# taz.de -- Informationsfreiheitsgesetz in Gefahr: Abschottung als Prinzip
> Die Bundesregierung möchte das Auskunftsrecht nach dem
> Informationsfreiheitsgesetz beschränken. Das ist keineswegs nur für den
> Journalismus übel.
(IMG) Bild: Auch für viele Journalist*innen wird durch das neue Informationsfreiheitsgesetz etliches im Dunkel bleiben
Im Windschatten ihres [1][Reformpaket]s holt die Bundesregierung zum großen
Schlag gegen die Transparenz aus: Das Papier des Koalitionsausschusses
enthält unter dem Punkt 32 auch [2][die Abschaffung des
Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).]
Dieser Kahlschlag bei einem wichtigen Bürgerrecht ist de facto das
Ergebnis, wenn die Änderungspläne wie geplant umgesetzt werden. Strategisch
geht die Regierung dabei geschickt vor: Während sich die öffentliche
Debatte auf sozialpolitische Punkte wie die Beschäftigtenrechte oder die
Abschaffung der telefonischen Krankschreibung konzentriert, werden im
gleichen Zuge demokratische Errungenschaften abgeräumt.
Das betrifft auch den Journalismus. Denn für die investigative Recherche
ist das [3][Informationsfreiheitsgesetz] (IFG) ein wichtiges Instrument.
Zwar haben Journalist:innen auch auf der [4][Basis der
Landespressegesetze] einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden. Doch die
garantieren nur die Gewährung der Information – nicht eine bestimmte Form
der Informationsübermittlung. In der Praxis bedeutet dies, dass die
Pressestellen mündlich oder per Mail Auskunft geben. Ein Recht auf
Akteneinsicht gibt es auf der Grundlage der Landespressegesetze nicht.
## Einsicht in Originalakten
Gerade für die vertiefte Recherche ist es aber zentral, sich nicht nur auf
mündliche Auskünfte einer Pressestelle zu stützen, die zudem das eigene Amt
oder die jeweilige Behörde möglichst positiv darstellen möchte. Bei der
Einsicht in Originalakten, in den internen Mail-Verkehr einer Behörde oder
in Gutachten und Studien, die im Auftrag der Verwaltung erstellt worden
sind, ergibt sich dagegen eine ganz andere Recherchequalität.
Das haben auch Politiker:innen immer wieder erfahren, wenn über das
IFG zum Beispiel die [5][Lobbybriefe von Philipp Amthor] bekannt wurden
oder wenn die [6][Fördermittelaffäre im Land Berlin] detailreich anhand von
Aktenvermerken nachgezeichnet werden konnte.
Jens Spahn musste es hinnehmen, dass durch einen IFG-Antrag publik wurde,
wie er sich im ersten Corona-Jahr über die Empfehlung seiner Fachabteilung
im Ministerium hinweggesetzt und das unverhältnismäßig teure Geschenk von
drei FFP-2-Masken für alle Bürger über 60 angeordnet hat. Dass dann eine
Debatte entsteht, ob hier vor allem eine wichtige Wählerklientel bedient
werden soll, ist für die Politik natürlich unangenehm. Aber genau diese
Kontrollfunktion ist die Aufgabe der Presse, die sie auch mithilfe des IFG
wahrnehmen konnte.
Mit diesem Instrument einer vertieften Recherche, die vielleicht auch etwas
für die Behörden Peinliches zutage fördert, soll es nun aber vorbei sein.
Denn im Papier des Koalitionsausschusses heißt es: „Wir wollen die
Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein
berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere
Regelungen erreichen können.“
Die Beschränkung auf ein „berechtigtes Interesse“ widerspricht per se schon
dem Grundsatz des voraussetzungslosen Informationszugangs. Bisher brauchte
man für die Nutzung des IFG keine Begründung. Wenn künftig nur noch
Bürger:innen Anträge auf Akteneinsicht oder Übermittlung von Daten
stellen können, fallen Verlage und andere Medienorganisationen als
Antragsteller weg.
## Langfristig dranbleiben
Diese Beschränkung auf sogenannte natürliche Personen schließt zudem alle
Organisationen der Zivilgesellschaft aus, von FragDenStaat über Foodwatch
oder Greenpeace bis zu einer lokalen Bürgerinitiative.
Oft sind es aber gerade diese Gruppierungen, die langfristig an einem Thema
dranbleiben und über IFG-Anträge interessante Informationen zutage fördern,
über die dann wiederum Journalist:innen berichten. Weil brisante
Informationen nicht selten einen Rechtsstreit um die Freigabe der Akten
erfordern, sind es die Verbände und Organisationen wie FragDenStaat, die
strategische Musterprozesse nach dem IFG führen und Urteile erstreiten.
Bürger:innen fehlt dafür in der Regel sowohl die Zeit, das juristische
Hintergrundwissen als auch das Geld. Genau dieser Effekt ist offenbar
gewollt: Schließt man die hartnäckigste Gruppe vom Anspruch nach dem IFG
aus, lebt es sich als Behörde weitaus ungestörter.
Nun könnten Journalist:innen in Zukunft Anträge in ihrer Eigenschaft
als Privatpersonen stellen. Allerdings sieht das Regierungspapier auch vor,
dass das IFG nur noch greifen soll, wenn andere Regelungen nicht zur
Verfügung stehen.
## Wer zahlt die Prozesskosten?
Hier ist ein Streit absehbar, ob denn der Auskunftsanspruch nach dem
Landespressegesetz nicht eine solche andere Regelung ist.
Journalist:innen müssten sich also stets mit den Behörden darüber
streiten, dass das Landespressegesetz oft einen schwächeren Anspruch
gewährt als das IFG und deshalb keine gleichwertige Alternative ist.
Verfassungsrechtlich wird es ohnehin kaum vorstellbar sein, dass
ausgerechnet der Journalismus, der zur Erfüllung seiner
demokratietheoretischen Rolle einen privilegierten Informationsanspruch
gegenüber Behörden genießt, plötzlich bei den Akteneinsichtsrechten
schlechter gestellt werden soll als sogenannte normale Bürger:innen. Aber
im Verwaltungsalltag dürfte bei der Recherche ein Streit mit den Ämtern um
diesen Punkt vorprogrammiert sein.
Zudem wird es für Journalist:innen aus einem weiteren Grund
komplizierter, wenn sie nur noch als Privatpersonen IFG-Anträge stellen
können, nicht mehr über ihren journalistischen Arbeitgeber. Denn falls es
zum Rechtsstreit um die Freigabe der Informationen kommt, wer zahlt dann
die Prozesskosten? Wird der journalistische Arbeitgeber die in jedem Fall
übernehmen, auch wenn der Antrag in anderer Rolle gestellt wurde? Die
abschreckende Wirkung solcher Hürden dürfte beabsichtigt sein.
Für Journalist:innen greifen zudem die Nachteile, die der
Koalitionsausschuss generell beim IFG einführen will: Dies gilt für die
geplanten kostendeckenden Gebühren, die sich bei komplexen Recherchen auf
Tausende Euro summieren können. Und wenn nur noch in Deutschland lebende
Deutsche und Unionsbürger ein Antragsrecht haben sollen, kollidiert dies
mit dem professionellen Trend zu grenzüberschreitenden Rechercheprojekten.
Denn längst ist es Normalität, bei Themen wie Klimawandel oder globalen
Handelsverbindungen auch die Auskunftsrechte anderer Länder für die
Recherche zu nutzen. Die nationalistische Wende beim Auskunftsrecht schafft
nicht nur eine Zweiklassengesellschaft beim Informationsanspruch, sie steht
auch international einmalig da: Selbst in den USA unter Donald Trump können
deutsche Medienvertreter den Freedom of Information Act zur Recherche
nutzen. Umgekehrt soll dies nun nicht mehr möglich sein.
Ein Schaden für den Journalismus entsteht durch die geplante
De-facto-Abschaffung des IFG aber auch auf einer übergeordneten Ebene. Wenn
die Geheimhaltung in deutschen Amtsstuben wieder zum Regelfall gemacht
wird, ist der zaghafte Kulturwandel hin zu einer offeneren
Verwaltungskultur erst mal abgeblasen. Das schadet ganz grundsätzlich einer
Profession, die auf Öffentlichkeit angelegt ist.
Mit dem Angriff auf das IFG will die Regierung die Zeit offenbar um 20
Jahre zurückdrehen. Dabei wird angesichts einer zunehmenden Entfremdung von
den demokratischen Institutionen eigentlich das Gegenteil gebraucht:
Vertrauen in das Regierungshandeln gewinnt man am ehesten durch mehr
Transparenz, nicht durch Abschottung.
6 Jul 2026
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## AUTOREN
(DIR) Manfred Redelfs
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