# taz.de -- Handynummern werden weiter registriert: Kein Recht auf anonyme Anrufe
       
       > Die Klage eines Bürgerrechtlers gegen die vorsorgliche Speicherung von
       > Prepaid-Nummern hatte keinen Erfolg. Er empfiehlt ausländische
       > Prepaid-Karten.
       
 (IMG) Bild: Soviele Prepaidkarten fürs Mobiltelefon wie du willst, aber nur mit Personalausweis
       
       Berlin taz | Es gibt kein Recht auf anonyme Kommunikation. Der
       Bürgerrechtler [1][Patrick Breyer] scheiterte jetzt am Europäischen
       Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg mit einer Klage gegen
       die Registrierungspflicht für Prepaid-Karten bei Mobiltelefonen.
       
       2018 gab es in Deutschland rund 50 Millionen Prepaid-Karten. In fast jedem
       zweiten Mobiltelefon steckte eine vorab bezahlte SIM-Karte. Breyers Klage
       hat also große Relevanz für Verbraucher und Telekom-Firmen.
       
       Früher galten [2][Prepaid-Karten] als das schwarze Loch der
       Telefonüberwachung. Kriminelle telefonierten am liebsten ohne festen
       Mobilfunk-Vertrag, weil dann niemand die Nummer zu ihnen zurückführen
       konnte.
       
       Der Bundestag hat deshalb 2004 eine Registrierungspflicht für
       Prepaid-Karten eingeführt. Händler, die solche Karten verkaufen, müssen
       Namen und Adresse des Käufers sowie die vergebene Nummer registrieren. Seit
       2017 müssen Händler dabei auch den Ausweis kontrollieren, damit keine
       Phantasienamen und -Adressen mehr angegeben werden können.
       
       ## Doktorarbeit zu Vorratsdatenspeicherung
       
       Der Jurist Patrick Breyer kämpft schon lange für das Recht auf anonyme
       Kommunikation. Er hatte schon seine Doktorarbeit über die
       Vorratsdatenspeicherung der Telefon- und Internet-Verbindungsdaten
       geschrieben. Von 2012 bis 2017 saß er für die Piraten im Kieler Landtag.
       Seit 2019 ist er Europaabgeordneter.
       
       Gleich nach Einführung der Prepaid-Registrierung erhob Patrick Breyer mit
       seinem Bruder Jonas Verfassungsbeschwerde, die aber 2012 abgelehnt wurde.
       Das Fernmeldegeheimnis schütze nicht die Vertraulichkeit der eigenen
       Telefonnummer; diese dürfe deshalb dem Anschluss-Inhaber zugeordnet werden,
       so das Bundesverfassungsgericht im so genannten TKG-Beschluss. Auch die
       vorsorgliche Erfassung der Daten aller Prepaid-Kunden hielten die Richter
       für zulässig.
       
       Breyer wollte das aber nicht akzeptieren, sondern ging nun nach Straßburg.
       Nur anonym könne man furchtlos Beratungsstellen und Journalisten anrufen
       oder staatskritische Aktivitäten organisieren. Die Registrierung von
       Prepaid-Karten sei ohnehin wirkungslos, weil Kriminelle sich dann eben
       solche Karten im Ausland besorgen. In den meisten EU-Staaten gebe es keine
       Registrierungspflicht.
       
       ## Keine hochpersönlichen Daten
       
       Doch nun hat auch der EGMR Breyer eine Abfuhr erteilt. Bei der
       Registrierung von Prepaid-Nummern werden keine hochpersönlichen Daten
       erfasst, so die Straßburger Richter, anders als etwa bei den
       Telefonverbindungsdaten. Die Daten könnten auch nur von Strafverfolgungs-
       und Sicherheitsbehörden abgerufen werden.
       
       Die Speicherpflicht für Prepaid-Verträge verstoße daher nicht gegen das
       Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Die Kammer-Entscheidung fiel mit sechs zu
       einer Richterstimmen. Nur der Liechtensteiner Richter Carlo Ranzoni hielt
       Breyers Klage für berechtigt.
       
       Breyer reagierte enttäuscht. „Heute ist ein schwarzer Tag für Whistleblower
       und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen
       in Not, die ohne den Schutz der Anonymität oftmals verstummen.“ Er
       empfiehlt jetzt, anonyme Prepaid-Karten zum Beispiel aus den Niederlanden
       oder Dänemark zu nutzen.
       
       30 Jan 2020
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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