# taz.de -- Wegen drohender Auslieferung nach Ungarn: Nürnberger Antifaschist flüchtet nach Frankreich
       
       > Zaid A. drohte eine Auslieferung nach Ungarn, weil er in Budapest
       > Neonazis angegriffen haben soll. Nun stellte er sich der Polizei – in
       > Paris.
       
 (IMG) Bild: Mit Kundgebungen forderten Unterstützer*innen wiederholt die Freiheit von Zaid A. – nun sucht er diese in Frankreich
       
       Berlin taz | Bis heute fordert Ungarn seine Auslieferung, wegen
       vorgeworfener Angriffe auf Rechtsextreme in Budapest im Februar 2023. Nun
       floh der [1][Nürnberger Zaid A.] nach Frankreich – und stellte sich dort am
       Mittwoch der Polizei in Paris. Das bestätigte dessen Umfeld, sowie sein
       französischer Anwalt und seine deutsche Anwältin der taz.
       
       Er sei am Mittwochmorgen mit Zaid A. zur Polizeistation in Paris gegangen,
       die für die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen zuständig sei, sagte
       A.s französischer Anwalt Youri Krassoulia der taz. Der 22-Jährige sei dann
       nach einer vorläufigen Prüfung seines Falls unter Auflagen haftverschont
       worden. Er müsse sich nun regelmäßig bei der Polizei melden, bevor
       französische Gerichte über seine Auslieferung entscheiden. Krassoulia
       zeigte sich „sehr froh“ über die Haftverschonung. Nun gehe es darum, eine
       Auslieferung von Zaid A. nach Ungarn zu verhindern.
       
       Ungarische Sicherheitsbehörden werfen Zaid A. vor, mit anderen
       Linksradikalen im Februar 2023 in Budapest Teilnehmende des „Tags der
       Ehre“, einem Aufmarsch von Neonazis aus ganz Europa, [2][angegriffen und
       schwer verletzt zu haben]. Zaid A. und mehrere andere Deutsche waren darauf
       fast zwei Jahre abgetaucht. [3][Zu Jahresbeginn aber stellten sich acht der
       Gesuchten der Polizei in Deutschland.]
       
       Anders als bei den anderen Beschuldigten zog die Bundesanwaltschaft den
       Fall von Zaid A. aber nicht an sich – weil dieser zwar in Nürnberg
       aufgewachsen, aber ein syrischer Staatsbürger ist. [4][Die
       Ermittlungsbehörde sieht sich für seinen Fall deshalb nicht zuständig]. Aus
       diesem Grund sprach sich die Bundesanwaltschaft auch nicht gegen eine
       Auslieferung von Zaid A. nach Ungarn aus.
       
       ## In Ungarn drohen bis zu 24 Jahre Haft
       
       Dem 22-Jährigen drohte deshalb bis zuletzt die Auslieferung von Deutschland
       nach Ungarn – [5][so wie es im Juni vergangenen Jahres mit der nonbinären
       Aktivist*in Maja T. geschah]. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die
       Auslieferung später für rechtswidrig. Maja T. steht nun in Budapest vor
       Gericht, es drohen bis zu 24 Jahre Haft. Das Urteil könnte noch im Herbst
       fallen.
       
       Weil sich im Fall von Zaid A. die Prüfung des Auslieferungsverfahrens so
       lang hinzog, war der Nürnberger [6][zuletzt haftverschont worden]. Zuletzt
       setzte er sich dann nach Frankreich ab. Das Land wählte Zaid A. offenbar
       nicht ohne Grund: Frankreich hatte zuletzt die Auslieferung eines weiteren
       Beschuldigten für die Budapest-Angriffe nach Ungarn verweigert – den
       Albaner Rexhino „Gino“ A. Es sei nicht sichergestellt, dass in Ungarn die
       Europäische Menschenrechtskonvention eingehalten werde, [7][was die
       Haftbedingungen und eine faire Prozessführung betreffe], argumentierte das
       Gericht.
       
       Anna Busl, die deutsche Anwältin von Zaid A., sagte der taz, es liege auf
       der Hand, dass eine Person, die sich mit der Gefahr einer Auslieferung nach
       Ungarn konfrontiert sieht, verfolge, wie Behörden in anderen Ländern mit
       vergleichbaren Fällen umgehen. „Klar ist, dass es keine Auslieferung nach
       Ungarn geben darf, weil es dort für Antifaschisten keine fairen Verfahren
       gibt“, so Busl. Sie hoffe nun, dass französische Gerichte dies im Fall Zaid
       A. ebenso wie zuletzt bei Gino A. sehen.
       
       ## Auch Italien verweigerte zuletzt Auslieferung nach Ungarn
       
       Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft, die bisher das
       Auslieferungsverfahren gegen Zaid A. nach Ungarn führte, ließ eine Anfrage
       vorerst unbeantwortet, ob und wie es dort nun mit seinem Fall weitergeht.
       Verweigert Frankreich tatsächlich die Auslieferung von Zaid A. nach Ungarn,
       könnte die dortige Justiz auch in Abwesenheit gegen den 22-Jährigen wegen
       der Budapest-Angriffe verhandeln. Nach ungarischem Recht ist dies möglich.
       
       Zuletzt hatte auch Italien die Auslieferung eines Beschuldigten im
       Budapest-Komplex nach Ungarn abgelehnt. Auch das Europaparlament
       verweigerte jüngst die Aufhebung der Immunität einer weiteren
       Beschuldigten, der italienischen Abgeordneten Ilaria Salis – [8][wegen
       Zweifeln an der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn]. Die Orbán-Regierung
       reagierte wütend. Es sei „empörend, dass das Europaparlament linksextremen
       Terrorismus legitimiert“, erklärte ein Regierungssprecher. Man werde nicht
       aufgeben, die Täter von Budapest ins Gefängnis zu bekommen.
       
       In Deutschland wurde derweil vergangene Woche die Nürnbergerin Hanna S.
       [9][zu fünf Jahren Haft wegen der Angriffe in Budapest verurteilt]. Weitere
       Beschuldigte müssen sich demnächst in Düsseldorf und Dresden wegen dieses
       Vorwurfs verantworten. Ihnen wird auch versuchter Mord vorgeworfen.
       
       1 Oct 2025
       
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 (DIR) Konrad Litschko
       
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