# taz.de -- Schutz für Berliner Verfassungsgericht: Die Kernfrage bleibt offen
       
       > Senat beschließt Gesetzentwürfe zur Stärkung des Gerichts. Die Opposition
       > ist eingebunden. Justizsenatorin muss sich wegen Dienstreisen
       > rechtfertigen.
       
 (IMG) Bild: Steigende Wahlergebnisse der AfD haben zu Gesetzentwürfen geführt, die das Landesverfassungsgericht besser schützen sollen
       
       Wie lässt sich das Landesverfassungsgericht in Zeiten wachsender
       extremistischer Kräfte vor Einflussnahme schützen? Spätestens seit den
       Landtagswahlen in Thüringen und Brandenburg 2024 mit hohen AfD-Ergebnissen
       gibt es in Senat und Abgeordnetenhaus dazu Überlegungen. Die sind jetzt in
       einen Gesetzentwurf eingegangen, den der schwarz-rote Senat am Dienstag
       beschlossen hat. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sprach von einer
       „verfassungsrechtlichen Brandmauer“. Gesetz soll der Entwurf noch vor dem
       Sommer werden. Die Kernfrage aber lässt der Entwurf unbeantwortet.
       
       Bei den Landtagswahlen in Thüringen und Brandenburg bekam die AfD jeweils
       mehr als ein Drittel der Sitze. Das führte dazu, dass ohne Stimmen der AfD
       keine neuen Verfassungsrichter gewählt werden können. Für die sieht die
       jeweilige Landesverfassung eine Zweidrittelmehrheit vor. Diese
       Verfassungsvorschrift zu ändern, ist ebenso wenig möglich, weil auch dafür
       eine Zweidrittelmehrheit nötig wäre.
       
       Das Berliner Parlament, in dem die AfD derzeit nur 16 von 159 Sitzen hat,
       hätte noch die Möglichkeit, einen sogenannten Ersatzwahlmechanismus
       festzuschreiben. Den gibt es auf Bundesebene: Wenn sich im Bundestag nicht
       die nötige Zweidrittelmehrheit findet, kann stattdessen der Bundesrat neue
       Gerichtsmitglieder wählen. Laut Senatorin Badenberg gab es Überlegungen zu
       einem solchen Ersatzmechanismus, die aber nicht in einen Änderungsvorschlag
       mündeten.
       
       Inhaltlich bestätigte Badenberg auf taz-Nachfrage, dass man sich das
       letztlich nur leisten kann, weil die AfD zwar auch in Berlin deutlich
       steigt, aber bislang in Umfragen nicht über 17 Prozent hinaus gekommen ist.
       In Berlin gebe es „Gott sei Dank“ eine andere Entwicklung als in
       Brandenburg. Dort erreichte die AfD 2024 über 29 Prozent der Stimmen und in
       der jüngsten Umfrage von Mitte Januar 34 Prozent.
       
       ## Keine Wiederwahl mehr möglich
       
       Was die nun im Senat beschlossenen Gesetzentwürfe tatsächlich ändern:
       Künftig soll in der Verfassung festgeschrieben und nicht mehr mit einfacher
       Mehrheit zu ändern sein, dass Richter nach einer siebenjährigen Amtsperiode
       nicht wiedergewählt werden dürfen. Zudem soll nur das Gericht selbst eines
       seiner Mitglieder abberufen können. Deutlicher als bisher soll werden, dass
       die Beschlüsse des Verfassungsgerichts für Senat und Abgeordnetenhaus als
       weiteren Verfassungsorganen sowie für alle Gerichte und Behörden des Landes
       Berlin bindend sind.
       
       Senatorin Badenberg dankte ausdrücklich den rechtspolitischen Sprechern der
       Parlamentsfraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linkspartei für ihre
       Mitarbeit. Die mitbeteiligte Grünen-Abgeordnete Petra Vandrey sprach in
       einer Pressemitteilung davon, die Gesetzentwürfe erhöhten „die Resilienz
       unseres höchsten Gerichts“. Ihr Kollege Damiano Valgolio von der
       Linksfraktion begründete die Notwendigkeit mit dem Blick aufs Ausland: „Wir
       können in den europäischen Nachbarländern Polen und Ungarn, aber auch in
       den USA beobachten, wie erstarkende Rechtsextremisten gegen die unabhängige
       Justiz vorgehen und insbesondere versuchen, die Verfassungsgerichte
       lahmzulegen.“
       
       In der Pressekonferenz sah sich die Justizsenatorin zudem mit Fragen zur
       Zahl ihrer Dienstreisen konfrontiert. Seit Amtsantritt Ende April 2023 war
       Badenberg nach Recherchen des Tagesspiegel 43 Mal und damit mehr als
       doppelt so oft dienstlich unterwegs als das Senatsmitglied mit den
       zweitmeisten Dienstreisen, Innensenatorin Iris Spranger (SPD).
       
       „Ich kann nur sagen, dass alle Dienstreisen, die ich unternommen habe,
       einen fachlichen Bezug hatten“, sagte Badenberg. Sie nutzt nach eigener
       Darstellung jede Gelegenheit, sich mit Ministerkollegen aus anderen
       Bundesländern auszutauschen. „Ich würde mich eher angreifbar machen, wenn
       ich es nicht tun würde.“ Als Unterstellung wertete sie, einen Zusammenhang
       zwischen Dienstreisen freitags und montags und dem entsprechenden
       Wochenende zu sehen: „Das weise ich entschieden zurück.“ Dass sie seltener
       dienstags, mittwochs und donnerstags unterwegs sei, liege an festen
       Terminen in Berlin, etwa den Sitzungen von Senat, Rechtsausschuss und
       Abgeordnetenhaus an diesen Tagen.
       
       10 Feb 2026
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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