# taz.de -- Urteil gegen BND-Gesetz: Ein Snowden-Gedächtnis-Urteil
       
       > Ohne Edward Snowden hätte es das Karlsruher Urteil nicht gegeben. Es hat
       > Folgen weit über den BND hinaus.
       
 (IMG) Bild: Der Erste Senats des Bundesverfassungsgerichts verkündet das Urteil
       
       Der Whistle-Blower Edward Snowden hat in Deutschland wohl mehr erreicht als
       in seiner Heimat USA. Ohne Snowdens Enthüllungen vor sieben Jahren wäre die
       globale Überwachung der Telekommunikation durch den Bundesnachrichtendienst
       kein Thema geworden. Ohne Snowden hätte es deshalb auch [1][keine
       Verfassungsklagen] und eben auch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
       gegeben.
       
       Nun ist [2][das Karlsruher Urteil] sicher nicht so radikal wie Snowden, der
       die anlasslose Massenüberwachung abschaffen wollte. Tatsächlich wurde dem
       BND jetzt kaum etwas verboten. Sogar die massive Arbeitsteilung mit anderen
       Nachrichtendiensten wie der amerikanischen NSA bleibt erlaubt. Aber das
       Urteil zieht so viele rechtsstaatliche Netze ein, dass auch Bürgerrechtler
       aufrichtig zufrieden sind. Vor allem die Kontrolle des BND wird stark
       verbessert. Der wahre deutsche Vermittlungsausschuss sitzt in Karlsruhe.
       
       Nun muss der Bundestag das Urteil umsetzen. Er hat dabei einigen
       Gestaltungsspielraum erhalten, vor allem bei der neuen gerichtsähnlichen
       Kontrollinstanz. Der Bundestag sollte die Chance nutzen, die ineffiziente
       Zersplitterung der deutschen Geheimdienstkontrolle auf derzeit vier Gremien
       zu beenden. Die Orientierung an einem funktionierenden [3][Beispiel im
       Ausland] könnte auch in der CDU/CSU Akzeptanz schaffen. So haben die
       Richter klare Sympathien für das britische Modell eines starken
       Investigatory Powers Tribunal erkennen lassen.
       
       Der eigentliche Paukenschlag des Urteils geht aber weit über die
       BND-Befugnisse hinaus. Erstmals haben die Verfassungsrichter klargestellt,
       dass deutsche Grundrechte auch für Ausländer im Ausland gelten. Noch vor
       wenigen Jahren hielt man diesen Gedanken in deutschen Sicherheitskreisen
       für einen indiskutablen juristischen Spleen. Doch schon bald wird sich auch
       die Bundeswehr bei ihren Auslandseinsätzen mit Fragen der
       Verhältnismäßigkeit beschäftigen müssen. Das ist aber nur konsequent. Wenn
       deutsche Staatsgewalt im Ausland agiert, nimmt sie ihre Grundrechtsbindung
       mit.
       
       19 May 2020
       
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