# taz.de -- Nach Tod am Hamburger U-Bahn-Gleis: Tschentscher macht sich einen schlanken Fuß
       
       > Ein Geflüchteter hat eine junge Frau mit in den Tod gerissen. Nun wollen
       > Politiker Grenzen dichter machen – und Straftäter abschieben, die keine
       > sind.
       
 (IMG) Bild: Aufnahmeprogramme lassen sich perfekt kalkulieren: Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration nimmt Einreisende in Empfang
       
       Zwei Menschen sind tot. [1][Zermalmt von einer einfahrenden U-Bahn in
       Hamburg-Wandsbek]. Der eine wollte offenbar sterben, die andere riss er
       mit. Das ist schrecklich. Für die Angehörigen der jungen Frau ist es nicht
       zu fassen. Sie hätten jedes Recht, daraus Forderungen abzuleiten, die
       einzig und allein das ihnen zugefügte Leid zum Maßstab nehmen.
       
       Alle anderen haben dieses Recht nicht. Nicht die AfD, die ein paar Meter
       neben der Trauerkundgebung für die junge Frau ihr politisches Süppchen
       gekocht hat. Und auch nicht Hamburgs Erster Bürgermeister Peter
       Tschentscher (SPD), der über seinen Regierungssprecher mitteilt, der Fall
       verdeutliche „die Dringlichkeit rechtlicher Regelungen zur Rückführung von
       Flüchtlingen, die zu einem Risiko für die Sicherheit werden“ – und sich
       damit nur noch im Tonfall von der AfD unterscheidet.
       
       Als wüsste er nicht, dass es all das längst gibt. Als würden nicht seit
       Jahren sogenannte „Gefährder“ und Straftäter abgeschoben, [2][sogar in
       Unrechtsstaaten wie Afghanistan]. Letztere müssten dafür allerdings
       verurteilt sein. Das war bei dem 25-jährigen Südsudanesen Ariop A., der die
       18-Jährige mit in den Tod gerissen hat, nicht der Fall. Nun möchte man
       Tschentscher nicht unterstellen, er wünschte sich, dass die
       Errungenschaften des Rechtsstaats nur für Deutsche Gültigkeit haben. Aber
       was kann er dann meinen?
       
       Als ahne er, wie kurz sein „Argument“ greift, stellt er im nächsten Satz
       die Grundlage infrage, auf der der Täter überhaupt nach Deutschland
       gekommen ist: „Die Tat wirft aus Sicht des Ersten Bürgermeisters ernste
       Fragen zur Teilnahme und konkreten [3][Umsetzung von Aufnahmeprogrammen]
       und anderen Regelungen auf, die über das Asylrecht hinausgehen“, zitiert
       die Deutsche Presseagentur seinen Sprecher.
       
       ## Mit einem Resettlement-Programm der Uno gekommen
       
       Im Alter von zwölf Jahren soll Ariop A. aus dem bürgerkriegsgeplagten
       Südsudan allein nach Kenia geflüchtet sein. Vor zwei Jahren wurde er in
       Deutschland aufgenommen, über ein Resettlement-Programm der Vereinten
       Nationen, das besonders gefährdete Geflüchtete schützen soll.
       
       Solche Programme jetzt zu beenden, wie es die schwarz-rote Bundesregierung
       zur großen Freude des Hamburger Oppositionsführers Dennis Thering (CDU)
       bereits getan hat, bedeutet, jede internationale Solidarität aufzukündigen.
       Es ist auf einer Linie mit dem Bruch der Aufnahmezusagen an Hunderte
       afghanische Ortskräfte, die in Pakistan vor der Abschiebung in die Hände
       der Taliban zittern.
       
       Mit einem Halbsatz hat Tschentscher recht: Fragen zur „konkreten Umsetzung
       von Aufnahmeprogrammen“ muss Deutschland, muss auch der Hamburger Senat
       sich durchaus stellen lassen. Denn wie kann es sein, dass Deutschland
       handverlesene Bürgerkriegsopfer aufnimmt und sie dann in Sammelunterkünften
       versauern lässt, wo es praktisch keine Privatsphäre gibt, aber dafür einen
       stabilen Überschuss entwurzelter, frustrierter junger Männer?
       
       Das Gerede von der „Überforderung“ Deutschlands mit den Geflüchteten ist
       allgegenwärtig, auch wenn sie vor allem dadurch zustande kommt, dass mit
       jedem Rückgang des Fluchtgeschehens die Aufnahmekapazitäten auf ein
       unzureichendes Maß zurückgefahren werden. So kann die Politik immer wieder
       aufs Neue sagen: „Wir haben ja nicht geahnt, was auf uns zukommt!“
       
       So ein Aufnahmeprogramm dagegen ist perfekt kalkulierbar. Wenigstens dafür
       müsste es doch möglich sein, die Voraussetzungen zu schaffen, damit ein
       „Resettlement“ auch gelingen kann – also eine „Umsiedlung“. Schon in dem
       Wort steckt eine dauerhafte Perspektive. Dafür bräuchte es eine
       entsprechende Unterbringung, ohne die ewigen Warteschleifen. Wer sollte so
       etwas leisten können, wenn nicht die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt?
       
       Und natürlich müsste gerade bei diesen geregelt umgesiedelten Menschen am
       Anfang die Diagnose eines etwaigen psychologischen Hilfebedarfs stehen. Wer
       sich wie Ariop A. als Kind in einem fremden Land weitgehend ohne
       Hilfesystem allein durchschlagen musste – der kann eigentlich nur
       traumatisiert sein. Diese Menschen sich selbst zu überlassen, ist
       fahrlässig.
       
       Aufnahmeprogramme gehören nicht gekündigt, sondern vernünftig ausgestattet.
       Das wäre eine vornehme Aufgabe, auch für Tschentschers rot-grünen Senat –
       nicht, die Schotten noch dichter zu machen.
       
       Das wäre übrigens auch dem Andenken an die getötete Fatemeh Z. angemessen:
       Sie selbst war mit ihren Eltern aus dem Iran nach Deutschland geflüchtet.
       
       3 Feb 2026
       
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