# taz.de -- Pläne der Bundesregierung: Das plant die Koalition bei der Rente
> Die Junge Gruppe der Union macht es spannend, doch eine Realisierung der
> schwarz-roten Rentenpläne rückt näher. Was kommt bei der Rente auf die
> Menschen zu?
(IMG) Bild: Wer im Alter shoppen will, braucht eine gute Rente
dpa | Eine [1][Rentenreform] mit mehreren Komponenten – das versprechen
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Koalitionsspitzen den
Bundesbürgern insgesamt und den Renten-Rebellen von der [2][Jungen Gruppe]
in der Unionsfraktion im Besonderen. Die [3][jungen Unionsabgeordneten]
haben inzwischen auch angekündigt, bei aller Kritik „Rücksicht auf den
Koalitionsfrieden“ nehmen zu wollen. Deshalb gilt es als eher
wahrscheinlich, dass SPD und Union [4][ihr umstrittenes Rentengesetz] bei
einer Abstimmung im Bundestag durchbringen – und der Weg damit auch geebnet
ist für weitere Rentenpläne:
Stabile Renten: Die Haltelinie
Im Rentengesetz ist ein Kernanliegen der SPD enthalten: Rentnerinnen und
Rentner sollen bei den jedes Jahr am 1. Juli stattfindenden
Rentenanpassungen weiter Erhöhungen gemäß der Lohnentwicklung bekommen. Das
bewirkt eine Stabilisierung des Rentenniveaus, das bis 2031 auf 48 Prozent
gehalten werden soll. Kosten: bis zu 11 Milliarden Euro im Jahr 2031.
Ohne Stabilisierung würden die Renten nicht mehr so stark steigen. Denn
eingerechnet würde, dass in den nächsten Jahren immer mehr Babyboomer von
einzahlenden Beschäftigten zu empfangenden Rentnerinnen und Rentnern
werden. Die Junge Gruppe in der Unionsfraktion lehnt ab, dass das
Rentenniveau auch ab 2032 um einen Punkt höher als ohne Gesetz liegen soll
– das koste den Staat 15 Milliarden Euro jährlich.
Mehr für Eltern: Die Mütterrente
Mit demselben Gesetz soll die Zeit der Kindererziehung, die für die Rente
anrechnungsfähig ist, ausgeweitet werden. Künftig soll sie für vor 1992
geborene Kinder um weitere sechs Monate verlängert werden. Anerkannt werden
sollen somit drei Jahre für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt
des Kindes. So soll die „derzeitige Ungleichbehandlung der
Kindererziehungszeiten“ enden. Kosten: ab 2027 erst 5 Milliarden, später 4
Milliarden Euro jährlich. Vor allem die CSU hatte die Vollendung der
Mütterrente betrieben.
Arbeit im Alter: Die Aktivrente
Weiterarbeiten über das reguläre Rentenalter hinaus soll attraktiver
werden. Die sogenannte Aktivrente wurde im Bundestag schon in erster Lesung
beraten und soll nun verabschiedet werden. Wer nach Erreichen des
Rentenalters weiterarbeitet, soll ab kommendem Jahr bis zu 2.000 Euro im
Monat steuerfrei verdienen können.
Mit der Änderung im Einkommensteuergesetz sollen Rentnerinnen und Rentner
mit bis zu 890 Millionen Euro jährlich entlastet werden. Die Aktivrente war
ursprünglich von der CDU gefordert worden. Vor allem die SPD besteht immer
wieder darauf, dass am regulären Rentenalter nichts geändert wird – es
steigt auf 67.
Mit Kapital ins Leben: Die Frühstartrente
Für die sogenannte Frühstartrente steht ein Gesetzgebungsverfahren noch
aus. Geplant ist, dass jedes Kind, das eine Bildungseinrichtung besucht,
vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro bekommen soll. Das Geld
soll in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich
organisiertes Altersvorsorgedepot fließen. Ab 18 soll es bis zur Rente
privat weiter bespart werden können – mit vor Renteneintritt steuerfreien
Erträgen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Die Betriebsrenten
Mit dem Rentenniveau-Gesetz wurde auch ein Gesetz zur Stärkung der
betrieblichen Altersversorgung eingebracht. Betriebsrenten sollen
quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden, vor allem
bei kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen.
Durch neue Möglichkeiten soll es in nicht tarifgebundenen, oft kleineren
Unternehmen mehr Betriebsrenten geben, etwa durch Betriebsvereinbarungen.
Steigen soll die Steuerförderung solcher Renten bei geringen Einkommen. Der
gesamte Bereich soll entbürokratisiert werden. Zuletzt hatten 18,1
Millionen Beschäftigte eine Betriebsrentenanwartschaft – mit leicht auf 52
Prozent gesunkener Verbreitungsquote.
Statt Riester: Reform der geförderten Altersvorsorge
Die bisherige Riester-Rente soll laut Koalitionsvertrag in ein neues
Vorsorgeprodukt überführt werden – mit weniger Kosten. Auch hier hat das
Gesetzgebungsverfahren noch nicht begonnen. Das künftige Anlageprodukt soll
als Standardprodukt erhältlich sein, bei Geringverdienern staatlich
gefördert.
Heute sorgen nur 27 Prozent mit Riester-Verträgen vor. Insgesamt fehlt laut
Rentenversicherung fast vier von zehn Beschäftigten betriebliche oder
private Altersvorsorge, um gesetzliche Rentenlücken auszugleichen – Tendenz
rückläufig. 2001 wurde wegen der Alterung der Gesellschaft eine
schrittweise Senkung des Rentenniveaus eingeleitet und die staatliche
Riester-Förderung eingeführt.
Für Grundsätzliches: Die Rentenkommission
Grundsätzliche Schritte zu allen drei Säulen der Altersvorsorge – also
gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche und private Altersvorsorge –
sollen in einer Rentenkommission aus Politik und Wissenschaft ausgehandelt
und ab Sommer 2026 in Gesetzen umgesetzt werden, haben die Koalitionäre
versprochen. Auch über mögliche Änderungen beim Renteneintrittsalter soll
gesprochen werden.
Aussichten für Beitragszahler
Anders als für das Rentenniveau soll für den Beitragssatz keine Haltelinie
mehr gelten. Auch ohne Reform würde er ansteigen. So müssen die
Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – also die Arbeitgeber und
Versicherten – seit 2018 unverändert 18,6 Prozent vom Einkommen zahlen.
Nach einem ersten leichten Anstieg 2027 soll der Prozentsatz weiter
ansteigen, die 20-Prozent-Marke 2030 erreichen und 2040 bei 21,4 Prozent
liegen.
2 Dec 2025
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