# taz.de -- EU-Verfahren gegen X: Ein Signal der Stärke
> Die EU-Kommission will gegen sexualisierende KI-Bilder auf X vorgehen –
> und zeigt damit, dass sie sich von den USA nicht einschüchtern lässt.
(IMG) Bild: Die EU-Kommission hat am Montag ein Verfahren gegen seinen Dienst eingeleitet: Elon Musk, hier am 11. März in Washington DC
Es ist immerhin ein Schritt in die richtige Richtung: Nachdem Nutzer Anfang
Januar die Onlineplattform X [1][mit KI-generierten sexualisierten Bildern
von realen Personen, vor allem Frauen, fluteten], wird nun die
EU-Kommission tätig. Sie hat am Montag ein Verfahren gegen den Dienst von
US-Milliardär Elon Musk eingeleitet.
Mit dessen KI-Chatbot Grok wurden die Bilder erzeugt. Bei der Untersuchung
wird geprüft, ob das Unternehmen die Risiken von Grok ordnungsgemäß
bewertet und gemindert hat. Das [2][Center for Countering Digital Hate
schätzt] auf Basis einer Stichprobe, dass Grok etwa 3 Millionen
sexualisierte Bilder in weniger als zwei Wochen generiert hat – darunter
23.000 von Kindern.
Es ist nicht das erste Verfahren gegen einen Dienst von Musk: Im Dezember
hatte die EU-Kommission ein Bußgeld in Höhe von 120 Millionen Euro gegen
die Plattform X [3][verhängt]. Damals ging es um mangelnde Transparenz bei
Werbung und einen unzureichenden Datenzugang für Forschende.
Rechtskräftig ist die Strafe noch nicht. Doch die EU-Kommission versucht
anscheinend Signale zu senden, dass sie sich von Trump und dessen
wiederholten Zoll-Drohungen für Staaten, die auf eine Regulierung von Big
Tech setzen, nicht einschüchtern lassen will.
Es gibt allerdings einen Haken: Leitet die EU-Kommission ein Verfahren ein,
führt das zwar zu [4][Hasstiraden] und Vergeltungsankündigungen seitens
Musks und der US-Regierung. Aber für grundsätzliche Veränderung sorgen erst
abgeschlossene Verfahren.
Und die Macher:innen des Digital Services Act, des EU-Gesetzes, auf dem
diese Verfahren beruhen, hatten anscheinend nicht im Kopf, dass es
Unternehmen geben könnte, die sich der Regulierung extrem hartnäckig
widersetzen. Wie lange solche Verfahren dauern, wenn das beschuldigte
Unternehmen alle Fristen ausreizt und die Sache letztlich beim Europäischen
Gerichtshof landet – unklar.
Wichtig bleibt daher, dass die nationalen Gesetzgeber tätig werden. Und die
sexualisierten KI-Bilder realer Personen im Strafrecht als das anerkennen,
was sie sind: sexualisierte Gewalt.
26 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Sexualisierte-Deepfakes-auf-X/!6145025
(DIR) [2] https://counterhate.com/research/grok-floods-x-with-sexualized-images/
(DIR) [3] /EU-geht-gegen-X-vor/!6135776
(DIR) [4] /Nach-Millionenstrafe-fuer-X/!6136445
## AUTOREN
(DIR) Svenja Bergt
## TAGS
(DIR) Elon Musk
(DIR) Sexualisierte Gewalt
(DIR) Stefanie Hubig
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Musks Social-Media-Plattform X: Büros in Frankreich durchsucht
Die Pariser Staatsanwaltschaft hat Büros von Elon Musks Online-Plattform X
durchsuchen lassen. Durchsucht wurde wegen mutmaßlicher Straftaten.
(DIR) EU-Verfahren wegen KI-Bildern: Die x-te Warnung für X
Das Pöbel-Portal von Elon Musk lässt seiner KI freien Lauf. Die
EU-Kommission leitet deswegen nun ein Verfahren gegen den US-Konzern X ein.
(DIR) KI-Chatbot auf X: Sperre soll Nacktbilder von Grok verhindern
User*innen konnten mit der KI Grok Nacktbilder von anderen Menschen
erstellen. Mit Geoblocking will X diese sexualisierte Gewalt beenden.
(DIR) Sex-Bilder mit KI: Justizministerin will härtere Strafen für Deepfakes
Ministerin Hubig plant, sexualisierte KI-Bilder realer Personen unter
Strafe zu stellen. Eine Reaktion auf die Bikini-Fakes auf X sei das aber
nicht.