# taz.de -- Gerechte Erbschaftssteuer: Fairness gibt es nicht
       
       > Die einen erben, andere nicht. Das ist ungerecht und daran ist nur schwer
       > etwas zu ändern. Aber wie wäre es, Erbschaften als Einkommen zu
       > besteuern?
       
 (IMG) Bild: Immobilien werden häufig vererbt oder durch Schenkungen weitergegeben
       
       Eine offensichtlich faire Erbschaftssteuerregelung gibt es nicht. Das
       Grundproblem liegt darin, dass die Betrachtung der Vererbenden und der
       Erbenden sehr unterschiedliche Schlüsse nahelegt. Schaut man auf die
       Vererbenden, so ist das Argument naheliegend, das [1][Erbe sei das Ergebnis
       ihrer Arbeit oder sonstiger Einkommen, die bereits versteuert wurden]. Also
       sollten sie über ihr Vermögen auch frei verfügen können. Hieraus ließe sich
       ableiten, dass es nur fair wäre, Erbschaften gar nicht zu besteuern.
       
       Betrachtet man dagegen die Erbenden, so haben sie für die Erbschaften in
       der Regel nichts geleistet. Aus dieser Perspektive ließen sich durchaus
       sehr hohe Erbschaftssteuern rechtfertigen. Daher liegen alle vorstellbaren
       Erbschaftssteuerregelungen im Rahmen dessen, was grundsätzlich zu
       rechtfertigen ist. Damit erweist sich aber auch keine spezifische Regelung
       als eindeutig gerecht. Vielmehr wird jede Regelung willkürlich sein, was
       sich auch in der Vielfalt der Regelungen in der EU zeigt.
       
       Weniger willkürlich wird es allerdings, wenn wir Erbschaften nicht anders
       behandeln als Arbeitseinkommen. Erbschaften sind sinnvollerweise als
       Einkommen zu betrachten, da sie Zuflüsse zum Vermögen sind. Die
       [2][Besteuerung der Erbschaften sollte sich dabei an der Situation der
       Erbenden] orientieren. Denn wer erbt, kann über das Erbe zukünftig verfügen
       und profitiert davon. Einkommen durch Erbschaften statt durch Arbeit zu
       erlangen, ist ein erheblicher Vorteil.
       
       Eine zusätzliche steuerliche Bevorzugung von Einkommen aus Erbschaften
       gegenüber Arbeitseinkommen erscheint keinesfalls gerechtfertigt, daher
       sollten Erbschaften in der persönlichen Einkommenssteuererklärung angegeben
       und zusammen mit sonstigem Einkommen versteuert werden.
       
       Nach derselben Logik sollten alle Sonderregeln wie die unterschiedliche
       Behandlung je nach Verwandtschaftsgrad inklusive aller Freibeträge
       abgeschafft werden. Bei dieser vorgeschlagenen Regelung hängt die Höhe der
       Besteuerung nicht nur von der Höhe des Erbes ab, sondern auch vom sonstigen
       Einkommen der Erbenden. Zusätzlich schafft diese Regelung steuerliche
       Anreize für die Vererbenden, die ärmeren Verwandten oder Bekannten eher
       großzügig zu bedenken als die besserverdienenden Verwandten.
       
       Schon durchschnittliche Erbschaften erreichen allerdings eine Höhe, auf die
       zu einem großen Teil 42 Prozent Einkommenssteuer entfallen würden. Dies
       wirkt dem Ziel einer relativ geringeren Besteuerung kleinerer Erbschaften
       durch Personen mit geringem Einkommen entgegen. Um dieses Problem zu
       umgehen, sollten Erbschaften über mehrere Jahre als Einkommen verteilt
       werden können, wie dies auch in anderen Vorschlägen zur Erbschaftssteuer
       zumindest für Betriebsvermögen vorgesehen ist.
       
       Auch die Festlegung dieses Zeitraums ist willkürlich, seien es 10, 20 oder
       40 Jahre. Eine gewissermaßen natürliche Streckung und damit weniger
       willkürlich wäre es, ungefähr die verbleibende Lebenszeit anzusetzen, also
       beispielsweise auf die verbleibenden Lebensjahre bis zum 85. Geburtstag.
       Dadurch ergäben sich auch Anreize, eher an die 25-jährigen Enkelkinder zu
       vererben als an deren 58-jährige Eltern.
       
       Erbschaften als Teil des Einkommens zu betrachten, ist nicht ohne Vorbild.
       So werden in der Tschechischen Republik Schenkungen als Teil des
       persönlichen Einkommens versteuert, wobei Erbschaften dort allerdings
       steuerfrei sind. Außerdem wurden in Deutschland bis zur Einführung des
       Bürgergeldes Erbschaften als Einkommen auf staatliche Leistungen
       angerechnet. Es gab also tatsächlich Menschen, deren Erbschaften mit 100
       Prozent besteuert wurden. Allerdings waren dies nicht
       Milliarden-Erbschaften, sondern kleine Erbschaften von Menschen mit sehr
       geringem Arbeitseinkommen.
       
       Die Zurechnung von Erbschaften als Vermögen statt als Einkommen bevorzugt
       aber auch für diese Gruppe Erbschaften gegenüber Arbeitseinkommen. Dem
       Problem, dass für diese Personen Erbschaften mit 100 Prozent besteuert
       werden könnten, begegnet man daher besser als mit einer Betrachtung von
       Erbschaften als Vermögen mit einer ohnehin sinnvollen Regelung, dass
       Einkommen nicht vollständig auf staatliche Leistungen angerechnet werden.
       
       ## Gleichbehandlung von Unternehmensgründer:innen
       
       Unternehmen zu erben, würde durch eine Behandlung der Erbschaft als
       Einkommen teilweise stärker belastet. Würden diese Zahlungen über lange
       Zeiträume gestreckt und ebenso die Zahlung in Form von stillen
       Beteiligungen des Staates ermöglicht, wären diese Belastungen bei
       prosperierenden Unternehmen leichter zu handhaben. Außerdem könnten
       Einnahmen aus der Erbschaftssteuer gezielt zur Entlastung von Unternehmen
       an anderer Stelle genutzt werden.
       
       Die Besteuerung jeglicher Erbschaften und damit auch von ererbten
       Unternehmen als Einkommen schafft eine Gleichbehandlung zwischen denen, die
       Unternehmen erben und denjenigen, die Geldvermögen erben und damit
       Unternehmen gründen. Zumindest steuerlich ergibt sich somit eine
       [3][Gleichbehandlung zu jenen, die mit selbst erarbeitetem Geld ein
       Unternehmen gründen.] Wenngleich letztere natürlich noch immer einen
       Nachteil haben, dass sie das nötige Geld erst einmal erwirtschaften müssen.
       
       Hinter der besonderen Schutzwürdigkeit von ererbten Unternehmen scheint die
       Idee zu stehen, dass es folgerichtig ist, wenn die Kinder das Geschäft der
       Eltern übernehmen, auch aufgrund einer natürlichen Qualifikation. Wer
       jedoch der Ansicht ist, der beste neue Bäcker ist der Sohn der alten
       Bäckerin und die beste neue Schraubenherstellerin ist die Tochter des alten
       Schraubenherstellers, sollte vielleicht konsequenterweise auch für die
       Wiedereinführung der Erbmonarchie eintreten.
       
       17 Feb 2026
       
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