# taz.de -- Erfolglose Vorratsdatenspeicherung: Lieber NSA als BND
       
       > Im Gegensatz zu deutschen Behörden kommuniziert die NSA recht
       > transparent. 2019 stellte der Geheimdienst die Speicherung von
       > Telefondaten ein.
       
 (IMG) Bild: Die NSA-Zentrale in Fort Meade
       
       Wer es ohne vorherige Tiefenrecherche schafft, zu erklären, den aktuellen
       Stand der Dinge beim [1][Thema Vorratsdatenspeicherung] zu referieren,
       verdient Respekt. 2008 ist sie das erste Mal in Kraft getreten. Seitdem
       wird über das Projekt gestritten. Auf der einen Seite argumentieren
       Netzaktivisten und Bürgerrechtler, dass hier ein unzulässiger Eingriff in
       die Privatsphäre erfolgt. Auf der anderen behaupten Geheimdienste und
       Polizeibehörden Vorteile bei der Aufklärung und Verhinderung schwerer
       Straftaten.
       
       Aktuell ist die Vorratsdatenspeicherung [2][ausgesetzt durch den
       Europäischen Gerichtshof] und das Oberverwaltungsgericht
       Nordrhein-Westfalen. Seitdem müssen Internetprovider zwar die Daten ihrer
       Kunden zwischenspeichern, sie werden aber auch nicht belangt, wenn sie es
       nicht tun. Was das ganze Hickhack noch kosten wird und ob es überhaupt
       etwas bringt, das weiß die Bundesnetzagentur wahrscheinlich nicht einmal
       selbst.
       
       Im Gegensatz dazu scheint in den USA beim Thema Vorratsdatenspeicherung
       fast schon Klarheit zu herrschen. Dort ist die Speicherung von Telefondaten
       zuletzt 2015 unter dem „Freedom Act“ bestätigt worden. Seitdem hat die NSA
       hunderte Millionen Telefongespräche und Chatprotokolle aufgezeichnet und
       die zugehörigen Verbindungsdaten gespeichert. Aus diesen Datensätzen sind
       ganze 15 Berichte entstanden. 13 davon waren obsolet, da die darin
       enthaltenen Informationen dem FBI bereits bekannt waren. Von den übrigen
       zwei generierten Hinweisen wurde lediglich einer weiterverfolgt.
       
       Gekostet hat dieser wenig überzeugende Ermittlungserfolg rund 100 Millionen
       US-Dollar. Das geht aus einem Bericht des [3][Privacy and Civil Liberties
       Oversight Board hervor, der der New York Times vorliegt]. Diese
       Kosten-Nutzen-Rechnung veranlasste im vergangenen Jahr sogar die NSA selbst
       die eigenen Methoden zu hinterfragen und die Einstellung der Speicherung zu
       empfehlen. So viel Selbstkritik kann man sich von der Bundesnetzagentur nur
       wünschen.
       
       ## Vorsorgliche Speicherung
       
       Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland hat, soweit bekannt, bisher noch
       keinen einzigen Hinweis auf eine Straftat geliefert. Unterstützer der
       Überwachungsmaßnahme würden nicht ganz zu Unrecht argumentieren, dass sie
       die meiste Zeit ausgesetzt war und nur deshalb so ineffektiv ist. Das mag
       zwar sein, dennoch speichern die meisten Provider die Daten ihrer Kunden
       vorsorglich ab. Es könnte ja sein, dass die Behörden doch mal was wissen
       wollen.
       
       Ob die Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik wirklich effizienter
       sein wird, falls denn in Kraft tritt, lässt sich bezweifeln.
       Kosteneffizienter als in den USA ist sie aber allemal, zumindest für den
       Staat. Die 25 Planstellen, die zum Betrieb der Vorratsdatenspeicherung
       nötig sind, kosten den Steuerzahler 2,9 Millionen Euro pro Jahr. Das ergibt
       etwas mehr als 14,5 Millionen Euro in fünf Jahren. Doch dabei bleibt es
       nicht.
       
       Die Nutzer von Telefon und Internet können aber höhere Kosten erwarten. Wie
       die Bundestagsabgeordneten Martina Renner (Linke) gegenüber der taz
       erklärt, liegt der größte Teil der Kosten aufseiten der Provider. Die sind
       für die kostspielige Speicherung verantwortlich. Zwar sollen die Provider
       dafür entschädigt werden, allerdings nur im Fall einer tatsächlichen
       Abfrage.
       
       Wie hoch diese Entschädigung dann ist, kann die Bundesregierung noch nicht
       beziffern. Geht man von einer ähnlichen Abfragefrequenz wie durch die NSA
       aus, müsste sich die Entschädigung schon im Millionenbereich bewegen, damit
       Providern und damit uns keine zusätzlichen Kosten entstehen. Vielleicht
       würden die deutschen Behörden es sich wie die NSA so zweimal überlegen, ob
       sich der Aufwand wirklich lohnt.
       
       26 Feb 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /!t5011510/
 (DIR) [2] /Bundesverwaltungsgericht-zu-Datenschutz/!5630121
 (DIR) [3] https://www.nytimes.com/2020/02/25/us/politics/nsa-phone-program.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Patrick Wagner
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Vorratsdatenspeicherung
 (DIR) NSA
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) EuGH
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Elektronik
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Vorratsdatenspeicherung
 (DIR) Vorratsdatenspeicherung
 (DIR) Lügde
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Neuer Richter in Karlsruhe: FDP will Heinrich Amadeus Wolff
       
       Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss ein Richterposten neu besetzt
       werden. Das Vorschlagsrecht hat die FDP.
       
 (DIR) Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Bollwerk für Datenschutz bröckelt
       
       Der Europäische Gerichtshof lässt die anlasslose Speicherung von
       IP-Adressen zu – und erfüllt damit die Hauptforderung der Polizei.
       
 (DIR) Innenminister beraten über Missbrauch: Dauerkampf um Speicherpflicht
       
       Die Union fordert vor der Innenministerkonferenz, die
       Vorratsdatenspeicherung wiederzubeleben, um Missbrauch zu bekämpfen. Die
       SPD ist skeptisch.
       
 (DIR) Programm für sicherere Elektronik: Technologische Souveränität
       
       Forschungsministerin will mehr Chips aus deutscher oder europäischer
       Produktion. Die Abhängigkeit von den USA und Fernost soll reduziert werden.
       
 (DIR) Bundesverfassungsgericht zu BND: Grundgesetz gilt auch im Ausland
       
       Journalisten klagen erfolgreich gegen die BND-Überwachung im Ausland. Das
       Urteil ist schon jetzt ein Meilenstein in der Rechtsprechung.
       
 (DIR) Urteil gegen BND-Gesetz: Ein Snowden-Gedächtnis-Urteil
       
       Ohne Edward Snowden hätte es das Karlsruher Urteil nicht gegeben. Es hat
       Folgen weit über den BND hinaus.
       
 (DIR) Handynummern werden weiter registriert: Kein Recht auf anonyme Anrufe
       
       Die Klage eines Bürgerrechtlers gegen die vorsorgliche Speicherung von
       Prepaid-Nummern hatte keinen Erfolg. Er empfiehlt ausländische
       Prepaid-Karten.
       
 (DIR) Vorratsdatenspeicherung und EU-Recht: Auf Kosten des Datenschutzes
       
       EU-Staaten wollen bei der Vorratsdatenspeicherung die strenge Linie des
       Europäischen Gerichtshofs aufweichen. Der EuGH-Generalanwalt plädiert
       dagegen.
       
 (DIR) Ermittlungen bei Missbrauchsdarstellung: Millionen Datensätze
       
       Polizeibeamte, die bei Kindesmissbrauch und dessen Abbildung in Fotos und
       Filmen ermitteln, stehen vor großen emotionalen Herausforderungen.