# taz.de -- Sex-Bilder mit KI: Justizministerin will härtere Strafen für Deepfakes
       
       > Ministerin Hubig plant, sexualisierte KI-Bilder realer Personen unter
       > Strafe zu stellen. Eine Reaktion auf die Bikini-Fakes auf X sei das aber
       > nicht.
       
 (IMG) Bild: „Wir müssen Betroffene noch besser vor solchen KI-Bildmanipulationen schützen“: Justizministerin Hubig will Strafen für Deepfakes
       
       Das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Bilder realer Personen, die
       mithilfe künstlicher Intelligenz entstehen, soll künftig ausdrücklich
       strafbar sein. Das kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in
       einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung an. „Wir müssen
       Betroffene noch besser vor solchen KI-Bildmanipulationen schützen“, sagte
       Hubig. „Wir brauchen Straftatbestände, die das Problem der digitalen
       Bildmanipulationen gezielt adressieren.“
       
       Die Ministerin zeigte sich bestürzt über den sogenannten [1][„Bikini
       jetzt“-Trend]. Es sei erschreckend, wenn etwa die KI Grok auf der Plattform
       X massenhaft anzügliche Bilder von Frauen generiere – etwa, indem sie ihnen
       ohne Zustimmung aufreizende Bikinis anziehe. Dabei würden
       Persönlichkeitsrechte systematisch verletzt.
       
       Ihr Plan für eine Strafnorm gegen sogenannte Deepfakes sei allerdings keine
       Reaktion auf die Bikini-Fakes von Grok, heißt es im Ministerium. Es handle
       sich nicht um eine „Lex Grok“. Den Plan dazu habe die Ministerin vielmehr
       schon 2025 gefasst.
       
       In der vergangenen Wahlperiode hatte das Justizministerium unter [2][Marco
       Buschmann (FDP)] eine Deepfake-Strafnorm noch abgelehnt. Solche Fälschungen
       seien bereits durch das Kunsturhebergesetz strafbar, da sie das Recht am
       eigenen Bild verletzten. Allerdings ist die Strafdrohung hier mit maximal
       einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe eher gering.
       
       ## Auch Strafen wegen Catcalling und Voyeurismus
       
       Deshalb forderten die Bundesländer wiederholt eine spezielle Strafnorm
       gegen Deepfakes. Auf Initiative Bayerns legte der Bundesrat im vergangenen
       Sommer einen Gesetzentwurf vor. Dieser sieht vor, im Strafgesetzbuch einen
       neuen Paragrafen 201b einzuführen, der die „Verletzung von
       Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung“ unter Strafe stellt.
       Geplant sind Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen.
       
       Nun will Bundesjustizministerin Hubig selbst handeln. Anders als ihr
       Vorgänger Buschmann scheut sie neue Strafnormen nicht. Bereits zuvor hatte
       sie Paragrafen [3][gegen verbale sexuelle Belästigung („Catcalling“)] und
       voyeuristische Aufnahmen angekündigt.
       
       Im ersten Quartal dieses Jahres will Hubig den Entwurf für ein „digitales
       Gewaltschutzgesetz“ vorlegen. Dieses soll Strafnormen gegen Deepfakes und
       voyeuristische Aufnahmen enthalten – nicht jedoch Regelungen zum
       Catcalling, da dieses nicht digital erfolgt.
       
       Das Gesetz soll auch zivilrechtliche Maßnahmen umfassen, die Betroffenen
       helfen, sich gegen die Verbreitung sexualisierter oder herabwürdigender
       Darstellungen zu wehren. So sollen sie Auskunftsansprüche gegen
       Internetprovider erhalten, um die Identität anonymer Täter leichter zu
       ermitteln. Zudem sollen sie die Sperrung von Täter-Accounts beantragen
       können, auch bei anonymen Nutzern.
       
       Einen Diskussionsentwurf zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im
       Internet hatte bereits Minister Buschmann im Dezember 2024 vorgelegt.
       Dieser beschränkte sich jedoch auf das Zivilrecht und enthielt keine neuen
       Strafnormen. Nach der Bundestagswahl blieb der Entwurf in den Schubladen.
       Nun kann Hubig auf Buschmanns Vorarbeit aufbauen.
       
       14 Jan 2026
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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