# taz.de -- Nach Tod am Hamburger U-Bahn-Gleis: Tschentscher macht sich einen schlanken Fuß
> Ein Geflüchteter hat eine junge Frau mit in den Tod gerissen. Nun wollen
> Politiker Grenzen dichter machen – und Straftäter abschieben, die keine
> sind.
(IMG) Bild: Aufnahmeprogramme lassen sich perfekt kalkulieren: Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration nimmt Einreisende in Empfang
Zwei Menschen sind tot. [1][Zermalmt von einer einfahrenden U-Bahn in
Hamburg-Wandsbek]. Der eine wollte offenbar sterben, die andere riss er
mit. Das ist schrecklich. Für die Angehörigen der jungen Frau ist es nicht
zu fassen. Sie hätten jedes Recht, daraus Forderungen abzuleiten, die
einzig und allein das ihnen zugefügte Leid zum Maßstab nehmen.
Alle anderen haben dieses Recht nicht. Nicht die AfD, die ein paar Meter
neben der Trauerkundgebung für die junge Frau ihr politisches Süppchen
gekocht hat. Und auch nicht Hamburgs Erster Bürgermeister Peter
Tschentscher (SPD), der über seinen Regierungssprecher mitteilt, der Fall
verdeutliche „die Dringlichkeit rechtlicher Regelungen zur Rückführung von
Flüchtlingen, die zu einem Risiko für die Sicherheit werden“ – und sich
damit nur noch im Tonfall von der AfD unterscheidet.
Als wüsste er nicht, dass es all das längst gibt. Als würden nicht seit
Jahren sogenannte „Gefährder“ und Straftäter abgeschoben, [2][sogar in
Unrechtsstaaten wie Afghanistan]. Letztere müssten dafür allerdings
verurteilt sein. Das war bei dem 25-jährigen Südsudanesen Ariop A., der die
18-Jährige mit in den Tod gerissen hat, nicht der Fall. Nun möchte man
Tschentscher nicht unterstellen, er wünschte sich, dass die
Errungenschaften des Rechtsstaats nur für Deutsche Gültigkeit haben. Aber
was kann er dann meinen?
Als ahne er, wie kurz sein „Argument“ greift, stellt er im nächsten Satz
die Grundlage infrage, auf der der Täter überhaupt nach Deutschland
gekommen ist: „Die Tat wirft aus Sicht des Ersten Bürgermeisters ernste
Fragen zur Teilnahme und konkreten [3][Umsetzung von Aufnahmeprogrammen]
und anderen Regelungen auf, die über das Asylrecht hinausgehen“, zitiert
die Deutsche Presseagentur seinen Sprecher.
## Mit einem Resettlement-Programm der Uno gekommen
Im Alter von zwölf Jahren soll Ariop A. aus dem bürgerkriegsgeplagten
Südsudan allein nach Kenia geflüchtet sein. Vor zwei Jahren wurde er in
Deutschland aufgenommen, über ein Resettlement-Programm der Vereinten
Nationen, das besonders gefährdete Geflüchtete schützen soll.
Solche Programme jetzt zu beenden, wie es die schwarz-rote Bundesregierung
zur großen Freude des Hamburger Oppositionsführers Dennis Thering (CDU)
bereits getan hat, bedeutet, jede internationale Solidarität aufzukündigen.
Es ist auf einer Linie mit dem Bruch der Aufnahmezusagen an Hunderte
afghanische Ortskräfte, die in Pakistan vor der Abschiebung in die Hände
der Taliban zittern.
Mit einem Halbsatz hat Tschentscher recht: Fragen zur „konkreten Umsetzung
von Aufnahmeprogrammen“ muss Deutschland, muss auch der Hamburger Senat
sich durchaus stellen lassen. Denn wie kann es sein, dass Deutschland
handverlesene Bürgerkriegsopfer aufnimmt und sie dann in Sammelunterkünften
versauern lässt, wo es praktisch keine Privatsphäre gibt, aber dafür einen
stabilen Überschuss entwurzelter, frustrierter junger Männer?
Das Gerede von der „Überforderung“ Deutschlands mit den Geflüchteten ist
allgegenwärtig, auch wenn sie vor allem dadurch zustande kommt, dass mit
jedem Rückgang des Fluchtgeschehens die Aufnahmekapazitäten auf ein
unzureichendes Maß zurückgefahren werden. So kann die Politik immer wieder
aufs Neue sagen: „Wir haben ja nicht geahnt, was auf uns zukommt!“
So ein Aufnahmeprogramm dagegen ist perfekt kalkulierbar. Wenigstens dafür
müsste es doch möglich sein, die Voraussetzungen zu schaffen, damit ein
„Resettlement“ auch gelingen kann – also eine „Umsiedlung“. Schon in dem
Wort steckt eine dauerhafte Perspektive. Dafür bräuchte es eine
entsprechende Unterbringung, ohne die ewigen Warteschleifen. Wer sollte so
etwas leisten können, wenn nicht die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt?
Und natürlich müsste gerade bei diesen geregelt umgesiedelten Menschen am
Anfang die Diagnose eines etwaigen psychologischen Hilfebedarfs stehen. Wer
sich wie Ariop A. als Kind in einem fremden Land weitgehend ohne
Hilfesystem allein durchschlagen musste – der kann eigentlich nur
traumatisiert sein. Diese Menschen sich selbst zu überlassen, ist
fahrlässig.
Aufnahmeprogramme gehören nicht gekündigt, sondern vernünftig ausgestattet.
Das wäre eine vornehme Aufgabe, auch für Tschentschers rot-grünen Senat –
nicht, die Schotten noch dichter zu machen.
Das wäre übrigens auch dem Andenken an die getötete Fatemeh Z. angemessen:
Sie selbst war mit ihren Eltern aus dem Iran nach Deutschland geflüchtet.
3 Feb 2026
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## AUTOREN
(DIR) Jan Kahlcke
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