# taz.de -- Informationsfreiheitsgesetz in Gefahr: Abschottung als Prinzip
       
       > Die Bundesregierung möchte das Auskunftsrecht nach dem
       > Informationsfreiheitsgesetz beschränken. Das ist keineswegs nur für den
       > Journalismus übel.
       
 (IMG) Bild: Auch für viele Journalist*innen wird durch das neue Informationsfreiheitsgesetz etliches im Dunkel bleiben
       
       Im Windschatten ihres [1][Reformpaket]s holt die Bundesregierung zum großen
       Schlag gegen die Transparenz aus: Das Papier des Koalitionsausschusses
       enthält unter dem Punkt 32 auch [2][die Abschaffung des
       Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).]
       
       Dieser Kahlschlag bei einem wichtigen Bürgerrecht ist de facto das
       Ergebnis, wenn die Änderungspläne wie geplant umgesetzt werden. Strategisch
       geht die Regierung dabei geschickt vor: Während sich die öffentliche
       Debatte auf sozialpolitische Punkte wie die Beschäftigtenrechte oder die
       Abschaffung der telefonischen Krankschreibung konzentriert, werden im
       gleichen Zuge demokratische Errungenschaften abgeräumt.
       
       Das betrifft auch den Journalismus. Denn für die investigative Recherche
       ist das [3][Informationsfreiheitsgesetz] (IFG) ein wichtiges Instrument.
       
       Zwar haben Journalist:innen auch auf der [4][Basis der
       Landespressegesetze] einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden. Doch die
       garantieren nur die Gewährung der Information – nicht eine bestimmte Form
       der Informationsübermittlung. In der Praxis bedeutet dies, dass die
       Pressestellen mündlich oder per Mail Auskunft geben. Ein Recht auf
       Akteneinsicht gibt es auf der Grundlage der Landespressegesetze nicht.
       
       ## Einsicht in Originalakten
       
       Gerade für die vertiefte Recherche ist es aber zentral, sich nicht nur auf
       mündliche Auskünfte einer Pressestelle zu stützen, die zudem das eigene Amt
       oder die jeweilige Behörde möglichst positiv darstellen möchte. Bei der
       Einsicht in Originalakten, in den internen Mail-Verkehr einer Behörde oder
       in Gutachten und Studien, die im Auftrag der Verwaltung erstellt worden
       sind, ergibt sich dagegen eine ganz andere Recherchequalität.
       
       Das haben auch Politiker:innen immer wieder erfahren, wenn über das
       IFG zum Beispiel die [5][Lobbybriefe von Philipp Amthor] bekannt wurden
       oder wenn die [6][Fördermittelaffäre im Land Berlin] detailreich anhand von
       Aktenvermerken nachgezeichnet werden konnte.
       
       Jens Spahn musste es hinnehmen, dass durch einen IFG-Antrag publik wurde,
       wie er sich im ersten Corona-Jahr über die Empfehlung seiner Fachabteilung
       im Ministerium hinweggesetzt und das unverhältnismäßig teure Geschenk von
       drei FFP-2-Masken für alle Bürger über 60 angeordnet hat. Dass dann eine
       Debatte entsteht, ob hier vor allem eine wichtige Wählerklientel bedient
       werden soll, ist für die Politik natürlich unangenehm. Aber genau diese
       Kontrollfunktion ist die Aufgabe der Presse, die sie auch mithilfe des IFG
       wahrnehmen konnte.
       
       Mit diesem Instrument einer vertieften Recherche, die vielleicht auch etwas
       für die Behörden Peinliches zutage fördert, soll es nun aber vorbei sein.
       Denn im Papier des Koalitionsausschusses heißt es: „Wir wollen die
       Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein
       berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere
       Regelungen erreichen können.“
       
       Die Beschränkung auf ein „berechtigtes Interesse“ widerspricht per se schon
       dem Grundsatz des voraussetzungslosen Informationszugangs. Bisher brauchte
       man für die Nutzung des IFG keine Begründung. Wenn künftig nur noch
       Bürger:innen Anträge auf Akteneinsicht oder Übermittlung von Daten
       stellen können, fallen Verlage und andere Medienorganisationen als
       Antragsteller weg.
       
       ## Langfristig dranbleiben
       
       Diese Beschränkung auf sogenannte natürliche Personen schließt zudem alle
       Organisationen der Zivilgesellschaft aus, von FragDenStaat über Foodwatch
       oder Greenpeace bis zu einer lokalen Bürgerinitiative.
       
       Oft sind es aber gerade diese Gruppierungen, die langfristig an einem Thema
       dranbleiben und über IFG-Anträge interessante Informationen zutage fördern,
       über die dann wiederum Journalist:innen berichten. Weil brisante
       Informationen nicht selten einen Rechtsstreit um die Freigabe der Akten
       erfordern, sind es die Verbände und Organisationen wie FragDenStaat, die
       strategische Musterprozesse nach dem IFG führen und Urteile erstreiten.
       
       Bürger:innen fehlt dafür in der Regel sowohl die Zeit, das juristische
       Hintergrundwissen als auch das Geld. Genau dieser Effekt ist offenbar
       gewollt: Schließt man die hartnäckigste Gruppe vom Anspruch nach dem IFG
       aus, lebt es sich als Behörde weitaus ungestörter.
       
       Nun könnten Journalist:innen in Zukunft Anträge in ihrer Eigenschaft
       als Privatpersonen stellen. Allerdings sieht das Regierungspapier auch vor,
       dass das IFG nur noch greifen soll, wenn andere Regelungen nicht zur
       Verfügung stehen.
       
       ## Wer zahlt die Prozesskosten?
       
       Hier ist ein Streit absehbar, ob denn der Auskunftsanspruch nach dem
       Landespressegesetz nicht eine solche andere Regelung ist.
       Journalist:innen müssten sich also stets mit den Behörden darüber
       streiten, dass das Landespressegesetz oft einen schwächeren Anspruch
       gewährt als das IFG und deshalb keine gleichwertige Alternative ist.
       
       Verfassungsrechtlich wird es ohnehin kaum vorstellbar sein, dass
       ausgerechnet der Journalismus, der zur Erfüllung seiner
       demokratietheoretischen Rolle einen privilegierten Informationsanspruch
       gegenüber Behörden genießt, plötzlich bei den Akteneinsichtsrechten
       schlechter gestellt werden soll als sogenannte normale Bürger:innen. Aber
       im Verwaltungsalltag dürfte bei der Recherche ein Streit mit den Ämtern um
       diesen Punkt vorprogrammiert sein.
       
       Zudem wird es für Journalist:innen aus einem weiteren Grund
       komplizierter, wenn sie nur noch als Privatpersonen IFG-Anträge stellen
       können, nicht mehr über ihren journalistischen Arbeitgeber. Denn falls es
       zum Rechtsstreit um die Freigabe der Informationen kommt, wer zahlt dann
       die Prozesskosten? Wird der journalistische Arbeitgeber die in jedem Fall
       übernehmen, auch wenn der Antrag in anderer Rolle gestellt wurde? Die
       abschreckende Wirkung solcher Hürden dürfte beabsichtigt sein.
       
       Für Journalist:innen greifen zudem die Nachteile, die der
       Koalitionsausschuss generell beim IFG einführen will: Dies gilt für die
       geplanten kostendeckenden Gebühren, die sich bei komplexen Recherchen auf
       Tausende Euro summieren können. Und wenn nur noch in Deutschland lebende
       Deutsche und Unionsbürger ein Antragsrecht haben sollen, kollidiert dies
       mit dem professionellen Trend zu grenzüberschreitenden Rechercheprojekten.
       
       Denn längst ist es Normalität, bei Themen wie Klimawandel oder globalen
       Handelsverbindungen auch die Auskunftsrechte anderer Länder für die
       Recherche zu nutzen. Die nationalistische Wende beim Auskunftsrecht schafft
       nicht nur eine Zweiklassengesellschaft beim Informationsanspruch, sie steht
       auch international einmalig da: Selbst in den USA unter Donald Trump können
       deutsche Medienvertreter den Freedom of Information Act zur Recherche
       nutzen. Umgekehrt soll dies nun nicht mehr möglich sein.
       
       Ein Schaden für den Journalismus entsteht durch die geplante
       De-facto-Abschaffung des IFG aber auch auf einer übergeordneten Ebene. Wenn
       die Geheimhaltung in deutschen Amtsstuben wieder zum Regelfall gemacht
       wird, ist der zaghafte Kulturwandel hin zu einer offeneren
       Verwaltungskultur erst mal abgeblasen. Das schadet ganz grundsätzlich einer
       Profession, die auf Öffentlichkeit angelegt ist.
       
       Mit dem Angriff auf das IFG will die Regierung die Zeit offenbar um 20
       Jahre zurückdrehen. Dabei wird angesichts einer zunehmenden Entfremdung von
       den demokratischen Institutionen eigentlich das Gegenteil gebraucht:
       Vertrauen in das Regierungshandeln gewinnt man am ehesten durch mehr
       Transparenz, nicht durch Abschottung.
       
       6 Jul 2026
       
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