# taz.de -- Sexuelle Belästigung in Deutschland: „Für Betroffene ist das ein untragbarer Zustand“
> Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland geringer als im Rest
> Europas. Das zeigt ein Gutachten der Antidiskriminierungsstelle.
(IMG) Bild: Es muss einen besseren Schutz vor sexueller Belästigung geben
afp | In den meisten europäischen Ländern sind Menschen deutlich besser vor
sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland. Das ergibt sich aus
einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das den
Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vorlag. „Kein einziges Land
verbietet sexuelle Belästigung wie Deutschland nur im Arbeitsleben“, heißt
es darin.
„In sämtlichen Ländern, die sich an der Abfrage beteiligten, ist sexuelle
Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht
ausdrücklich verboten“, heißt es in dem Gutachten. Alle Länder untersagten
sexuelle Belästigung mindestens bei der Bereitstellung von Waren und
Dienstleistungen. „In vielen Ländern erstreckt sich der Schutz vor
sexueller Belästigung zudem auf die Gesundheitsversorgung, die Vermietung
von Wohnraum sowie kulturelle Angebote“, hieß es weiter.
Auch im öffentlichen Sektor, etwa im Bildungswesen, existierten in vielen
Ländern Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung. In dem Gutachten
heißt es: „Deutschland ist im europäischen Vergleich das Schlusslicht.“
Für Betroffene bedeute das: Wenn sie durch anzügliche Gesten, Blicke oder
Äußerungen von Kolleginnen oder Kollegen belästigt würden, hätten sie unter
Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung. Ihr Arbeitgeber
müsse dem Einhalt gebieten. Anders sei die Situation, wenn Vermietende
jemanden verbal sexuell belästigten oder Fahrlehrer unvermittelt
pornografische Bilder zeigten. Dagegen könnten Betroffene rechtlich kaum
vorgehen.
## Besserer Schutz auf dem Wohnungsmarkt und beim Sport
Die [1][Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der
Antidiskriminierungsstelle, Ferda Ataman], sagte dem RND: „Sexuelle
Belästigung ist eine Diskriminierung, vor der wir Menschen und besonders
oft Frauen besser schützen müssen.“ Das zeige das Gutachten deutlich. „Für
Betroffene ist das ein untragbarer Zustand.“ Die Bundesregierung habe eine
Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angekündigt, erklärte
Ataman. „Dazu muss ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung gehören,
auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen.“
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte dem RND, belästigendes
Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen könne bereits jetzt
strafbar sein. Aus Sicht des Ministeriums bestehe dennoch „teilweise
gesetzgeberischer Handlungsbedarf“. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und
SPD sei vereinbart worden, den Diskriminierungsschutz zu verbessern, so die
Sprecherin weiter. „Die Bundesregierung prüft, wie diese Vorgaben am besten
umgesetzt werden können.“
3 Feb 2026
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