# taz.de -- Sigmar Gabriel und Waffenexporte: Leere Versprechungen
       
       > Die Grünen kritisieren Sigmar Gabriels Grundsätze zum Export von
       > Kleinwaffen als völlig unzureichend.
       
 (IMG) Bild: Klein und brandgefährlich: die P 8 von Heckler & Koch.
       
       Berlin taz | Es klang zu gut, um wahr zu sein. Mit schärferen Regeln werde
       er der Verbreitung deutscher Handfeuerwaffen in aller Welt zu Leibe rücken,
       versprach Sigmar Gabriel Mitte Mai. „Ich möchte nicht, dass deutsche
       UN-Soldaten irgendwann unseren eigenen Kleinwaffen in den Händen von
       Terroristen oder autoritären Regimen gegenüberstehen“, tönte der
       SPD-Wirtschaftsminister. Jetzt werfen ihm die Grünen Wortbruch vor.
       
       „Herr Gabriel gefällt sich offensichtlich als Minister der markigen Worte,
       dahinter verbergen sich jedoch nur leere Versprechen“, sagt die
       abrüstungspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Agnieszka
       Brugger.
       
       Anlass für Bruggers harsches Urteil ist die Antwort des
       Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen zu den vom
       Bundeskabinett im Mai verabschiedeten „Grundsätzen der Bundesregierung für
       die Ausfuhrgenehmigungspolitik bei der Lieferung von Kleinen und Leichten
       Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in
       Drittländer“. Die Grünen wollten wissen, welche Verbindlichkeit diese
       Grundsätze eigentlich wirklich besitzen – und sie fragten nach
       Schlupflöchern.
       
       Eineinhalb Seiten umfassen die Grundsätze für Kleinwaffen (dazu zählen
       Maschinengewehre und -pistolen, voll- und halbautomatische Waffen oder auch
       Pumpguns). Aufgegliedert sind sie in zehn Punkte, in denen insgesamt
       neunmal das Wort „grundsätzlich“ auftaucht. Das hat seinen Grund: Dadurch
       bleibt der versprochene „Paradigmenwechsel“ bei der Rüstungskontrolle
       rechtlich unverbindlich. Denn im Gegensatz zu dem kein einziges Mal
       verwendeten Begriff „generell“ bedeutet „grundsätzlich“ juristisch eben
       nicht „ausnahmslos“.
       
       So können auch weiterhin Kleinwaffen abweichend von den „Grundsätzen“ ins
       Ausland exportiert werden. Und zwar dann, wenn – wie es das
       Wirtschaftsministerium in seiner Antwort auf die Grünen-Anfrage formuliert
       – die Regierung das „in der Gesamtabwägung, insbesondere der außen- oder
       sicherheitspolitischen Aspekte des jeweiligen Einzelfalles“ für richtig
       befindet.
       
       Laut den Grundsätzen müssen staatliche Empfänger von Kleinwaffen eine
       Endverbleibserklärung abgeben, mit der sichergestellt werden soll, dass sie
       nicht weitergegeben werden. Das Problem: Wenn es um die Frage der
       Überprüfung geht, bleibt das Wirtschaftsministerium wolkig: „Eine Kontrolle
       der abgegebenen Zusicherungen im Rahmen der Endverbleibserklärung kann in
       Zukunft durch Vor-Ort-Kontrollen erfolgen, sofern sich das Empfängerland
       damit einverstanden erklärt.“
       
       Die Grüne Brugger hält es demgegenüber für „dringend notwendig, die
       Genehmigungspraxis deutlich zu verschärfen und die Endverbleibskontrolle
       massiv zu stärken.“ Gabriels „Mini-Änderungen“ seien völlig unzureichend.
       Ihr Fazit: „Eine strengere und zurückhaltende Rüstungsexportpolitik gibt es
       im Wirtschaftsministerium nur auf dem Papier.“
       
       7 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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