# taz.de -- Bundesverfassungsgericht über Afghanen: Bundesregierung darf Aufnahmezusage brechen
> Ein afghanischer Richter hatte eine Aufnahmezusage für Deutschland, die
> ausgesetzt wurde. Nun verpflichtet Karlsruhe die Regierung aber nur,
> endlich zu entscheiden.
(IMG) Bild: Für den afghanischen Juristen ist das Urteil eher eine Niederlage
taz | Die Bundesregierung muss sofort entscheiden, ob ein afghanischer
Richter und seine Familie nach Deutschland einreisen darf oder nicht. Das
beschloss das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren. Für den
Richter ist das eher eine Niederlage, denn die
Verfassungsrichter:innen verpflichteten die Regierung nicht, dem
Afghanen ein Visum auszustellen – obwohl er eigentlich eine deutsche
Aufnahmezusage hatte.
Der afghanische Jurist war Richter am Obersten Gericht des Landes. Nach der
erneuten Machtübernahme der Taliban erhielt er 2022 von Deutschland eine
Aufnahmezusage; er stand auf der sogenannten Übergangsliste. Daraufhin
verließ er mit seiner Frau und vier Kindern Afghanistan, um bei der
deutschen Botschaft in Pakistan ein Visum für Deutschland zu beantragen.
Doch es ging nicht voran.
Nach dem deutschen Regierungswechsel 2025 hat die neue schwarz-rote
Bundesregierung alle Aufnahmeprogramme gestoppt, um die Zusagen zu prüfen.
Den Afghan:innen mit Aufnahmezusagen, die wie der Richter und seine
Familie nach Pakistan gereist waren, droht dort inzwischen die Abschiebung
zurück nach Afghanistan und damit große Gefahr.
Der afghanische Richter klagte daher vor deutschen Gerichten. Zuerst
verpflichtete das Verwaltungsgericht Berlin die Bundesregierung, ein
Einreisevisum auszustellen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
lehnte den Eilantrag des Richters jedoch ab. Die Zusagen aus den ersten
drei deutschen Aufnahmeprogrammen seien rechtlich nicht verbindlich.
## Nur ein Teilerfolg für afghanischen Richter
Dagegen erhob der afghanische Richter im September 2025
Verfassungsbeschwerde [1][und beantragte eine Karlsruher Eil-Entscheidung].
Er berief sich auf Vertrauensschutz und das Rechtsstaatsprinzip. Der Fall
gilt als Muster für hunderte ähnlicher Fälle.
Doch das Bundesverfassungsgericht enttäuschte nun die Hoffnungen des
afghanischen Richters. Es verpflichtete die Bundesregierung nicht, ihm und
seiner Familie ein Einreisevisum auszustellen. Insofern genüge die
Verfassungbeschwerde nicht den Darlegungserfordernissen und sei unzulässig.
Der afghanische Richter erzielte nur einen eher kleinen Teil-Erfolg. Die
Bundesregierung darf nicht weiter untätig bleiben, sondern muss die
Visumsanträge nun endlich bescheiden. Karlsruhe gestand der neuen
Bundesregierung zwar zu, dass sie sich nach dem Regierungswechsel neu
orientieren muss. Wegen der von der pakistanischen Regierung inzwischen
gesetzten Frist zum Jahresende müsse die Regierung nun aber schnell
entscheiden, „ob das politische Interesse an der Aufnahme der
Beschwerdeführenden weiterhin bejaht oder verneint wird“. Der afghanische
Richter und seine Familie hätten „ein dringendes Interesse, Gewissheit über
den Ausgang der Visaverfahren zu erlangen“, so das deutsche
Verfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht machte der Bundesregierung also keine
Vorgaben, ob es die Aufnahmezusagen aufrechterhalten muss oder zurücknehmen
kann. Dies soll wohl als rein politische Frage behandelt werden. Die
Bundesregierung darf ihre Aufnahmezusage also auch brechen. Der afghanische
Richter kann nun wohl nur noch auf die SPD und Justizministerin Stefanie
Hubig hoffen, dass sie sich in der Bundesregierung für die Einhaltung der
Aufnahmezusagen einsetzt.
(Az.: 2 BvR 1511/25)
4 Dec 2025
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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