# taz.de -- Gesinnungscheck für Staatsdiener: Hamburgs neuer Radikalenerlass nimmt letzte Hürde
> Nach heftiger Debatte stimmt Hamburgs Innenausschuss dem Gesetz zur
> Regelanfrage beim Verfassungsschutz zu. Dabei sind jetzt sogar die Jusos
> dagegen.
(IMG) Bild: Schon zu viel Kapitalismuskritik? Ob diese Kletterer noch Sportlehrer werden können, soll im „Einzelfall“ entschieden werden
Es ist nun noch eine Formalität, dass Hamburgs Bürgerschaft die
[1][Regelabfrage beim Verfassungsschutz] beschließt. Denn am
Donnerstagabend votierte der Innenausschuss dafür, mit Stimmen von CDU, SPD
und Grünen – gegen Linke und AfD. Dann wird eine Schnittstelle „scharf
geschaltet“, die das Personalamt mit dem Landesamt für Verfassungsschutz
(LfV) verbindet. Von jedem Bewerber für einen Job bei der Stadt werden
Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit eingegeben und geschaut, ob es
einen Treffer gibt.
Vor dieser [2][„Regelanfrage“] hatten der DGB und ein „Bündnis gegen
Berufsverbote“ eindringlich gewarnt. Damit drohe eine Rückkehr des
Radikalenerlasses aus den 1970er Jahren. Die SPD-Abgeordneten und ihr
Innensenator Andy Grote verbaten sich diesen Vergleich. Der Maßstab bleibe
der gleiche wie bisher, sagte Grote. „Der Umgang mit den Erkenntnissen
ändert sich nicht. Aber wir prüfen systematischer“.
Grote verwies auf eine islamistische Gruppe, deren rund 300 Mitglieder mit
den Daten abgeglichen wurden und prompt eine „zweistellige Trefferzahl“ an
städtischen Beschäftigten ergeben hätten, allein an einer Schule drei bis
vier. „Das ist ein absolutes Alarmsignal“, sagte er. Hamburg dürfe dies
nicht dem Zufall überlassen. „Wenn das Landesamt für Verfassungsschutz
diesen Abgleich nicht gemacht hätte, hätten wir das nie erfahren.“ Hat es
aber.
Bei einer Expertenanhörung Anfang Januar hatte [3][Olaf Schwede vom
DGB-Nord] den Gesetzentwurf als „übers Ziel hinausschießend“ kritisiert.
Die Stadt habe mit einem jüngst verschärfen Disziplinarrecht und einer
inzwischen eingeführten Selbsterklärung für neue Beschäftigte, dass sie zu
keiner verfassungsfeindlichen Gruppe gehören, genug „wirksame Instrumente“.
## Grote fürchtet, der Verfassungsschutz werde diffamiert
Zugleich gehe aus dem Entwurf nicht hervor, welche Informationen der
Verfassungsschutz zur Verfügung stelle und welche die Betroffenen
erhielten. „All dies erhöht die Gefahr, junge Menschen abzuschrecken, sich
beispielsweise für Klimaschutz, Frieden oder gegen Rechtsextremismus zu
engagieren“, so Schwede. Der Linke-Abgeordnete [4][Deniz Celik] griff dies
nun auf und fragte, „ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen
wird“.
Dies verärgerte Grote. Die Behauptung, jetzt wären massenhaft
Klimaaktivisten im Visier des Verfassungsschutzes, diffamiere dessen
Arbeit. Es gehe hier immer um Einzelfallentscheidungen. „Es gibt auch
Extremisten, die das klare Ziel haben, in der Klimaschutzbewegung verankert
zu sein.“
Die Sorge vor den Auswirkungen der Regelabfrage treibt jetzt allerdings
auch die Hamburger Jusos um, die von einem „historischen Irrweg“ sprechen.
Besonders kritisch sei, dass die Informationen für die Überprüfung aus dem
bundesweiten Zentralregister „Nadis“ entnommen werden. Das neue Gesetz
verpflichte den Verfassungsschutz, alle Informationen an das Personalamt
weiterzuleiten, sagte Juso Jakob Lichtenberg. Da in anderen Ländern bald
die AfD regieren könne, müssten in naher Zukunft Informationen von
Verfassungsschutzbehörden berücksichtigt werden, die „von Rechtsextremen
kontrolliert werden“.
Bei der [5][Expertenanhörung] im Januar gab es gegen dieses „[6][Gesetz zum
Schutz des öffentlichen Dienstes]“ rein juristisch nicht viele Einwände.
Die von den Grünen geladene Juristin Sarah Geiger beschwichtigte, die
geforderte „beamtenrechtliche Treuepflicht“ schließe eine Kritik an der
Regierung nicht aus, solange diese auf dem Boden von Grundgesetz und
Freiheitlich-Demokratischer Grundordnung (FDGO) bleibe.
Sie regte aber auch an, die Frage enger zu fassen, um welche
Grundprinzipien es bei der Überprüfung der Verfassungstreue geht. Wichtig
seien laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017 die
Garantie der Menschenwürde sowie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip.
Es könne nicht sein, dass jemandem, der das staatlich garantierte Recht auf
Eigentum kritisiert, unterstellt wird, er stelle die FDGO infrage, sagte
Geiger. Sprich: Etwas Kapitalismuskritik müsse erlaubt sein.
Deniz Celik fragte nun Grote, ob Geigers Anregung in den Gesetzentwurf
aufgenommen wird. Der legte sich nicht fest. Dies sei eine „rechtlich
vertretbare Auffassung“. Dies werde aber nicht durch den Verfassungsschutz
festgelegt, sondern durch Gerichte. Ob Erkenntnisse relevant seien,
entscheide nicht der Verfassungsschutz, sondern die Einstellungsstelle in
Abstimmung mit dem Personalamt. Und er betonte, jede Entscheidung sei
„justiziabel“, sprich rechtlich überprüfbar.
Gibt es einen „Treffer“, wird der Fall beim Verfassungsschutz manuell
bearbeitet. Verfassungsschutzchef Torsten Voß sagte, es könne sein, dass
eine Weitergabe von bestimmten Informationen den „Zugang“ zu ebendiesen
erschwere. Dann gebe es lediglich ein „Behördenzeugnis“, das Anhaltspunkte
umfasse. Für Deniz Celik wirft auch das Fragen auf: „Um sich zur Wehr zu
setzen, muss man alle Informationen bekommen“, sagte er. Mit Blick auf
besorgte junge Leute wollte Celik sodann wissen, ob man schon in der
Datenbank erfasst wird, wenn bei einer Demo auch Linksextremisten
mitlaufen.
„Es geht um den Einzelfall“, sagte auch Voß. Ein T-Shirt mit der Aufschrift
„System Change“ könne jemand tragen, weil er für den Klimaschutz grünen
Stahl möchte – oder weil er das ganze System überwinden wolle. Es sei auch
nicht so, dass man jungen Menschen die Zukunft versaue. Die Daten von unter
18-Jährigen würden nur für zwei Jahre gespeichert.
Die Jusos, die vor ihrer Pressemitteilung Gespräche mit dem Senator geführt
hatten, beruhigte dies nicht. Sie fürchten ein „faktisches Vetorecht des
Verfassungsschutzes“, weil sich das Personalamt schwerlich über dessen
Einschätzung hinwegsetzen werde. Die SPD-Jugendorganisation mahnte, die
bürgerrechtlichen Bedenken ernst zu nehmen, und traten dem „[7][Hamburger
Bündnis gegen Berufsverbote]“ bei. Das plant nun für den 21. März noch mal
eine Demo, weil das Gesetz wahrscheinlich am 25. März in der Bürgerschaft
verabschiedet wird.
8 Feb 2026
## LINKS
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(DIR) [6] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/97876/23_01870_gesetz_zum_schutz_des_oeffentlichen_dienstes_vor_verfassungsfeindlichen_einfluessen_sowie_zur_aenderung_weiterer_vorschriften#navpanes=0
(DIR) [7] https://gegen-berufsverbote.hamburg/ueber_uns/
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