# taz.de -- Zivilcourage gegen Abschiebepolitik: Kein Abflug für Abschiebungen
       
       > 2018 scheiterten 506 Abschiebungen an PilotInnen. Der Bundespolizei-Chef
       > übt Kritik, Pro Asyl lobt die „Zivilcourage“.
       
 (IMG) Bild: Keine Erfüllungsgehilfen – viele PilotInnen verhindern Abschiebungen
       
       BERLIN taz | Die algerische Familie saß Mitte Januar schon im Flieger, am
       Morgen hatten Polizisten das Paar mit den zwei kleinen Töchtern aus Marburg
       für ihre Abschiebung abgeholt. Dann aber entschied der Pilot: Dazu wird es
       nicht kommen, weil die Mutter hochschwanger ist. Zu riskant seien die
       Gesundheitsgefahren, auch durch die erlittenen Stunden des
       Ausnahmezustands. Die Abschiebung scheiterte im allerletzten Moment.
       
       Der Vorgang ist kein Einzelfall. Die Bundespolizei bestätigte am Sonntag
       der taz, dass 2018 in 506 Fällen Abschiebungen scheiterten, weil PilotInnen
       diese verhinderten. Und der Widerstand wächst: Noch 2016 verweigerten die
       FlugzeugführerInnen 139 Abschiebungen, 2017 waren es schon 314.
       
       Bundespolizeichef Dieter Romann übt am Vorgehen der PilotInnen Kritik.
       Diese hätten zwar für die Sicherheit an Bord eines Fluges zu sorgen, sagte
       er am Wochenende der Funke-Mediengruppe. Sie dürften aber auch den
       „originären Hoheitsträger nicht an seiner hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung
       hindern“ – also an der Ausführung der Abschiebungen. Seine Beamten würden
       ja als Personenbegleiter im Flieger für Sicherheit sorgen, so Romann.
       
       Lob für die PilotInnen kommt dagegen von Flüchtlingsverbänden. Günter
       Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl, sprach von „einem positiven
       [1][Zeichen der Zivilcourage]“. Die Zahl der abgebrochenen Abschiebungen
       sei „ein Zeichen, in welch erschreckendem Maße Menschen in Flugzeuge
       verfrachtet werden, die nicht abgeschoben werden sollten“.
       
       ## Handlungsanweisung von Pilotenvereinigung
       
       Vielfach handelten die PilotInnen, weil Betroffene gesundheitlich in Gefahr
       seien. Es gebe einen Trend zu immer härteren Abschiebungen, so Burkhardt
       zur taz. „Medizinische Gutachten werden ignoriert oder willfährige
       Amtsärzte eingesetzt.“ Die PilotInnen würden sich diesem Druck offenbar
       nicht beugen. „Sie lassen sich nicht zu Erfüllungsgehilfen einer
       Abschiebemaschinerie machen.“
       
       PilotInnen haben laut Luftsicherheitsgesetz in Flugzeugen die Hoheit über
       die Sicherheit. Sehen sie eine Gefahr für einen Passagier oder Mitreisende,
       können sie einschreiten. Sei die Maschine aber noch am Boden, habe im
       Konfliktfall die Luftsicherheitsbehörde das letzte Wort, betont
       Bundespolizeichef Romann, also seine Polizei.
       
       Björn Reimer von der PilotInnen-Vereinigung Cockpit warnte davor, an der
       Rechtslage zu rütteln. „Wir halten es für überzogen und einen
       Schnellschuss, jetzt die Bordgewalt des Kapitäns in Frage zu stellen, denn
       dies ist absolut ungerechtfertigt.“ Es gehe nur um einen sehr kleinen Teil
       der Abschiebungen, der durch PilotInnen oder Fluggesellschaften verhindert
       worden sei, etwa zwei Prozent.
       
       „Wir sind davon überzeugt, dass unsere Kollegen eine Beförderung nur
       ablehnen, wenn es Anzeichen für eine Gefährdung der Sicherheit des Fluges
       oder anderer Fluggäste und Besatzungsmitglieder gibt“, so Reimer zur taz.
       „Den Angriff durch Herrn Romann auf die Entscheidungsgewalt des
       Flugzeugführers weisen wir entschieden als ungerechtfertigt zurück.“
       
       In einer aktuellen Handlungsempfehlung von Cockpit an ihre Mitglieder heißt
       es: „Deportees stellen eine potentielle Gefahr für die Flugsicherheit dar.“
       Es müsse deshalb eine „Risikobewertung von einer kompetenten Stelle
       erstellt“ und dem Flugzeugführer im Vorfeld mitgeteilt werden. „Der
       Luftfahrzeugführer kann die Beförderung aus Sicherheitsgründen ablehnen.“
       
       In einer älteren Fassung riet die Vereinigung ihren PilotInnen, „sich nur
       an Abschiebungen zu beteiligen, bei denen der Abschübling freiwillig
       fliegt“. Sei die Person gefesselt, unter Beruhigungsmitteln oder in
       Begleitung mehrerer Polizisten, könne diese Freiwilligkeit bereits
       „verneint“ werden. Es gebe keinen Zwang, Abschiebungen durchzuführen.
       
       ## Seehofer verschärfte Abschiebegesetz
       
       Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Linken-Anfragen scheiterten
       2018 die meisten Abschiebungen durch Lufthansa-Piloten: 141. Darauf folgen
       Eurowings (131), Qatar Airways (48) und Alitalia (34). Daneben wurden auch
       1.637 Abschiebungen wegen Widerstandshandlungen der Ausgewiesenen
       abgebrochen, 107 aus medizinischen Gründen.
       
       Laut Innenministerium scheiterten 2018 rund 27.000 von 57.000 geplanten
       Abschiebungen – die weitaus meisten, weil die Betroffenen vorher
       untertauchten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte auch deshalb
       [2][kürzlich ein Gesetz für verschärfte Abschiebungen] durchs Kabinett
       gebracht. Damit wird die Verhängung von Abschiebehaft erleichtert. Haft
       droht auch, wenn sich Betroffene nicht genügend um fehlende Papiere
       kümmern. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause durch den Bundestag.
       
       Die Grünen-Migrationsexpertin Luise Amtsberg warf Seehofer vor, „allein vom
       Ziel getrieben zu sein, die Abschiebezahlen zu steigern“. Es gelte aber
       auch hier weiter die Wahrung der Menschenrechte. „Das sollte Horst Seehofer
       endlich beherzigen.“ Auch der PilotInnen-Widerstand zeige „noch einmal
       deutlicher, dass die derzeitige Abschiebepolitik in Deutschland Maß und
       Mitte verloren hat“, so Amtsberg. Es seien deshalb freiwillige Ausreisen
       stets Zwangsabschiebungen vorzuziehen.
       
       5 May 2019
       
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