# taz.de -- Aufnahmeprogramm für Afghan*innen: Afghanischer Richter klagt in Karlsruhe
> Ein ehemals hoher afghanischer Richter legt Verfassungsbeschwerde ein.
> Die Bundesregierung solle ihre Aufnahmezusage einhalten und Visa
> ausstellen.
(IMG) Bild: Warten auf ein Visum: afghanische Flüchtlinge in Pakistan
Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht muss den Bruch der deutschen
Aufnahmezusagen für bedrohte Afghan:innen überprüfen. Ein ehemals hoher
afghanischer Richter erhob nun eine Verfassungsbeschwerde und einen
Eilantrag. Er wird dabei von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
unterstützt.
Der Richter erhielt im Dezember 2022 eine Aufnahmezusage der
Bundesregierung. Daraufhin verließ er mit seiner Frau und vier Kindern
Afghanistan, um bei der deutschen Botschaft in Pakistan ein Visum für
Deutschland zu beantragen. Aus Angst vor Abschiebung nach Afghanistan
verbirgt sich die Familie inzwischen in Parks und Wäldern. Bei einer
Rückkehr nach Afghanistan sieht sich der Richter hochgradig gefährdet, da
er auch Taliban-Mitglieder verurteilte. Aus Rache hatten die Taliban 2021
bereits seinen Vater ermordet.
Nachdem die neue deutsche Bundesregierung Anfang des Jahres [1][alle
Aufnahmeprogramme stoppte], um die Zusagen neu zu prüfen, klagte der
Richter beim Verwaltungsgericht Berlin auf Erteilung von Visa und hatte
zunächst Erfolg. Doch Ende August wies das Oberverwaltungsgericht (OVG)
Berlin-Brandenburg die [2][Eil-Klage in der nächsten Instanz ab.] Die
erhaltene Aufnahmezusage sei kein Verwaltungsakt, der den Klägern Rechte
gebe, die Zusage müsse daher nicht umgesetzt werden. Nur Zusagen nach dem
späteren Bundesaufnahmeprogramm seien rechtlich verbindlich.
Mit seiner Verfassungsbeschwerde beruft sich der Richter nun auf
Vertrauensschutz. Zwar habe er grundsätzlich keinen Anspruch auf eine
Aufnahmezusage. Nach Erhalt der Aufnahmezusage habe er jedoch darauf
vertrauen dürfen, dass die Zusage auch eingehalten wird. Nach den konkreten
Hinweisen in der deutschen Zusage vom Dezember 2022 habe er sein Haus
verkauft.
In der pakistanischen Hauptstadt Islamabad habe ihn die deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in einem Guesthouse
untergebracht und damit das Vertrauen weiter bestärkt. Er und seine Familie
hätten schon seit 2022 ihr Leben und ihre Dispositionen auf die zugesagte
Aufnahme in Deutschland ausgerichtet. Neben dem Vertrauensschutz beruft
sich der Afghane auch auf deutsche Schutzpflichten und eine Verletzung des
Willkürverbots.
Die Bedeutung der Verfassungsbeschwerde und des Eilantrags gehen über
diesen Einzelfall hinaus. In Pakistan warten und bangen noch rund 870
Personen mit ähnlichen Zusagen aus älteren deutschen Aufnahmeprogrammen.
30 Sep 2025
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(DIR) Christian Rath
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