# taz.de -- Reform der Erbschaftsteuer: Wer reich ist, kann sich arm rechnen
> Das Bundesverfassungsgericht urteilt wohl 2026, ob die aktuelle
> Erbschaftsteuer verfassungskonform ist. Doch was wird da eigentlich
> beklagt?
(IMG) Bild: Große Vermögen, die oft in Familien-Unternehmen stecken, können fast steuerfrei an die nächste Generation weitergegeben werden
Das Bundesverfassungsgericht prüft gerade die sogenannte
Verschonungsbedarfsprüfung und will in Kürze ein Urteil fällen. Hinter dem
sperrigen Begriff verbirgt sich eine Regelung aus dem Erbschaftsteuerrecht,
die es in sich hat. Knapp gesagt: Wer mehr als 26 Millionen Euro
betriebliches Vermögen erbt und nachweisen kann, dass sie oder er kein
privates Vermögen hat, muss unter Umständen keinen Cent Steuern zahlen.
Zwar haben 2024 lediglich 45 Personen die Prüfung in Anspruch genommen.
Aber mit dem Verfahren können große Vermögen, die oft in
Familienunternehmen stecken, fast steuerfrei an die nächste Generation
weitergegeben werden. Wie das Netzwerk Steuergerechtigkeit, eine
Nichtregierungsorganisation, publik machte, erbten Betriebserben 2024 im
Schnitt jeweils [1][260 Millionen Euro an Unternehmensanteilen, zahlten
darauf aber nur 1,5 Prozent Steuern. So verzichteten die Bundesländer auf
3,4 Milliarden Euro].Ganz schön absurd, dachte sich ein Mann aus dem Kreis
Detmold, und reichte 2021 Beschwerde beim Bundesfinanzhof ein. Er sah sich
benachteiligt, weil er laut Bescheid seines Finanzamtes dreißig Prozent
Steuer auf die privat geerbten 210.000 Euro seiner verstorbenen Tante
zahlen musste. Hätte er eine Firma geerbt, argumentierte der Kläger vorm
Finanzgericht Münster, so hätte er kaum Steuern zahlen müssen. Das verletze
den Grundsatz auf Gleichheit.
Auf dem Papier gilt in Deutschland eine progressive Erbschaftsteuer: Der
Steuersatz steigt mit dem Erbe, wobei etwa Kinder die ersten 400.000 Euro
steuerfrei erben. Ab dem 26-millionsten Euro müssten auch sie theoretisch
dreißig Prozent Erbschaftssteuer zahlen.
Praktisch geht es in dieser Größenordnung aber meistens um
Betriebsvermögen, also Unternehmen oder Anteile daran. Hier greifen
Steuerbefreiungen, die verhindern sollen, dass die Erben
Unternehmensanteile oder Sachvermögen verkaufen und Mitarbeiter entlassen
müssen, um für die Erbschaftsteuer aufzukommen.
## Erbschaftsteuer gilt als „Dummensteuer“
Nachdem der Bundesfinanzhof seine Beschwerde abgewiesen hatte, gab der
Kläger allerdings nicht klein bei. Stattdessen wandte er sich ans
Bundesverfassungsgericht. Eine [2][Einschätzung der
Bundesrechtsanwaltskammer] gab ihm teilweise recht. Sie kam in ihrer
Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die Klage eine „über den Einzelfall
hinausgehende Bedeutung“ habe, denn die Rechtslage sei noch nicht
abschließend geklärt. Die bestehende Regelung biete „einen enormen Anreiz
für steuerliche Gestaltungsmodelle“. Einfach gesagt also: für
Steuervermeidung.
Weil es mit einer schlauen Finanzberater:in ziemlich unkompliziert
ist, „Bedürftigkeit“ lediglich zu simulieren, wird die Erbschaftsteuer
umgangssprachlich auch als „Dummensteuer“ bezeichnet. Man kann privates
Vermögen zum Stichtag der Steuererhebung beispielsweise in Betriebsvermögen
umwandeln oder in eine „wohltätige“ Familienstiftung verschieben und sich
so arm rechnen. Privilegien, für deren Erhalt sich etwa die Stiftung
Familienunternehmen, eine Lobbygruppe der großen deutschen Unternehmen,
einsetzt.
Julia Jirmann [3][vom Netzwerk Steuergerechtigkeit] bezeichnet die
Verschonungsbedarfsprüfung als Steuerschlupfloch für Superreiche. Künftige
Gewinne aus den geerbten Unternehmen nicht zu berücksichtigen, hält sie für
problematisch. Die Verschonungsbedarfsprüfung trage dazu bei, dass die
Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander gehe, kritisiert sie
im Gespräch mit der taz. Schon jetzt hat die [4][ärmere Hälfte der
Bevölkerung nur noch rund zwei Prozent des gesamten Privatvermögens,
während allein das reichste Prozent 35 Prozent] besitzt.
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Das Verfassungsgericht hat die
Erbschaftsteuer schon 2006 und 2014 für verfassungswidrig erklärt. Das für
dieses Jahr angekündigte Urteil setzt nun auch die Politik unter Druck. Die
SPD hat diese Woche ein Konzept vorgelegt und will die
Verschonungsbedarfsprüfung und weitere Ausnahmen für Betriebsvermögen
streichen. Der SPD-Finanzexperte und Bundestagsabgeordnete Parsa Marvi geht
gegenüber der taz davon aus, dass das Gericht die derzeitigen Privilegien
erneut kritisch bewerten werde.
15 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/erneut-steuererlasse-in-milliardenhoehe-fuer-grosserben/
(DIR) [2] https://www.brak.de/fileadmin/05_zur_rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2023/stellungnahme-der-brak-2023-18.pdf
(DIR) [3] https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/
(DIR) [4] https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2024/03/05-vermoegensungleichheit-in-deutschland-und-europa.html
## AUTOREN
(DIR) Pia Wieners
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