# taz.de -- Gerechte Erbschaftssteuer: Fairness gibt es nicht
> Die einen erben, andere nicht. Das ist ungerecht und daran ist nur schwer
> etwas zu ändern. Aber wie wäre es, Erbschaften als Einkommen zu
> besteuern?
(IMG) Bild: Immobilien werden häufig vererbt oder durch Schenkungen weitergegeben
Eine offensichtlich faire Erbschaftssteuerregelung gibt es nicht. Das
Grundproblem liegt darin, dass die Betrachtung der Vererbenden und der
Erbenden sehr unterschiedliche Schlüsse nahelegt. Schaut man auf die
Vererbenden, so ist das Argument naheliegend, das [1][Erbe sei das Ergebnis
ihrer Arbeit oder sonstiger Einkommen, die bereits versteuert wurden]. Also
sollten sie über ihr Vermögen auch frei verfügen können. Hieraus ließe sich
ableiten, dass es nur fair wäre, Erbschaften gar nicht zu besteuern.
Betrachtet man dagegen die Erbenden, so haben sie für die Erbschaften in
der Regel nichts geleistet. Aus dieser Perspektive ließen sich durchaus
sehr hohe Erbschaftssteuern rechtfertigen. Daher liegen alle vorstellbaren
Erbschaftssteuerregelungen im Rahmen dessen, was grundsätzlich zu
rechtfertigen ist. Damit erweist sich aber auch keine spezifische Regelung
als eindeutig gerecht. Vielmehr wird jede Regelung willkürlich sein, was
sich auch in der Vielfalt der Regelungen in der EU zeigt.
Weniger willkürlich wird es allerdings, wenn wir Erbschaften nicht anders
behandeln als Arbeitseinkommen. Erbschaften sind sinnvollerweise als
Einkommen zu betrachten, da sie Zuflüsse zum Vermögen sind. Die
[2][Besteuerung der Erbschaften sollte sich dabei an der Situation der
Erbenden] orientieren. Denn wer erbt, kann über das Erbe zukünftig verfügen
und profitiert davon. Einkommen durch Erbschaften statt durch Arbeit zu
erlangen, ist ein erheblicher Vorteil.
Eine zusätzliche steuerliche Bevorzugung von Einkommen aus Erbschaften
gegenüber Arbeitseinkommen erscheint keinesfalls gerechtfertigt, daher
sollten Erbschaften in der persönlichen Einkommenssteuererklärung angegeben
und zusammen mit sonstigem Einkommen versteuert werden.
Nach derselben Logik sollten alle Sonderregeln wie die unterschiedliche
Behandlung je nach Verwandtschaftsgrad inklusive aller Freibeträge
abgeschafft werden. Bei dieser vorgeschlagenen Regelung hängt die Höhe der
Besteuerung nicht nur von der Höhe des Erbes ab, sondern auch vom sonstigen
Einkommen der Erbenden. Zusätzlich schafft diese Regelung steuerliche
Anreize für die Vererbenden, die ärmeren Verwandten oder Bekannten eher
großzügig zu bedenken als die besserverdienenden Verwandten.
Schon durchschnittliche Erbschaften erreichen allerdings eine Höhe, auf die
zu einem großen Teil 42 Prozent Einkommenssteuer entfallen würden. Dies
wirkt dem Ziel einer relativ geringeren Besteuerung kleinerer Erbschaften
durch Personen mit geringem Einkommen entgegen. Um dieses Problem zu
umgehen, sollten Erbschaften über mehrere Jahre als Einkommen verteilt
werden können, wie dies auch in anderen Vorschlägen zur Erbschaftssteuer
zumindest für Betriebsvermögen vorgesehen ist.
Auch die Festlegung dieses Zeitraums ist willkürlich, seien es 10, 20 oder
40 Jahre. Eine gewissermaßen natürliche Streckung und damit weniger
willkürlich wäre es, ungefähr die verbleibende Lebenszeit anzusetzen, also
beispielsweise auf die verbleibenden Lebensjahre bis zum 85. Geburtstag.
Dadurch ergäben sich auch Anreize, eher an die 25-jährigen Enkelkinder zu
vererben als an deren 58-jährige Eltern.
Erbschaften als Teil des Einkommens zu betrachten, ist nicht ohne Vorbild.
So werden in der Tschechischen Republik Schenkungen als Teil des
persönlichen Einkommens versteuert, wobei Erbschaften dort allerdings
steuerfrei sind. Außerdem wurden in Deutschland bis zur Einführung des
Bürgergeldes Erbschaften als Einkommen auf staatliche Leistungen
angerechnet. Es gab also tatsächlich Menschen, deren Erbschaften mit 100
Prozent besteuert wurden. Allerdings waren dies nicht
Milliarden-Erbschaften, sondern kleine Erbschaften von Menschen mit sehr
geringem Arbeitseinkommen.
Die Zurechnung von Erbschaften als Vermögen statt als Einkommen bevorzugt
aber auch für diese Gruppe Erbschaften gegenüber Arbeitseinkommen. Dem
Problem, dass für diese Personen Erbschaften mit 100 Prozent besteuert
werden könnten, begegnet man daher besser als mit einer Betrachtung von
Erbschaften als Vermögen mit einer ohnehin sinnvollen Regelung, dass
Einkommen nicht vollständig auf staatliche Leistungen angerechnet werden.
## Gleichbehandlung von Unternehmensgründer:innen
Unternehmen zu erben, würde durch eine Behandlung der Erbschaft als
Einkommen teilweise stärker belastet. Würden diese Zahlungen über lange
Zeiträume gestreckt und ebenso die Zahlung in Form von stillen
Beteiligungen des Staates ermöglicht, wären diese Belastungen bei
prosperierenden Unternehmen leichter zu handhaben. Außerdem könnten
Einnahmen aus der Erbschaftssteuer gezielt zur Entlastung von Unternehmen
an anderer Stelle genutzt werden.
Die Besteuerung jeglicher Erbschaften und damit auch von ererbten
Unternehmen als Einkommen schafft eine Gleichbehandlung zwischen denen, die
Unternehmen erben und denjenigen, die Geldvermögen erben und damit
Unternehmen gründen. Zumindest steuerlich ergibt sich somit eine
[3][Gleichbehandlung zu jenen, die mit selbst erarbeitetem Geld ein
Unternehmen gründen.] Wenngleich letztere natürlich noch immer einen
Nachteil haben, dass sie das nötige Geld erst einmal erwirtschaften müssen.
Hinter der besonderen Schutzwürdigkeit von ererbten Unternehmen scheint die
Idee zu stehen, dass es folgerichtig ist, wenn die Kinder das Geschäft der
Eltern übernehmen, auch aufgrund einer natürlichen Qualifikation. Wer
jedoch der Ansicht ist, der beste neue Bäcker ist der Sohn der alten
Bäckerin und die beste neue Schraubenherstellerin ist die Tochter des alten
Schraubenherstellers, sollte vielleicht konsequenterweise auch für die
Wiedereinführung der Erbmonarchie eintreten.
17 Feb 2026
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