# taz.de -- Schutz für Berliner Verfassungsgericht: Die Kernfrage bleibt offen
> Senat beschließt Gesetzentwürfe zur Stärkung des Gerichts. Die Opposition
> ist eingebunden. Justizsenatorin muss sich wegen Dienstreisen
> rechtfertigen.
(IMG) Bild: Steigende Wahlergebnisse der AfD haben zu Gesetzentwürfen geführt, die das Landesverfassungsgericht besser schützen sollen
Wie lässt sich das Landesverfassungsgericht in Zeiten wachsender
extremistischer Kräfte vor Einflussnahme schützen? Spätestens seit den
Landtagswahlen in Thüringen und Brandenburg 2024 mit hohen AfD-Ergebnissen
gibt es in Senat und Abgeordnetenhaus dazu Überlegungen. Die sind jetzt in
einen Gesetzentwurf eingegangen, den der schwarz-rote Senat am Dienstag
beschlossen hat. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sprach von einer
„verfassungsrechtlichen Brandmauer“. Gesetz soll der Entwurf noch vor dem
Sommer werden. Die Kernfrage aber lässt der Entwurf unbeantwortet.
Bei den Landtagswahlen in Thüringen und Brandenburg bekam die AfD jeweils
mehr als ein Drittel der Sitze. Das führte dazu, dass ohne Stimmen der AfD
keine neuen Verfassungsrichter gewählt werden können. Für die sieht die
jeweilige Landesverfassung eine Zweidrittelmehrheit vor. Diese
Verfassungsvorschrift zu ändern, ist ebenso wenig möglich, weil auch dafür
eine Zweidrittelmehrheit nötig wäre.
Das Berliner Parlament, in dem die AfD derzeit nur 16 von 159 Sitzen hat,
hätte noch die Möglichkeit, einen sogenannten Ersatzwahlmechanismus
festzuschreiben. Den gibt es auf Bundesebene: Wenn sich im Bundestag nicht
die nötige Zweidrittelmehrheit findet, kann stattdessen der Bundesrat neue
Gerichtsmitglieder wählen. Laut Senatorin Badenberg gab es Überlegungen zu
einem solchen Ersatzmechanismus, die aber nicht in einen Änderungsvorschlag
mündeten.
Inhaltlich bestätigte Badenberg auf taz-Nachfrage, dass man sich das
letztlich nur leisten kann, weil die AfD zwar auch in Berlin deutlich
steigt, aber bislang in Umfragen nicht über 17 Prozent hinaus gekommen ist.
In Berlin gebe es „Gott sei Dank“ eine andere Entwicklung als in
Brandenburg. Dort erreichte die AfD 2024 über 29 Prozent der Stimmen und in
der jüngsten Umfrage von Mitte Januar 34 Prozent.
## Keine Wiederwahl mehr möglich
Was die nun im Senat beschlossenen Gesetzentwürfe tatsächlich ändern:
Künftig soll in der Verfassung festgeschrieben und nicht mehr mit einfacher
Mehrheit zu ändern sein, dass Richter nach einer siebenjährigen Amtsperiode
nicht wiedergewählt werden dürfen. Zudem soll nur das Gericht selbst eines
seiner Mitglieder abberufen können. Deutlicher als bisher soll werden, dass
die Beschlüsse des Verfassungsgerichts für Senat und Abgeordnetenhaus als
weiteren Verfassungsorganen sowie für alle Gerichte und Behörden des Landes
Berlin bindend sind.
Senatorin Badenberg dankte ausdrücklich den rechtspolitischen Sprechern der
Parlamentsfraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linkspartei für ihre
Mitarbeit. Die mitbeteiligte Grünen-Abgeordnete Petra Vandrey sprach in
einer Pressemitteilung davon, die Gesetzentwürfe erhöhten „die Resilienz
unseres höchsten Gerichts“. Ihr Kollege Damiano Valgolio von der
Linksfraktion begründete die Notwendigkeit mit dem Blick aufs Ausland: „Wir
können in den europäischen Nachbarländern Polen und Ungarn, aber auch in
den USA beobachten, wie erstarkende Rechtsextremisten gegen die unabhängige
Justiz vorgehen und insbesondere versuchen, die Verfassungsgerichte
lahmzulegen.“
In der Pressekonferenz sah sich die Justizsenatorin zudem mit Fragen zur
Zahl ihrer Dienstreisen konfrontiert. Seit Amtsantritt Ende April 2023 war
Badenberg nach Recherchen des Tagesspiegel 43 Mal und damit mehr als
doppelt so oft dienstlich unterwegs als das Senatsmitglied mit den
zweitmeisten Dienstreisen, Innensenatorin Iris Spranger (SPD).
„Ich kann nur sagen, dass alle Dienstreisen, die ich unternommen habe,
einen fachlichen Bezug hatten“, sagte Badenberg. Sie nutzt nach eigener
Darstellung jede Gelegenheit, sich mit Ministerkollegen aus anderen
Bundesländern auszutauschen. „Ich würde mich eher angreifbar machen, wenn
ich es nicht tun würde.“ Als Unterstellung wertete sie, einen Zusammenhang
zwischen Dienstreisen freitags und montags und dem entsprechenden
Wochenende zu sehen: „Das weise ich entschieden zurück.“ Dass sie seltener
dienstags, mittwochs und donnerstags unterwegs sei, liege an festen
Terminen in Berlin, etwa den Sitzungen von Senat, Rechtsausschuss und
Abgeordnetenhaus an diesen Tagen.
10 Feb 2026
## AUTOREN
(DIR) Stefan Alberti
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