# taz.de -- Pläne der Bundesregierung: Das plant die Koalition bei der Rente
       
       > Die Junge Gruppe der Union macht es spannend, doch eine Realisierung der
       > schwarz-roten Rentenpläne rückt näher. Was kommt bei der Rente auf die
       > Menschen zu?
       
 (IMG) Bild: Wer im Alter shoppen will, braucht eine gute Rente
       
       dpa | Eine [1][Rentenreform] mit mehreren Komponenten – das versprechen
       Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Koalitionsspitzen den
       Bundesbürgern insgesamt und den Renten-Rebellen von der [2][Jungen Gruppe]
       in der Unionsfraktion im Besonderen. Die [3][jungen Unionsabgeordneten]
       haben inzwischen auch angekündigt, bei aller Kritik „Rücksicht auf den
       Koalitionsfrieden“ nehmen zu wollen. Deshalb gilt es als eher
       wahrscheinlich, dass SPD und Union [4][ihr umstrittenes Rentengesetz] bei
       einer Abstimmung im Bundestag durchbringen – und der Weg damit auch geebnet
       ist für weitere Rentenpläne:
       
       Stabile Renten: Die Haltelinie
       
       Im Rentengesetz ist ein Kernanliegen der SPD enthalten: Rentnerinnen und
       Rentner sollen bei den jedes Jahr am 1. Juli stattfindenden
       Rentenanpassungen weiter Erhöhungen gemäß der Lohnentwicklung bekommen. Das
       bewirkt eine Stabilisierung des Rentenniveaus, das bis 2031 auf 48 Prozent
       gehalten werden soll. Kosten: bis zu 11 Milliarden Euro im Jahr 2031.
       
       Ohne Stabilisierung würden die Renten nicht mehr so stark steigen. Denn
       eingerechnet würde, dass in den nächsten Jahren immer mehr Babyboomer von
       einzahlenden Beschäftigten zu empfangenden Rentnerinnen und Rentnern
       werden. Die Junge Gruppe in der Unionsfraktion lehnt ab, dass das
       Rentenniveau auch ab 2032 um einen Punkt höher als ohne Gesetz liegen soll
       – das koste den Staat 15 Milliarden Euro jährlich.
       
       Mehr für Eltern: Die Mütterrente
       
       Mit demselben Gesetz soll die Zeit der Kindererziehung, die für die Rente
       anrechnungsfähig ist, ausgeweitet werden. Künftig soll sie für vor 1992
       geborene Kinder um weitere sechs Monate verlängert werden. Anerkannt werden
       sollen somit drei Jahre für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt
       des Kindes. So soll die „derzeitige Ungleichbehandlung der
       Kindererziehungszeiten“ enden. Kosten: ab 2027 erst 5 Milliarden, später 4
       Milliarden Euro jährlich. Vor allem die CSU hatte die Vollendung der
       Mütterrente betrieben.
       
       Arbeit im Alter: Die Aktivrente
       
       Weiterarbeiten über das reguläre Rentenalter hinaus soll attraktiver
       werden. Die sogenannte Aktivrente wurde im Bundestag schon in erster Lesung
       beraten und soll nun verabschiedet werden. Wer nach Erreichen des
       Rentenalters weiterarbeitet, soll ab kommendem Jahr bis zu 2.000 Euro im
       Monat steuerfrei verdienen können.
       
       Mit der Änderung im Einkommensteuergesetz sollen Rentnerinnen und Rentner
       mit bis zu 890 Millionen Euro jährlich entlastet werden. Die Aktivrente war
       ursprünglich von der CDU gefordert worden. Vor allem die SPD besteht immer
       wieder darauf, dass am regulären Rentenalter nichts geändert wird – es
       steigt auf 67.
       
       Mit Kapital ins Leben: Die Frühstartrente
       
       Für die sogenannte Frühstartrente steht ein Gesetzgebungsverfahren noch
       aus. Geplant ist, dass jedes Kind, das eine Bildungseinrichtung besucht,
       vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro bekommen soll. Das Geld
       soll in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich
       organisiertes Altersvorsorgedepot fließen. Ab 18 soll es bis zur Rente
       privat weiter bespart werden können – mit vor Renteneintritt steuerfreien
       Erträgen.
       
       Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Die Betriebsrenten
       
       Mit dem Rentenniveau-Gesetz wurde auch ein Gesetz zur Stärkung der
       betrieblichen Altersversorgung eingebracht. Betriebsrenten sollen
       quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden, vor allem
       bei kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen.
       Durch neue Möglichkeiten soll es in nicht tarifgebundenen, oft kleineren
       Unternehmen mehr Betriebsrenten geben, etwa durch Betriebsvereinbarungen.
       
       Steigen soll die Steuerförderung solcher Renten bei geringen Einkommen. Der
       gesamte Bereich soll entbürokratisiert werden. Zuletzt hatten 18,1
       Millionen Beschäftigte eine Betriebsrentenanwartschaft – mit leicht auf 52
       Prozent gesunkener Verbreitungsquote.
       
       Statt Riester: Reform der geförderten Altersvorsorge
       
       Die bisherige Riester-Rente soll laut Koalitionsvertrag in ein neues
       Vorsorgeprodukt überführt werden – mit weniger Kosten. Auch hier hat das
       Gesetzgebungsverfahren noch nicht begonnen. Das künftige Anlageprodukt soll
       als Standardprodukt erhältlich sein, bei Geringverdienern staatlich
       gefördert.
       
       Heute sorgen nur 27 Prozent mit Riester-Verträgen vor. Insgesamt fehlt laut
       Rentenversicherung fast vier von zehn Beschäftigten betriebliche oder
       private Altersvorsorge, um gesetzliche Rentenlücken auszugleichen – Tendenz
       rückläufig. 2001 wurde wegen der Alterung der Gesellschaft eine
       schrittweise Senkung des Rentenniveaus eingeleitet und die staatliche
       Riester-Förderung eingeführt.
       
       Für Grundsätzliches: Die Rentenkommission
       
       Grundsätzliche Schritte zu allen drei Säulen der Altersvorsorge – also
       gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche und private Altersvorsorge –
       sollen in einer Rentenkommission aus Politik und Wissenschaft ausgehandelt
       und ab Sommer 2026 in Gesetzen umgesetzt werden, haben die Koalitionäre
       versprochen. Auch über mögliche Änderungen beim Renteneintrittsalter soll
       gesprochen werden.
       
       Aussichten für Beitragszahler
       
       Anders als für das Rentenniveau soll für den Beitragssatz keine Haltelinie
       mehr gelten. Auch ohne Reform würde er ansteigen. So müssen die
       Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – also die Arbeitgeber und
       Versicherten – seit 2018 unverändert 18,6 Prozent vom Einkommen zahlen.
       Nach einem ersten leichten Anstieg 2027 soll der Prozentsatz weiter
       ansteigen, die 20-Prozent-Marke 2030 erreichen und 2040 bei 21,4 Prozent
       liegen.
       
       2 Dec 2025
       
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