# taz.de -- EU-Verfahren gegen X: Ein Signal der Stärke
       
       > Die EU-Kommission will gegen sexualisierende KI-Bilder auf X vorgehen –
       > und zeigt damit, dass sie sich von den USA nicht einschüchtern lässt.
       
 (IMG) Bild: Die EU-Kommission hat am Montag ein Verfahren gegen seinen Dienst eingeleitet: Elon Musk, hier am 11. März in Washington DC
       
       Es ist immerhin ein Schritt in die richtige Richtung: Nachdem Nutzer Anfang
       Januar die Onlineplattform X [1][mit KI-generierten sexualisierten Bildern
       von realen Personen, vor allem Frauen, fluteten], wird nun die
       EU-Kommission tätig. Sie hat am Montag ein Verfahren gegen den Dienst von
       US-Milliardär Elon Musk eingeleitet.
       
       Mit dessen KI-Chatbot Grok wurden die Bilder erzeugt. Bei der Untersuchung
       wird geprüft, ob das Unternehmen die Risiken von Grok ordnungsgemäß
       bewertet und gemindert hat. Das [2][Center for Countering Digital Hate
       schätzt] auf Basis einer Stichprobe, dass Grok etwa 3 Millionen
       sexualisierte Bilder in weniger als zwei Wochen generiert hat – darunter
       23.000 von Kindern.
       
       Es ist nicht das erste Verfahren gegen einen Dienst von Musk: Im Dezember
       hatte die EU-Kommission ein Bußgeld in Höhe von 120 Millionen Euro gegen
       die Plattform X [3][verhängt]. Damals ging es um mangelnde Transparenz bei
       Werbung und einen unzureichenden Datenzugang für Forschende.
       
       Rechtskräftig ist die Strafe noch nicht. Doch die EU-Kommission versucht
       anscheinend Signale zu senden, dass sie sich von Trump und dessen
       wiederholten Zoll-Drohungen für Staaten, die auf eine Regulierung von Big
       Tech setzen, nicht einschüchtern lassen will.
       
       Es gibt allerdings einen Haken: Leitet die EU-Kommission ein Verfahren ein,
       führt das zwar zu [4][Hasstiraden] und Vergeltungsankündigungen seitens
       Musks und der US-Regierung. Aber für grundsätzliche Veränderung sorgen erst
       abgeschlossene Verfahren.
       
       Und die Macher:innen des Digital Services Act, des EU-Gesetzes, auf dem
       diese Verfahren beruhen, hatten anscheinend nicht im Kopf, dass es
       Unternehmen geben könnte, die sich der Regulierung extrem hartnäckig
       widersetzen. Wie lange solche Verfahren dauern, wenn das beschuldigte
       Unternehmen alle Fristen ausreizt und die Sache letztlich beim Europäischen
       Gerichtshof landet – unklar.
       
       Wichtig bleibt daher, dass die nationalen Gesetzgeber tätig werden. Und die
       sexualisierten KI-Bilder realer Personen im Strafrecht als das anerkennen,
       was sie sind: sexualisierte Gewalt.
       
       26 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Stefanie Hubig
       
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