entscheidung über den Eilantrag wird in den nächsten Tagen erwartet. Eine
einstweilige Anordnung des UN-Ausschusses wäre völkerrechtlich verbindlich.
22 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Aufnahmeprogramm-fuer-Afghaninnen/!6112898
(DIR) [2] /Bundesverfassungsgericht-ueber-Afghanen/!6135557
(DIR) [3] /Aufnahme-von-Afghaninnen/!6147086
(DIR) [4] https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/gff-beschwerde-deutschland-un-menschenrechtsausschuss-afghanische-schutzsuchende
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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