# taz.de -- Aufnahmeprogramm für Afghan*innen: Afghanischer Richter klagt in Karlsruhe
       
       > Ein ehemals hoher afghanischer Richter legt Verfassungsbeschwerde ein.
       > Die Bundesregierung solle ihre Aufnahmezusage einhalten und Visa
       > ausstellen.
       
 (IMG) Bild: Warten auf ein Visum: afghanische Flüchtlinge in Pakistan
       
       Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht muss den Bruch der deutschen
       Aufnahmezusagen für bedrohte Afghan:innen überprüfen. Ein ehemals hoher
       afghanischer Richter erhob nun eine Verfassungsbeschwerde und einen
       Eilantrag. Er wird dabei von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
       unterstützt.
       
       Der Richter erhielt im Dezember 2022 eine Aufnahmezusage der
       Bundesregierung. Daraufhin verließ er mit seiner Frau und vier Kindern
       Afghanistan, um bei der deutschen Botschaft in Pakistan ein Visum für
       Deutschland zu beantragen. Aus Angst vor Abschiebung nach Afghanistan
       verbirgt sich die Familie inzwischen in Parks und Wäldern. Bei einer
       Rückkehr nach Afghanistan sieht sich der Richter hochgradig gefährdet, da
       er auch Taliban-Mitglieder verurteilte. Aus Rache hatten die Taliban 2021
       bereits seinen Vater ermordet.
       
       Nachdem die neue deutsche Bundesregierung Anfang des Jahres [1][alle
       Aufnahmeprogramme stoppte], um die Zusagen neu zu prüfen, klagte der
       Richter beim Verwaltungsgericht Berlin auf Erteilung von Visa und hatte
       zunächst Erfolg. Doch Ende August wies das Oberverwaltungsgericht (OVG)
       Berlin-Brandenburg die [2][Eil-Klage in der nächsten Instanz ab.] Die
       erhaltene Aufnahmezusage sei kein Verwaltungsakt, der den Klägern Rechte
       gebe, die Zusage müsse daher nicht umgesetzt werden. Nur Zusagen nach dem
       späteren Bundesaufnahmeprogramm seien rechtlich verbindlich.
       
       Mit seiner Verfassungsbeschwerde beruft sich der Richter nun auf
       Vertrauensschutz. Zwar habe er grundsätzlich keinen Anspruch auf eine
       Aufnahmezusage. Nach Erhalt der Aufnahmezusage habe er jedoch darauf
       vertrauen dürfen, dass die Zusage auch eingehalten wird. Nach den konkreten
       Hinweisen in der deutschen Zusage vom Dezember 2022 habe er sein Haus
       verkauft.
       
       In der pakistanischen Hauptstadt Islamabad habe ihn die deutsche
       Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in einem Guesthouse
       untergebracht und damit das Vertrauen weiter bestärkt. Er und seine Familie
       hätten schon seit 2022 ihr Leben und ihre Dispositionen auf die zugesagte
       Aufnahme in Deutschland ausgerichtet. Neben dem Vertrauensschutz beruft
       sich der Afghane auch auf deutsche Schutzpflichten und eine Verletzung des
       Willkürverbots.
       
       Die Bedeutung der Verfassungsbeschwerde und des Eilantrags gehen über
       diesen Einzelfall hinaus. In Pakistan warten und bangen noch rund 870
       Personen mit ähnlichen Zusagen aus älteren deutschen Aufnahmeprogrammen.
       
       30 Sep 2025
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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