# taz.de -- Sexuelle Belästigung in Deutschland: „Für Betroffene ist das ein untragbarer Zustand“
       
       > Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland geringer als im Rest
       > Europas. Das zeigt ein Gutachten der Antidiskriminierungsstelle.
       
 (IMG) Bild: Es muss einen besseren Schutz vor sexueller Belästigung geben
       
       afp | In den meisten europäischen Ländern sind Menschen deutlich besser vor
       sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland. Das ergibt sich aus
       einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das den
       Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vorlag. „Kein einziges Land
       verbietet sexuelle Belästigung wie Deutschland nur im Arbeitsleben“, heißt
       es darin.
       
       „In sämtlichen Ländern, die sich an der Abfrage beteiligten, ist sexuelle
       Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht
       ausdrücklich verboten“, heißt es in dem Gutachten. Alle Länder untersagten
       sexuelle Belästigung mindestens bei der Bereitstellung von Waren und
       Dienstleistungen. „In vielen Ländern erstreckt sich der Schutz vor
       sexueller Belästigung zudem auf die Gesundheitsversorgung, die Vermietung
       von Wohnraum sowie kulturelle Angebote“, hieß es weiter.
       
       Auch im öffentlichen Sektor, etwa im Bildungswesen, existierten in vielen
       Ländern Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung. In dem Gutachten
       heißt es: „Deutschland ist im europäischen Vergleich das Schlusslicht.“
       
       Für Betroffene bedeute das: Wenn sie durch anzügliche Gesten, Blicke oder
       Äußerungen von Kolleginnen oder Kollegen belästigt würden, hätten sie unter
       Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung. Ihr Arbeitgeber
       müsse dem Einhalt gebieten. Anders sei die Situation, wenn Vermietende
       jemanden verbal sexuell belästigten oder Fahrlehrer unvermittelt
       pornografische Bilder zeigten. Dagegen könnten Betroffene rechtlich kaum
       vorgehen.
       
       ## Besserer Schutz auf dem Wohnungsmarkt und beim Sport
       
       Die [1][Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der
       Antidiskriminierungsstelle, Ferda Ataman], sagte dem RND: „Sexuelle
       Belästigung ist eine Diskriminierung, vor der wir Menschen und besonders
       oft Frauen besser schützen müssen.“ Das zeige das Gutachten deutlich. „Für
       Betroffene ist das ein untragbarer Zustand.“ Die Bundesregierung habe eine
       Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angekündigt, erklärte
       Ataman. „Dazu muss ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung gehören,
       auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen.“
       
       Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte dem RND, belästigendes
       Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen könne bereits jetzt
       strafbar sein. Aus Sicht des Ministeriums bestehe dennoch „teilweise
       gesetzgeberischer Handlungsbedarf“. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und
       SPD sei vereinbart worden, den Diskriminierungsschutz zu verbessern, so die
       Sprecherin weiter. „Die Bundesregierung prüft, wie diese Vorgaben am besten
       umgesetzt werden können.“
       
       3 Feb 2026
       
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